Themabewertung:
  • 2 Bewertung(en) - 3 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Ordnungsgeldantrag wegen Mißachtung § 1684 BGB
#76
Mit steigendem Alter des Kindes entgleitet der Kindesmutter und deren parasitären Helferindustrie immer mehr das Heft aus der Hand.

Jetzt ist es an der Zeit für eine Generalabrechnung mit diesen Händlern von Kinderseelen und Vernichtern von Vätern.

Wer derart Kindeswohlfrevel betreibt, muss sich nicht nur die Taten unter die Nase reiben lassen. Vielmehr muss alles versucht werden, damit dieser Konterbande des Familienrechts, die Stricke angelegt werden, damit sie keine weitere Kinderseele mehr schänden können.

Wäre ich an Geralds Stelle ich würde die Schreiben an die hölzernen Pforten des Gerichts nageln. Und die Verantwortlichen gleich mit.
Zitieren
#77
Ich habe das nun alles gelesen und es macht mich sehr wütend und traurig wie hier mit einem umgegangen wird. Und genau deshalb habe ich für mich so entschieden wie ich entschieden habe. Trotzdem: ich hoffe dass sich bald eine Lösung für Dich ergibt, so wie Du es dir wünscht.
Zitieren
#78
Der Verfahrensbeistand wünscht ein gemeinsames Gespräch mit der KM und mir vor Gerichtstermin!

Ich bin der Meinung, dass es keinen Sinn macht, sich außerhalb der Verhandlung über Angelegenheiten zu streiten, denen die KM nur zuzustimmen braucht.

ANTWORT
Zitieren
#79
Vorsicht das könnte Negativ ausgelegt werden.

Mein Ordnungsgeldantrag wurde gerade abgelehnt. Die KM hatte jetzt mehrfach den Umgang verweigert. Mir geht es ähnlich wie Stefan Wiederer ich habe meinen Sohn das letzte Mal am 13.07.2013 gesehen. Die Begründung des Gerichts es wäre unklar ob ich Umgang haben möchte ich könne ja bei der KM um mein Kind bitten obwohl alles in der Umgangsvereinbarung eindeutig geregelt ist. Ich versuch es gar nicht erst beim OLG die sind genauso frech.
Die Familiengerichte machen seit der Gesetzesänderung wie sie wollen und es wird nur schlimmer anstatt besser.
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen!
Für Gerichte gilt! Kein Kind kein Geld !!!
Zitieren
#80
Das haette ich auch nicht so abgesagt! Das wird Dir 100%ig negativ ausgelegt. Ich fand solche Termine immer super. Meine durchgeknallte Hexe war immer agressiv, kompromisslos und nie kindbezogen. Es drehte sich immer alles um sie und ihre Beduerfnisse. Einmal ist sie beim Jugendamt vor Zeugen (unsere Sozialarbeiterin und deren Chefin) mit erhobenen Faeusten auf mich losgegangen. Sie hat es im letzten Moment zwar noch geschafft nicht zuzuschlagen und ist dann bruellend und Tuerknallend rausgestuermt. Kam nicht so gut an die Aktion beim Jugendamt :-) Ich war immer super ruhig, kompromissbereit und aufs Kind bezogen......
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
Zitieren
#81
hoch ging's her, in der heutigen Sitzung.
Und laut!

Dabei waren:
- die KM mit Anwalt
- die Verfahrensbeiständig (die übrigens einen guten Eindruck auf mich gemacht hatte)
- und ein Dipl.-Päd. von meinen "Freunden": der Diakonie!

Wie man es nicht anders gewohnt ist, wurden Schriftsätze überreicht:
- ein Anwaltsschriftsatz,
- die Stellungnahme der Verfahrensbeiständin

Nachgefragt, warum ich die angefordrtten (oben!) Schrift Stücke
- das Attest über die angebliche psychische Belastung meiner Tochter
- den Schriftsatz der KM, den das OLH seinerzeit angefordert hatte
stellte man sich zunächst unwissend ...

Ob ich "blind" verhandel solle, ober ob ich Gelegenheit erhalte, Einblick in die Schriftsätze zu nehmen ...
Mir wurde erlaubt, zu lesen!

Die -wie vermutet sehr junge Richterin- fragt mich nochob sie dass, was ich in meinem Schriftsatz kritisiert hätte, als Befangenheitsantrag werten solle.
Ich habe geantwortet, dass ich bislang "nur" Probleme damit habe, ihre bisherigen Entscheidungen mit Willkür oder mit Rechtsunkenntnis bewerten muss.
Sie: jeder macht Fehler!
Jaja - aber sie haben Fehler zu meinem Nachteil gemacht:
- für die Änderung des bestehenden Umgangsrechte gäbe es keine Veranlassung, 1696 I BGB,
- Kostenentscheidung zu meinen Lasten in einem VKH-Verfahren
- Abweisung des Ordnungsgeldantrages ...
- die noch immer nicht erfolgte Übersendung des Attestes ....

Dann ging das Theater los!
Genau die stereotype Kacke, die man sich als Vater in solchen Verfahren immer wieder anhören muss, wurde von der KM vorgetragen....

Irgendwann ist mir einfach der Kragen geplatzt und ich habe meinen Kram zusammen gepackt und um eine möglichst umgehende Entscheidung gebeten, damit die Sache schnell dem OLG eingereicht werden könne ...

Und Herrn "Borkenkäfer" habe ich für seine außerordentlichen Verdienste den Orden des Günter Mühlbauer im Din a 4 Format überreicht (was er hoffentlich nicht persönlich nimmt Wink):

[Bild: kein%20Herz%20fr%20Kinder.jpg]
Zitieren
#82
Ich stelle mir den Vorgang gerade bildlich vor.....

Hoffentlich traue ich mich so was auch mal..... Hätt ich keine Ohren, tät ich im Kreis grinsen ;-)

Drück Dir die Daumen, ob des weiteren Verlaufs.

P.S.: Gibts die Dinger als Aufkleber?
Zitieren
#83
Das kann ich mir gut vorstellen. Als die Richterin am ende unserer zweiten Umgangsvereinbarung meinte wir müssen mit einander kommunizieren. Ich darauf meinte ich habe ihr nichts zu sagen und was sie mir erzählen möchte interessiert mich nicht. Darauf die Richterin meinte sprechen sie über das Kind. Der kleine heißt Chris. Ich fragte dann was ist mit Chris? Darauf meinte die KM mir vorschreiben zu wollen womit wie lange Chris bei mir spielen darf. Süßigkeiten, Joghurt und andere Naschereien zwischen den Mahlzeiten wünscht sie auch nicht. Da brannte aber schnell im Gericht die Luft. Die Unterhaltung wurde dann so schnell beendet wie sie begonnen hat.
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen!
Für Gerichte gilt! Kein Kind kein Geld !!!
Zitieren
#84
Diese Familiengerichtsbarkeit besteht überwiegend aus inkompetenten Deppen.
Ich frage mich, wie man hochstrittige Familienangelegenheiten einem "Frischling" übertragen kann ...

Und ich bin mir sicher, dass man mehr Zeit gewinnt, wenn sich die Eltern ohne Verfahrenseinheizer ggü sitzen. Für das Kind einen unparteiischen Vertreter hinzuzuziehen, kann ganz nützlich sein (wie sich heute gezeigt hatte). Ohne die Verfahrensbeiständin meiner Tochter wäre mir schon viel früher der Hut hochgegangen.

Antwortet doch dieser RA auf meine Frage, was dagegen sprechen würde, wenn ein Kind auch einmal den ersten Feiertag bei seinem Vater wäre (wenn es das möchte) und nicht nur immer den zweiten: das wäre so üblich, weswegen man meinen Antrag dazu ablehnt.

Die kindeswohlwidrige Frechheit liegt ja darin, dass er morgen, wenn er einen Vater vertritt, von seinem Gebrabbel gestern nichts mehr wissen will.

Es gibt trotz Allem begründete Hoffnung, dass die KM noch einlenken wird. Sie läuft große Gefahr, dass ihr die Dinge "aus dem Ruder" laufen könnten. Denn was ich im Bericht zum aktuellen Sachstand der VP lese, stimmt mich hoffnungsvoll. Ich werde sicher nicht meinen Antrag im Ganzen durchkriegen. Aber dass, worauf es mir anfänglich angekommen war, scheint so gut wie erreicht.
Zitieren
#85
(14-04-2014, 18:54)Gerald Emmermann schrieb: Und ich bin mir sicher, dass man mehr Zeit gewinnt, wenn sich die Eltern ohne Verfahrenseinheizer ggü sitzen. Für das Kind einen unparteiischen Vertreter hinzuzuziehen, kann ganz nützlich sein (wie sich heute gezeigt hatte). Ohne die Verfahrensbeiständin meiner Tochter wäre mir schon viel früher der Hut hochgegangen.

Da bin ich ganz Deiner Meinung: Anwälte auf Elternseite sollten in Umgangssachen verboten werden; Beistand für das Kind dagegen Pflicht sein. Ich empfand das Kindeswohlgefasel der Muttervertreterin, die nie mit dem Kind gesprochen hatte, immer ziemlich neben den Kindesinteressen...

*Daumendrück*
Wer nicht taktet, wird getaktet...
Zitieren
#86
(14-04-2014, 18:54)Gerald Emmermann schrieb: Diese Familiengerichtsbarkeit besteht überwiegend aus inkompetenten Deppen.

Erzähl uns lieber was Neues :-)

Was stand denn drin in den dir bis zur Verhandlung vorenthaltenen Schriftsätzen?
Zitieren
#87
Das Schreiben der KM und das Attest habe ich ja noch nicht.
Im in letzter Minute eingereichten Anwaltsschriftsatz stand sinngemäß nur: ja aber ...

Die VP hat gute Arbeit geleistet. Es handelt sich um die Wiedergabe eines Dialoges zw ihr und meinem Kind, den ich aus Rücksicht auf meine Tochter nicht veröffentlichen will, den ich aber auszugsweise wiedergeben kann:

Sie (die VP) weist anfangs darauf hin, dass meine Tochter in Anwesenheit ihrer Mutter erklärt hätte, dass sie dazu nichts sagen wolle.

Als die KM kurz den Raum verlassen hätte, hätte sie erklärt, dass sie im Grunde gar nicht mehr Fußballspielen wollte, obwohl sie vom Verein gefördert wird und in einer oberen Klasse spielt. Dann bekundet die KM, man könne zusammen reden, im Grunde wisse das Kind über alles bescheid - sie (die KM) hätte aber einem Einzelgespräch zugestimmt.

Nun das Wichtigste in Auszügen:
Meine Tochter wünscht sicht auf Nachfrage, dass der Umgang nicht starr festgelegt wird.
Sie fände es auch gut, wenn ihr Vater sie von der Schule abholen kann, wenn sie mal eher frei hätte - aber ihre Mutter wolle das nicht.
Sie möchte sich auch aussuchen, wie lange sie bei mir ist. Am innerwöchentlichen Umgangstag sei das zu kurz mit dieser ganzen Fahrerei.
Das Wochenende vielleicht auch mal von Freitags (anstatt von Sonnabend) bis Sonntag.
"Wie fände Dein Papa das?"
"Auch gut, er möchte eigentlich das Gleiche!" Wink

Und Mama?
"Pfuuhhh. Hab' ich jetzt noch nicht so, hm, ich glaube eher nicht ... [lächelt verlegen]

So gehts weiter.
Am Ende der Sitzung hat RA Borkenkäfer beantragt, meinen Antrag (der ja dem geäußerten Willen des Kindes ziemlich genau entspricht) abzuweisen.

Und ich konnte mir nicht verkneifen darauf noch schnell zu antworten, dass ihm der Wille des Kindes offensichtlich nicht verständlich geworden sei.

Ich habe nach wie vor den Eindruck, dass die deutschsprachige Familiengerichtsbarkeit offensichtlich nicht Willens oder zu erkennen in nicht der Lage ist, dass die Übertragung des alleinigen SR auf eine förderinkompetente und bindungsintolerante Mutter ja gerade die Ursache ist für die zunehmenden elterlichen Streitigkeiten.

Man weiß im Grunde gar nicht, womit man es zu tun hat

- mit bloßer Dummheit
- mit fachlichem Unverstand oder
- mit dem personifizierten Bösen überhaupt?!

Vielleicht gibt's demnächst eine Antwort darauf.
Zitieren
#88
Kann es nicht auch sein, dass die junge Richterin im Sinne von Deiner Tochter und Dir entscheidet?
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
Zitieren
#89
dann müsste sie hinzugelernt haben!

Die Gelegenheit dazu hatte ich ihr gegeben. Das mag überheblich klingen.
Überheblich sind die Familiengerichte und die parasitäre Helferindusrie aber auch. Warum sollen wir Väter uns diesen "Luxus" nicht erlauben, wenn wir dadurch eine beachtenswerte Diskussion erzeugen.
Das ist ja nicht zuletzt auch der Grund dafür, dass ich den "Dipl.-Jur." erwähne und in Diskussionen auf Glaubwürdigkeit bedacht bin.
Man kommt so nicht umhin, meine Einwände ernst zu nehmen ....

Ich fühle mich durchaus in der Lage, auch 'gewagte' Rechtsansichten (bspw. zum Unterhaltsrecht) glaubwürdig zu vertreten und bin mir natürlich bewußt, dass man sich ihnen nicht anschließen wird. Immerhin habe ich aber auch deswegen in mittlerweile zwei Strafverfahren zu 170 StGB meinen Hals aus der Schlinge ziehen können.

Was die junge Famienrichterin angeht, hatte ich eher den Eindruck, dem Ganzen schnell ein Ende machen zu müssen, um -ich sage jetzt einmal bewußt:- erfahrenere Richter entscheiden zu lassen.
Dass man beim OLG natürlich auch gelegentlich gerne das Kindeswohl umgeht, ist mir natürlich schon aus eigener Erfahrung klar.
Das können wir Väter nicht verhindern.
Aber wir können es in verschiedenster Weise bekämpfen (wenn wir es nur wollen)!
Zitieren
#90
(15-04-2014, 12:17)Gerald Emmermann schrieb: ...dann müsste sie hinzugelernt haben!

Wenn sie jung genug ist, erinnert sie sich vielleicht noch, was in einer (fast) 14jährigen vor sich geht...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
Zitieren
#91
Eine junge Richterin unterliegt in ihrer Karriereplanung noch ganz den Selektionsmechanismen, wird schön das machen, was ihr die gottgleichen Figuren am OLG in Form ihrer Beschlüsse vorgeben.

S.
Zitieren
#92
(15-04-2014, 12:37)Skipper schrieb: ... wird schön das machen, was ihr die gottgleichen Figuren am OLG in Form ihrer Beschlüsse vorgeben.
damit wäre meiner Tochter und mir schon viel geholfen - allein mir fehlt der Glaube!
Zitieren
#93
Ich habe auch eine junge Richterin, die 2010 auf einen absurden Antrag der KM auf alleiniges SR auf dem Wege der EA erst mal ein Wechselmodell verordnet hat, dass dann im Beschwerdeverfahren vom OLG Hamm gekippt wurde.
Seitdem ist sie voll eingenordet und entscheidet unter Zuhilfenahme der üblichen Phrasen nach Schema F: "Umfangreicher Umgang hat zur Voraussetzung, dass die Eltern gut miteinander kommunizieren können." u. dergl. Der Witz dabei ist mMn, dass sich ein Depp auf den anderen beruft und dann alle behaupten, die Literatur, die Rechtsprechung o.ä. ominöse Instanzen sähen das im allgemeinen so, obwohl die maßgeblichen Autoritäten, wie z.B. wissenschaftliche Studien zum Wechselmodell, die nicht von Salzgeber und Konsorten verbrochen worden sind, zu ganz anderen Ergebnissen kommen.
Ich glaube, dass es schon ein paar vernünftige junge Richterinnen gibt, die dann gleich zu Beginn ihrer Karriere von der Alt-Herren-Garde bei den OLGs klein gemacht werden. Da sitzen nämlich zum Großteil Jungs mit überkommenen reaktionären Rollenbildern, die glauben, dass Kinder zur Mutter gehören. Deren eigene Frau stand schließlich auch nur am Herd. Hier berühren sich auch die ungerechten Verhältnisse, was Männer und Frauen angeht.
Eine Veränderung wird nur möglich sein, wenn man diese Rollenbilder insgesamt aus den Köpfen kriegt.
Zitieren
#94
@resistance: Genau. So habe ich es auch schon geschrieben und das ist auch das Problem. Die Krux ist, dass sich wie in Deinem Beispiel benannt, hier altkonservative verbeamtete Juristen und durch Steuergelder sich fett gefressene Handlanger des Unrechts zu Wasserträgern des Feminismus machen, wo doch gerade dieser, das politisch andere Ufer bevölkert. In der Mitte ersäuft dann mit den Vätern das Recht und das Kindeswohl sowieso.
Zitieren
#95
(15-04-2014, 00:48)Gerald Emmermann schrieb: Man weiß im Grunde gar nicht, womit man es zu tun hat

- mit bloßer Dummheit
- mit fachlichem Unverstand oder
- mit dem personifizierten Bösen überhaupt?!

Vielleicht gibt's demnächst eine Antwort darauf.
Natürlich kennst du die Anwort: Vier mal Ja!

Das Vierte ist dein Glaube an dieses Theater.
Und die Lösung: Man halte sich möglichst von Juristen und niederträchtigem Gesindel fern.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
Zitieren
#96
Naja, die junge Richterin hat damals auch meinen Sohn "rausgerueckt" und war sehr vernuenftig. Man darf nicht alle ueber einen Kamm scheren! Beim Gerald geht es ja auch nicht um das Sorgerecht sondern "nur" um Umgangserweiterung. Warum sollte da eine neue Richterin nicht mal vernuenftig entscheiden? Warten wirs ab, wann soll denn das Urteil verkuendet werden?
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
Zitieren
#97
(15-04-2014, 22:56)sorglos schrieb: Das Vierte ist dein Glaube an dieses Theater.
Und die Lösung: Man halte sich möglichst von Juristen und niederträchtigem Gesindel fern.
Die beste und sicherste Tarnung ist immer noch die blanke und nackte Wahrheit. Die glaubt niemand!
(Max Frisch)
Wink
Ich liebe Juristen
(besonders, wenn ich sie besiegen kann!)
Zitieren
#98
(15-04-2014, 22:31)Nappo schrieb: Die Krux ist, dass sich [...] hier altkonservative verbeamtete Juristen und durch Steuergelder sich fett gefressene Handlanger des Unrechts zu Wasserträgern des Feminismus machen, wo doch gerade dieser, das politisch andere Ufer bevölkert. In der Mitte ersäuft dann mit den Vätern das Recht und das Kindeswohl sowieso.

Sehr schön ausgedrückt.
Zitieren
#99
(15-04-2014, 23:19)kay schrieb: Warum sollte da eine neue Richterin nicht mal vernuenftig entscheiden? Warten wirs ab, wann soll denn das Urteil verkuendet werden?
Ja, warum eigentlich nicht?
Ich hoffe, dass die "junge Richterin" kein Urteil verkünden wird. Richtig wäre, einen Beschluss zu erlassen. Wink

Ich habe heute die Abschrift eines Protokolls erhalten, über das nach dem FamFG, § 28 IV, eigentlich auch ein Vermerk anzufertigen ist, der dann m. Wissens auch nicht verkündet, sondern erlassen wird (das muss ich aber erst noch klären).

Das Protokoll über den Termin jedenfalls ist ein oft genutztes Mittel, einen unbeliebten und unerwünschten Antragsteller durch geeignete Formulierungen in die Defensive zu drängen. Nicht selten dient es auch der Vorbereitung der Begründung, mit der ein Vater willkürlich abgewiesen wird.

Frau Richterin stellt darin u.A. fest
1. Sodann wurde die Sach- und Rechtslage in Abwesenheit des Kindes erörtert.

2. Auf ausdrückliche Nachfrage erklärte der Antragsteller: Zur Zeit habe ich nicht die Besorgnis der Befangenheit.

3. Der Antragsteller erklärte [nachdem auch die Diakonie der Einrichtung einer Umgangsflegschaft zugestimmt hatte]: "Die Diakonie hat gar nichts zu sagen" [*lächel*]

4. Eine konstruktive Erörterung des Verfahrensgegenstandes war aufgrund des Verhaltens des Antragstellers nicht möglich.

Was sie unterschlägt:
Ich hatte ihr auf Nachfragen auch erklärt, dass ich z.zt. ein Problem damit habe, ob ich ihre bisherigen Entscheidungen als Willkür oder als Rechtsunkenntnis bewerten muss.

Ihr Eingestehen, Fehler gemacht zu haben ("jeder macht Fehler") ist ja nur wenig glaubhaft. Denn ihre Fehler hatte ich ja mit der Beschwerde gerügt. Insoweit bleibt fraglich, warum die Richterin dann nicht der Beschwerde selbst abgeholfen hatte (wenigstens, was ihre unsinnige Kostenentscheidung betrifft)....

Bei so viel "Objektivität" und "Einsicht" mag es dann auch nicht verwundern, wenn Frau Richterin in ihrem Protokoll festzustellen für erforderlich hält, dass eine "konstruktive Erörterung des Verfahrensgegenstandes aufgrund des Verhaltens des Antragstellers nicht möglich war".

Einer jungen unerfahrenen und offensichtlich rechtsunkundigen Richterin auf Probe die Verfahrensleitung hochstrittiger Umgangsangelegenheiten zu übertragen, die durch die vorangegangenen familiengerichtlichen Fehlentscheidungen hinsichtlich der Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge auf eine förderinkompetente und evident bindungsintolerante Mutter provoziert wurden, kann dem Kindeswohl unmöglich zuträglich sein.

Ich überlege, das alles im Wege einer Dienstaufsichtsbeschwerde aktenkundig zu machen.

"Was Du schwarz auf weiß besitzt ....."
Zitieren
Wenn sie auch sonst keine Ahnung haben will, die faulen Tricks mit dem Protokoll kennt sie. In Anknüpfung an deinen Beitrag 94: Sie wissen durchaus, was sie tun und das partiell ahnungslos stellen, Häppchen zuwerfen ist reine und miese Standardtaktik.

Mir kann keiner erzählen, nach vielen Jahren Studium, zwei Staatsexamen, Referendariatspraxis, hohen Einstellungsvoraussetzungen würden die Berobten nicht sehr genau wissen, was sie tun, warum und mit welchem Ergebnis. Es ist wissentliche Absicht. Und so werden diese Figuren von mir auch behandelt, privat wie im Saal.
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Hat ein Ordnungsgeldantrag wegen Umgangsboykottierung Aussicht auf Erfolg? Harry 9 2.539 29-12-2022, 12:19
Letzter Beitrag: p__
  Probleme mit der Auslegung des § 1684 BGB Bluter 15 24.089 12-08-2009, 03:14
Letzter Beitrag: Master Chief

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 10 Gast/Gäste