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Unterhalt und Aufstocken
#1
Hallo,

ich habe euer Forum am Wochenende endeckt und schon viel gelesen. Ich hoffe ihr helft auch einer Mama weiter.

Mein Mann ist letztes Jahr im Juli ausgezogen. Wir haben 3 Kinder (12,10,8).

ER zahlt bisher Unterhalt in Höhe des Unterhaltsvorschusses für die beiden jüngsten 360 Euro. Ich bekomme es nicht vom JA, sondern von ihm, damit er keine Schulden eingeht.

Ich habe bisher aufgestockt über das JC. Leider erkennt das JC meine Größe der Wohnung und somit die Kosten nicht mehr voll an.

Nun habe ich gelesen, dass viele von euch aufstocken und somit den Mindestunterhalt an die KM zahlen können.

Wäre meine Rechnung für den KV so richtig, wenn er aufstocken würde:

391 Bedarf
105 Bedarf 3 Kinder bei 4 Tagen (Mindestaufenthalt beim KV)
650 Warmmiete (lt. unserem Mietspiegel so anerkannt)
----
1146 Bedarf


1800 netto EK Vater
200 Freibetrag Erwerbstätigkeit
875 Mindestunterhalt
------
725 Einkommen

1146 Bedarf
725 Einkommen
----
421 Aufstockung



Kann ich davon ausgehen, dass dies ein JC ohne Probleme anerkennt. Ich würde ihm das gerne als Vorschlag unterbreiten. Ich komme derzeit nicht mehr hin mit dem Geld und möchte eine Klage beim Gericht auf Unterhalt gerne vermeiden. Zumal ich nicht weiß,was ein Gericht berechnen würde.

Die 1800 euro netto Einkommen bei ihm sind nicht ganz klar. Zu zeiten unseres Zusammenlebens hatte er ca 2100 netto. Aber er arbeitet glaube ich derzeit verkürzt. Warum weiß ich nicht.

Über Geld können wir derzeit eigentlich nicht reden. Könnte meine Anwältin dies über einen Vergleich mit seiner Anwältin vorschlagen?

Vielen Dank für eure Hilfe!
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#2
Ob die Beträge im Einzelnen so hinkommen, kann letztlich nur das Jobcenter beantworten.

Aber grundsätzlich besteht wohl schon die Möglichkeit ds Aufstockens.

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#3
Hallo und Willkommen! Zu der Berechnung kann ich Dir nicht viel sagen, aber da haben wir hier Leute für.

Das die Wohnung bei 4 Personen zu groß sein soll, kann ich kaum glauben. Die Begrifflichkeiten "ohne Probleme" und "JC" passen jedoch nicht zusammen! Die machen immer Probleme.
Eine Drohung mit dem Sozialgericht wirkt Wunder.

Wenn Du hier keine erschöpfende Auskunft bekommst, versuche es mal diesbezüglich im "elo-Forum": www.elo-forum.org
Das Beste was es in der Hinsicht gibt.

Ich weiß, dass es Deinerseits auch viel abverlangt, aber die Anwälte werden Feuer legen. Das wird nicht gut tun und vor allem nicht den Kindern. Habet Ihr eine vernünftige "Umgangsregelung"?

Kann der Vater Dich nicht entlasten, wenn er "vermindert" arbeitet? Ich würde das nicht alleine auf Unterhalt abstellen. Bei 3 Kindern ist er de facto ruiniert und er weiß das.

Den Antrag beim JC müsste dann schon der Vater stellen. Lass Dir hier erst mal eine vernünftige Berechnung anhand DEINER Zahlen aufstellen.

Das JC wird ohnehin versuchen, sich an Deinem Ex gütlich zu halten, was eine weitere Belastung bedeuten wird.

Besser Ihr arbeitet beide "vermindert" und stockt Beide auf und praktiziert das Wechselmodell. So ist jedem geholfen und die Kinder haben Vater UND Mutter.

Wäre das eine Diskussionsgrundlage?

Die "Familienrechtler" werden allerdings dabei nicht helfen.
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#4
(15-04-2014, 10:38)Nappo schrieb: Habet Ihr eine vernünftige "Umgangsregelung"?

...

Besser Ihr arbeitet beide "vermindert" und stockt Beide auf und praktiziert das Wechselmodell. So ist jedem geholfen und die Kinder haben Vater UND Mutter.

Wäre das eine Diskussionsgrundlage?

Die "Familienrechtler" werden allerdings dabei nicht helfen.

Nein, leider nicht. Mein Mann hat allerdings beim Familiengericht einen Antrag auf Wechselmodell gestellt. Die Kinder haben dies aber schon im letzten Jahr bei einer Beratungsstelle abgelehnt. Die VErhandlung hierzu steht mir noch bevor.

Wollte eigentlich bei euch im Papa-forum nicht über den Umgang schreiben.

Ich stocke ja auch schon auf, aber mit dem Mindestunterhalt wäre das dann nicht mehr nötig. Ohne Anerkennung meiner Wohnung bin ich noch gerade so drinne, so dass ich BuT bekomme. Aber es reicht halt nicht, bei Kindern in diesem Alter und die kosten werden ja nicht niedriger.

Vielleicht kann noch jemand Erfahrungswerte zu der Berechnung und Anerkennung bei JC sagen.

Mein nächster Weg ist ansonsten nur der Anwalt, da das JA sagt, das seine beratenden Möglichkeiten ausgeschöpft sind. Papa erkennt die Berechnung nicht an. Beistandschaft geht nicht, da wir noch verheiratet sind.
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#5
Moin.

Ich schließe mich Nappos Hinweisen vollständig an.

Auf der Bedarfsseite des Vaters sollten die Fahrtkosten zur Wahrnehmung des Umgangsrechts nicht vernachlässigt werden.

Auch die Berechnung des anrechenbaren Einkommens väterlicherseits sollte noch günstiger ausfallen:
Es wird um den Grundfreibetrag von min. 100 € UND dem Freibetrag für Erwerbstätige bereinigt. Der ist von der Höhe des Einkommens abhängig und beträgt in diesem Fall max 230 €. Freibetrag in Summe also 330 €.
Rechtsgrundlage: § 11b SGB II Absetzbeträge

S.
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#6
(15-04-2014, 11:00)weare4 schrieb: [quote='Nappo' pid='130626' dateline='1397551103']
Ich stocke ja auch schon auf, aber mit dem Mindestunterhalt wäre das dann nicht mehr nötig.

Ja, aber er hats dann nötig. Der Staat will Kinder. Oder? Kann er sie dann nicht auch hier finanziell fördern?
Oder ist es einfach bequemer, wenn der Vater zahlt.

Und liegt dahinter vielleicht auch das Begehren, zu einer Beratungsstelle zu gehen, bei der die Kinder ein Wechselmodell verneinen?

In diesem Alter sind sie dann zur alleinigen Beurteilung fähig? Und das vor fremden Leuten? Haben Sie nicht Vater und Mutter, deren oberste Pflicht die Förderung der Kinder und des gegenseitigen Umgangs ist?

Aber Du wolltest Dich ja nicht über Umgang unterhalten...

Und jetzt reden wir mal über Dein Einkommen:

360,- Unterhalt
ca. 558,- Kindergeld

Macht 918 Euro für die Kinder

JC interessiert micht nicht. Ist nicht meine Baustelle. Was ich aber weiß ist:

Mit 918 Euro bekommt man 3 Kinder sehr gut durch. Ich habe selbst 3 Kinder.... Ich weiß was Kinder kosten.

Hier tut sich der übliche Mechanismus auf:

Wenn nicht alles so springt, geh ich halt zum Anwalt. Wechselmodell? Da wird sich was finden, das dagegen spricht. Ich WILL Unterhalt. BASTA.
Wenn ich das Wort "Mindestunterhalt" und das bei 3 Kindern schon höre, wird mir schlecht.

Da werden hunderte an Oiros generiert und kommentiert mir den Worten: "Ja, aber das ist ja das Mindeste."

Andere Ideen werden abgewiesen. Wie wäre es mit eienr Mediation? Abgewiesen. Es steht mir ja mehr zu!
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#7
Hallo wear4,

wenn die Zahlen deiner Berechnung stimmen, dann könnte der Vater bereits jetzt aufstocken - der Freibetrag wäre nämlich 330 und Fahrtkosten zur Arbeit hat er vielleicht auch noch. Angesichts der Situation ist seine Haltung - die Verschuldung beim Amt zu vermeiden - absolut richtig. Ich würde ihm natürlich raten trotzdem aufzustocken - um sich vor einer Unterhaltsklage zu schützen, dafür VKH zu kriegen und weiter keine Schulden zu machen.

Es hat ein wenig den Anschein, als wolltest du dem Stress mit dem Amt aus dem Weg gehen und lieber mehr Druck auf den Vater machen, weil du vielleicht glaubst so schneller zu einem Leben ohne Amt zu kommen - und damit du eine zu teure Wohnung finanzieren kannst. Hast du Widerspruch eingelegt? Gibt es in deiner Kommune ein BSG-konformes "schlüssiges Konzept" für die Wohnkosten? Wenn nicht, hast du gute Chancen, die höheren Kosten einstweilen durchzusetzen. Guurgle nach dem Begriff. Vielleicht hilft dir das auch schon.

Die für beide Seiten beste Variante A wäre, sich die Betreuung hälftig zu teilen, anstatt Unterhaltsmaximierung zu betreiben - dann könnten beide vermindert arbeiten und es wären beide am schnellsten den Stress mit dem Amt los.

Nur nebenbei - selbst bei deiner Berechnung hättest du nur eine Chance die Differenz zwischen bereinigtem Einkommen und dem sozialrechtlichen Bedarf als KU zu kriegen - denn der Vater sollte natürlich beantragen den Selbstbehalt entsprechend dem sozialrechtlichen Bedarf hochzusetzen.

Im Ergebnis könntet ihr beide natürlich "mehr rausholen" wenn ihr kooperiert - das geht aber nur, wenn du auf Unterhaltsmaximierung verzichtest.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#8
(15-04-2014, 11:25)sorglos schrieb: Es hat ein wenig den Anschein, als wolltest du dem Stress mit dem Amt aus dem Weg gehen und lieber mehr Druck auf den Vater machen, weil du vielleicht glaubst so schneller zu einem Leben ohne Amt zu kommen - und damit du eine zu teure Wohnung finanzieren kannst. Hast du Widerspruch eingelegt? Gibt es in deiner Kommune ein BSG-konformes "schlüssiges Konzept" für die Wohnkosten? Wenn nicht, hast du gute Chancen, die höheren Kosten einstweilen durchzusetzen. Guurgle nach dem Begriff. Vielleicht hilft dir das auch schon.

Ja, das stimmt schon, wer möchte das nicht, ohne die Ämter auszukommen. Widerspruch hab ich eingelegt, da ich schon im Rahmen der Mitwirkung alle gewünschten Unterlagen (3 Bescheinigungen von ortsansässigen Wohnungsunternehmen) eingereicht habe. So ein Konzept gibt es für unsere Stadt.

Als UET kann man die Kinder voll in die BG aufnehmen um die Größe der Wohnung bezuschusst zu bekommen?

bzgl. Umgang
Was sag ich einer 12 jährigen, wenn sie nicht mit zu Papa möchte, da sie Papa schon mehrmals ausrastend unter Alkohol erlebt hat. Die Kleineren haben das verdrängt, aber sie nicht. Papa steht an der Tür zum Abholen, sie sagt sie will nicht.

Wie geh ich damit um: Papa hat neue Freundin, macht mit ihr Unternehmungen und geht essen. Dinge, die für die Kinder finanziell undenkbar sind. Und ich weiß nicht, wie ich für die Kinder Schuhe kaufen soll.
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#9
(15-04-2014, 10:18)weare4 schrieb: Zu zeiten unseres Zusammenlebens hatte er ca 2100 netto. Aber er arbeitet glaube ich derzeit verkürzt. Warum weiß ich nicht.
Dafür ist schlicht der Staat verantwortlich: Nein, erarbeitet wohl nicht kürzer. Er muss für die gleiche Arbeit mehr Steuern bezahlen. Das dürfte allein am Steuerklassenwechsel von III nach I liegen. Aber auch das so ein Mechanismus, wo man gerne die Schuld beim Vater sucht.

(15-04-2014, 13:02)raid schrieb: Gut wäre es, wenn ihr euch beide auf ein Wechselmodell einigt, als somit Teilzeiteltern teilzeit arbeitet und beim Amt den Rest aufstockt.
Ihr unterstützt euch sozusagen gegenseitig bei der Kinderbetreuung.

Das wäre mal ein interessanter Fall für das Jobcenter ;-)
Gar nicht mal so selten - ich kenne mehrere, aber die schreiben hier nicht. Voraussetzung ist halt, dass beide Eltern kooperieren. Und auch (teilzeit) arbeiten gehen.
Konkret hier würden sich beide jeweils eine anständige, familienfähige 4-Zimmerwohnung besorgen, eine H4-optimierte Elternvereinbarung zum Umgang in Form gleichberechtigter Betreuung treffen und dann aufstocken gehen...

@wear4
Evtl. behauptet deine Kommune nur, dass sie ein "schlüssiges Konzept" hätte - m.W. gibt es nur 2, deren Konzept auch gerichtlich bestätigt wurden. Hier noch ein Hinweis:
http://elo-forum.info/index.php/Thread/5...egen-kann/

Tja, und seltsam: Weder schreibst du deine tatsächlichen Mietkosten, noch vom Alleinerziehenden-Zuschlag und auch nicht, warum du bei Aufstockung selbst keinen Kinderzuschlag bekommst?

(15-04-2014, 10:18)weare4 schrieb: Was sag ich einer 12 jährigen, wenn sie nicht mit zu Papa möchte, da sie Papa schon mehrmals ausrastend unter Alkohol erlebt hat. Die Kleineren haben das verdrängt, aber sie nicht. Papa steht an der Tür zum Abholen, sie sagt sie will nicht.
Vielleicht macht sich die Älteste dabei mehr Sorgen um deine Gefühle? Und übernimmt Mit-Verantwortung für dich?

(15-04-2014, 10:18)weare4 schrieb: Wie geh ich damit um: Papa hat neue Freundin, macht mit ihr Unternehmungen und geht essen.
Wie gesagt: Wenn deine Angaben stimmen - dann hat der Vater schon beim jetzigen KU ca. 50€ weniger, als wenn er jetzt aufstocken würde. Wenn er also mit seinem verbleibenden Geld Essen geht ist das seine Sache - und Folge seiner Prioritätensetzung. Warum beschäftigst du dich überhaupt damit?

(15-04-2014, 10:18)weare4 schrieb: Und ich weiß nicht, wie ich für die Kinder Schuhe kaufen soll.
Vielleicht wäre die Prioritätensetzung zu betrachten? Besorg dir ein Haushaltsbuch.
Kern ist, dass du wohl a) zuviel vom AE-Zuschlag und deinen Freibeträgen für die nicht übernommene Miete verwendest und b) zu wenig eigenes Einkommen generierst.

Fakt bleibt, dass Eurer vormaliger bescheidener Familienwohlstand nunmehr durch höhere Steuer und erhöhte Wohnkosten mehr als aufgefressen wird.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#10
(15-04-2014, 11:00)weare4 schrieb:
(15-04-2014, 10:38)Nappo schrieb: Habet Ihr eine vernünftige "Umgangsregelung"?

Nein, leider nicht. Mein Mann hat allerdings beim Familiengericht einen Antrag auf Wechselmodell gestellt.
[...]
Wollte eigentlich bei euch im Papa-forum nicht über den Umgang schreiben.

Ähh, ihr beratet eine Frau, die ihren Kindern und dem Vater das Wechselmodell nicht einräumen will und stattdessen überlegt, aus welchen Quellen sie ihre Unterhaltsansprüche befriedigen kann. Dodgy
Verstehe ich erhlich gesagt noch nicht einmal ansatzweise.
Ist doch das typische Problme, mit dem wir hier alle von der anderen Seite zu kämpfen haben.
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#11
Ja, stimmt...
Muss mir durchgegangen sein, weil der Ausdruck nach meinem Geschmack nicht entschieden genug war. Wink
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