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moeglichst umfangreiche umgangsregelung
#1
Hallo!

Da das Thema jetzt ein bissl ein anderes ist, hab ich mal nen neuen Thread aufgemacht...

Erklärtes Ziel ist es natürlich, Tochter so schnell wie möglich aus den Fängen der Bl/NPS zu befreien, da es nicht nur meiner Meinung nach schon lange um wiederkehrenden psychischen Missbrauch geht und die Kleine auch schon erste deutliche Verhaltensauffaelligkeiten zeigt.

Da dies aber leider die Zeit und auch die weitere Entwicklung von Toechterlein zeigen muss, bzw. vielleicht ja auch das völlig verdrehte Handeln der Km irgendwann erst dafür sorgen wird, dass es auch soweit kommt,
muss jetzt nach dem Antrag auf geS dann auch sofort die Umgangsregelung gerichtlich festgeschrieben werden. Ich hielt das Aufgrund der Erfahrungen mit der Km sorum fuer besser, und werde hoffentlich auch Recht behalten.

Jetzt geht es dann also wie gesagt, um ne möglichst umfangreiche Umgangsregelung; bin um jede Minute froh, die Tochter nicht bei der Km verbringen muss und dafür auch mal soziale Kontakte und "normale" Menschen um sich hat....
Mit der gesetzlichen Mindestumgangsregelung wuerd ich mich also nur extrem ungern zufrieden geben.

Kurz zu den Eckdaten:

Toechterlein 16 Monate, weiss seit 9 Monaten von Ihr

ich selbst Mitte 30, selbstständig in der Werbung, gelernt aber Erzieher und Erlebnispaedagoge mit 12 Jahren Erfahrung in Kiga, stationäre JH und ISE;
geregeltes Einkommen, grosse kindersichere Wohnung, auch die Möglichkeit Ihr ein Zimmer einzurichten, Single aber volle Unterstützung durch gute Freunde und Familie; absolut willig und auch fähig mir viel Zeit fuer Tochter zu nehmen und das mit meinem Job auch zu vereinbaren, Verantwortung zu übernehmen und Sie auf Ihrem Lebensweg zu begleiten...
Dass wir trotz der "widrigen" Umstände schon jetzt eine sehr tiefe und vertrauensvolle Beziehung haben, spricht wohl auch fuer sich....
Tochter schreit regelrecht nach sozialen Kontakten, Licht, Bewegung, Menschen und Liebe.

Umgang lauft also seit 9 Monaten (2-3 mal die Woche) immer auf mein Bestreben hin, in dem Rahmen den die Km halt zugelassen hat. schwankte zwischen 2-3 Stunden bis hin zu ganzen Tagen. Keine Uebernachtungen bis jetzt und bis vor 2 Wochen leider auch nur unter Aufsicht der kaputten Mama...

Umfangreiche Dokumentationen über Umgänge, Zeiten, Vereitelungen, (auch Manipulationen, Drohungen seelische Kindesmisshandlungen) liegen vor und alles laesst sich auch anhand von Whatsapp, Facebook und auch Zeugenaussagen belegen.

Aktuell schriftliche Regelung seit 1 Monat die aber von Seiten der KKM natuerlich auch nicht ernst genommen (bzw. regelmaessig sabotiert) wird.

sieht so aus:

Di 9.30 - 18.00
Sa 13.00 - 18.00
So 9.30 - 18.00
Do 9.30 - 18.00
zusätzlich 20 Tage Urlaub übers Jahr verteilt.

und dann wiederholt...


Tatsächlich wars jetzt immer von 14.00 - 17.30 oder eben gar nicht....


Wie kann ich denn jetzt vor Gericht am meisten rausholen fuers Baby?
Da Km schon zur Mediation geladen wurde (nach Gesprächen meinerseits beim JA und KSB) diese aber völlig ignoriert hat, werd ich direkt den Antrag auf Regelung beim Gericht stellen, oder?

Was kann ich tun, anbringen, darlegen, dass ich bessere Chancen auf mehr Zeit mit Ihr habe? Ich weiss ja, das ein Umgangsverfahren auch eher kontradiktorisch geführt werden kann;
Was lass ich besser Weg?
womit muss ich rechnen? gibts eh nur Mindestumgang?
Kann ich Sonderregelungen beantragen (z.B. fuer Babyschwimmen, Kinderturnen, etc...) Vielleicht Erweiterung durch Umgang der Grosseltern?

Und wie sieht das mit Übernachten aus? gabs bis jetzt ja nicht weil Km nicht will....
wirklich erst ab 3 wie der Anwalt sagt? hab aber auch öfter schon gelesen, das sei Überholt, auch in der Rechtsprechung und würde nicht mehr nur nach alter des Kindes entschieden....
Wisst Ihr dafuer zufaellig massgebliche Urteile?

Gericht muss wohl ganz OK sein, auch "hinter" die Kulissen schauen....
Natürlich alles immer unter dem Vorbehalt, die Km tickt nicht völlig aus....

Bin gespannt auf eure Erfahrungen und Tipps...

Lg LNB
Kindheit war schon immer ein gefährlicher Ort, selten verlässt ihn jemand unbeschadet
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#2
Grundsätzlich wird gerne dahingehend entschieden: Je kleiner das Kind, umso kürzer die Abstände zwischen den Umgängen. Aber dafür auch eher kurze Umgangszeiten. Insofern ist der Ansatz Di, Do und Sa+So mal gar nicht schlecht.
Eigentlich hätte ich gesagt, wegen der ganztägigen Umgänge hast du wahrscheinlich eher schlechte Blätter, aber die KM hat sich ja zumindest schonmal schriftlich damit einverstanden erklärt, was deine Chancen ggf. verbessert.

Tatsächlich geht auch der "Trend" in die Richtung, Übernachtungsumgänge nicht mehr (ausschließlich) vom Alter der Kinder abhängig zu machen; früher hieß es mal, Übernachtungen gingen erst ab dem Schulalter, inzwischen wurde das aufgeweicht auf das Kindergartenalter, da Kinder ja genau in diesem Alter "lernen", auch ein paar Stunden ohne Mami auszukommen. Ob bei 16 Monaten die Chance auf Übernachtungen besteht, wage ich nicht zu beurteilen. Ein Versuch schadet sicher nicht.

Urteil zwecks Übernachtungsalter: http://www.rechtsprechung.saarland.de/cg...sl&nr=4230
Geht dabei allerdings um einen dreieinhalb-Jährigen.
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#3
Ich hatte Übernachtungsumgang, da war mein Sohn 2 3/4 Jahre - wegzogen war die Mutter mit ihm, als er 2 1/2 war.

Ich denke ´mal, es käme hier darauf an, dies als ausschließlich dem Kindeswohl geschuldet zu argumentieren - z. B. unter den Vorbehalt stellen, dass die Kleine sich dabei wohl fühlt und hierüber vielleicht regelmäßige kinderärztliche Überprüfung anbieten.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#4
Hmmm, wieso der ganze Tag n Problem sein sollte, versteh ich nicht wirklich;
Nen ganzen Tag zur Tagesmutter wäre ja auch keins...
Und pädagogische/pflegerische Erfahrung hab ich sicher genauso viel und würd ich ggfs auch wieder auffrischen;

KM jammert mir halt die Ohren voll, wie schwer die Trennung von der Kleinen fuer Sie wäre. Kein wort über die Kleine dabei....

Das mit den regelmaessigen Untersuchungen is ne sehr gute Idee! Nimmt auch die Gefahr der ungerechtfertigten Anzeigen durch die Km etwas raus...

Die Dame vom KSB hatte auch gar kein Problem mit ganzen Tagen; denke die hab ich eh schon hinter mir und wuerd ich auch dazuholen wenn noetig....
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#5
Deine (aufgrund fehlender Erfahrungen logischerweise etwas naiven) Gedanken in Deinem Fall erinnern mich sehr an meinen eigenen Fall.
Ich versuche es mal ...

(18-03-2014, 00:40)LifeNoBeach schrieb: muss jetzt nach dem Antrag auf geS dann auch sofort die Umgangsregelung gerichtlich festgeschrieben werden. Ich hielt das Aufgrund der Erfahrungen mit der Km sorum fuer besser
Diese Reihenfolge hat nichts mit der KM zu tun, sondern ist zwangsläufig den Praktiken deutscher Familiengerichte geschuldet.
(hatte ich auch schon im anderem Thread dargelegt)
Der Erfolg eines gSR-Antrages hängt leider oft maßgeblich auch von bestehendem Streit über den Umfang des Umgangs ab ...

(18-03-2014, 00:40)LifeNoBeach schrieb: Mit der gesetzlichen Mindestumgangsregelung wuerd ich mich also nur extrem ungern zufrieden geben.
Es existiert keine so genannte gesetzlichen Mindestumgangsregelung im deutschem Familienrecht. Grundlage einer Umgangsregelung kann bzw. sollte immer nur eine Einzelfallentscheidung sein.
siehe dazu z.B.:
Zitat:Die Gerichte müssen sich im Einzelfall um eine Konkordanz der
verschiedenen Grundrechte bemühen (vgl. BVerfGK 9, 274 <277 f. m.w.N.>).
Die Umstände des Einzelfalls werden nicht hinreichend berücksichtigt,
wenn die Gerichte, ohne konkrete Feststellungen zu treffen, eine
bestimmte Umgangsregelung mit ihrer Spruchpraxis in vergleichbaren
Fällen begründen (vgl. BVerfGK 9, 274 <278>; BVerfG, Beschluss der 3.
Kammer des Ersten Senats vom 18. Februar 1993 - 1 BvR 692/92 -, FamRZ
1993, S. 662 <663>).

(18-03-2014, 00:40)LifeNoBeach schrieb: ... und alles laesst sich auch anhand von Whatsapp, Facebook und auch Zeugenaussagen belegen.
In einem rein familienrechtlichem Verfahren spielt so etwas normalerweise keine Rolle, Du hast da etwas falsche Vorstellungen. Eine so genannte Beweisaufnahme mit Zeugenaussagen u.ä. wie z.B. in einem Strafverfahren findet da in der Regel gar nicht statt. Es werden lediglich die Aussagen beider Elternteile auf Basis einer eidesstattlichen Versicherung vom Gericht zur Kenntnis genommen. (mit deren detaillierter Überprüfung sich das Gericht nicht zwingend beschäftigt). Darüber hinaus hat die obligatorische Stellungnahme des JA ein großes Gewicht.
Alternativ kommen noch Aussagen diverser gerichtlich bestellter Helfer bzw. Gutachter hinzu.

(18-03-2014, 00:40)LifeNoBeach schrieb: Aktuell schriftliche Regelung seit 1 Monat die aber von Seiten der KKM natuerlich auch nicht ernst genommen (bzw. regelmaessig sabotiert) wird.
sieht so aus:
Für ein 16 Monate altes Kind wird diese Regelung - ohne mütterliche Zustimmung - schwierig umzusetzen sein und hängt natürlich ganz von der Unabhängigkeit und Weltsicht des Richters ab.
Du hast nun aber den sehr großen Vorteil einer (wenn auch von der KM nicht eingehaltenen) einvernehmlichen schriftlichen Regelung.
Grundsätzlich ist eine einvernehmliche Umgangsegelung einer "nur" gerichtlich festgelegten Regelung vorzuziehen, d.h. ein so genannter gerichtlich gebilligter Vergleich.
(wobei auch hier Einiges zu beachten ist)


Sa 13.00 - 18.00
So 9.30 - 18.00
Soll das für jedes WE gelten ?
Falls ja - sicher nicht haltbar.

(18-03-2014, 00:40)LifeNoBeach schrieb: Da Km schon zur Mediation geladen wurde (nach Gesprächen meinerseits beim JA und KSB) diese aber völlig ignoriert hat, werd ich direkt den Antrag auf Regelung beim Gericht stellen, oder?
Selbstverständlich ja.
Wie gesagt, warte aber erst das Ergebnis des gSR-Verfahrens ab. In dessen Verlauf könnten sich noch zu berücksichtigende Faktoren ergeben.

(18-03-2014, 00:40)LifeNoBeach schrieb: Was kann ich tun, anbringen, darlegen, dass ich bessere Chancen auf mehr Zeit mit Ihr habe?
Was lass ich besser Weg?
Für diese Detailfragen ist es noch zu früh.

(18-03-2014, 00:40)LifeNoBeach schrieb: Und wie sieht das mit Übernachten aus? gabs bis jetzt ja nicht weil Km nicht will....
wirklich erst ab 3 wie der Anwalt sagt?
Nein, so pauschal ist das nicht zu sagen.
Andere Beschlüsse anderer Gerichte nützen Dir auch nicht so viel.
Natürlich kann man in seinen Antrag auch auf vergleichbare andere Beschlüsse verweisen, maßgeblich sind diese jedoch nicht.
Es liegt allein im Ermessen des zuständigen Gerichts, solche Verweise zu berücksichtigen - oder aber sich davon unangemessen bevormundet zu fühlen :-).
(nebenbei ergehen im Fam.recht nicht Urteile, sondern Beschlüsse)
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
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#6
Ja super, danke Dir!

Das is mal ne Antwort, mit der ich auch was anfangen kann...
Hast Recht, da fehlt mir sicher noch einiges an Erfahrung;
aber deswegen bin ich ja hier...

Die Reihenfolge Umgang-Gsr hatte mir das JA und auch mein Anwalt empfohlen.
Interessanterweise hat der RA dann im Nachhinein doch gesagt, ok! So ist das bestimmt erfolgversprechender... mir war schon auch klar, dass der umgang jetzt wieder behindert wird, aber immerhin hab ich ja was schriftlich.

Meine Hoffnung is ja schon, dass Sie einfach das Thema GSR scho wieder so völlig ignoriert wie alle anderen Gespraechsversuche vorher. Immerhin hat Sie bis heut noch gar niemandem von den Briefen vom AG überhaupt erzählt.
Mir natürlich wieder gedroht, aber des is ja ne andere Kiste.

Du sagst Beweisaufnahme im FG-Verfahren gibts eigentlich nicht;
was aber wenn KM und ich 2 völlig verschiedene Darstellungen des Sachverhalts abgeben? Darf ich dann keine Beweise vorlegen, um meine Sicht zu untermauern? z.B. Umgangskalender, oder eben auch Facebook, wo wir die Termine immer besprochen haben, um die regelmaessigkeit zu beweisen?
Das Tagebuch mit Drohungen, Beobachtungen, etc... heb ich mir natürlich fuer den Fall auf, dass ein Strafverfahren daraus wird....

Beim JA war ich als aller erstes fuer n Beratungsgespraech; Da hatte ich halt erzählt, dass KM mich nicht mit Tochter alleine laesst, Umgang boykottiert, ständig Luegt, droht, etc... und Ihre Mutter hat das auch alles bestätigt. die SB hat mich allerdings direkt zum KSB geschickt.
Hab die SB vom JA aber jetzt auch wissen lassen, dass ich jetzt nach GSR-Antrag sogar schon allein mit Tochter Umgang hatte. Also schoen positiv ueber die tolle Entwicklung...

Die Regelung war natürlich fuer 14 Tage ausgelegt, also nur jedes 2. We...

Bin wirklich gespannt, wie des mit GSR weitergeht und inwiefern das den nächsten Antrag beeinflusst.... Ich denk richtig eskalieren wird die KM erst, wenns an den Umgang geht! Da darf ich dann ja hoffentlich auch mehr beweise einbringen....
In all Ihren Schreiben gehts natürlich immer nur um Sie und nie um Tochter....

Das schlimmste wäre jetzt erstmal, wenn
Sie das ASR behalten dürfte; dann haett ich ja gar nix mehr zu melden....
aber erstmal abwarten also...

Helfen denn so Sachen wie "Auffrischung der Kinderpflegekenntnisse" evtl was fuer mehr Umgang bei so kleinen Wesen?
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#7
Wenn man das alles so liest, dann sind wir Männer doch Menschen zweiter Klasse.
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#8
Ich denke: Wir sind nicht einmal das.
.
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#9
Ach ja, der liebe Unterhalt.... Das ist dann die nächste Kiste, die sicher bald aufgemacht wird...!
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#10
(18-03-2014, 23:53)LifeNoBeach schrieb: Meine Hoffnung is ja schon, dass Sie einfach das Thema GSR scho wieder so völlig ignoriert wie alle anderen Gespraechsversuche vorher. Immerhin hat Sie bis heut noch gar niemandem von den Briefen vom AG überhaupt erzählt.
Zukünftige Handlungen einer BL-Mutter im Vorraus einzuschätzen, ist eigentlich nicht möglich, da deren Impulsivität und Unberechenbarkeit Teil des Krankheitsbildes ist. Sie wissen ja selbst oft nicht, was sie als nächsten tun werden.Wo nun bei Deiner KM der Schwerpunkt liegt - Umgang, gSR, oder beides - bleibt spekulativ.
In meinem Fall gab es nur ein (katastrophales) Beratungsgespräch bei der Diakonie bzgl. meiner gSR-Bemühungen, darauf folgte später direkt eine Strafanzeige wegen sexuellem Kindesmissbrauchs. Über die Anzeige informierte sie vorab noch nicht einmal ihre eigene Rechtsanwältin.
Ingesamt ging der Spass etwas über 3 Jahre mit 5 Gerichtsverhandlungen, bei denen sich Umgang mit gSR vermischten - für das gSR ganz schlecht so etwas.

(18-03-2014, 23:53)LifeNoBeach schrieb: Darf ich dann keine Beweise vorlegen, um meine Sicht zu untermauern?
Doch, dürfen tust Du schon - aber ob der Richter das hören will, ist eine andere Sache. Er ist jedenfalls (Bsp. wieder Strafverfahren) nicht zwingend verpflichtet, eine korrekte Beweisaufnahme zu führen. Es obliegt allein dem Richter, zusätzliche Aussagen zu berücksichtigen. Zeigenaussagen jedenfalls gibt es in gSR-Verfahren eher nicht.
Es wird bekannterweise selbst in eidesstattlichen Versicherungen haarsträubend gelogen - meist ohne Folgen, da "nur" ein FG-Verfahren.
Dein Umgangskalender ist aber natürlich unbedingt wichtig und wird sicher auch zur Kenntnis genommen.
Nachtrag:
Vor einer meiner Verhandlungen behauptete die KM, ich würde sie "im Internet diffamieren" - ohne Beweise zu erbringen.
Daraus wurde dann im schriftlichem Beschluss der RichterIn:
"Zudem fühlt sich die Antragsgegenerin durch den Antragsteller im Internet diffamiert." Big Grin
Meine Anwältin, die schon viele Verfahren an Familiengerichten geführt hat, formulierte es später so: "Familienrecht in Deutschland ist rechtsfreier Raum."

(18-03-2014, 23:53)LifeNoBeach schrieb: Das Tagebuch mit Drohungen, Beobachtungen, etc... heb ich mir natürlich fuer den Fall auf, dass ein Strafverfahren daraus wird....
Richtig, halte das vorerst noch zurück ...

(18-03-2014, 23:53)LifeNoBeach schrieb: Hab die SB vom JA aber jetzt auch wissen lassen, dass ich jetzt nach GSR-Antrag sogar schon allein mit Tochter Umgang hatte. Also schoen positiv ueber die tolle Entwicklung...
Richtig, ich sehe schon, Du hast verstanden ...

(18-03-2014, 23:53)LifeNoBeach schrieb: Helfen denn so Sachen wie "Auffrischung der Kinderpflegekenntnisse" evtl was fuer mehr Umgang bei so kleinen Wesen?
Warte mal ab, bis es soweit ist, Ratschläge speziell zum Umgangsverfahren kommen dann noch.
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
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#11
Hallo, ich hatte meine kleine als Baby schon Stundenweise. Dabei hat sie bei mir auch den Mittagsschlaf gemacht. Das hat mir erleichtert ab dem 1. Geburtstag auch Übernachtungen hinzubekommen.
Ich würde mich daran orientieren wie schnell und häufig man Kinder in dem Alter in Krippen lässt. Mit dem Argument das dort Pädagogen und Erzieher sind und es deshalb was anderes ist können sie bei dir ja nicht kommen als Erzieher mit soviel Berufserfahrung.
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#12
@Absurdistan

ja, den Gedanken hatt ich auch schon; ne Tagesmutter fuer den ganzen Tag wäre ja schliesslich auch gar kein Problem. Und wenn man sucht findet sich sicher auch irgendwo ne Kinderkrippe oder Kita, in der auch Männer als Erzieher arbeitet. sicher, gibt nicht viele... war auf meiner Erzieherschule damals der einzige Kerl; aber die letzten Jahre sind das doch n paar mehr geworden...
Werd auf jeden Fall die nächsten Wochen mal nach nem Kinderpflege-Kurs suchen....

@pistachio @raid

An das BL von Frau Mama glaub ich gar nicht mehr so richtig; zumindest mal nicht als beherrschende Komponente. Das geht alles ganz schwer in Richtung Psychopathie und Narzissmus.
So sieht das auch n Psychotherapeut mit dem ich gelegentlich Kontakt habe. Gegen "nur"BL fehlt eben genau diese unberechenbare Komponente zum grossen Teil.
Da ist ganz viel geplant, langfristig angezettelt, wohl überlegt, hintenrum hoch manipulativ und doch möglichst vermeidend, was öffentliche Konfrontation angeht.
Aber das sind bis jetzt ja nur Einschätzungen und Vermutungen.
Fuer Toechterlein (und auch mich) wäre das aber fast noch fataler und gefährlicher...
Aber wie sagt man:" Kenne Deine Feinde.." und ich bin zumindest gewarnt und auf der Hut!
Ihr glaubt gar nicht, wie oft ich mich an die Zeit mit den "schwersterziehbaren" zurückerinnert fühl. Auch als Betreuungsperson von solchen Mädels bewegt man sich immer schon mit einem Bein hinter Gittern. Deswegen hab ich das damals ja bleiben lassen...

Bin wirklich gespannt auf den ersten Kontakt zum FG, hab jetzt schon oft gehört, die sind gut und auch bereit genauer hinzusehen.... Hoffe, das bestätigt sich und die enttäuschen mich nicht ganz bitter!
Und bis dahin heissts wohl wirklich abwarten und Vorbereitungen "fuer den Ernstfall" treffen, der früher oder später auch sicher kommen wird.
aber das mag ich halt so gut machen, wie's nur irgend geht...
Hab sogar Fenster geputzt letzte Woche... :-)
Und auch meine Begründung fuers GSR steht schon.
mittlerweile kommen auch Privatleben und Arbeit nicht mehr ganz so kurz!

Ihr seid alle ne wirklich grosse Hilfe!!!

Und bis dahin werd ich das beste fuer Baby und mich aus der Situation machen, und versuchen auch jede Minute mit ihr zu geniessen und ihr soviel "Normalität" zu geben, so gut das geht...

Die Hälfte der Einspruchsfrist gegen das GSR ist schon um, und bis jetzt noch keine Post vom FG! Hoffe das bleibt so; mit GSR und halbem ABR würd ich mich doch wesentlich "sicherer" und auch in meiner Position gestärkter fühlen. Auch hinsichtlich eines plötzlichen Untertauchens von KM mit Kind. Auch wenn das vielleicht sehr subjektiv ist...

Macht alle weiter so! und seid den Papas da draussen eine grosse Hilfe! Danke euch allen!
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#13
Heute kam der Beschluß..! Vollumfängliches GSR, Von der Erhebung der Gerichtskosten wird abgesehen..! :-D

Natürlich mit ner 4-wöchigen Beschwerdefrist, aber ich hoffe mal schwer, das lässt Sie bleiben!
Hat wohl auch beim Gericht angerufen, aber mit wohl Erfolg gleich Null... ;-)

Dann kann ich jetzt ja auch den VKH-Antrag zurückziehen, oder?
Wie abzusehen war, nimmt natürlich die Bindungsintoleranz von Frau Mama wieder zu; Keine Reaktion auf die Anfrage wie wir das Ostern machen (hatte ihr vorgeschlagen wir könnten ja auch zusammen mit Töchterlein, oder ich dann den Montag), natürlich auch keine Reaktion auf Mittagschlaf-Umgang wie eigentlich ausgemacht, etc...
Dafür gibt Sie jetzt richtig, Töchterlein zu manipulieren; umso wichtiger ist jetzt viel Umgang...
Zumal die Kleine bei mir jetzt auch schon soziale Kontakte in der Nachbarschaft zu anderen Kids in Ihrem Alter geschlossen hat, was Ihr ja bei Frau Mama leider völlig verwehrt wird....

aber hab jetzt nen Anwalt gefunden der mir sehr sympathisch ist und wohl auch was kann; hilft mir dann auch zu ausreichend Umgang mit der Kleinen;
Hatte wohl genau das selbe Problem mit der Mutter seiner Kinder...

Werde Frau Mama also nochmal ne Regelung vorlegen, mit der Bitte dies auch zu unterschreiben (da die letzte Regelung nur per mail getroffen war und will auf Nummer sicher gehen)
Bis dahin gibts Töchterlein ja immerhin 2 mal wöchentlich für jew. 4 Std nachmittags

Werde wohl 3 Tage die Woche fordern, mit aufbauenden Zeiten; Anfangs Nachmittags, dann nach 4 Wochen zusätzlich über Mittags und in absehbarer Zeit ( so ab Juni) dann auch immer häufiger ganztags; und ihr das Schriftstück dann bald zukommen lassen;
Natürlich auch mit dem Hinweis, daß das ganze auch Unterstützung für Frau Mama sein soll...

Vielleicht könnt Ihr da ja nochmal drüberschauen dann, Anwaltstermin ist leider erst am 23....

Soll ich denn lieber mehr fordern, weil vor Gericht eh wieder gestrichen wird? Oder ist das dann zuviel?
Was habt Ihr damit für Erfahrungen?

Aber soweit schonmal ein kleiner Grund zu feiern..! :-D
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#14
(08-04-2014, 19:08)LifeNoBeach schrieb: Heute kam der Beschluß..! Vollumfängliches GSR, Von der Erhebung der Gerichtskosten wird abgesehen..! :-D

...

jetzt viel Umgang...

...

Aber soweit schonmal ein kleiner Grund zu feiern..! :-D

Bestimmt! Und herzlichen Glückwunsch.

Bis der Beschluß rechtkräftig ist, würde ich die Umgangssache auf direkte schriftliche Kommunikation mit der Mutter (ohne Anwalt) beschränken...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#15
(08-04-2014, 19:19)wackelpudding schrieb: Bis der Beschluß rechtkräftig ist, würde ich die Umgangssache auf direkte schriftliche Kommunikation mit der Mutter (ohne Anwalt) beschränken...

Das mach ich; insofern ja auch gar kein großes Problem, das Herr RA erst in 2 Wochen Zeit für mich hat.....

(08-04-2014, 19:43)raid schrieb: Jedenfalls war für mich das gSR der Rettungsanker in Sachen Umgang schlechtin, da sie mich somit als gleichberechtigt wahrnehmen muss. Traurig, dass man als Mann in diesem Land hoffen muss, gleichberechtigt sein zu dürfen ;-)

Genauso sehe ich das auch.... Angry

Auch wenn ich keine große Hoffnung habe daß das bei Frau Mama auch wirklich so ankommt...
Aber zumindest der erste Schritt auf einem langen Weg.
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#16
Hallo zusammen!

Hab nun die entsprechende Elternvereinbarung mit aufbauender Umgangsregelung fertig.....
Vielleicht könnt Ihr mir ja bitte mal was dazu sagen!?

Bin für jeden Verbesserungsvorschlag dankbar, sowohl im Sinne des Kindeswohls als auch im Sinne von Tipps zu mehr Umgang.
Als Einstieg werd ich Töchterlein erstmal regelmäßig zum Babyschwimmen "entführen" Big Grin

Nochmal kurz zu den Eckdaten:

Tochter also jetzt 17, 5 Monate alt, seit fast 2 Monaten läuft 2 mal wöchentlich für jeweils 4 Std Umgang alleine mit Ihr. Davor 8 Monate im Beisein der KM ca 3-4 mal wöchentlich.
Man kann also davon ausgehen, daß bereits eine gefestigte Beziehung zu Papa besteht;
Wir hatten bereits ne schriftliche Regelung (per mail; 2 mal die Woche) die jeden 2. Umgangstag auch ganz vorgesehen hat; aber das schafft Frau Mama leider bis heute nicht...läuft so seit Ende Februar;

tragfähige Kommunikation mit Ihr leider auch gar nicht möglich.... trotz wiederholten Nachfragens bisher keine Vorstellungen Ihrerseits wie wir die Umgänge regeln könnten; unzählige Gesprächsversuche meinerseits, Mediationseinladung beim KSB hat Sie einfach übergangen, etc....
dafür immer wieder Umgangsboykott durch erfundene Termine oder auch "einfach nicht da sein" zu abgesprochenen Zeiten...

Muss ihr auch jetzt jede Stunde ein Bild der Kleinen schicken, und Sie hat trotzdem sooo große Angst um "Ihre Tochter"; deshalb kann Sie sich auch nicht an die bestehende Regelung halten;
Kann aber natürlich auch nicht erklären, warum genau.... BlaBlaBla....
Tochter freut sich natürlich immer riesig auf die Zeiten mit mir, wenn ich Sie abholen komme steht Sie gleich mit Jacke und Schuhen parat und genießt die Papa-Zeit sichtlich!

Ich selbst bin gelernter Erzieher und Erlebnispädagoge, mit fast 12 Jahren Berufserfahrung in Kiga, mit "schwersterziehbaren" Kindern und Jugendlichen,....
also sicher nicht ganz ungeeignet, auch Kleinkinder zu betreuen....
Seit kurzem (leider noch nicht rechtsgültig; 3 Wochen noch!!!!) besteht gemeinsames SR und ABR, da Mama aus Angst vor Öffentlichkeit nichtmal da Einspruch eingelegt hat.

Habe nächste Woche auch nochmal nen Termin bei meiner SB vom KSB, mit der ich die Umgangsregelung durchsprechen werde (Kennt die ganze Geschichte und ist auf jeden Fall im Rahmen Ihrer Möglichkeiten auf meiner Seite),
und die mir sicher auch schriftlich bestätigt, daß das gut so ist und dem Wohle des Kindes entspricht;
Danach geht das Teil an Frau Mama (Bearbeitungsfrist 1 Woche) will Ihr ja nochmal ne Chance geben (oder besser meiner Wohlverhaltenspflicht), vors vor Gericht geht....
Wobei ich jetzt schon weiß, Sie wird das so nicht akzeptieren und auch nicht unterschreiben; besonders im Hinblick auf die Übernachtungen.
Sorry für die etwas mühsame Kalenderform, aber anders kapierts die gute net; Dodgy werd Sie natürlich auch wissen lassen, daß bei Nicht-Akzeptieren dann nur der Weg übers FamG bleibt;

Danke für eure Tipps und Meinungen....

LG LNB

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Kindheit war schon immer ein gefährlicher Ort, selten verlässt ihn jemand unbeschadet
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#17
Die Kalenderform ist sehr gut, Nachteil allerdings dass das immer den Eindruck macht und auch so genutzt wird, mit dem Ende des Kalenders wieder alles neu auszuhandeln.

Der Regelung ist enthält aber zu viel Sonstiges, z.B. Punkt 9 mit den Kinderkleidern. Andere Punkte wie Nr. 4 sind witzlos, da "sollte" und "könnte" - also nicht drchsetzbar und somit auch überflüssiges Wunschdenken. Gut sind Konkretisierungen wie der letzte Satz von Nr. 5. Das sind später sonst typische Streitpunkte, weil Mütter gnadenlos jeden auch noch so kleinen Mist verdrehen und umdeuten, um irgendwo noch Abstriche beim Umgang herauszubrechen.
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#18
Zu kompliziert.

Schau als Anregung mal hier , wenn noch nicht geschehen.

S.
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#19
@ p: Ja, die Befürchtung habe ich beim Kalender auch; aber anders wird Frau Mama das nicht auf die Reihe kiegen. Und das würde dann halt leider wieder "ausgefallener Umgang" heißen...
Klar, wär das auch ne Chance, Mama bissl drankriegen; aber Sie absichtlich ärgern, oder Sie vor zu hohe Hürden stellen, will ich ja auch nicht unbedingt;
Werde auf jeden Fall noch den zeitlichen Umfang (halbe/ganze Tage, Übernachtungen) jeden Monat mitvermerken....

@ Skipper: Was meinst Du, ist zu kompliziert? Die Gestaltung der Umgangstermine? Den aufbauenden Umgang (der m.M.n. sehr wichtig ist) tabellarisch festzuhalten, würde das ganze sehr unübersichtlich machen.... Die Elternvereinbarung wird natürlich nochmal überarbeitet....
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#20
-bei 2. würde ich den 1. Absatz weglassen
-bei 4.: Am Geburtstag des Kindes ermöglichen die Eltern diesem den gewünschten Kontakt zum jeweiligen Elternteil.
-bei 5.: Was geht vor, Standardumgang oder Feiertagsregelung?

Wie wäre eine Vereinbarung, dass der TO jeweils bis September eines Jahres einen konkreten Vorschlag für das Folgejahr vorlegt, der dann bis Ende Oktober einvernehmlich zu verabschieden ist?
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#21
Der WE-Umgang läuft, so kenne ich es, grundsätzlich durch, mit Ausnahme der Schul-Ferienhälften, in denen das Kind beim anderen ET ist. In dieser Zeit findet kein Umgang statt.

Für die Weihnachtsfeiertage haben sich zwei Modelle bewährt.
Die Weihnachtsschulferien
- komplett am Stück nehmen und jährlich wechseln oder
- teilen, sodaß die Weihnachststage am Stück jährlich wechseln und gegengleich der Jahreswechsel.

Von Stückelungen der Weihnachtstage halte ich gar nichts.

Die Elternvereinbarung sollten so verfaßt werden, daß sie 'auf immer und ewig' angelegt sind, kein weiterer Regelungs- bzw- Bestätigungbedarf anfällt und damit Konfliktfelder entstehen.

Erst wenn erheblicher Änderungsbedarf besteht, wird die geltende Regelung wieder angefaßt.

S.
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#22
Danke schonmal für die Tipps...

@Wackelpudding: Ich weiß, sollte sich eigentlich von selbst verstehen; §1684 deshalb, daß die Km mal gezwungen ist (oder ich zumindest die Hoffnung darauf habe) sich mal mit den gültigen Rechtsvorschriften auseinanderzusetzen oder diese wenigstens mal zu lesen.... Auch wenn da sicher net viel von hängen bleibt; Bis jetzt ist Ihr Stand eigentlich der, daß Ihr Wort Gesetz ist...
Die Frage wäre höchstens, inwieweit mir das so dann evtl als indirekte Drohung ausgelegt werden könnte..?"

Den Rest deiner Vorschläge finde ich sehr gut...!

@skipper: Ziel wäre natürlich eine einfachere, unumstößliche Umgangsregelung, an der es nicht viel zu diskutieren gibt;
Die relativ kurzen Zeiten (und natürlich auch das schrittweise ausbauen derselben) sind dem Alter des Kindes geschuldet (1,5 Jahre) und zumindest aus pädagogischer Sicht auch sicher dem Kindeswohl sehr zuträglich. Aus eben diesem Grund dacht ich auch an keine übliche Ferienregelung, da Ferien in dem Alter ja mal noch gar keine Rolle spielen... Auch wenn Frau Mama
sich mit Ihrem Verhalten und Aufgrund Ihrer psychischen Probleme so gar nicht auf einer Ebene befindet, die förderlich fürs Kind ist, ist und bleibt Sie doch erstmal die wichtigste Bezugsperson für Töchterlein. Die kennst das bis jetzt ja nicht wirklich anders und vor ich da jetzt mit der Keule draufhaue, zeig ich lieber, daß das bei Papa auch auf anderem Wege funktionieren kann wie das, was Sie bisher kennengelernt hat... Und daß sollte sicher langsam und behutsam vor sich gehen; Ich denke auch daß kein Richter aufgrund des Alters gleich ner ganzen Woche zustimmen würde;
Deßhalb der etwas "holprige" Aufbauplan... Kleine Kinder machen halt große Entwicklungssprünge; Bin gespannt, was Frau KSB dazu sagt.
Mir wäre (nicht zuletzt beruflich) auch mit etwas größeren zusammenhängenden Blöcken wesentlich besser gedient; aber so entspricht das wohl der gängigen, aktuellen pädagogischen Meinung am ehesten.

Lg LNB
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#23
Schade, daß ihr keine Meinungen und vielleicht auch noch n paar Tips habt... :-(
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#24
Moin LNB,

meine Hinweise bezogen sich eher auf die Form, als auf den Inhalt.
Bei den Zeiten und der Kontaktfrequenz ist natürlich das Alter des Kindes zu berücksichtigen.

Ansonsten bist Du doch auf gutem Weg. Mit der Mutter wurde eine erste gute Vereinbarung getroffen, die in der zuverlässigen Umsetzung nun zu festigen ist.
Zudem wurde die gES bestätigt, was die junge Mutter erst einmal zu 'verdauen' hat.
Von daher sollte jetzt nicht zu viel Druck ausgeübt werden.

Eigentlich reicht es mE schon, die bisherige gute Regelung zu bestätigen und als nächsten Schritt Übernachtungen vorzusehen.

Dafür reicht mE eine halbe A4-Seite ohne viele Schnörkel.

Ich würde Richtung Mutter stets positiv argumentieren: Mutter sei sehr fürsorglich, gute Kooperation, aber alles noch recht neu für beide, beide Eltern sehr um gute Verteilung der Betreuungsaufgaben bemüht usw. usf.

Versuche ihre die Angst zu nehmen, etwas zu verlieren. Versuche sie für Deine Ideen zu gewinnen, ihr die Vorzüge umfangreicher Mitbetreuung und engagierter Vaterschaft spürbar werden zu lassen.

Ämter, Anwälte und Gerichte sind dabei nicht immer eine gute Hilfe.

Weitere Anregungen für eine Elternvereinbarung findest Du auch hier.

S.
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#25
(21-04-2014, 08:50)Skipper schrieb: Ich würde Richtung Mutter stets positiv argumentieren: Mutter sei sehr fürsorglich, gute Kooperation, aber alles noch recht neu für beide, beide Eltern sehr um gute Verteilung der Betreuungsaufgaben bemüht usw. usf.

Das ist bei psychisch kranken bzw. instabilen Muettern sicherlich nur eingeschraenkt sinnvoll. Will oder muss Mann irgendwann das Sorgerecht beantragen, wird einem sowas dann garantiert um die Ohren gehauen. Vorsicht!
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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