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IJFD in Bolivien - Bundesfreiwilligendienst
#26
@ P : Dies geschah vom Richter als Antwort auf den VKH-Antrag - muss meine Tochter jetzt direkt antworten oder die RÄltin? Noch 10 Tage und die ganzen Unterlagen aus Bolivien, das könnte schon knapp werden...

@Zahlvater: Das Kindergeld hat die Gegenseite voll auf die Seite der Mutter angerechnet...damit kommt Sie auf 311 Euro - mehr arbeiten wird die definitiv nicht. Ich überlege, ob ich weniger arbeite in Zukunft.

Meine Tochter hat nur mit Ach und Krach die Schule geschafft, Nachhilfe in fast allen Fächern, seit der 7. Klasse. Ein Abi-zeugnis habe ich nie gesehen. Denke mal, das läuft nach ihrer Rückkehr aus Bolivien auf mind. 2 Jahre warten auf Studienplatz raus - darauf habe ich definitiv keinen Bock
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#27
Zitat:Denke mal, das läuft nach ihrer Rückkehr aus Bolivien auf mind. 2 Jahre warten auf Studienplatz raus - darauf habe ich definitiv keinen Bock

Kann ich verstehen - aber in diesen zwei Jahren muß Sie dann selber jobben gehen - Sie kann ja nicht - zwei Jahre auf der faulen Haut liegen und Däumchen drehen - da würde ich ganz schnell einen Riegel vorschieben!

Gooooogle mal - findest viel im Netz - über diesen Zeitvertreib!
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#28
Die Familiengerichte sprechen Heranwachsenden eine Orientierungsphase zu. Die Jugendämter reihen sich ein in dieses Lied.

Es handelt sich um eine relativ kurze Phase zwischen zwei logisch aufeinander aufbauenden Lebensabschnitten (Schule und Studium), für die beide für sich betrachtet Unterhalt zu gewähren wäre.

Anderenfalls könnten Eltern von heranwachsenden Kindern immer zur Ferienzeit ihre Unterhaltszahlungen mit dem Verweis darauf einstellen, dass die Kids ja jetzt alternativ zum Faulenzertum, was bei einem Praktikum noch nicht einmal gegeben ist, ihren Lebensunterhalt durch Ferienjobs selbst sicherstellen könnten.

Ersetze Praktikum durch das soziale freiwillige Jahr........

Dein Handlungsspielraum ist nicht sehr Groß. Die Herabsetzung deiner eigenen Leistungsfähigkeit ist meines Erachtens deine einzige Möglichkeit.

Es grüßt der Laternenmann
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#29
Kann jemand dieses Urteil finden? Ich nicht...

OLG Stuttgart (AZ: 18 UF 187/12)

@Laternenmann: Ich hätte kein Problem gehabt, wenn meine Tochter dieses Jahr in D abgeleistet hätte und mich vor allen Dingen im Vorfeld über ihre Pläne informiert hätte.

Aber dann ausgerechnet in ein Projekt, wo man (also ich!) auch noch 300 Euro im Monat fürs Arbeiten bezahlen muss, das werde ich nicht finanzieren, weil sich mir der Sinn der Aktion einfach nicht erschliesst.
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#30
Das ist ein Unterschied. Auch in Schul- oder Semesterferien ist jemand in einer Schule eingeschrieben. Wer mit einer Sache fertig ist und eine andere nicht beginnt, der ist nirgends eingeschrieben und muss auch jobben. Darum gehts hier aber nicht.

Ist dieser Aufenthalt in Bolivien als Teil einer Ausbildung verwertbar? Das muss sie nachweisen. Ein BFD, bei dem man fett draufzahlt ist mir ebenfalls nach wie vor neu. Verlange, dass diese Verhältnisse ganz offengelegt werden. Nicht nur Zahlen nennen lassen, sondern Nachweise für diese Zahlen vorlegen lassen.

Auf die Verfügung des Richters muss die Anwältin der Gegenseite antworten. Dass sie das Kindergeld entgegen den eindeutigen Regeln des Unterhaltsrechts nur der Mutter zuschlägt, ist schon sehr frech. Vermutlich werden mit ähnlicher Dreistigkeit auch andere wichtige Tatsachen des Falls weggelogen oder unter den Teppich gekehrt. Wenns zur Verhandlung kommt, gehe keinen Vergleich ein!
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#31
Danke P - die Sache ist nicht Teil einer Ausbildung. Man beruft sich auf ein zukünftiges Studium der Medizin o.ä....die Argumentationskette ist nicht schlüssig.

Meinen Eltern hat meine Tochter erzählt, dass keinerlei Kosten für sie dort anfallen. Vor allem leuchtet mir nicht ein, dass in Bolivien ein Bedarf angerechnet wird, den dort wahrscheinlich gerade mal der Richter selber verdient!?

Wie lange kann so ein Prozeß durch die Instanzen denn dauern?? Dabei werde ich ja wahnsinnig, kann mich jetzt schon kaum noch auf meine Arbeit konzentrieren.
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#32
Fürs Medizinstudium ist ein Praktikum keine Voraussetzungen. Es wird gerne behauptet, dass irgendwas die Chancen fürs Medizinstudium verbessert, sinnvolle Wartezeitüberbrückung sei, z.B. ein teures "Vorpraktikum".

Unterhaltsrechtlich ist das alles so gummiartig, dass jeder angehende Medizinstudent glaubt oder ihm erzählt wird, dafür ware noch was rauszuholen. Ob es das wirklich ist, ist eine Einzelfallfrage. In deinem Fall mit ungewöhnlichen Randparametern, die aber meiner Ansicht nach eher gegen eine Unterhaltspflicht sprechen. Vor Gericht könnte das gut die Instanzen hochgehen, wenn man es drauf anlegt.

Bleibt cool, warte ab was die Gegenseite vorlegt und im Hauptverfahren (für das *leider* Anwaltspflicht herrscht) musst du deinen Anwalt an die ganz kurze Leine nehmen. Verlass dich ja nicht auf ihn, der "arbeitet" für Geld und nicht für dich.
(24-02-2014, 12:28)suppenkasper schrieb: OLG Stuttgart (AZ: 18 UF 187/12)

Auf http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rec...esgerichte nicht veröffentlicht. Wenn es die gibt, dann muss man sie beim Gericht anfordern. Steht ein Datum dabei?
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#33
Kein Datum - habe dem OLG schon gemailt, ob die mir das schicken können.
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#34
Habe gerade vom OLG Stuttgart Bescheid bekommen, dass besagtes AZ kein Urteil ist sondern ein Vergleich, und dieser wurde nichtöffentlich beschlossen, daher keine Einsicht möglich...

Das heisst doch, dass die Dame RÄttin da selber Beteiligte war, oder?
Kann mein Anwalt Einsicht verlangen, wenn das schon im Antragsschreiben zitiert ist, wäre es ja gut, man könnte reinschauen, oder?

Kann ich den Richter eigentlich anrufen und bestimmte Dinge erfragen?
Name steht ja im VKH-Antrag. Diverse angegebene Daten im Antrag sind nämlich ebenfalls falsch, wie ich gestern bemerkt habe. Mein Anwalt hat bereits Versagung der VKH beantragt und deutliche Worte gefunden, insbesondere weil wieder jegliche Belege fehlen.
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#35
(26-02-2014, 17:06)suppenkasper schrieb: Das heisst doch, dass die Dame RÄttin da selber Beteiligte war, oder?

Sie oder jemand aus ihrer Nähe. Und es bedeutet, dass es wertlos ist. In einem Vergleich kann alles mögliche zwischen den Parteien vereinbart werden.

(26-02-2014, 17:06)suppenkasper schrieb: Mein Anwalt hat bereits Versagung der VKH beantragt und deutliche Worte gefunden, insbesondere weil wieder jegliche Belege fehlen.

Immerhin scheinst du jetzt einen Anwalt gefunden zu haben, der nicht nur abschnarcht und Rechnungen schreibt, wie die Meisten.
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#36
(26-02-2014, 17:06)suppenkasper schrieb: Habe gerade vom OLG Stuttgart Bescheid bekommen, dass besagtes AZ kein Urteil ist sondern ein Vergleich, und dieser wurde nichtöffentlich beschlossen, daher keine Einsicht möglich...

Das heisst doch, dass die Dame RÄttin da selber Beteiligte war, oder?
Kann mein Anwalt Einsicht verlangen, wenn das schon im Antragsschreiben zitiert ist, wäre es ja gut, man könnte reinschauen, oder?
Nein.
Ein Vergleich hat ja nichts mit der Rechtslage zu tun, sondern ist eher mit einem privaten Vertrag zu vergleichen.
Der geht ja auch niemand anderes was an.
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#37
Die Gegenseite war - wie vermutet - nicht in der Lage, die gewünschte Stellungnahme fristgerecht abzugeben. Verlängerung vom Richter jetzt stattgegeben bis 14.3 - das sind noch 2 Tage!

Bin mal gespannt, was die aus dem Hut zaubern, warum man ein freiw. soz. Jahr in Bolivien ableisten muss, 3000 Euro Flug-und Visakosten auflaufen lässt und dann auch noch monatlich 365 Euro (!!) "Spende" entrichtet werden müssen.

Bin am verzweifeln...die Warterei nimmt kein Ende - vorsorglich habe ich mir gestern eine Flasche Schampus kaltgestellt, die trinke ich auf EX, wenn der VKH-Antrag vom Richter abgelehnt wird!
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#38
update:

Neue Verfügung des Richters, nachdem die Gegenseite nicht die gewünschte Stellungsnahme und die Beschäftigungsvereinbarung geschickt hatte sondern einen FLYER der Organisation...

Man kann diesem entnehmen, dass das Kind sich bitteschön bemühen soll, diese "Spende" selbständig einzutreiben - es ist bodenlos, man denkt, das ist eine Drückerkolonne!

Der Richter verlangt jetzt sehr nachdrücklich eine Erklärung zu diesem Gebahren, einen Arbeitsvertrag und stellt die Frage, ob man sich denn bemüht hat, etwas "weniger kostenträchtiges" zu finden...

Ich denke, das wars dann mit der VKH - hoffe es zumindest. Aber: Ich kann nochmals 10 Tage warten.
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#39
Der Richter versucht mit seinem langatmigen Dialog, goldene Brücken zu bauen um doch noch Verfahrenskostenhilfe zu genehmigen.
Korrekt wäre: Weder Stellungnahme noch Beschäftigungsvereinbarung wurden vorgelegt, auch nicht nach Fristverlängerung. Damit ist die Sache gescheitert. Nun vergisst das Richterlein einfach seine eigenen Forderungen und bettelt mit der dritten Frist um Erklärungen.
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#40
Hoffen wir mal, dass du hier nicht Recht hast...

Denn die Gegenseite wird sich auch jetzt nichts großartig Neues aus den Rippen leiern können - sonst hätte sie es ja bereits vorgelegt.

Die Hoffnung stibt zuletzt!
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#41
immer noch keine Entscheidung des Gerichts - wie lange kann denn so ein VKH-Antrag dauern? Hat da jemand Erfahrungswerte? Das ist doch nicht mehr normal!

Gut ist: Die Gegenseite hat endlich eine Art Vertrag vorgelegt; aus diesem geht hervor: Die Organisation stellt Kost & Unterkunft, von einer "Spende" ist überhaupt keine Rede, nur von der Bildung eines "Förderkreises, nach Möglichkeit" (über diesen soll man dann wohl die gewünschte "Spende" eintreiben)

Dann ist der Antrag doch quasi eine Art Betrugsversuch, oder? Denn es wird behauptet, dass ein Anspruch von 750 Euro besteht - worauf soll der sich jetzt noch gründen?

Trotzdem keine Entscheidung des Gericht - für mich nicht nachvollziehbar!
Hatte gehofft, die Sache vor Ostern ad acta legen zu können.
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#42
Leute,
nach Monaten des Nerven- und Papierkriegs...heute endlich Post vom AG: Die VKH ist abgelehnt !

Begründung: Die Forderungen sind unverhältnismäßig und rücksichtslos gegenüber den Eltern (da die EX sowenig verdient, bliebe ein "Bedarf" von bald 700 Euro an mir kleben, auch das hat der Richter thematisiert).

Zwischen den Zeilen steht: unverschämt und zu doof zum lügen...

Hoffen wir mal, das die Sache damit vom Tisch ist - allerdings hat er auch klargestelt, dass prinzipiell Unterhalt während des soz. Jahres unproblematisch eingefordert werden kann, allerdings sei bei solchen Diensten üblich, dass Kost + Logis + Taschengeld gestellt wird und damit nur ein kleiner Restbedarf bleibt. Da der "Bedarf" hier allerdings deutlich über dem eines Studenten liegt, gibt es hier keine Verpflichtung.

Ich feier erst mal...
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#43
Gratuliere.
Cooler Richter übrigens. Endlich einer der mal Unrecht zu Recht zurückdreht. Den würde ich auch gerne haben.
-------------------
"The pursuit of happiness ist unantastbar."
(The Founding Fathers)
----------------

" -Ich lebe noch, ihr Schweine! "
Henri Charrière
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#44
Gratuliere. Ein schaler Geschmack bleibt trotzdem im Mund zurück, nämlich dass die Sache nur deshalb gescheitert ist weil das Kind es völlig überrissen hat. Mit ein bisschen schlauerem Vorgehen hätte das Kind von diesem Richter offenbar Unterhalt zugesprochen bekommen können. Ich bin der Ansicht, dass Unterhalt während dem sozialen Jahr mitnichten unproblematisch ist und dass schon nach dem ersten Fristversäumnis Ende hätte sein müssen.
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#45
@ p:
Das lese ich ähnlich. Das kann nur heißen, dass es in spätestens 2 Jahren absoluter Usus ist, für ein soz. Jahr und ähnliche Spielchen Unterhalt zu bezahlen: Ein bezahltes Ferienjahr ist doch nicht zuviel verlangt!!

Der Staat zieht sich damit aus der Verantwortung und diverse Organisationen bereichern sich ungeniert - alles legal, der Zahlesel bezahlt es ja!

Je mehr man darüber nachdenkt, desto mehr möchte man k....
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#46
Exakt. Das ist schon eine ganz miese Perversität. Da wird gut an unbezahlten Arbeitskräften des sozialen Jahres verdient und Unterhaltspflichtige sollen die Rechnungen bekommen.

Einem sozialen Jahr, das nicht einmal die Lebenshaltungskosten deckt und somit laut diesem Richter einen Unterhaltsanspruch gegen Dritte generiert, gehört radikal der Stecker gezogen und zwar grundsätzlich und endgültig. Organisationen, die so etwas anbieten müssen wegen Menschenhandel und Sklaverei angeklagt werden, nicht die Väter wegen Unterhalt.
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#47
Wo in Bolivien war deine Tochter? Es gibt da Gegenden, die bei Touristen sehr beliebt sind.
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#48
@ Orakel: Nähe Santa Cruz - so wurde es geschrieben. Verstehe aber nicht, worauf du hinaus willst?

@p: Anwalt schrieb, die können noch Beschwerde beim OLG einlegen - aber selbst wenn dieser stattgegeben würde, käme die Verhandlung wieder an das hiesige Gericht zurück, oder ??

Hoffe mal, ich habe jetzt etwas Ruhe, das Ganze hat mich unendlich viel Kraft gekostet.
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#49
Ich habe den Verdacht, dass IJFD eine Tarnbezeichnung für Urlaub ist. In Bolivien gibt es sehr viele junge Leute, die für einen Monatslohn von 100 Euro arbeiten. Es gibt keinen Grund dort Europäer hin zu holen.
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#50
Darum gehts nicht. Das sind Projekte wie z.B. hier: http://www.bkhw.org/projekte.html
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