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Umgangsboykott mit Ankündigung
#1
Hallo zusammen,

ich habe eine etwas schräge Frage.

Meine Ex hat angekündigt, alle Zeiten zu addieren, wenn ich mich bei den Rückübergaben verspäte - und einen kompletten Umgangstermin ausfallen zu lassen, wenn genug Zeit zusammen gekommen ist.

Gibt es dafür irgendeine Rechtsgrundlage?
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#2
(15-04-2014, 10:32)Fin schrieb: Gibt es dafür irgendeine Rechtsgrundlage?

Nein.

Um wieviel verspätest du dich denn so im Schnitt?

Ich würde es als ätzend empfinden, wenn ich meinen eigenen Zeitplan permanent über den Haufen werfen müsste, wenn der Umgang wahrnehmende Elternteil die Uhr nicht kennt oder das Ablesen von Zeiten nicht beherrscht oder kurzfristig absagt, so dass kein Ersatz mehr organisiert werden kann.....das sind so die beliebten kleinen (oder grösseren) Nadelstiche dem Ex-Partner gegenüber.

Sollte man sich schenken, um den Umgang insgesamt streßfreier zu haben.

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#3
Wunderbare Idee. Tolle Mutter. Ihr Lob und Dank. Smile

Dann gib zukünftig das Kind Deinerseits früher ab, addiere und verbringe als Ausgleich eine Woche länger mit Kind im Urlaub.

Begehre zudem die Feststellung des Wechselmodells, laß KU neu berechnen, da Du das Kind während des sog. Umgangs ungeteilt betreust, die Mutter dagegen überwiegend fremd betreuen läßt (Schule, Kita, Tagesmutter, Oma, Opa, Nachbarin usw.) Genau genommen, verbringt Du mit dem Kind mehr Zeit, betreust Du es intensiver und länger als die Frau, die behauptet die Mutter Deines Kindes zu sein ... Wink

Paradox intervenieren...Wink

S.
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#4
Im Schnitt bin ich pünktlich. Kommt ausnahmsweise vor, dass ich 10 oder 20 Minuten später komme.

Unser Sohn -er ist gerade 6 geworden- verlängert allerdings von sich aus den Kontakt mit mir.
Beispielsweise, indem er bei den Rückübergaben nicht in die Wohnung der Mutter gehen will. Obwohl ich und die Mutter ihn dazu auffordern. Die Mutter schließt dann wieder die Tür und wir beide sitzen im Treppenhaus.

Oder er instruiert mich, dass ich vor der Wohnungstür warten soll, geht in die Wohnung, kommt mit einer Kiste Spielzeug wieder raus und führt mir die Stück für Stück vor.

Oder er will, dass ich noch sein Fahrrad repariere.

Oder er fragt die Mutter, ob er noch mit mir in den Garten gehen darf - was die dann meist erlaubt und ihm Jacke und Mütze mitgibt.

Oder er fragt, ob er mir vom Fenster aus winken darf. Die Mutter zieht dann die Rolläden hoch, er öffnet das Fenster und führt mir dann dort ein Spielzeug nach dem anderen vor.

Usw.

Das kann dann durchaus eine Stunde, oder länger so gehen.

Ich versuche das dann als sanfte Übergabe zu gestalten. Indem ich die Zeit nicht ausdehne, sondern mit ihm verhandle, was wir noch kurz machen, bevor ich dann gehe. Der Kleine weiss allerdings, was er will und wie er es bekommt. Der Mutter gegenüber kann er dabei auch ziemlich energisch werden.

Klar ist, dass er damit in den Elternkonflikt hereingezogen wird. Angebote, den Konflikt mit Unterstützung des Helfersystems zu entspannen, lehnt meine Ex allerdings ab.

Anstelle dessen sucht sie sich immer neue Konfliktfelder. Gerade hat sie angekündigt, nun genügend Zeit gesammelt zu haben, um das Umgangswochenende ausfallen zu lassen, bei dem unser Sohn bei mir seinen Geburtstag feiern wird. Das geht natürlich zu weit. Mal schaun, wie ich das hingebogen bekomme.
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#5
Also die oben beschriebenen Situationen solltest Du unbedingt vermeiden wenn die Exe deswegen Theater macht. Und sei auf JEDEN FALL in Zukunft puenktlich, auch keine 5 Minuten zu spaet. Versuche das jetzt irgendwie mit der KM hinzubekommen und dich zu einigen. Ansonsten versuche das irgendwer neutraels vermittelt damit das mit dem Geburtstag keine Probleme gibt.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#6
Das klingt doch insgesamt recht "harmonisch" im Verhältnis zu anderen Fällen.

Wichtig ist, hier jetzt nicht mehrere Dinge durcheinander zu werfen. Wann de facto das Kind wieder übergabebereit vor der Tür steht und Zeiten, die die KM danach freiwillig(!) einräumt sind zwei Paar Schuhe.

Wie gern der Sohn mehr Zeit mit dir verbringt ist unerheblich.

Ihr habt einen Plan mit festen Zeiten und daran haben sich alle zu halten. 10 Minuten Verspätung die mal vorkommt ist eine Sache. 10 Minuten, welche die Regel sind und sich regelmäßig auf 20 Minuten ausdehnen, nicht, weil irgendwas passiert wäre sondern einfach weil es jemand nicht so genau nimmt mit diesen Zeiten, sind ein anderes Thema.

Du beschreibst da eine sehr kooperative KM und fragst gleichzeitig, ob du irgendwelche Probleme kriegen kannst, wenn du immer mal wieder 20 Minuten zu spät das Kind zurückbringst... ich bin mir nicht so sicher, ob wirklich die KM das Problem ist in dem Fall.
Viele nützliche Artikel - Lesenswert: www.trennungmitkind.com
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#7
(15-04-2014, 11:35)Hampelchen schrieb: Du beschreibst da eine sehr kooperative KM und fragst gleichzeitig, ob du irgendwelche Probleme kriegen kannst, wenn du immer mal wieder 20 Minuten zu spät das Kind zurückbringst... ich bin mir nicht so sicher, ob wirklich die KM das Problem ist in dem Fall.

Von "immer mal" habe ich nichts geschrieben.

Was die Mutter angeht:
Sie hat in den letzten Jahren häufig und immer wieder über mehrere Monate den Umgang boykottiert, Missbrauchsvorwürfe erhoben, ist auf mich losgegangen, usw.
Es gab zahlreiche Gerichtsverfahren, mehrere Umgangspflegschaften und immer wieder Elternberatungen, die sie abbrach.
Schließlich hat das Gericht angedroht, ihr das Sorgerecht zu entziehen, wenn es nicht anders wird. Daraufhin ist sie umgezogen.

Am neuen Wohnort versucht sie weiterhin, alle möglichen Konfliktfelder zu eröffnen. Kindergarten, Kinderärzte, usw.
Boykottiert wurde bislang nur noch sporadisch. Im Schnitt alle sechs Wochen einen Umgangsnachmittag. Was ich erstmal hingenommen habe, um nicht sofort eine neue gerichtliche Eskalation anzuschieben.

Weihnachten hat sie allerdings den kompletten Ferienumgang boykottiert. Das ging zu weit. Seitdem versuche ich mit dem Jugendamt ins Gespräch zu kommen, und eine von Kinderärzten und Familientherapeuten dringend angeratene Familienhilfe nach SGB VIII zu installieren. Meine Ex weigert sich allerdings - und das Jugendamt meint, es kann dann nichts machen.

Ich werde nun die Familienhilfe einseitig beantrage und meine Ex auffordern, dem zuzustimmen. Dann ist zu diskutieren, wie das Jugendamt sich positioniert, wenn die Mutter die Zustimmung zu Hilfen verweigert, die das Gesundheitsystem dringend anrät.

Unschön wäre allerdings, wenn meine Ex nun auch noch das Geburtstagswochenende boykottieren sollte.
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#8
Ich würde mich um Pünktlichkeit bemühen, das gebietet -meine ich- schon der Respekt vor dem anderen Elternteil. Wenn es zu absehbaren Verspätungen kommt, würde ich kurz anrufen oder ´ne sms schicken. Allerdings sollte ´ne Viertelstunde +/- unter Erwachsenen an sich kein Thema sein, wenn sie nicht ständig einseitig anfällt.

Was die Mutter "genehmigt", wenn das Kind bereits wieder in ihre Obhut übergegangen ist, ist nicht Dein Thema. Alllerdings gibt es auch Phasen, in denen Kinder "sanfte Abschiede" besonders brauchen - vielleicht überlegst Du Dir ein "Abschiedsritual", das in Deine Zeit fällt. Ich würde auch die Mutter darüber informieren - vielleicht, dass auch sie möchte, dass Eurem gemeinsamen Kind der Wechsel leicht fällt.

Was Hilfen zur Erziehung angeht: Auch bei meinem Kind war das JA der Meinung, man könnte ohne Zustimmung der Mutter nichts machen. Ich habe dann deutlich gemacht, dass ich ´nen Sorgerechtsantrag stellen würde, wenn die Mutter nicht zustimmen würde und das mit ´ner konkreten Frist verbunden. Auf dieser Ebene hat das JA dann die Zustimmung der Mutter erhalten können.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#9
(15-04-2014, 12:10)wackelpudding schrieb: vielleicht überlegst Du Dir ein "Abschiedsritual", dass in Deine Zeit fällt.
Ich würde auch die Mutter darüber informieren - vielleicht, dass auch sie möchte, dass Eurem gemeinsamen Kind der Wechsel leicht fällt.

Ein Abschiedsritual gibt es schon. Das beeindruckt unseren Sohn allerdings nicht.
Entgegen seinem Wunsch zu gehen, ist keine Option. So etwas habe ich früher mal durchgezogen und es hat ihn damals massiv irritiert.

Mein Vorschlag war, die Wechsel über den Kindergarten laufen zu lassen, solange die Situation hochstrittig ist. Um unseren Sohn aus der angespannten Situation heraus zu halten.


(15-04-2014, 12:10)wackelpudding schrieb: Was Hilfen zur Erziehung angeht: Auch bei meinem Kind war das JA der Meinung, man könnte ohne Zustimmung der Mutter nichts machen. Ich habe dann deutlich gemacht, dass ich ´nen Sorgerechtsantrag stellen würde, wenn die Mutter nicht zustimmen würde und das mit ´ner konkreten Frist verbunden. Auf dieser Ebene hat das JA dann die Zustimmung der Mutter erhalten können.

Das klingt interessant. Einen Antrag auf Übertragung der Sorge auf dich - oder auf Ersetzung der Zustimmung der Mutter zu den HZE-Maßnahmen?

Mein Gedanke ist, bei fehlender Zustimmung zu HZE-Maßnahmen zunächst ein gerichtliches Vermittlungsverfahren anzukündigen.
Falls die Mutter es darauf ankommen lassen sollte, müsste sie vor Gericht erklären, warum sie sich gegen eine Entspannung des Elternkonflikts wehrt. Darüber, dass der Konflikt dem Kindeswohl schadet, sind sich ja alle einig.

Worauf es mir ankommt ist, dass das Jugendamt sich der Sache annimmt, darauf hinwirkt, dass Elterngespräche wiederaufgenommen werden - und darauf achtet, dass dabei auch Ergebnisse herauskommen.
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#10
Daß man in angefressenen Phasen einer Elternschaft die vereinbarten Umgagszeiten minutengnau einhält, das sollte selbstverständlich sein.

Wo das nicht immer möglich ist, sollte gepuffert übergeben werden, also in Kita usw. Dort wechselt dann die Zuständigkeit zeitgenau von Mutter zum Vater bzw. umgekehrt. Fin kann in seiner Zeit mit der Kita vereinbaren, was ER für richtig und möglich hält.

Ich habe es jahrelang so gemacht. Habe meine Kids wenn möglich in der Kita übernommen, Abholung dort sozusagen in Gleitzeit vereinbart.
Eltern haben sich so nicht mißtrauisch belauert.

Die Mutter habe ich - gottlob - oft monatelang nicht zu Gesicht bekommen.

-

Was Hilfen zur Erziehung betrifft ist das auch wieder so ein Thema mit Aufrege-Potenzial. Denn auch hier muß wieder sorgfältig Inhalt und Reichweite des Sorgerechts beachtet werden.

S.
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#11
(15-04-2014, 12:39)Fin schrieb: Das klingt interessant. Einen Antrag auf Übertragung der Sorge auf dich - oder auf Ersetzung der Zustimmung der Mutter zu den HZE-Maßnahmen?

Zunächst ging es um das letztere, ich habe aber Weiterungen ausdrücklich nicht ausgeschlossen, wenn diese zum Kindeswohl geboten wären...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#12
Unpünktlichkeit halte ich persönlich für absolut untragbar. Gerade in solchen Situationen. Bringt völlig unnötig Spannungen in die Sache. Mal wegen einer Ausnahmesituation zu spät zu kommen, kann schon vorkommen. Aber es sollte eben genau das bleiben: Eine absolute Ausnahme. Und da ruft man dann auch an, wenn es absehbar ist.
Wir hatten z.B. über ein Jahr hinweg ca. 400 km zum Umgang zu fahren und waren genau ein einziges Mal fünf Minuten verspätet, und da haben wir auch Bescheid gegeben.

Was die Übergabesituation an sich angeht, scheint die KM ja recht kulant zu sein. Wobei auch hier darauf geachtet werden sollte, dass sich die Sache eben nicht zuuu lange hinzieht. In Schule/Kindergarten gibt es auch keine stundenlangen Abschiedrituale, das kann ein Kind dieses Alters schon begreifen.
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#13
Ganz im Gegenteil. Weder gibt es Kulanz, noch scheint es so.

Wie schon geschrieben, werden ständig neue Konfliktfelder eröffnet. Geht es mit einem Thema nicht weiter, beispielsweise weil Jugendamt, Gericht oder Psychologen nicht mitspielen, dann versucht sie etwas Anderes.
Was dahinter steckt, ist ein Konflikt auf persönlicher Ebene. Über welches Thema man sich dabei streitet, ist egal.
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#14
Die Frage ist aber, ob man diese Mutter mit rechtlichem Werkzeug bessern kann oder ob die Situation damit nicht nur immer schlimmer wird.

S.
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#15
(15-04-2014, 22:53)Skipper schrieb: Die Frage ist aber, ob man diese Mutter mit rechtlichem Werkzeug bessern kann...

Komische Frage... ist mir bei der Mutter meines Sohnes nie in den Kopf gekommen. Mich interessierte nur, ob es meinem Kind gut ging. Und weil das nicht der Fall war und sie nichts ändern wollte, habe ich die Mittel eingesetzt, die im System zur Verfügung stehen...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#16
@Fin: Du musst aber vermeiden Angriffsflaeche zu bieten! Und genau die bietest Du mit der Unpuenktlichkeit. Als mein Sohn damals noch bei der Hexe lebte, habe ich ihn lieber 5 Minuten zu frueh uebergeben als 5 Minuten zu spaet! Sie war natuerlich nie puenktlich und das war dann wieder ein Pluspunkt fuer mich beim Jugendamt. Wie schon geschrieben, sieh zu dass Du ausserdem dieses Spiel mit dem Rauszoegern der Verabschiedung beendest. Das ist alles nicht gut, weder fuer Dich noch fuers Kind.

Ansonsten denke ich auch, Du solltest alle rechtlichen Moeglichkeiten nutzen. Ausserdem sieh zu dass das Jugendamt DICH weiterhin unterstuetzt. Auf die hoert der Richter.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#17
(16-04-2014, 00:06)kay schrieb: @Fin: Du musst aber vermeiden Angriffsflaeche zu bieten! Und genau die bietest Du mit der Unpuenktlichkeit.

Man muss vermeiden, Angriffsflächen zu suchen.

Über meine angebliche Unpünktlichkeit hat meine Ex sich schon beim Jugendamt beschwert. Angesichts der langjährigen Hochstrittigkeit und der bisherigen Wirkungslosigkeit von Hilfsangeboten, läßt das Jugendamt sich damit aber nicht mehr hinterm Ofen vorlocken.

Was das Jugendamt sieht, ist die kummulierende Kindeswohlgefährdung durch den Elternkonflikt. Gleichzeitig sieht es aber auch keine erfolgsversprechende Möglichkeit, wie es intervenieren könnte.



(15-04-2014, 22:53)Skipper schrieb: Die Frage ist aber, ob man diese Mutter mit rechtlichem Werkzeug bessern kann oder ob die Situation damit nicht nur immer schlimmer wird.

Für das Bessern sind die HZE-Maßnahmen zuständig. Die rechtlichen Werkzeuge sind dafür da, dass die Hilfsmaßnahmen greifen. Oder besser gesagt: Sollten dafür da sein.

Bislang hat meine Ex die Hilfsmaßnahmen entweder abgelehnt, oder ins Leere laufen lassen. Indem sie an freiwilligen Beratungsgesprächen zwar teilgenommen, aber nicht mitgearbeitet hat.
Damit das nicht so weitergeht, sieht das Helfersystem jetzt das Jugendamt in der Verantwortung, sich zu engagieren.

PS:
Dein Vorschlag mit der paradoxen Intervention ist gar nicht so schlecht.
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#18
(15-04-2014, 12:07)Fin schrieb: Unschön wäre allerdings, wenn meine Ex nun auch noch das Geburtstagswochenende boykottieren sollte.

ja da bin ich auch mal gespannt wie das jugendamt dann damit umgeht... obwohl ich es mir denken kann.... erst erzählen die immer was vom kindeswohl und dann kommen die mit ja da können wir auch nichts machen.. da interessiert das kindeswohl dann überhaupt nicht mehr ... oder die spielen alles runter .... die sind wie CO2 ... flüssig bis überflüssig...
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#19
(15-04-2014, 10:32)Fin schrieb: Gibt es dafür irgendeine Rechtsgrundlage?
Nein.
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#20
(15-04-2014, 11:19)raid schrieb: Ich kann jedem nur dazu raten, Umgangszeiten und hieraus folgend Abhol- und Zurückbringzeiten penibelst einzuhalten.
Du bist aber auch schon im Zeitalter von Whatsapp o.ä. angekommen?

Sich um ein paar Minuten Verspätung zu unterhalten, geht meiner Meinung nach in Richtung Schizophrenie.

Nix für Ungut!
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#21
@blue: So siehst Du das und ich nach ueber 10 Jahren Spanien sowieso. ABER beim Thema Umgang ist das was anderes, gerade bei so Kreidekreismuettern. Da darf man einfach keine Angrifsflaeche bieten. Daher lieber 5 Minuten eher als zu spaet.

Unser Sohn muss die Hexe jetzt immer unter Aufsicht vom Jugendamt und Anwesenheit eines Uebersetzers einmal die Woche im Knast besuchen, selbst da bin ich immer mindestens 5 Minuten eher da.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#22
(19-04-2014, 08:29)raid schrieb: Wobei mir ein zu frühes Erscheinen von ca. 7 Minuten auch schon negativ ausgelegt wurde Wink

Nah klar dann heißt es eben Du willst das Kind nicht haben und bist froh wenn er wieder weg ist. Und wir kämpfen um unsere Kinder nur um die KM wieder zurück zu gewinnen. Die träumen doch!
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen!
Für Gerichte gilt! Kein Kind kein Geld !!!
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#23
Moin.

Das Umgangsrecht bezieht sich auf beide Eltern.
Wenn die Elternvereinbarung einen Ausgleich für ausgefallene Umgangszeiten vorsieht, dann ist der selbstverständlich auch der Mutter zuzugestehen.

Ihr Begehren ist insofern nachvollziehtbar und mE auch berechtigt.

Hier von einen 'Umgangsboykott' der Mutter zu sprechen, halte ich für völlig absurd. Diese Wortwahl dokumentiert mE eine Art mentale 'Vergiftung'.

S.
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#24
(19-04-2014, 12:47)Skipper schrieb: Hier von einen 'Umgangsboykott' der Mutter zu sprechen, halte ich für völlig absurd. Diese Wortwahl dokumentiert mE eine Art mentale 'Vergiftung'.

S.
in 99% aller Fälle geht der Umgangsboykott von dem Elternteil aus, bei dem das Kind lebt, nämlich von der Mutter! Wir anderen (Väter und Großeltern) müssen darum kämpfen, überhaupt (!) als Elternteile wahrgenommen zu werden.

Menthale Vergiftung wird von (Kreidekreis)Müttern, von Rechtsverdrehern, von Familiengerichten und insbesondere auch von Jugendämtern praktiziert.
Darauf angemessen zu reagieren bleibt uns redlichen Vätern nur Zuckerbrot und Peitsche. Denn nur das sind sie in der Lage zu verstehen.

Verständnis - Nachsicht oder Entgegenkommen schadet unseren Kindern, die dann schnell keine Väter mehr haben, sondern nur noch Besuchsonkel oder weder das Eine noch das Andere.

Und Gnade, die kann's nicht geben!
Gnade, die gibt es nicht!

Diese Einstellung behaupte ich, ist ursächlich dafür, dass ich heute (es sind Ferien in denen mein Kind bislang nur sehr ausnahmsweise bei seinem Vater sein konnte und Ostern nur den 1. Feiertag) meine Tochter über das Wochende bei mir habe! Das Verhalten der KM hatte ich im letzten Gerichtstermin sehr heftig kritisiert ...

Frohe Ostern also denen, die noch Eier haben !!
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#25
(19-04-2014, 12:47)Skipper schrieb: Das Umgangsrecht bezieht sich auf beide Eltern.
Wenn die Elternvereinbarung einen Ausgleich für ausgefallene Umgangszeiten vorsieht, dann ist der selbstverständlich auch der Mutter zuzugestehen.

Ihr Begehren ist insofern nachvollziehtbar und mE auch berechtigt.

Das würde bedeuten, dass es sich um ein symmetrisches Verhältnis handelt: zwei Menschen würden als Gleichberechtigte miteinander umgehen.
Es handelt sich aber um ein grundsätzlich komplementäres Verhältnis. Die Mutter hat die alltägliche Sorge für das Kind, braucht sich noch nicht mal Gedanken darüber machen, ob und wie sie damit umgeht.
Vater hat das Recht, davon einen Splitter abgegeben zu bekommen. Sein Recht ist zwar einklagbar, aber nur eingeschränkt durchsetzbar. Und es kann mit geringstem Aufwand torpediert werden, nämlich durch Ignorieren.

Hier mischt sich Recht mit persönlichen Eigenschaften. Aus den verschiedensten Gründen gibt es pünktliche und unpünktliche Menschen. Und je nach Charakter des von Unpünktlichkeit Betroffenen reizt es ihn mehr oder weniger dazu, den unpünktlichen zu disziplinieren. Dafür soll hier anscheinend die Machtkeule ausgepackt werden und die heißt nun mal Umgangsboykott.

Nix mit Gleiches Recht für beide!
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