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Ordnungsgeld fällig?
#26
Ich hab´s im Thread nicht gefunden oder überlesen: Wie alt ist der Junge denn?
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#27
Laut diesem Thread... http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=8723

11 Jahre.
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#28
(10-04-2014, 12:29)Skipper schrieb: Gerichte sehen es nicht gern, wenn die Parteien mit Ordnungsgeldanträgen fuchteln, sind sie doch gehalten, die Eltern zu befrieden.
Was für ein geiler Satz! Da steckt unheimlich viel drin! Weißt Du das eigentlich? ;-)

1. Fakt, Gerichte sehen nicht gerne, wenn Vater ....
2. Fiktiver Fakt, sind sie doch gehalten....
3. Unfug, Eltern zu befrieden....
4. Fakt, AnwältInnen den Job nicht zu nehmen
5. Fakt, Ordnungsgeldanträge durch zu bekommen ist so gut wie unmöglich
6. Fakt, Die meisten Mütter können das eh nicht zahlen
7. Fakt, in diesem Fall hier wird dann das Kind angehört und wird entsprechend anwtorten
8. Fakt, vielmehr ist das Kind mittlerweile durch die Mutter "geeicht" worden.

Macht euch doch bitte nichts vor. Der TO sollte meiner Meinung nach davon ausgehen, dass bald gar nix mehr geht!

Wie alt ist das Kind übrigens?

(10-04-2014, 20:39)Timo Sassi schrieb: 11 Jahre.
Da wirds verdammt schwierig!
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#29
Ja, sorry, ich bezweifele, dass Du mit Druck bei Deinem Sohn etwas erreichen wirst.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#30
blue,
Dir zur Kenntnis:

FamFG, § 156 Hinwirken auf Einvernehmen

S.
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#31
(10-04-2014, 20:27)raid schrieb: Alles schön und gut, vergiss aber bitte trotzdem nicht, dass Du auf Dauer ohne die Loyalität deines Sohnes keinen Pokal gewinnen wirst.

Und wie man an dem o.g. Satz respektive an der Aussage der Mutter deines Sohnes erkennt, bedient sich diese auch unlauterer Mittel/Vorteile, um Sohnemann auf ihre Seite zu bekommen/ziehen.

Das ist mir schon bewusst. Allerdings gewinne ich dadurch, dass ich mich den willkürlichen Eskapaden der KM und einem von ihr indoktrinierten Sohn beuge ebensowenig etwas. Ich habe es eine ganze Weile mit Nachgiebigkeit, Holidaypapa-Attitüde und nicht endender Kooperationsbereitschaft versucht. Leider völlig erfolglos. Ich habe auch noch ein Leben abseits von diesem lächerlichen über das Kind ausgetragenen Paarkonflikt.

Z.B. habe ich für die Osterferien meinerseits bereits einen Reitkurs für Sohnemann gebucht, habe mit meinem Arbeitgeber abgesprochen, dass ich in der ersten Ferienwoche jeden Tag eher nach Hause kann, und meine Partnerin hat sich ebenso terminlich darauf eingestellt, dass mein Sohn kommt.

Wenn mein Sohn durch die Manipulationsversuche seiner Mutter mehr und mehr gegen mich eingestellt ist, kann ich das leider nicht dadurch verhindern, dass ich mich herumschubsen lasse. Es ist auch gänzlich davon unabhängig, was ich tue. Für die zweite Ferienwoche hat die KM vielleicht bereits mit den Großeltern eine Absprache über meinen Kopf hinweg getroffen. Da ginge dasselbe Spiel dann von vorne los.

Klingt vielleicht weit hergeholt, aber erfahrungsgemäß läuft es ganz genau so: Der Wahnsinn endet nie, sondern es wird immer schlimmer. Diesen Teufelskreis kann ich nur durchbrechen, indem ich dort, wo man mir erst einmal so leicht nichts mehr nehmen kann, eindeutig Position beziehe, oder habt ihr andere Ideen?
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#32
Es klingt so, als hättest du im Laufe der Zeit den Fehler gemacht, die "Umgänge" mit Spaßprogrammen zu gestalten. Das ist übrigens nach meiner Beobachtung ein häufiger Fehler. Das führt jetzt dazu, dass sich Sohnemann das bessere oder angenehmere Programm aussucht.
Die Zeit mit dem Kind oder den Kindern sollte nicht Umgang sondern Familienleben sein. Familienleben ist eben auch langweilig, nervig usw. Den Kindern anzugewöhnen zu Papa zu gehen, weil es da lustig ist und nicht um Papas willen rächt sich.
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#33
Völlig richtig. Ich vermute, den Fehler machen viele. Für mich hat sich das daraus ergeben, dass ich, als der Sorgerechtskrieg losging, große Angst hatte, meinen Sohn zu verlieren und dementsprechend bemüht war, ihm möglichst viel zu bieten und ihn wenig zu fodern.

Verstärkt wird das Ganze dadurch, dass seine Vollzeitmami ihm am liebsten jetzt noch den Hintern abwischen würde und er demzufolge immer etwas betreten wirkt, wenn ich oder Dritte ganz normale, altersangemessene Eigenleistungen erwarten. Ein unselbständiges Kind lässt sich eben besser von der KM instrumentalisieren, und ihr eigenes Gewissen, sofern überhaupt vorhanden, beruhigt sich auch eher, wenn man deshalb nicht arbeitet, weil Sohnemann sich mit 18 noch keine Schleife binden kann.

Mittlerweile hat sich, genau wie Du sagst, herausgestellt, dass es ein Fehler war, immer nur Highlife zu machen, weil es zu einer ungesunden Einstellung beim Kind führt.
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#34
Ich weiß nicht, ob das jetzt noch wirkungsvoll sein kann, jedenfalls habe ich versucht -wie @Timo Sassi auch schon schrieb, mit meinem Sohn während der Umgangszeiten auch im "Alltagsbetrieb" zu bleiben. Ich habe mit ihm Schulisches erledigt, Arztbesuche, Kleidung (auf eigene Kosten) gekauft, Geburtstagsfeiern bei seinen Freunden... Natürlich habe ich manches Mal mit den Zähnen geknirscht, wenn meine Zeit ´mal wieder verplant war oder die Mutter keine ausreichende Kleidung mit gab, aber so blieb ich ganz natürlicher Bestandteil des Lebens meines Sohnes.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#35
Das habe ich, als wir noch fast ein Wechselmodell hatten, auch ähnlich gemacht, allerdings aus den o.g. Gründen nie wirklich ganz alltäglich.

Je weniger der Umgang wurde, desto mehr war ich darauf bedacht, die verbleibende Zeit möglichst erlebnisreich zu gestalten.

Dass hier "Normalität" sinnvoller ist, ist mir erst kürzlich aufgegangen. Der Weg dahin gestaltet sich natürlich schwierig, weil die Gewöhung zu einer gewissen Erwartungshaltung geführt hat.
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#36
Heute morgen erreicht mich eine SMS der KM:

"Es tut mir leid, dass es zu diesem Missverstädnis bez. der Ferienaufteilung gekommen ist. Ich habe in Xs Sinne gehandelt und ihn in den Skiurlaub fahren lassen."

Ich bin trotzdem mit einem Zeugen hingefahren, und es hat, wie zu erwarten, niemand geöffnet.

Was muss ich denn nun für den Antrag auf Ordnungsmittel beachten?
Soll ich überhaupt auf die Argumentation der KM Bezug nehmen, was die von ihr selbst annulierte Vereinbarung beim JA angeht? Eine Mail der JA-Tante, in der bestätigt wird, dass die KM schriftlich erklärt hat, dass sie sich nicht an die Vereinbarung halten wird, liegt mir vor.
Oder ist es gänzlich irrelevant, aus welchen Gründen sie sich über den Beschluss hinweggesetzt hat?
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#37
Gänzlich irrelevant ist es nicht siehe §89 Abs. 4 FamFg. Sie könnte Gründe anbringen, die sie nicht zu vertreten hat.
Stell einfach den Antrag auf Ordnungsgeld mit der Mail des Jugendamtes als Beweis in der Anlage. Stell den Sachverhalt dar und geh auf die Ausreden der Gegenseite zunächst nicht ein.

Jetzt siehst du auch warum es wichtig war, im Vorhinein beispielsweise das Jugendamt zu kontaktieren. Da die Ex so blöd war im Vorhinein zu erklären, dass sie sich nicht an den Beschluss halten will, wird sie sich da nicht mehr herauswinden können. Sie hat sich damit selbst alle Ausreden und Optionen genommen.

Wenn sie etwas schlauer wäre, hätte sie einfach kein Wort über die Urlaubspläne verloren, nicht reagiert und den Sohn krank gemeldet oder so. Dann hättest du es jetzt schwerer.
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#38
Hast Du in Deiner Umgangsvereinbarung so etwas aufgenommen dass ausgefallene Termine sofort nach zu holen sind. Z.b. wenn Dein kleiner Krank wird oder so. So das Dein Umgangstermin nicht wirklich ausfällt sondern eben eine Woche später dann nachgeholt wird. Ich habe bei mir so was aufnehmen lassen. Dann könntest Du Dein Kind vielleicht ab nächsten Sonnabend bekommen. Schlag doch Deiner Ex das so oder so vor bevor Du ein Ordnungsgeldantrag stellst. So zeigst Du auch noch guten willen.
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen!
Für Gerichte gilt! Kein Kind kein Geld !!!
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#39
Ja, er zeigt den guten Willen, dass er das auch das nächste und übernächste mal zähneknirschend dulden wird.

Der Ehrlichkeit halber muss man allerdings zu bedenken geben, dass er bei der hier vorliegenden Konstellation - das Kind steht (schon längst) nicht mehr auf seiner Seite - Dinge ins rollen bringt, die sich mit einer ziemlich hohen Wahrscheinlichkeit sehr negativ auf seine Vaterschaft auswirken könnten.

Er sollte ein paar Nächte darüber schlafen und dann ein oder zwei grundsätzliche Entscheidungen treffen.
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#40
Das ist sein größtes Problem! Wenn sein Kind irgendwann sagt er will nicht mehr zu Papa. Dann ist das Kindeswille und er muss dann auch nicht mehr. Das muss verhindert werden.
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen!
Für Gerichte gilt! Kein Kind kein Geld !!!
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#41
Noch mal zur Klarstellung der ganze Sachverhalt im Zusammenhang:

Ende November 2013 wurden Gespräche beim JA bzgl. einer Umgangsvereinabrung geführt.
Es wurde vereinbart, dass mein Sohn u.a. immer mittwochs zu mir kommt, und dass er ab dem 2. Weihnachtsfeiertag 2013 bei mir ist.
Es wurde auch festgelegt, dass Sohnemann die erste Hälfte der Osterferien 2014 bei der KM ist.
Diese Vereinbarung wollte die JA-Tante verschriftlichen und sie der KM und mir zur Unterschrift zukommen lassen.
Die schriftliche Ausfertigung kam nie bei mir an, und auch mein Sohn kam weder mittwochs noch an Weihnachten zu mir.
Daraufhin schrieb ich dem JA:
Zitat:Sehr geehrte Frau JA-Tante,

die am 20.11.13 in Ihrem Beisein mit Frau KM erarbeitete Umgangsvereinbarung ist mir bisher nicht wie vereinbart zugegangen.
Mit SMS vom gestrigen Tage teilt mir Frau KM mit, dass auch gar nicht die Absicht besteht, diese umzusetzen. Außerdem soll unser Sohn nicht wie vereinbart am 26.12. zu mir kommen, um mit der Familie meiner Partnerin und der meinigen Weihnachten zu feiern (All diese Menschen sind bereits eingeladen, freuen sich auf Kind und haben Geschenke organisiert).
Nach Frau KMs Angaben sind Sie über alle diese Pläne schon länger informiert.
Ich erbitte nun in mehrerlei Hinsicht Aufklärung:

Wieso ist mir die Umgangsvereinbarung nicht zugesandt worden?
Wissen Sie tatsächlich von den genannten Absichten der Kindesmutter?
Falls ja: Wieso werde ich nicht informiert?
Welches weitere Vorgehen empfehlen Sie angesichts der Tatsache, dass Frau KM seit Jahresbeginn nicht dazu zu bewegen ist, eine Umgangsregelung zu vereinbaren bzw. sich an die vereinbarten zu halten?
Welchen Einfluss haben aus Ihrer Sicht diese ungeklärten Verhältnisse auf das Wohlergehen von Kind hinsichtlich emotionaler Stabilität, psychischem Gleichgewicht und Sicherheitserleben?
Sehen Sie einen möglichen Zusammenhang mit schulischen Problemen?
Was ist angesichts des dringenden Handlungsbedarfes jetzt zu tun?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Bemühungen.

Mit freundlichen Grüßen
Vater

Antwort:
Zitat:Sehr geehter Herr Vater,

leider komme ich aktuell nicht dazu Ihnen ausführlich zu antworten. Wir können aber gerne nächste Woche telefonieren. Ich habe einen Brief der Kindesmutter erhalten in dem sie mir das von Ihnen ausgeführte mitgeteilt hat. Ich bin davon ausgegangen, dass Ihnen die Inhalte bereits bekannt sind, da diese ja Auswirkungen auf die Umgangskontakte zu haben scheinen.
Die Umgangsvereinbarung habe ich Ihnen zugeschickt, diese wurde mir allerdings zurück gesendet. Haben Sie eine neue Adresse? Der Brief ging an die X-Straße. Ich kann Ihnen das Ganze aber gerne noch einmal zusenden.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrage

Es gab dann noch ein, zwei geplatzte Wochendumgänge, dann habe ich Antrag auf Regelung des Umgangs bei Gericht gestellt.
Mit Beschluss vom 04.03.14 wurde u.a. festgelegt, dass Sohnemann die erste Häfte der Osterferien bei mir verbringt, woraufhin ich mir Teilurlaub genommen und einen Reitkurs für den Sohn gebucht habe.
Im Beschluss steht ausdrücklich, dass Ordnungsmittel verhängt werden, wenn sich eine der Parteien nicht an die Regelung hält.

Am 09.04.14 bitte ich die KM darum, mir bei der Übergabe am 12.04.14 Gummistiefel fürs Kind mitzugeben, woraufhin sie unter Berufung auf o.g. Vereinbarung beim JA erklärt, dass mein Sohn nicht wie im Beschluss festgelegt zu mir kommen wird.

Dies hat sie nun trotz erfolgter Aufklärung über die Folgen und Nachfrage beim Gericht meinerseits wahr gemacht.

Wie schätzt ihr die Erfolgschancen für den Antrag auf Ordnungsmittel ein?
Hat überhaupt jemand schon mal einen durchbekommen?
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#42
Juristisch ist die Sache klar und sollte auch so durchgehen, obwohl das in diesem Land ja auch nicht immer etwas heißt.
Aber die Sache ist ja nur das Symptom für das Problem, dass dein Sohn dir von der Fahne geht. Mit einem Antrag auf Ordnungsgeld und den Reaktionen der Mutter darauf besteht die große Möglichkeit, dass du ihn noch einem Schubs auf dem Weg von dir weg gibst. Das solltest du bedenken.
Achso, wenn dir bezüglich des Ferienumgangs bereits Kosten entstanden sind, die du nicht mehr rückgängig machen kannst, steht es dir auch frei Schadenersatz einzuklagen. Das würde ich auf jeden Fall machen, wobei du die Mutter zunächst zur Leistung auffordern solltest.
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#43
Eure Umgangsvereinbarung ist gerade mal ein Monat alt. Sie hat am 04.03.2014 noch nicht gewusst das sie in Urlaub fahren will. Nah das kann ja noch heiter werden. Irgendwie musst Du solchen Machenschaften ein Ende setzen. Sonst wird es noch schlimmer.
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen!
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#44
Moin resist,

ich hatte Dir bereits letztes Jahr im Tröt 'Klageentwurf Umgangsregelung' zu deutlich milden Tönen gegenüber der Mutter geraten.

Aller Erfahrung nach kann jeder Druck auf eine Mutter (bei der das Kind überwiegend lebt) für die Vater-Kind-Beziehung gefährlich werden, wird an das Kind weitergeleitet und diesem gegen den Vater gerichtet. Dies geschieht sehr subtil, während der Wille des Kind nach vorn geschoben wird. Einer der üblelsten Mechanismen, die mir auch persönlich als Vater je begegnet sind.

Du erlebst dies gerade recht deutlich.

Hierauf mit noch mehr Druck und Zwang zu antworten, könnte das Kind - über vorgenannte Mechanismen - noch weiter von Dir entfernen und zur Entfremdung führen. Letztlich hast Du immer weniger Möglichkeiten, dem mütterlichen Einfluß auf das Kind korrigiernd zu begegnen.

Daher auch mein Hinweis oben, pragmatisch vorzugehen, nicht stur auf Vereinbarungen zu beharren, sondern Umgang, Kontakt zum Kind zu ermöglichen - auch wenn Du von Regelungen weit abweichen und vor der Mutter einen Kniefall machen mußt: Oberstest Ziel sollte und muß sein, den Kontakt zum Kind zu erhalten. DAS hat Priorität.

Nur mit tatsächlichem Umgang kann einer manipulierenden Mutter begegnet werden. Da helfen weder Drohbriefe noch Odnungsgeldanträge. Die machen es nur noch schlimmer.
Das wissen Gerichte durchaus, weshalb sie dies Mittel nach meiner Beobachtung und aus eigener persönlicher Erfahrung auch nur unter extremen Umständen einsetzen.

Daher nochmals mein Hinweis:
Suche nach Möglichkeiten, die Mutter für Deine Vorstellungen zum Umgang zu gewinnen, nicht über Druck Dein Ziel zu verfolgen.

Das geht von entsprechende Formulierung von Schreiben an die Mutter, über die Art und Weise der Antragstellung, ja, beginnt eigenlich in der Umstellung im eigenen Kopf, der sagen müßte, über Druck wird alles nur schlimmer und treibt das Kind weg.

Ich weiß selbst nur zu gut um diesen inneren Konflikt: Es ist eine hammerharte Übung für uns Väter, sich auf väterfeindliche Umstände einzustellen, die nun einmal so sind wie sie sind, und die Faust in der Tasche zu lassen - FÜR unsere Kinder.

Ziel allen Fühlens, Denkens und Handelns sollte die gelebte Vaterschaft sein!

Ich will dabei nicht ausschließen, daß hier Ordnungsmittel geeignet sind, Dich Deinem Ziel näher und die Mutter in die Spur zu bringen. Das sollte nach meiner Erfahrung aber so gehandhabt werden, daß die 'bösen' Maßnahmen nicht direkt von Dir ausgehen. Du solltest nur die widrigen Umstände beklagen, Lösungen anbieten und der Mutter dabei gütig die Hand reichen, den Druck dazu überlaß anderen.

Ist nur eine weitere Anregung meinerseits. Letztlich muß jeder den Weg und die Sprache wählen, der bzw die zu ihm paßt.

Ich wünsche Dir Erfolg, auch und gerade weil Du in eine zu meinen Vorstellungen abweichende Richtung gehst.

S.
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#45
Das ist jetzt irgendwie fuer Dich eine besch..... Situation. Beantragst Du das Ordnungsgeld, verbessert das die Beziehung zu Deinem Sohn bestimmt nicht. Tust Du es nicht, denkt Deine Exe dass sie es immer so machen kann. Wenn dann irgendwann mal wirklich das Fass voll ist und Du dann erst das Odnungsgeld beantragst, koennte es heissen dass Du Dich mal nicht so anstellen sollst, schliesslich hast Du es in er Vergangenheit ja auch toleriert.

Manche Frauen kapieren es nur mit Haerte und Gericht, bei anderen hilft ev. auch die Friedenspfeife und "wir diskutieren das bei einer Runde Tee aus" Tour von Skipper. Du kennst Deine Exe am besten. Bei meiner nuetzen sogar Gerichtsurteile nicht, die macht immer das was in ihrem wirren Kopf gerade vorsichgeht, ohne Ruecksicht auf Konsequenzen und Verluste.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#46
Für mich wäre jetzt auch das Wichtigste, wieder Umgang hinzubekommen und zu versuchen, das Verhältnis zum Sohn zu verbessern.

Ich habe z. B. lernen müssen, dass ich in der Umgangszeit kein anderes Niveau in schulischen Dingen erreichen konnte, als die Mutter in der übrigen Zeit zuließ. Das war dann ein Mißverhältnis von Belastung der gemeinsamen Zeit und (ausbleibendem) Erfolg für das Kind.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#47
Kurz und knapp gesprochen: Die KM rechtfertigt die Umgangsverweigerung (bestenfalls -verschiebung) im Gegensatz zum Gerichtsbeschluss mit einer JA-Vereinbarung, die niemals zustande kam.
Die JA-Vereinbarung ist daher absolut unwichtig.

Fakt ist: Laut Beschluss steht dir Umgang in der ersten Woche zu. Du hast dich darauf eingestellt und einen Kurs für den Sohn gebucht, Kosten sind entstanden.
Sehe da ehrlich gesagt wenig Chancen für die KM, sich rauszureden.

Und ob der Ordnungsgeld-Antrag dein Verhältnis zu deinem Sohn wirklich weiter belastet, ist fraglich - immerhin entstehen ihm keine Nachteile dadurch, im Skiurlaub ist er ja schon.

Fragen musst du dich meines Erachtens auch insbesondere, ob nun ein "Kleinbeigeben" nicht in Zukunft dazu führen wird, dass dir die KM permanent auf der Nase rumtanzt was Umgangszeiten angeht. Ein- oder zweimal mag man ja Urlaube verschieben oder gebuchte Kurse stornieren können, aber die allgemeine Erfahrung zeigt ja eher, dass KMs sich von Entgegenkommen eher dazu animiert fühlen, auf der gleichen Schiene weiter zu machen.

Insofern KÖNNTE man vielleicht dieses Mal noch ein Auge zudrücken und einmalig abwarten, wie`s beim nächsten Mal klappt (oder eben auch nicht). Andererseits - hattest du der KM gegenüber nicht ohnehin schon den Ordnungsgeldantrag angekündigt? Stellst du jetzt dennoch keinen, wird sie das sicherlich ermutigen, weil du deine "Drohungen" ja nicht in die Tat umsetzt.
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#48
Es steht gar nicht zur Debatte, ob ein Ordnungsgeldantrag gestellt wird, da er offenbar Aussicht auf Erfolg hat.
Es ist hat sich über Jahre als völlig sinnlos erwiesen, in Bezug auf die KM kooperativ oder gar nachgiebig zu sein. Wäre dem nicht so, fände ich Eure diesbezüglichen Anregungen gut.
Wir sind aber bereits an dem Punkt, wo nichts anderes mehr hilft.
Die Beziehung zu meinem Sohn kann, was die Beeinflussung durch die KM angeht, gar nicht schlechter werden. Es geht nur noch darum, dass sie aufhört, willkürlich den Umgang, der bereits auf ein Mindestmaß geschrumpft ist, zu boykottieren.
Ich mach mich dann mal ans Schreiben...
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#49
Ok so (s. Anlage)?


Angehängte Dateien
.pdf   140414 AG Ordnungsgeld.pdf (Größe: 225,69 KB / Downloads: 26)
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#50
Hallo resist.

Umgang ist 1684 BGB !

Du schreibst mE viel zu viel.
Begründe kurz und knapp und laß die Wertungen raus.
Schema:
- Wie ist es.
- Wie soll es sein.
- Maßnahme, um Soll zu erreichen

"Umgang dann und dann..

Die gerichtlich gebilligte Elternvereinbarung vom xyz (Az.: xyz) wird nicht umgesetzt.

Die Kindesmutter verletzt ihre gesetzlichen Pflichen und die aus der Elternvereinbarung. Die Vereinbarung vom xyz sieht bei Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld vor."

S.
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