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Hallo Leute. Hab mal wieder ne frage. Sachlage. Einigung ueber nacheheuntergalt im Vergleich. Was kann ich machen wenn die KM auf einmal mehr verdient als noch beim Vergleich angegeben. Gibt es nicht sowas wie eine Neuberechnung. Es Handel sich dabei um gute 500euro netto mehr als noch beim Vergleich. Muss sie das nicht mir mitteilen? Kann ja nicht sein das ich einen Vergleich Abschliesse weil die km nicht mehr arbeiten kann wegen der Betreuung der Kinder und dann spaeter mehr verdient oder? Tipps!
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Automatisch passiert gar nichts. Wenn, dann musst du wieder mal eine neue Klage anleiern.
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21-03-2014, 22:29
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21-03-2014, 22:34 von Mongobill.)
Das hab ich ja aber da ist schon im Vorfeld die von abgelehnt weil ohne Aussicht auf Erfolg
Bevor ich es vergess.jederzeit. Auch die Beschwerde ist abgelehnt vom naechsten hören Gericht was mir alles eh ein Rätsel ist
Zahle auch nun noch 50euro mehr kinder unterhält. Bekommt sie dann nicht auch weniger
Sorry Fehler oben. 200euro mehr netto und die 50euro mehr fuer das kind
Die Beschwerde wurde ja abgelehnt ohne das der Beschwerde Schriftsatz ans oberlandesgrricht ging
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Wenn du aufgrund ihres höheren Einkommens bereits probiert hast, den Ehegattenunterhalt herabzusetzen und das abgelehnt wurde, wieso fragst du dann? Die Sache ist durch. Ich kann nur vermuten, warum das so war. Vermutlich war der Vergleich ungünstig formuliert und hat einen Betrag für dich festgeschrieben, aber gleichzeitig der Ex die Freiheit gelassen, folgenlos mehr zu verdienen.
Mehr Unterhalt für die Kinder bemisst sich an deinem Einkommen, nicht an ihrem. Sollte das ein neuer Sachverhalt sein, wegen dem du noch nicht geklagt hast, dann könnte das einen neuen Weg eröffnen. Das muss jemand vor Ort entscheiden der alle Unterlagen (z.B. diesen Vergleich) vor sich liegen hat, z.B. dein Anwalt.
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Sollte eigentlich ein abaenderumgsverfahren WERDEN ABER wie.gesagt scheitert schon bei der vkh
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Von aussen kann man dir dabei nicht helfen. Da muss jemand in die konkreten Zahlen, in den Vergleich, in die Ablehnungsbegründung, in die Beschwerden hineinsehen können. Ohne diese Informationen ist alles nur raten und stochern.
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Noch mal. Habe einen Vergleich im Maerz letzten Jahres geschlossen mit der Möglichkeit den ab Oktober in einem Abaenderumgsverfahren neu zu verhandeln.Zu diesem Abaenderumgsverfahren kommt es nicht da im Vorhinein die Vkh abgelehnt wurde vom Richter wie auch vom OLG als Beschwerde gegen die Ablehnung ohne das ich die Möglichkeit hatte Stellungnahme zu nehmen mit einem Schriftsatz. Begründung von allen war folgende. Zum Zeitpunkt des Vergleiches hieß es sie koenne nicht mehr arbeiten wegen dem Gesundheitszustand unseren Sohnes also eigentlich wir uns auf einen Vergleich. Mittlerweile ein Jahr später ist dieser auf Medikamente eingestellt und sehr und sehr zum positiven gewandelt. Sie jedoch behauptet das sein zustand sich eher verschlechtert hat und das alleine reichte um alles abzulehnen. Ausserdem verdiente und verdient nun mehr als noch im Vergleich angenommen. Die Abaenderumgsklage ist nun ja abgelehnt aber sie kann doch nicht mehr verdienen und weiter den vollen unterhalt Einstreichen oder.? Sie hat gute 200euro mehr netto plus die 50euro mehr Kindes Unterhalt. Das muss man doch wenigstens neu berechnen. Warte im Moment noch auf eine Bestätigung seiner Ärztin die besagt das sein Zustand Dank der Medikamente gebessert hat was sie mir telefonisch auch so vermittelt hat. Wenn ich sowas in der Hand habe widerspricht das allen Behauptungen meiner ex. Nun aber ist bereits abgelehnt. Was kann ich dann tun?
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29-03-2014, 11:44
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29-03-2014, 11:59 von Mongobill.)
Hallo leute.mal wieder was neues.geschieden seit letzten jahr Maerz.zahle ja betreuungsunterhalt weil sie nicht mehr.als 50 prozent arbeiten kann wegen erhoeter betreung unseres adhs kranken kindes.er waere ja so anstregend und so weiter.jetzt scheint sie wohl schwanger zu sein vom neuem lg.das kann doch nicht sein das ich nun weiter bezahlen muss oder fuer sie?sollte das so stimmen waere eine abaebderungsklage angebracht oder?
Ach ja bevor ich es vergesse.die pfaendung vom anfang maerz ist immer noch nicht durch.habe das zurueckgehaltene geld von meinenm Arbeitgeber ueberwiesen worden.ist das normal?dauerd eine pfaendund bzw der ueberweissungsbescheid so lange?
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29-03-2014, 14:26
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29-03-2014, 14:29 von Mongobill.)
Noch eine Frage? Kann ich von der schicht runter ohne grund und so unterhalt einsparen?
Desweiteren wuerde mich interessieren was ich machen kann im falle adhs.meine ex macht nun seit august letzten jahres rum mit einstellung des kleinen auf Medikamente .nichts scheint ihr gut genug zu sein.das ist nicht normal.die aerztin war zufrieden.der.kiga auch und der fussballtrainer ebenfalls.nur die mutti nicht.warum ist klar.kann ich da was tun?
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Schade das.keiner rat hat
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Mit neuem Kind ändert sich wieder alles, dann ist der neue Vater dran. Die Dame ist ja eifrig dabei, möglichst viele Unterhaltsansprüche einzusammeln.
Pfändungen dauern mitunter sehr lange. Der Grund liegt in der Überlastung der Justiz.
Wenn die Mutter unzufrieden wegen der Medikamente ist, kannst du ihr das nicht wegzaubern. Das ist halt ihre Meinung.
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Danke fuer die antwort. Das mit den medikamenten hat aber meiner meinung nach nur den sinn den betreungsunterhalt zu behalten .mehr nicht.sonst haette sie keinen.anspruch bzw ihr joker ist nun mal unser adhs sohn.das weiss ich und sie.soll ich also weiter zuschauen wie sie ihn missbraucht um unterhalt zu kassieren?wegen der Schwangerschaft heisst das ich warten muss bis das kind auf der welt ist?da kann man doch jetzt schon von einer gefestigten lebensgemeinschaft ausgehen und nicht erst nach 2 jahren?
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Schwanger sein ist auch eines unter anderen Indizien für eine neue gefestigte Lebengemeinschaft und keine Regel. Erst mit dem Beginn der Mutterschutzzeit drehen sich die Dinge.
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Betreuungsunterhalt gibt es ja wg. der Betreuung des Kindes. Die wird die Mutter ja auch weiterhin leisten wollen. Wo wäre die Mutterschutzfrist da ein Argument?
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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Mit der Mutterschutzfrist beginnt die Unterhaltspflicht nach §1615l BGB des nächsten Unterhaltspflichtigen. Sie kann deshalb nicht arbeiten, weil sie ein neues Kind bekommt und die Folgen daraus hat der neue Vater als Verantwortlicher zu bezahlen.
Sie selber ist natürlich für gar nix verantwortlich...
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Ja gut, aber wer stellt jetzt welchen gerichtlichen Antrag, wenn die Mutter für nix verantwortlich ist?
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Die Mutter wird sicher keinen Antrag stellen, damit Mongo keinen Unterhalt bezahlen muss. Wenn sie Recht auf Unterhalt nach §1615l BGB hat, muss er auf Wegall klagen mit Verweis auf den neu hinzugetretenen Pflichtigen.
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Ok versteh. Ab wann kann ich dann auf wegfall klagen?
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Am ersten Tag des Beginns ihrer neuen Rechte aus §1615l BGB.