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Um zu entscheiden, wer bei getrennt lebenden Eltern das gemeinsame Kind aus dem Hort bzw. der Schule abholen darf, muss nicht erst der “Familienrat” einberufen werden. Das ist allein eine tagtägliche Angelegenheit des erziehenden Elternteils. Diese Auffassung hat jetzt das Hanseatische Oberlandesgericht in Bremen vertreten. Der Mann vertrat die Ansicht, wer seine Tochter abhole, könne wegen der hochstrittigen Situation zwischen seiner Frau und ihm nur gemeinsam entschieden werden. Denn er als Vater spiele für das Mädchen eine wichtige Rolle, und wenn er in dieser Frage nicht mitbestimmen dürfe, bestehe die Gefahr, dass es zu einer Entfremdung zwischen ihm und der Tochter komme. Damit aber werde das gemeinsame Sorgerecht ausgehöhlt. Dem wollte das Gericht nicht folgen (Az. 4 UF 39/08)
http://www.marlaktuell.de/?p=108554
Trotz gemeinsamer Sorge...
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26-09-2008, 19:03
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27-09-2008, 07:29 von Ralf G..)
deshalb ist sie ja arme allein Erziehende, weil er als braver Unterhaltszahler wenigstens den Schein von Mitbestimmung bekommen hat.
hat er ja noch Glück, dass er vom Kindergarten kein Hausverbot bekam - wie ich!
Stellt Euch mal vor, er würde jetzt sagen:
Nun leckt mich aber mal am Ar... - das "gemeinsame Sorgerecht" könnt ihr Euch sonstwo hinschmieren, ab sofort gibbet auch keinen Euro mehr!
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Das war abzusehen. Und auch wenn es nicht gefällt: Ein dämlicher Kampf an der falschen Front. Wegen so etwas zum OLG hinaufzugehen bringt überhaupt nichts. Viel wichtiger wie die Abholbestimmung ist z.B. das Engagement des Vaters im Kindergarten. Das Abholen ist automatisch in einer Umgangsregelung enthalten, wenn der Vater das Kind zum Beispiel um 16 Uhr bekommt und der Kindergarten bis 16 Uhr geht, dann ergibt sich daraus dass der Vater es abholt. Ist ja seine Zeit.
Kriege an irrelevanten Nebenschauplätzen sollte man sein lassen. Besser die Kräfte für die wichtigen Sachen sparen.