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Jobcenter muss Vater Indonesien-Reise bezahlen
#1
Ein Hartz-IV-Empfänger kann sich die Reise zu seinem Sohn nach Indonesien nicht leisten. Ein Gericht entschied nun: Das zuständige Jobcenter muss die Kosten übernehmen.

Ein Jobcenter muss die Reise eines Langzeitarbeitslosen nach Indonesien bezahlen. Dazu hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen das Jobcenter verpflichtet. Den Antrag hatte ein Hartz-IV-Empfänger gestellt. In Indonesien lebt sein zehnjähriger Sohn.

Es sei eine wichtige Stütze für die Entwicklung des Kindes, dass der Vater sein Umgangsrecht mit dem Sohn ausübe, teilte das Gericht in Essen in einem Eilbeschluss mit (Az. L 7 AS 2392/13 B ER). Nach Angaben des Gerichts war der Sohn vor einigen Jahren mit der Mutter nach Indonesien gezogen. Der Vater hatte dem nicht zugestimmt.

Der Vater hielt telefonisch und schriftlich Kontakt zu seinem Kind. Geld für eine Reise nach Indonesien hat er nicht. Entsprechende Mittel beantragte er deshalb beim Jobcenter – dort wurde sein Antrag aber abgelehnt. Deshalb zog der Mann vor Gericht.
Kindeswohl von Bedeutung

Die Richter befanden nun in ihrem Beschluss, der Kontakt des Vaters zu seinem Sohn sei "unter besonderer Berücksichtigung des grundrechtlich geschützten familiären Kontakts von besonderem Belang". Auch das Kindeswohl sei bei der Abwägung zu berücksichtigen.

Das Jobcenter muss nun einmal im Jahr "Mittel zur Ausübung des Umgangsrechts" zur Verfügung stellen. Weil die letzte Reise des Vaters mehr als ein Jahr zurücklag – er war im Februar 2013 dort – muss das Jobcenter nun zahlen. Die Richter urteilten zudem, dass die Reisedauer von drei Wochen angemessen sei. Ein kürzerer Aufenthalt könne einer erfolgreichen Wahrnehmung des Umgangsrechts entgegenstehen.

Quelle: http://www.zeit.de/wirtschaft/2014-04/la...indonesien

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#2
Ist ja im Prinzip nichts Neues. Schließlich haben das schon andere degradierte Väter geschafft.

Mich würden die Hintergründe interessieren. Was bewegt jemand dazu von Deutschland wieder nach Indonesien zu ziehen und das ohne eine finanzielle Absicherung.
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#3
(01-04-2014, 15:58)Blumentopferde schrieb: Quelle: http://www.zeit.de/wirtschaft/2014-04/la...indonesien

Schlimm sind teilweise die Kommentare darunter. Hier blüht der Neidfaktor an allen Ecken und Enden.

Robert Stegmann
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#4
Nichts Neues. So ein Urteil gabs auch schon Richtung USA.
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#5
Ja, das gab es schon. Der Vater ist mir auch bekannt.

Aber,
Was viele nicht wissen: Auch ein Vater, der knapp über Hartz IV liegt, kann einen Antrag auf einmalige Hilfe stellen in solch einer Situation. D.h. wer im Monatschnitt einige € drüber liegt, dem kann dennoch ein solcher "unabweisbarer, einmaliger Sonderbedarf" bewilligt werden, wenn er ansonsten Gefahr läuft den Kontakt zum Kind nicht erhalten zu können. Grundlage ist das BVerfG-Urteil vom 9.2.2010 zu den Regelsätzen.

Das kann jeder (!) durch Antrag prüfen lassen.

Die Neid-Kommentare unter dem Artiekel sind also völlig unangebracht, und zeugen mehr von der Unkenntnis (oder Böswilligkeit) der Schreiber.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#6
Die Kommentare wäre vielleicht nicht so böswillig ausgefallen wenn im Artikel deutlich erwähnt worden wäre, dass...
- das Kind in Deutschland geboren wurde,
- zumindest ein deutsches Elternteil hat, dessen Rechte von der Stäätin als geringwertiger eingestuft wurden
- der Wegzug nach Indonesien gegen den Willen des Vaters erlaubt wurde.

Wer sich also anmaßt, solche schwerwiegenden Entscheidungen zu treffen (machen ja diejenigen, die die Stäätin dazu ermächtigt), der muss auch die (finanzielle) Verantwortung dafür übernehmen.

Wenn die Stäätin das nicht will, kann sie ja die Gesetze von Grund auf ändern.
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#7
Moderationshinweis: Offtopic-Beiträge abgetrennt und verschoben.
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#8
Amt muss Hartz-IV-Empfänger Reise nach Asien zahlen

Dem kann wohl nicht viel hinzugefügt werden - 3 Wochen nach Asien für 2100 € sind angemessen und für das Kind förderlich.
https://t.me/GenderFukc
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#9
(05-04-2014, 17:36)Petrus schrieb: Dem kann wohl nicht viel hinzugefügt werden
Jadoch. Nämlich dass die Überschrift des Artikels in die falsche Richtung leitet. Und die KommentatorInnen dieses gleichgeschalteten Artikels eben nix verstanden haben!

Meine Hochachtung für diese Entscheidung! Der/diejenigen SteuerzahlerInnen, der/die das deutsche Familien/Scheidungsrecht-Recht nicht verstanden haben, sollen und müssen bluten!
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