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Bin gerade auf 180..
meine Ex hat mir eben per SMS folgendes angekündigt:
"Wegen dem Vorfall letztes Umgangswochenende war ich beim Jugendamt. Die Umgangswochenende sind bis auf weiteres gestrichen.Anordnung vom Jugendamt. Familiengericht weiß auch bescheid, dass der Umgang vorerst eingestellt ist.
Du bekommst die Tage Post vom Jugendamt.."
Mit "Vorfall" meint sie, dass mein 5-jähriges Kind nicht von der Couch zum Essenstisch kommen wollte, nach mehrmaligem ermahnen habe ich ihn dann getragen und auf den Stuhl gesetzt. Er hat anscheinend der Mutter erzählt, dass das unsanft gewesen wäre.
Fakt ist,dass im März 2013 ein gerichtlicher Beschluß bezüglich des Umgangs vorliegt, inkl. Ordnungsgeldbewehrung.
Was kann/soll ich jetzt machen? Umgang wäre dieses Wochenende.
Hinfahren, obwohl sie ihn mir ja nicht geben wird?
Anwalt kontaktieren? Gericht anrufen? JA anrufen?
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Da der Vorsatz ja da ist würde ich, je nach Erfahrung mit Unterstützung eines Anwalts, Antrag auf Ordnungsgeld beim Gericht stellen.
JA hab ich von mir immer außen vor gelassen... die sind jetzt eh schon von der KM geimpft.
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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SMS zurückschreiben: "Das JA-hat keine Anordnungsbefugnis. Solltest du den Umgang wie vom Gericht beschlossen am kommenden Wochenende verhindern, werde ich umgehend das Gericht anrufen. Zu einem vermittelnden Gespräch mit dir (meinetwegen beim JA) bin ich zusätzlich gerne bereit, falls du hier einen Bedarf siehst."
Würde dann trotzdem auf jeden Fall hinfahren, sonst redet sie sich bei einem Ordnungsgeld-Antrag vielleicht raus mit: "War nur eine SMS aus der Wut heraus, hätte ihm das Kind schon gegeben."
Sofort nach tatsächlichem Ausfall Ordnungsgeld-Antrag stellen (dazu braucht`s auch nicht unbedingt einen Anwalt).
JA kontaktieren kannst du oder auch nicht, wie du lustig bist.
Amüsant finde ich ja die Aussage der KM "Anordnung vom JA." - als ob das JA bei einem bestehenden Umgangsbeschluss irgendwas anordnen könnte...
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Reine Machtspielchen. Sowohl seitens der Mutter (unverzeihlich), als auch seitens des Kindes (verzeihlich). Ich würde ebenfalls Antrag auf Ordnungsgeld stellen.
Mein Sohn hat mir zwischendurch auch gedroht, dass wenn er dies und das tun müsse, er es der Mama erzählt und er dann nicht mehr kommen würde. Ich bin teilweise ruhig geblieben, teilweise habe ich ganz locker gesagt, wenn er nicht mehr kommen wolle, dann werde ich ihn nicht zwingen.
Fazit: die Kinder sind unter der Fuchtel der Mutter und das ist selten zu ihrem Besten. Wir Väter dürfen nicht den kleinsten Fehler machen, die Mütter können sich so gut wie alles erlauben.
Konsequenz: keine Kinder mehr zeugen und die jungen Männer aufklären. Letzteres zeigt übrigens schon Wirkung, die heute 20/25-jährigen jungen Männer sind nicht mehr so ahnungslos wie ich es damals war.
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@ Lennox:
ich würde auf jeden Fall hin, um das Kind abzuholen. Gerichtsbeschluss zum Umgang als Kopie in der Tasche. Wenn die Herausgabe des Kindes verweigert wird, Polizei rufen und auf Herausgabe pochen. Mit Protokoll des Polizeieinsatzes zu Gericht und Ordnungsgeld beantragen. Eventuell zusätzlich Strafantrag bei der Polizei/Staatsanwaltschaft wegen Kindesentziehung.
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Sie wird sich dann wohl hinter dem Schrieb vom JA verstecken. .und die Polizei wird eh nichts vor Ort unternehmen bzw entscheiden sondern mich ans Gericht verweisen vermutlich
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(11-03-2014, 17:10)L3NNOX schrieb: Sie wird sich dann wohl hinter dem Schrieb vom JA verstecken. .und die Polizei wird eh nichts vor Ort unternehmen bzw entscheiden sondern mich ans Gericht verweisen vermutlich
Nun - es ist deine Entscheidung. Wenn die Polizei vermutlich nichts unternehmen wird, brauchst du die auch nicht zu rufen. Wenn das Jugendamt auf seiten der Mutter steht, brauchst du mit denen auch keine Zeit zu verschwenden. Wenn das Gericht keine Zeit und/oder keine Lust hat, dann war es das wohl mit deinem Kind.
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(11-03-2014, 17:22)Austriake schrieb: (11-03-2014, 17:10)L3NNOX schrieb: Sie wird sich dann wohl hinter dem Schrieb vom JA verstecken. .und die Polizei wird eh nichts vor Ort unternehmen bzw entscheiden sondern mich ans Gericht verweisen vermutlich
Nun - es ist deine Entscheidung. Wenn die Polizei vermutlich nichts unternehmen wird, brauchst du die auch nicht zu rufen. Wenn das Jugendamt auf seiten der Mutter steht, brauchst du mit denen auch keine Zeit zu verschwenden. Wenn das Gericht keine Zeit und/oder keine Lust hat, dann war es das wohl mit deinem Kind.
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Habe mich falsch ausgedrückt: ich halte deinen Vorschlag für eine gute Idee, nur vermute ich, dass die Polizei nicht anrücken wird wegen sowas.
Wie sind da so die Erfahrungen bzw Einschätzungen? Was sollte man am Telefon sagen, dass die Polizei anrückt?
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11-03-2014, 18:11
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11-03-2014, 18:13 von Austriake.)
(11-03-2014, 18:06)L3NNOX schrieb: Habe mich falsch ausgedrückt: ich halte deinen Vorschlag für eine gute Idee, nur vermute ich, dass die Polizei nicht anrücken wird wegen sowas.
Wie sind da so die Erfahrungen bzw Einschätzungen? Was sollte man am Telefon sagen, dass die Polizei anrückt?
Du sagst, es liege eine Straftat nach diesem Paragraphen vor und sie sollen kommen, um a) die strafbare Handlung zu beenden
http://dejure.org/gesetze/StGB/235.html
und b) deine Strafanzeige vor Ort aufzunehmen, gleich mit allen Beteiligten und Zeugen.
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P.S.: ich bin mir ziemlich sicher, dass nach einem solchen Bohei die Exe keinen zweiten Versuch eines Umgangsboykotts mehr unternehmen wird. Setzt sie sich jetzt allerdings mit einer einfachen SMS durch - wovor soll deine Exe in Zukunft noch Respekt haben?
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ICH wuerde erst beim JA anrufen und mal freundlich fragen was die KM dort so abgelassen hat. So bekommst Du ev. schon Infos was sie spaeter behaupten wird.
Die KM per Email oder SMS darauf hinweisen dass Du auf dem Umgangswochende bestehst, ist auch wichtig, ansonsten koennte es Dir so ausgelegt werden, als ob Du darauf verzichtest. Natuerlich auch hinfahren um die Kinder abzuholen, aber auf KEINEN FALL einen grossen Streit vom Zaun brechen. Unbedingt ruhig und sachlich bleiben. Zeugen mitnehmen (im Hintergrund lassen, keine "aufgeregte" Grossmutter) und bei Weigerung versuchen die Polizei zu rufen. Dann SOFORT vor Gericht.
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11-03-2014, 18:31
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11-03-2014, 18:33 von Skipper.)
Moin L.
Wie bewertest Du selbst Deine FastSchulkindtrageaktion?
So ganz glücklich war das Deinerseits wohl nicht.
Die Reaktion der Mutter halte ich für unangemessen.
Ich an Deiner Stelle würde nicht rauf, sondern runter gehen:
Setze doch einige Zeilen an die Mutter auf.
Schildere Deine Sicht des Vorfalles.
Bitte um Entschuldigung, hättest Deine Überreaktion eingesehen.
Schreib auch dem Kind, daß es Dir sehr leid täte und stelle dem Kind am kommenden WE als Ausgleich einen Wunsch frei.
Alles in wohl gesetzten Worten! Kopien ans Jugendamt.
Kind wie vorgesehen abholen. Zumindest versuchen.
UU wird das dem Kind eine Lehre sein, wenn nun Umgänge bei Dir ausfallen, auch das angebotene 'Bonbon'.
Nutze den 'Vorfall' für Deine Optimierung und pädagogisch wertvoll fürs Kind.
Skipper, der mit der anderen Navigation.
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@Skipper: Was soll das denn? Er hat doch nichts falsch gemacht! Ich habe meinen Sohn auch schon mal vom Sofa ins Schlafzimmer getragen und dabei leicht geschimpft als er absolut nicht ins Bett gehen wollte. Na und??!!! So lernt er halt. Am naechsten Tag gab es dann ueberhaupt keine Probleme. Kinder brauchen Regeln und Kosequenzen bei Nichteinhaltung. Ich halte Deinen Vorschlag fuer absolut falsch.
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Vielleicht plustert die Mutter sich auch nur auf. Dass von Seiten des Jugendamtes etwas unternommen wird, ohne beide Elternteile zu hören ist unwahrscheinlich.
Insgesamt hängt es davon ab, wie "unsanft" du zu Werke gegangen bist. Wenn nichts war, dann geh so vor wie Jessy es geraten hat, allerdings solltest du auf jeden Fall vorher das Jugendamt kontaktieren, so wie Kay es geraten hat.
Die Polizei solltest du außen vor lassen. Das wird dir ungut vor die Füße Fallen, wenn du mit dem Sohn hinter der Wohnungstür, ein derartiges Theater veranstaltest.
Wenn es doch etwas "unsanfter" war, dann wird dir auch kein Antrag auf Ordnungsgeld helfen. Dann musst du nach Canossa gehen.
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(11-03-2014, 18:31)Skipper schrieb: Bitte um Entschuldigung, hättest Deine Überreaktion eingesehen.
Alles in wohl gesetzten Worten! Kopien ans Jugendamt.
Skipper
Genau -
Kindsvater entschuldigt sich für den Rechtsbruch der Mutter bei der Mutter und beim Jugendamt.
Lennox hat noch rund zehn Jahre an Umgang vor sich - jedoch kaum, wenn er diesem Rat folgt. Dann wird ein Erpresserchen auf das andere folgen, und bald schon wird Lennox sein Kind nicht mehr wiedersehen. Frauen denken bekanntermassen nicht logisch. Ein Erfolgserlebnis zum falschen Zeitpunkt in falschem Zusammenhang kann fatale Auswirkungen haben. Eine einzige SMS geschrieben, und der Erzeuger kriecht auf den Knien herum - und beweist eindrucksvoll seine Erpressbarkeit mittels Kind/Umgang.
Wieso sollte Exe künftig von diesem Erfolgsrezept lassen?
Austriake
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11-03-2014, 19:03
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11-03-2014, 19:16 von Skipper.)
Pardon, kay.
Ein 5-jähriges Kind gegen seinen Wunsch und ohne drohende Gefahr wegtragen, das ist ein unverhältnismäßiger körperlicher Übergriff. Das geht gar nicht. Die Reaktion des Kindes bestätigt das nur.
Wenn L es nun auf die Spitze teibt, dann wird ihm dieser Übergriff gewaltig um die Ohren fliegen. Garantiert.
Wenn das Kind nicht am gemeinsamen Essen teilnehmen möchte, dann sollten andere pädagogische Mittel eingesetzt werden. Aber keine Gewalt!
Ich glaube es hackt.
S.
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Während einige Mütter stets beklagen ,dass die Kinder "völlig von der Spur gelöst" vom Väterlichen Umgang heimkehren ,kritisieren Andere dass Väter versuchen "die Spur" einzuhalten.
Es wird immer gerade so gedreht ,wie es am besten passt.
Hauptsache der Vater steht zum Schluss als unfähig da.
Deshalb rate ich bei den wenigen Stunden mit dem Filius: Konfliktfreiheit und Harmonie.
Das richtet am wenigsten "Schaden" an.
Sollte es dann mal doch mal eskalieren ,das Kind mal ruhig sich selbst überlassen und einfach mit Ablenkungsmanöver harmonischen Umgang weiterführen.
Für Stress ist der Umgang zu Schade.
@L3NNOX
Du hast durch deine Handlung doppelt verloren:
Stress mit Kind UND KM.
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11-03-2014, 19:36
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11-03-2014, 19:40 von L3NNOX.)
Ok, vielen Dank für eure Tips! Zusammenfassend mache ich also folgendes:
Ich erscheine am Freitag mit Oma/Opa um Kind wie immer abzuholen. Die KM wird entweder garnicht da sein oder eben nicht aufmachen. Ich bleibe ruhig und rufe die Polizei mit Verweis auf §235 und zeige die Kopie des gerichtlichen Umgangsbeschlußes. Ziel ist es ein schriftliches Protokoll der Polizei zu erhalten. Dass sie mir das Kind aushändigt erwarte ich eher nicht.
Vorab frage ich telefonisch das JA was die KM mir "vorwirft".
Parallel dazu habe ich Montag einen Beratungstermin bei meinem RA, der mir letztes Jahr immerhin zu dem positiven Ausgang des Umgangsverfahrens verholfen hat.
(11-03-2014, 19:30)webmin schrieb: @L3NNOX
Du hast durch deine Handlung doppelt verloren:
Stress mit Kind UND KM.
Ich denke nicht, dass ich mit dem Kind Stress habe: Es hat den Teller dann leer gegessen und es hat ihm geschmeckt. Auch die Verabschiedung am Abend war völlig normal.
Vermutlich hat das Kind den "Vorfall" der KM erzählt, und diese bauscht das völlig auf zu ihren Gunsten, um einen Vorwand zu bekommen mir das Kind vorenthalten zu dürfen. Sie hat einen neuen Partner geheiratet letzten Monat und da störe ich natürlich etwas das neue Familienglück.
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(11-03-2014, 19:41)Timo Sassi schrieb: Lass die Polizei weg!
Unterschreibe ich ebenfalls - keine Polizei. Cool down!
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Die Nummer mit der Polizei hat die KM bei mir versucht ,allerdings ging es aber nur um einen 2 Stunden verlängerten Umgang anlässlich meines Geburtstages.......
Wie ich herausgehört hatte gab die KM wohl eine Kindeswohlgefährdung an ,sonst wären sie gar nicht erst gekommen.
Darüber waren die "Grünen" überhaupt nicht "amused" ,da ja gar keine vorlag.
Sie entfernten SIE unsanft vom Grundstück.
3 Jahre vorher hatte sie die "Grünen" gerufen ,da ich Heiligabend ,nachdem ich den Kleinen 2 Monate nicht sehen durfte ,vor dem Kinderzimmer auf dem Parkplatz stand.
Die Polizistin redete solange auf die KM ein ,bis sie wenigstens ein aktuelles Bild heraus gab.
1 J. später gab die KM das Kind trotz Umgangsvereinbarung nicht heraus.
Ich versuchte es mit Polizei: "Sind nicht Zuständig"
Es folgte ein Gewaltschutzverfahren ,leider verlor sie denn:
Richter: Er hatte berechtigtes Interesse dort zu sein!
Ziehe aus meinen Beispielen dein Fazit.
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Ja, ich glaube auch, dass es hakt, @ Skipper.
Sein Kind von der Couch zum Tisch tragen als Gewalt zu bezeichnen, entbehrt jedem, aber auch wirklich jeglichem, Bezug zur Realität.
Da würde es ja auf der Straße nur so vor Gewalttätern (insbesondere Müttern!) wimmeln, die ihre zappelnden Kinder von der Eisdiele wegziehen oder vom Süßwarenregal der Kasse.
Der TO hat seinen Sohn nicht geohrfeigt, keinen Klapps auf die Finger gegeben, ihn nicht mit brachialer Gewalt an den Haaren zum Essen gezerrt.
Hier eine Verfehlung zu konstruieren ist absurd. Punkt.
Nur so zum Vergleich: Die Kleine meines Mannes ist bei der KM ein echt unglaublich zickiges Biest. Bei uns nicht. Woran`s liegt? Nein, wir pflegen tatsächlich eine absolut gewaltfreie Erziehung. Aber als wir mit ihr als Zweieinhalbjähriger im Tierpark waren und sie partout keinen einzigen Meter zu Fuß laufen wollte, haben wir sie trotzdem auf den Boden gestellt. Und welch Wunder - nach drei Minuten war das Gezeter vorbei und wir hatten einen tollen Tag. Hat scheinbar auch nachhaltig gewirkt. Die Süße wird hier reichlich verwöhnt - und kennt trotzdem die Grenzen unserer Familie.
Die KM dagegen bricht sich fast einen ab in dem Bemühen dem Kind ja bloß eine Alternative anbieten zu können, weil zufällig mal kein zweites Stück Schokokuchen (von dem die Kleine nur den Überzug isst, der Rest wird zermantscht und der Mutter "vermacht") im Haus ist...
Im übrigen: Rein pädagogisch betrachtet macht es keinen Unterschied, ob man das Kind zum Esstisch trägt (wäre nach deiner Auffassung physische Gewalt) oder als Alternative dem Kind zu verstehen gibt, dass es jetzt die Wahl hat am Essen teilzunehmen oder eben nichts zu essen (psychische Gewalt)... man kann sich natürlich auch selbst zum Affen machen und gnadenlos den antiautoritären Erziehungsstil verfolgen - bestimmt wirkt es sich nachhaltig positiv auf das Kind des TO aus, wenn er ihm zukünftig bei Weigerung das Essen stattdessen zur Couch bringt - am besten noch mit einem Nachtisch als Belohnung für die Ungezogenheit.
Harmonie beim Umgang in allen Ehren, man muss wirklich nicht umsonst ein Fass aufmachen, insbesondere in Angelegenheiten in denen es nicht zu "gewinnen" gibt. Aber sich vom Kind auf der Nase rumtanzen zu lassen, um ja keinen "Konflikt" mit KM und Kind zu riskieren. Ne, sorry, wirklich nicht.
Kinder picken sich immer die Rosinen raus, das liegt in ihrer Natur. Sofern ein Kind allerdings nicht mehr zum Papa mag, weil der mal nicht nach seiner Pfeife tanzt, gibt`s da auch keine echte Vater-Kind-Beziehung, sondern schlicht eine Ausbeutung.
Das gilt übrigens auch für deinen Ratschlag, @ raid. Dem Kind jederzeit seinen Willen lassen? Ja klar - funktioniert bestimmt einwandfrei bei einem allzeit braven, vernünftigen Kind. Lässt du deinen Kleinen dann auch mit zwölf oder so rauchen, weil ihm seine Freunde auf dem Schulhof Kippen angeboten haben?!
Im Gegenteil - Kinder die jahrelang ihren Willen bekamen und dann DOCH mal zwangsläufig an ihre Grenzen stossen (müssen), reagieren darauf viel mehr mit Unverständnis und Enttäuschung - wen wundert`s... sie kannten ja jahrelang keine Regeln und Grenzen und können die plötzliche Änderung nicht verstehen.
Man hat übrigens auch schon viele Kinder sagen hören: "Warum warst du nicht strenger zu mir?! Ich hätte es gebraucht!"
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Ich denke nicht, dass es Sinn macht sich jetzt darüber zu zerfleischen, wo Gewalt anfängt und aufhört. Ob der TO gewalttätig war oder nicht, können wir ohnehin nicht beurteilen, da wir nicht dabei waren. Darüber hinaus kann ein Kind auch einen anderen Eindruck davon haben, was "sanft" oder "unsanft" ist, als ein Erwachsener.
Die Tatsache, dass das Kind der Mutter davon berichtet hat, ist jedenfalls ein Indiz dafür, dass es das zumindest für erwähnenswert hielt. Auch wie das Kind es dargestellt hat, wissen wir nicht. Vielleicht fand es das auch ganz toll und die Mutter verzerrt das Bild.
Ich habe mein Kind häufiger auf dem Arm und trage es auch hin und wieder von hier nach dort. Insofern wird mein Kind es nicht für erwähnenswert halten.
Problematisch ist, dass die bloße Möglichkeit einer Gewalteinwirkung sehr viele Probleme mit sich bringen wird, die von Lennox sehr viel Professionalität fordern werden.
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@Skipper: Auf so einer Basis mit Dir zu diskutieren, ist zwecklos. Gehoert ausserdem auch hier an dieser Stelle nicht hin.
@Jessy: Danke, das hast Du schoen gesagt, sehe ich genauso.
@ L3NNOX: Verwandte als Zeugen sind nicht gut, nimm jemanden "neutralen" mit und ich habe geschrieben eben NICHT mit Oma oder Opa! Ansonsten mach es so wie hier geraten und ich glaube auch es ist besser die Bullerei wegzulassen. Dafuer halt Zeugen.
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Ich weis noch genau wie vor kurzem mein Kind fragte: Papa warum bist du so Gemein zu mir?
Auslöser war als ich Pizza machte und das Kind aus dem Wohnzimmer Kommandos gab wie; ich will unbedingt rote Bohnen drauf und extra dies und jenes.
Es gab einen kurzen Anschiss im Stil der Bundeswehr - wie bei der KM - die ist wesentlich strenger als ich und fordert das, zu Recht, mittlerweile von mir auch.
Den im Hort gibt es zur Zeit beim Mittagstisch Probleme. Kurz, Kind rauschte wutentbrannt in das Kinderzimmer und legte sich um 19:00 Uhr in das Bett. Dazu sollte ich erwähnen das es erkältet war und eh launisch drauf war.
Eine halbe Stunde später schlief es und am nächsten Morgen war die Welt wieder in Ordnung. Zum Frühstück gab es die Pizza mit all den Zutaten - Kind war Seelig.
Körperliche Gewalt von mir niemals - auch erkläre ich dem Kind wieso, weshalb, warum wenn es wieder zugänglich ist.
Bei der KM übrigens gibt es an und ab mal einen Klaps auf den Hinterkopf - kann das Kind so gar nicht leiden.
Auf dem Weg zur Mutter am Abend entschuldigte es sich bei mir - und - Papa, nix der Mama sagen..... und dabei strahlten mich zwei Kulleraugen an.
Immer nur den Spass - Onkel zu geben geht in die Hose, Kinder brauchen Regeln und müssen akzeptieren das die Eltern jene Regeln konsequenterweise umsetzen.
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@jessy
Mein Beispiel beinhaltet kein "Auf der Nase herum tanzen"(falls ich damit gemeint war)
So viel Erziehungskompetenz ist vorhanden.
Wollte nur erwähnen dass es mir wichtig ist ,die geringe Zeit(alle 14 Tage 1,5 Tage) in voller Harmonie mit meinem Sohn zu verbringen.
Für Erziehung reicht diese Zeit einfach nicht.
Beispiel:
Bei den ersten Übernachtungen wollte er absolut abends nichts essen.
Ich habe ihn(4J.) nie gezwungen ,weder zum Frühstück noch zum Mittag.
Bei der Mutter(Lehrerin) sieht das anders aus:
Er MUSS bestimmte Nahrung in einem bestimmten Rythmus zu sich nehmen.
Bei der Mutter bekommt er nur Leitungswasser.
Isst er nicht ,darf er nicht spielen e.t.c.
Mittlerweile nimmt er mit uns gemeinsam seine Mahlzeiten ein ,völlig ohne Zwang.
Wenn er was nicht mag ,muss er es nicht essen.
Wenn er irgendwas nicht machen will (Trotz), so thematisiere ich es nicht, lass ihn eine Weile schmoren und lenke ihn auf andere Dinge und nebenbei machen wir dann gemeinsam was er vorher nicht wollte.
Ich kann nicht bemerken ,dass er darauf eine Strategie aufbaut.
Das ist die Harmonie, die ich meine.
Die 14 tage im Urlaub mit Ihm liefen völlig ohne Trotz ab ,Erinnerungen fürs Leben.
Und dies meinte ich damit.
So ,ich wollte jetzt nicht den Thread kapern.
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