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Auf S1 würde ich so antworten:
(Kay´s Satz ist bereits integriert)
Sehr geehrte Frau xxx,
ich bitte den Antrag auf einstweilige Anordnung o.g. Sachverhaltes aus folgenden Gründen abzuweisen:
Wie aus den Anlagen eindeutig hervorgeht, wurden meinerseits mehrfach Angebote einer außergerichtlichen Einigung mit der Gegenpartei, unterbreitet. Diese wurden, aus unverständlichen Gründen, ignoriert. Im Wesentlichen geht es hierbei um die Feststellung der Vaterschaft, welche die Voraussetzung jeglicher finanzieller Ansprüche, und somit die Grundlage dieser einstweiligen Anordnung ist.
Mein Angebot der Vaterschaftsfeststellung (siehe Anhang) bestand ununterbrochen und besteht, wie die Gegenpartei weiß, nach wie vor.
Falls ich nachweislich der Vater des Kindes von Frau xxx sein sollte, werde ich alle Rechte und Pflichten, die sich hieraus ergeben, wahrnehmen. Dazu gehört sowohl der Unterhalt als auch der Umgang mit dem Kind.
Ein gerichtliches Einschreiten ist somit der Sache nicht dienlich, sondern von der Gegenseite in willkürlicher und mutwilliger Absicht initiiert worden.
Frau xxx hat sich in den letzten Jahren nicht um die Klärung der Vaterschaft bemüht und konnte mit dem Unterhaltsvorschuss vom Landratsamt offenbar bisher gut auskommen. Es besteht also keine Dringlichkeit.
Frau xxx lebt seit Jahren von ALG2 und befindet sich in Privatinsolvenz. Aufgrund Ihres Ausbildungshintergrundes und der jetzigen Arbeitssituation wird sich dies in absehbarer Zeit sehr wahrscheinlich nicht ändern. Sofern Sie also dem Antrag statt geben würden und ich im Nachgang nachweislich nicht der Vater sein sollte, würde ein hoher Aufwand an finanziellen und zeitlichen Ressourcen notwendig sein, um überwiesene Geldbeträge wieder einzutreiben.
Im übrigen spricht das Schreiben des Rechtsanwaltes für sich, er trägt nach wie vor keine substantiierten Argumente meiner angeblichen Vaterschaft vor.
Mit freundlichen Grüßen
xxx
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"Ich habe auch angeboten, für eine Vaterschaftstest-Probenentnahme im für das Kind zuständigen Jugendamt zur Verfügung zu stehen, um Manipulationsängsten entgegenzutreten. Steht eine leibliche Vaterschaft fest, habe ich selbstverständlich die Vaterschaftsanerkennung zu unterzeichnen. Auch dieses Angebot wurde abgelehnt.
Gemäss dem seit 1.1.2014 geänderten § 114 Abs. 2 ZPO ist die Rechtsverfolgung nunmehr bereits dann mutwillig, "wenn eine Partei, die keine Prozesskosten beansprucht, bei verständiger Würdigung aller Umstände von der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung absehen würde, obwohl eine hinreichende Aussicht auf Erfolg besteht.". Damit ist die Rechtsverfolgung von Frau X mutwillig, denn sie könnte aufgrund der Angebote des Vaters ohne Prozesskosten und Rechtsverfolgung die Vaterschaft in Kraft treten lassen.
Somit ist Frau X. die Verfahrenskostenhilfe zu versagen."
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Die Antwort auf S2 würde ich schlank halten und die Antwort auf S2 als Anhang dazugeben. Könnte dann in etwa so aussehen:
Sehr geehrte Frau xxx,
ich bitte den Antrag auf Gesuch um Verfahrenskostenhilfe abzulehnen.
Begründung:
Die Behauptungen des RA´s sind nicht zutreffend. Ich möchte, ergänzend zu meinem angehängten Schreiben zur angestrebten eA der Gegenseite, folgendes festhalten.
Ich habe mehrmals (siehe Anlagen) versucht mich außergerichtlich mit der Gegenpartei zu einigen.
Auch habe ich niemals davon gesprochen, dass die Gegenpartei die Kosten für einen außergerichtlichen Test bezahlen oder vorstrecken muss. Ich hatte lediglich um die Organisation des Tests gebeten. Dies wurde ohne weitere Rücksprache abgelehnt (siehe ebenso Anlagen).
Gemäß § 114 Abs. 2 ZPO, ist die Rechtsverfolgung mutwillig, "wenn eine Partei, die keine Prozesskosten beansprucht, bei verständiger Würdigung aller Umstände von der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung absehen würde, obwohl eine hinreichende Aussicht auf Erfolg besteht."
Ein gerichtliches Einschreiten ist somit der Sache nicht dienlich, sondern von der Gegenseite in willkürlicher und mutwilliger Absicht initiiert worden.
Mit freundlichen Grüßen
xxx
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Danke TSV 1860 Muenchen das du dir soviel Mühe gibst. Ich werde noch abwarten, vielleicht ergänzt es jemand noch. Morgen Mittag werde ich es dann durchfaxen und per Einwurfeinschreiben an das Gericht schicken.
(17-02-2014, 19:28)p schrieb: "Ich habe auch angeboten, für eine Vaterschaftstest-Probenentnahme [...]
Somit ist Frau X. die Verfahrenskostenhilfe zu versagen."
Wo soll ich das "reinbasteln"? In S1 oder S2?
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17-02-2014, 19:59
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17-02-2014, 20:00 von TSV 1860 Muenchen.)
"Danke TSV 1860 Muenchen das du dir soviel Mühe gibst. Ich werde noch abwarten, vielleicht ergänzt es jemand noch."
Sehr gerne!
So war es auch gedacht, es ist immer gut, wenn unsere Cracks hier nochmal drüberschauen und Verbesserungen anbieten!
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(17-02-2014, 19:56)tobi1983 schrieb: Wo soll ich das "reinbasteln"? In S1 oder S2?
In die Klage auf Vaterschaft.
(17-02-2014, 19:59)TSV 1860 Muenchen schrieb: So war es auch gedacht, es ist immer gut, wenn unsere Cracks hier nochmal drüberschauen und Verbesserungen anbieten! Gedacht? Deine jetzige Entscheidung ist verdammt gut!
Bei all den Schreiben an die Familienvernichtungsmafia immer daran denken, nichts Schlechtes gegen Muddi zu schreiben. Und immer daran denken, dass Du Dich nicht rechtfertigen sollst! Das zeigt Schwäche.
Klar und deutlich, ohne Schnörkel!
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17-02-2014, 23:15
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17-02-2014, 23:16 von tobi1983.)
(17-02-2014, 22:20)raid schrieb: Mit Verlaub, aber das macht nur Sinn, wenn tobi83 Umgang zum Kind möchte.
Wenn es mir nicht um's Kind geht bzw. um Umgang, dann SRY ENTGLEISUNG schieße ich die Alte per Gerichtsschreiben über'n Haufen bzw. in die Hölle.
Ich habe in meinen Schreiben schon immer durch die Blume den Charakter der Kindesmutter beschrieben.
Wenn ich tobi83 wäre, würde ich erst mal kundtun, was diese Frau für eine Duschlampe ist, wenn sie 5 Jahre benötigt, um den ggf. richtigen Kindsvater zu finden!!
Ich möchte keinen Umgang, der kostet nur wieder Geld und nerven. Ausserdem möchte ich Ihr nicht den gefallen tun, dass Sie sich am Wochenende (würde nur da gehen) ausruhen kann. Sie soll gefälligst dann Ihren Part der Erziehung meistern. Hoffentlich ist das Kind ziemlich nervig und macht viel kaputt, ja das wünsch ich mir.
Irgendwann werde ich meine eigene Familie aufbauen und mein Kind aufwachsen sehen...
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17-02-2014, 23:24
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17-02-2014, 23:25 von tobi1983.)
(17-02-2014, 23:18)Kalchas schrieb: Na da spricht wohl der Zorn.
Das Kind kann überhaupt nichts dafür, solltest du doch der Vater sein nimm das Geschenk an, es lohnt sich!
Kein Zorn, vernunft. Ich will (noch) kein Kind und wenn dann will ich es aufwachsen sehen. Warum sollte ich nocht mehr Geld in ein Kind Buttern das ich gar nicht will und wollte? Es hat mich schon genug gekostet, dafür das ich nichts damit anfangen kann. Auf dieses "Geschenk" hätte ich gerne verzichtet und hoffe das es nicht mein "Geschenk" ist.
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(17-02-2014, 22:20)raid schrieb: (17-02-2014, 21:49)blue schrieb: Bei all den Schreiben an die Familienvernichtungsmafia immer daran denken, nichts Schlechtes gegen Muddi zu schreiben.
Mit Verlaub, aber das macht nur Sinn, wenn tobi83 Umgang zum Kind möchte.
Wenn es mir nicht um's Kind geht bzw. um Umgang, dann SRY ENTGLEISUNG schieße ich die Alte per Gerichtsschreiben über'n Haufen bzw. in die Hölle. Es macht eher Sinn, sowohl Behörden als auch Gerichten gegenüber stets sachlich und diplomatisch zu bleiben. Ich selbst erfuhr damals erst von meiner Vaterschaft als unsere Tochter bereits 7 Jahre alt war. Zwischen erster Behauptung der KM und Feststellung des Vaterseins, dachte ich mir damals auch "mit diesem Kind von dieser Frau willst du niemals etwas zu tun haben".
Dieses Vorhaben scheiterte kläglich, als unsere Tochter dann erstmals vor meiner Haustür stand, mich fest umarmte und "hallo Papa" zu mir sagte. Inzwischen -sechs Jahre sind seitdem ins Land gegangen- habe ich ein richtig gutes Verhältnis zu Tochter wie auch zur Ex und ich freue mich einfach Vater zu sein.
Ich will damit sagen, dass sich die Frage, wie Tobi ggf. mit Seinem Kind umgehen wird, erst dann stellt, wenn Seine Vaterschaft zweifelsfrei feststehen sollte.
Je nachdem wie er sich im Fall der Fälle entscheiden wird, sollte er sich nicht jetzt schon durch nachteilig auswirkende Formulierungen in Behörden- oder Gerichtsbriefen, die Basis für eine später durchaus mögliche, positive Entwicklung nehmen.
Beste Grüße,
Markus
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19-02-2014, 16:59
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19-02-2014, 17:00 von tobi1983.)
Also ich hab es gestern abgeschickt per FAX und EINSCHREIBEN. Da aber unsere Post hier öfter mal langsam ist, auch bei Einschreiben, wollte ich anfragen ob das Fax dann vorab "gewertet" wird. Ich hab extra oben im Briefkopf erwähnt dass, dies Fax vorab ist, ein Einschreiben noch kommt.
Ich mein ja nur wegen der 1 Wochen Frist (welche eigentlich sehr knapp bemessen ist).
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Ja, das sollte absolut in Ordnung sein. Unter Juristen ist Fax schicken eigentlich ueblich. Hoffe Du hast die Sendebstaetigung aufgehoben. Das machst Du super so, geh den Weg blos weiter. Lass Dich von irgendwelchen Rechtsverdrehern nicht einschuechtern!
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(19-02-2014, 17:05)kay schrieb: Ja, das sollte absolut in Ordnung sein. Unter Juristen ist Fax schicken eigentlich ueblich. Hoffe Du hast die Sendebstaetigung aufgehoben. Das machst Du super so, geh den Weg blos weiter. Lass Dich von irgendwelchen Rechtsverdrehern nicht einschuechtern!
Natürlich habe ich das aufgehoben, alles schön abgeheftet. Mal schaun was dabei raus kommt. Ich wünsche Ihr ja so dass Sie den Weg übers Gericht nicht gehen kann und zum Jugendamt rennen muss.
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Ja, das ist ok so. Ich finde es klasse, dass Du es Dir doch noch anders überlegt hast und es so durchziehst
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19-02-2014, 17:10
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19-02-2014, 17:15 von tobi1983.)
(19-02-2014, 17:08)TSV 1860 Muenchen schrieb: Ja, das ist ok so. Ich finde es klasse, dass Du es Dir doch noch anders überlegt hast und es so durchziehst
Auch nur weil meine Eltern mir Angeboten haben die "Schulden" dann vorerst zu übernehmen falls es vor Gericht geht. Die darf ich dann wieder abstottern, gefallen tut das mir nicht. Aber naja 50/50 Chance dass der Antrag abgelehnt wird.
Wer bezahlt dann eigentlich den Anwalt wenn der Antrag abgelehnt wird?
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Ich hoffe, Du hast beides (zum einen die Abweisung der einstweiligen Anordnung & die Ablehnung des Gesuchs auf Verfahrenskonstenhilfe) erledigt?
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(19-02-2014, 17:24)TSV 1860 Muenchen schrieb: Ich hoffe, Du hast beides (zum einen die Abweisung der einstweiligen Anordnung & die Ablehnung des Gesuchs auf Verfahrenskonstenhilfe) erledigt?
Ja, steht doch weiter oben, das ich es "vorab" gefaxt habe und dann nochmal per Einschreiben. Beide Briefe + Anlagen in 4 facher Ausfertigung sind draussen.
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(19-02-2014, 17:10)tobi1983 schrieb: Wer bezahlt dann eigentlich den Anwalt wenn der Antrag abgelehnt wird? Keine Sorge, damit wirst Du nichts zu tun haben. Das wird der RA mit seiner Mandantin besprechen müssen. Da diese von Steuergeldern lebt, wird das nicht einfach für den RA werden. Ein Grund mehr, warum ich das Verhalten des RA nicht nachvollziehen kann.
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19-02-2014, 17:31 von tobi1983.)
(19-02-2014, 17:29)TSV 1860 Muenchen schrieb: (19-02-2014, 17:10)tobi1983 schrieb: Wer bezahlt dann eigentlich den Anwalt wenn der Antrag abgelehnt wird? Keine Sorge, damit wirst Du nichts zu tun haben. Das wird der RA mit seiner Mandantin besprechen müssen. Da diese von Steuergeldern lebt, wird das nicht einfach für den RA werden. Ein Grund mehr, warum ich das Verhalten des RA nicht nachvollziehen kann. Dann heisst es jetzt Daumendrücken
Wie lange dauert so eine Entscheidung in der Regel? Warum gibts hier eigentlich keinen Chat?!
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(19-02-2014, 17:28)tobi1983 schrieb: Ja, steht doch weiter oben, das ich es "vorab" gefaxt habe und dann nochmal per Einschreiben. Beide Briefe + Anlagen in 4 facher Ausfertigung sind draussen. Alles klar, hatte ich oben anders gelesen
Gut in Deiner Situation ist auch, dass Dich Deine Eltern unterstützen so gut es geht.
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19-02-2014, 18:03 von TSV 1860 Muenchen.)
(19-02-2014, 17:31)tobi1983 schrieb: Wie lange dauert so eine Entscheidung in der Regel? Was die EA betrifft wird das durch § 333 FamFG "Dauer der einstweiligen Anordnung" geregelt. Normalerweise nicht länger als 6 Wochen.
Was den Antrag auf Ablehnung des Gesuchs auf Verfahrenskonstenhilfe betrifft, so ist das von Ort zu Ort recht unterschiedlich, genaueres kann ich dazu aber nicht sagen. Vielleicht weiß jemand anderes mehr dazu?
(19-02-2014, 17:31)tobi1983 schrieb: Warum gibts hier eigentlich keinen Chat?! Das müßte @p wissen
Aber Du kannst jederzeit eine PN direkt an ein Forumsmitglied senden, und zwar über Deine Benutzer-CP.
Beste Grüße,
Markus
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Servus tobi1983,
gibts mittlerweile etwas neues bei Dir? Ich hoffe doch sehr, dass Du Dich nicht falsch beraten fühlst. Selbst wenn Du tatsächlich der Vater sein solltest, hast Du die Sicherheit, dass es eben so ist. Mit diesem Wissen können wir gemeinsam überlegen, wie es weitergehen soll und kann. Zu zahlen ohne genau zu wissen, ob Du der Vater bist, wäre aus meiner Sicht langfristig gesehen für Dich emotional äußerst belastend gewesen.
Beste Grüße & schönes Wochenende,
Markus
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15-04-2014, 18:19
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15-04-2014, 18:20 von tobi1983.)
Hallo zusammen, hatte mich lange nicht mehr gemeldet. Heute hat mich ein Brief vom Amtsgericht erreicht, werde ich morgen einscannen. Jedenfalls hat Sie Verfahrenskostenhilfe bekommen, was ich vollkommen bescheuert finde... Danke Deutschland.
Um das Verfahren einzustellen (und die Gerichts- und Anwaltskosten hierfür zu umgehen), bleibt mir wohl nichts anderes Übrig als alles anzuerkennen oder?
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Ja, stell das Schreiben ein. Ich bin nach wie vor der Ansicht, dass das Amtsgericht die neue Rechtslage ignoriert. Anerkennen würde ich trotzdem nichts. Ohne Test niemals.
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(15-04-2014, 18:50)p schrieb: Ja, stell das Schreiben ein. Ich bin nach wie vor der Ansicht, dass das Amtsgericht die neue Rechtslage ignoriert. Anerkennen würde ich trotzdem nichts. Ohne Test niemals.
Und was kann ich dagegen machen, das Sie die neue Rechtslage ignoriert? Ich hab Sie extra darauf hingewiesen... ergo, Pech gehabt.
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