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13-03-2014, 11:07
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13-03-2014, 11:18 von Skipper.)
Es gibt auch Zivilstreifen. Uniformierte können sich im Hintergrund halten und sollen ggf nur bestätigen, daß der Vater vereinbarungsgemäß Umgang begehrte, ihm das Kind aber nicht herausgegeben wurde. Das kann alles diskret abgewickelt werden.
Ordnungsmittelantrag erst dann, wenn auch Amt und Gericht deutlich Boykott der Mutter erkennen, ihr Verhalten für stark überzogen halten und das väterliche nicht als Gefährdung bewerten. DAS sehe ich hier in weiter Ferne bis gar nicht.
S.
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(13-03-2014, 09:50)Skipper schrieb: Leugnung, wie von #p vorgeschlagen, halte ich insofern für wenig sinnvoll,
ebenso scharfe Mittel gegen die angeblich boykottiernde Mutter, die ja aus subjektiv begründetem Schutzbedürfnis für das Kind reagiert.
Lügen tut die Mutter; der Vater verweigert sich ihrer Lüge indem er das Wort und die Implikationen aus dem Begriff "Vorfall" ablehnt. Ein "Vorfall" ist in etwas Ungewöhnliches, besonderes, das Aufmerksamkeit erfordert. Tatsächlich handelt es sich um Erziehung, zu der auch Reibereien gehören. Das ist nicht in jeder Minute des Daseins ein Lala-Land mit Ponyhof und Dauerapplaus des Kindes.
Wenn er das hinnimmt, betreten in sich geht und das nächste Mal statt das Kind zum Tisch zu holen es "gewaltfrei" sitzen lässt und losisst, kommt die Lügenmutter angeblödelt mit "Er hat das Kind hungen lassen! Nachtisch weggegessen, gequält, Gewalt, während das Kind zuschauen musste!" Irgendwas ist immer. Man jeden kleinen Darmwind in drastischen Erziehungsversaganszusammenhang stellen, einen "Vorfall" draus machen. Man darf als Vater darauf nicht einsteigen, das hiesse ihr eigenes Versagen zu adeln.
Scharfe Mittel gegen die Mutter stehen ohnehin nicht zur Verfügung, nicht einmal angemessene Mittel. Es ist höchst defensiv und handzahm, sich der Lüge zu verweigern und sich an das zu halten, was der Mutter vor einem Jahr schriftlich vom Richter absolut klar gemacht wurde. Ansonsten müsste man auch einen Rotlichtsünder aus den eindeutigen und ihm vorher bekannten Konsequenzen seines Handelns entlassen, wenn er das subjektiv mit dem Schutz seines Terminkalenders begründet. "Ich musste schnell über die Kreuzung, um das Meeting zu erreichen".
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13-03-2014, 11:22
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13-03-2014, 11:28 von Skipper.)
Es geht - mir- um die Leugnung eines vom Kind als Übergriff erleben Verhaltens des Vaters! Eine Leugnung wird dem Vater spätestens bei Anhörung des Kindes auf die Füße fallen.
Im Zweifel wird anhand einer Aussagen des Kindes die Gefährdung geprüft. Was die Mutter sagt, ob sie lügt oder nur angestoßen hat, wird dann unerheblich sein.
S.
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Was das Kind erlebt hat, weiss das Vater sehr gut. Was es der Mutter erzählt hat, weiss er nicht, aber was die Mutter daraus zusammenphantasiert hat, weiss er wieder. Stille Post Spiele sind kein Übergriff!
Auf die Füsse fällt es ihm, wenn er die mütterlichen Lügen hinnimmt. Dann ist er schwuppdiwupp erwiesen "auffällig", "übergriffig", hat "Erziehungsprobleme" und die nächste Lügenstufe wird bald eintreten, der nächste "Vorfall" wird erfunden und summiert sich auf dem Negativkonto des Vaters auf.
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Die Auffassungen !! der Mutter einfach hinzunehmen hat hier ja - Gott sei Dank - niemand empfohlen, müssen das daher auch nicht thematisieren und dramatisieren.
S.
Ich würde auch nicht von 'Lügen' der Mutter sprechen, sondern von Sorgen, die aber gänzlich unbegründet sind.
Der Vater könnte sie sogar fragen, und damit die Eltern einander näher bringen, wie sie denn mit der fraglichen Situation umgehen würde.
Mütter wollen unter der Last ihrer Verantwortung gern ernst genommen werden.
S.
the notorious iglu
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Selbst wenn man hier dem Vater ein pädagogisches Fehlverhalten zuschreiben möchte, was vielleicht auch gar nicht soooo abwegig ist, wird er Gelegenheit haben, dass bei und mit seinem Sohn auszuräumen. Wie schon mehrfach betont wurde, wissen wir das nicht.
Daraus eine akute Kindeswohlgefährdung zu konstruieren ist absolut lachhaft und man sollte sich, wie @p bereits gesagt hat nicht auf solche Spielchen einlassen. Ich stimme @p auch zu, dass man aus allem und seinem Gegenteil derartige Dinge konstruieren kann. Davon sollte man sich nicht abhängig machen.
Als Vater habe ich die Pflicht und das Recht meinen Sohn zu erziehen und lasse mir keine akute Kindeswohlgefährdung unterjubeln, wenn ich ihn auf sein Zimmer schicke oder ihm beim Schlafittchen packe, wenn er auf die Straße laufen will.
Das Kinder sich über erzieherische Maßnahmen beklagen oder sie als ungerecht empfinden ist auch nichts Neues.
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13-03-2014, 12:15
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13-03-2014, 12:17 von Skipper.)
Ok. Hier gehen die Auffassungen, unter welchen Umständen körperliche Übergriffe noch zu rechtfertigen oder gar pädagogisch sind, auseinander.
Ich halte körperliche Übergriffe NUR zur Anwehr unmittelbar drohender Gefahren für akzeptabel.
Das liegt hier nicht vor.
Daß Mütter unter diesen Umständen den Vätern gern mal einen 'einschenken', sollte souveräne Väter nicht aus der Fassung bringen und selbst zu überzogenen Gegenmitteln greifen lassen.
Daheraus könnten diese Mütter nämlich motiviert werden, solche Mittel verstärkt einzusetzen, um einen angefressenen Vater wie einen Hampelmann tanzen zu lassen.
S.
the notorious iglu
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Es hängt auch immer vom Alter ab. Einen zehnjährigen würde ich wohl auch nicht gegen seinen Willen zum Tisch tragen. Einen dreijährigen vielleicht schon. Ich persönlich schicke meinen Sohn immer auf sein Zimmer wenn er renitent wird. Das wirkt wunder!
Unterm Strich sind wir nicht die Väter von Lennox´ Sohn sondern Lennox´ ist der Vater von Lennox´ Sohn und wird sowohl seinen Sohn als auch die Situation am besten einschätzen können.
Darüber hinaus und unabhängig davon dürfen auch Väter einmal Fehler machen ohne sich deshalb gleich dem Vorwurf der akuten Kindeswohlgefährdung ausgesetzt zu sehen. Bei einer Mutter die überreagiert, situativ überfordert ist oder mit einer erzieherischen Maßnahme leicht daneben liegt, macht auch keiner ein Fass auf, selbst wenn sie ihrem Kind eine pfeffert, weil er irgendwie im Weg steht, wie ich neulich im Supermarkt beobachtete.
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Ich hoffe, du meinst mit "überzogenen Gegenmitteln" nicht einen Ordnungsgeldantrag wegen Umgangsverweigerung, sonst würdest du selbst die wenigen und läppisch schwachen Ordnungsmittel ablehnen, die das Familienrecht bei Bruch einer gerichtlich gebilligten Umgangsvereinbarung manchmal ermöglicht. Da ist kaum Luft, um da noch drunter zu gehen und es hiesse aufzugeben, das Kind lebend von der Mutter einsargen zu lassen.
Zitat:Daheraus könnten diese Mütter nämlich motiviert werden, solche Mittel verstärkt einzusetzen
Ist mir nicht klar. Du meinst, dass Ordnungsgeld dazu führt, dass sie motiviert ist, gleich nochmal Ordnungsgeld zu zahlen?
Zitat:Ich halte körperliche Übergriffe NUR zur Anwehr unmittelbar drohender Gefahren für akzeptabel.
Ich glaub, ich muss mich gleich anzeigen und ins Kinderschändergefängnis einliefern lassen. Meine Jüngste wollte heute nicht aus dem Bett, ich hab sie rausgehoben statt sie zu Hause im Bett zu lassen. Wenn die jetzt den Erzieherinnen erzählt, wie gewalttätig der Papa heute morgen war, jagen sie mich per Hubschrauber...
Sie legt es gern drauf an, dass der Papa sie trägt, aber bis dieser Kindeswille vom jugendamtlichen und medizinisch-psychologischen Expertenteam analysiert und bestätigt ist, sollte der Vater, ich, besser aus der Wohnung entfernt werden, um weitere Vorfälle und Übergriffe zu verhindern.
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Selbstverständlich dürfen Väter an den Rand ihrer Möglichkeiten geraten und Fehler machen. Diese dann einzusehen und zu korrigieren, das dürfen sie auch.
Ich bezweifle sehr stark, daß das Mütter-Bollwerk mit Schüssen auf diese zu bezwingen ist - und seien die Schüsse noch so berechtigt.
Eher werden die Mauern verstärkt, höher gezogen und sogar die Pechnasen geöffnet...
J.
the notorious iglu
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Sowohl Vätern als auch Müttern sollte nichts dabei abbrechen, wenn sie sich mal bei ihren Kindern entschuldigen oder ihnen eine Geste der Wiedergutmachung zukommen lassen. Da sind wir uns einig.
Ob das hier im konkreten Fall notwendig oder angebracht ist, vermag ich nicht zu überblicken.
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(13-03-2014, 12:31)p schrieb: Ist mir nicht klar. Du meinst, dass Ordnungsgeld dazu führt, dass sie motiviert ist, gleich nochmal Ordnungsgeld zu zahlen?
Die Ankündigung von Ordnungsgeld hat bei meiner Exe Wunder gewirkt. Wenn's um ihr Geld geht, dann spurt sie...
Wir waren alle nicht dabei, aber wenn ein Kind anzuheben und es dahin zu tragen, wo es der Elternteil gerne hätte, bereits Gewalt ist, dann sollten ALLE Eltern SOFORT verhaftet und abgeurteilt werden.
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Ordnungsgeld ist leicht beantragt, nicht ganz so leicht durchzusetzen.
Es bleibt uU nur ein weiter vergiftetes Elternklima
Offenbar ist weitere sachliche Diskussion weder erwünscht noch möglich.
S.
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Wenn eine Mutter aus einer Lappalie eine akute Kindeswohlverletzung strickt und sie zum Vorwand nimmt Umgang auszusetzen, ist das Elternklima sowieso vergiftet. Darauf braucht man dann auch keine Rücksicht mehr zu nehmen.
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Mensch Skipper jetzt sei doch nicht gleich beleidigt. Es sind doch nur Meinungen - gepaart mit den Erfahrungen die wir gemacht haben wird eine eventuelle Lösungsmöglichkeit daraus.
Es kommt doch immer auf den konkreten Einzelfall an - und Lennox muss entscheiden was er macht und was nicht. Er kennt die KM und das Kind - nicht zuletzt sich selbst, am besten.
Das sind Fakten über die wir hinter dem Monitor nicht verfügen.
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UPDATE:
es geschehen noch Zeichen und Wunder:
Habe Exilein angerufen, es ging ihr Neuer dran: "Du kannst vorbeikommen dein Kind holen, um die Uhrzeit wie es im Gerichtsbeschluß steht. Tschüß"
Termin nächste Woche beim JA werde ich aber trotzdem wahrnehmen, rein um mal meine Sicht der Dinge zu schildern.
Wir wissen alle, daß die Hälfte aller Ehen mit der Scheidung enden. Aber die andere Hälfte enden mit dem TOD! Wir haben also nochmal Glück gehabt
the notorious iglu
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Na, das ist aber gütig von ihm.
Schön, dass die Sache vorerst geklärt ist. Und ein gutes Beispiel dafür, dass man die Option Jugendamt nicht links liegen lassen sollte.
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Lass dich vom "Neuen" nicht provozieren!
Ist in der Regel nur ein temporärer Seelentröster für die Ex.
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Ich finde beim Umgang sollten beide Elternteile an einem Strang ziehen. Wie ihr hier die Ratschläge gebt, das finde ich nicht gut. Der Vater holt das Kind zu sich, macht mit ihm Ausflüge verspricht etwas schönes und hält das auch ein-das ist schön fürs Kind aber doch nicht für die Mutter. Die vielleicht arbeiten geht und gerade so über die Runden kommt. Sie kann dem Kind das nicht bieten und wird verbittert gegenüber dem Vater. Sie hört sicherlich auch laufend, was es bei Papa alles gibt. Und wegen dem auf den Stuhl setzen, das macht mama zu Hause sicher auch. Darüber würde ich mit ihr reden. Wie man da auf einen gemeinsamen Nenner kommt.
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