Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Umgangsboykott mit Ankündigung
#26
Moin karlma.

Das Elternverhältnis ist rechtlich gleichgestellt, auch tatsächlich nicht komplementäre (mal davon abgesehen, daß es sich nicht gleichzeitig hier und dort aufhalten kann).

Nach Trennung entstehen ZWEI Familien, mit nach GG und EMRK eigenständigen und gleichartigen Schutzbereichen für Familie bzw Familienleben.

Zeitlich und von der Art unterschiedliche Betreuungen können an diesem Anspruch nichts ändern.

Zur Erinnerung: Standardumgang bedeutet gut 30% zu knapp 70% der Jahreszeit, in der sich ein Kind bei den Eltern jeweils aufhält, betreut wird, es bei BEIDEN Eltern lebt! Je nach Ansatz und Auslegung liegt das schon in der Nähe zum Wechselmodell.

Ich halte Deine Auffassung insofern für abwegig und schlimmer: Du gehst sprachlich und inhaltlich denjenigen auf den Leim, die uns Vätern und unseren Kindern das Leben schwer machen. Das ist auch eine Art 'Vergiftung'.

S.
Zitieren
#27
Du schreibst über theoretische und gewünschte Konstruktionen. Ich schreibe über die Realitäten, wie ich sie privat und beruflich kennen gelernt habe. Ich vergifte nicht, ich schreibe über das Gift. Wenn Du den Boten bestrafen möchtest, geht es an mir vorbei.

Ich erlebe meine Klienten in der Regel als sehr entlastet, wenn ich ihnen dieses Verständnis über die Verhältnisse, die sie krank machen, spiegel. Sie bekommen von anderen zu oft die angebliche Gleichheit vorgehalten, die sie nicht erleben.

Es ist übrigens grundsätzlich komplementär und sicher keine symmetrische Beziehung, wenn z. B. einer das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht hat und damit ohne Weiteres das Umgangsrecht des anderen vom Tisch wischen kann.
Zitieren
#28
(19-04-2014, 15:08)Skipper schrieb: Nach Trennung entstehen ZWEI Familien, mit nach GG und EMRK eigenständigen und gleichartigen Schutzbereichen für Familie bzw Familienleben.
Dieser Satz beinhaltet das Böse schlichtweg. Erinnert mich an "Familie ist da, wo der Kühlschrank gefüllt ist". Oder so ähnlich...

Aus der Sicht des Kindes gibt es grundätzlich erstmal nur EINE Familie. Nämlich Vater und Mutter!

@karlma hat es auf den Punkt gebracht, an dem kein Zweifel entstehen kann.

Zitat:Und je nach Charakter des von Unpünktlichkeit Betroffenen reizt es ihn mehr oder weniger dazu, den unpünktlichen zu disziplinieren. Dafür soll hier anscheinend die Machtkeule ausgepackt werden und die heißt nun mal Umgangsboykott.

Und um nix anderes geht es hier.
Zitieren
#29
karlma spricht von 'Realität' und verwendet Begriffe gänzlich unrealistisch.

Vater und Mutter sind die Eltern! Familie und Familienleben umfaßt - schon immer- sehr viel mehr.

Nach Trennung sind die Eltern weiterhin Eltern. Die Familie unter einem Dach besteht NICHT mehr fort, sondern wird durch zwei neue gleichwertige Einheiten ersetzt, die jeweils 'aus einem Kühlschrank essen'.
Was soll daran böse sein.

Wenn der Vater das Kind später zurückbringt, womöglich unangekündigt, was sollte daran besser sein, als der Wunsch der Mutter, die Ausfallzeiten zusammenzufassen und nachzuholten - und das angekündigt.

Hier messen angefressene Väter mit zweierlei Maß.Undecided

S.
Zitieren
#30
(19-04-2014, 15:59)Skipper schrieb: Vater und Mutter sind die Eltern! Familie und Familienleben umfaßt - schon immer- sehr viel mehr.
nur, wenn Mütter nichts dagegen haben!
Sonst gibt es nämlich nur die Mutter-Kind-Famiie und einen Besuchsonkel, dessen vorrangige Aufgabe es ist, diese Familie zu finanzieren.

Träumerle!
Zitieren
#31
(19-04-2014, 15:59)Skipper schrieb: wird durch zwei neue gleichwertige Einheiten ersetzt, die jeweils 'aus einem Kühlschrank essen'.

Nettes Konstrukt, weitab von vielen Realitäten. Das läßt sich auch nicht herbeireden.

Oder: wodurch, @skipper, sind die Väter wohl angefressen, wenn sie es denn sind? Weil sie es so gern sind?
Zitieren
#32
(19-04-2014, 15:59)Skipper schrieb: Nach Trennung sind die Eltern weiterhin Eltern. Die Familie unter einem Dach besteht NICHT mehr fort, sondern wird durch zwei neue gleichwertige Einheiten ersetzt, die jeweils 'aus einem Kühlschrank essen'.
Was soll daran böse sein.

Nichts. Der TO schrieb jedoch folgendes:

Zitat:Sie hat in den letzten Jahren häufig und immer wieder über mehrere Monate den Umgang boykottiert, Missbrauchsvorwürfe erhoben, ist auf mich losgegangen, usw.
Es gab zahlreiche Gerichtsverfahren, mehrere Umgangspflegschaften und immer wieder Elternberatungen, die sie abbrach.
Schließlich hat das Gericht angedroht, ihr das Sorgerecht zu entziehen, wenn es nicht anders wird. Daraufhin ist sie umgezogen.

Womit ich mich persönlich ohne weiteres identifizieren kann.

Allerdings würde "mein" JA niemals auf den Gedanken kommen, der Mutter das SR zu entziehen. Tongue
Zitieren
#33
(19-04-2014, 16:59)blue schrieb: (...)

Zitat:Sie hat in den letzten Jahren häufig und immer wieder über mehrere Monate den Umgang boykottiert, Missbrauchsvorwürfe erhoben, ist auf mich losgegangen, usw.
Es gab zahlreiche Gerichtsverfahren, mehrere Umgangspflegschaften und immer wieder Elternberatungen, die sie abbrach.
Schließlich hat das Gericht angedroht, ihr das Sorgerecht zu entziehen, wenn es nicht anders wird. Daraufhin ist sie umgezogen.
(...)
Was mich kaum wundert und auf die nächste 'Vergiftung' hinweisen läßt, umschrieben:
Wie man in den Wald ruft, so schallt es zurück.

Sich mental öffen und weiten, mal 'was anders versuchen, wenn die 'üblichen' Mittel nicht wirken wollen, paradox intervenieren... müssen ja nicht gleich Blumen sein, obwohl ...Big Grin

S.
Zitieren
#34
(19-04-2014, 17:24)Skipper schrieb: Wie man in den Wald ruft, so schallt es zurück.
Eben!
Zitieren
#35
(19-04-2014, 17:24)Skipper schrieb: Sich mental öffen und weiten, mal 'was anders versuchen, wenn die 'üblichen' Mittel nicht wirken wollen, paradox intervenieren... müssen ja nicht gleich Blumen sein, obwohl ...Big Grin

S.
warum risikoreich experimentieren?
"Knüppel aus dem Sack" funktioniert immer, wenn man nicht den Fehler macht, die "leichte" Variante zu verwenden.
Zitieren
#36
Ganz grundsätzlich sollte man sich auch als Trennungseltern gegenseitig einen Kulanzrahmen einräumen. Jeder kommt einmal in Verzug oder ist krank oder hat einen wichtigen Termin. Dann wird es eben früher oder später oder man verschiebt oder tauscht Termine.

Wegen ein paar Minuten rege ich mich nicht auf und wegen ein oder zwei Verspätungen würde ich mich auch nicht in die Ecke stellen lassen. Ich nehme an, dass solche Dinge vorwiegend mit Vätern diskutiert werden, die einen bestimmten Eindruck machen. Ist wohl eine psychologische Kiste.

Wenn dir die Mutter das nächste Mal so kommt, dann zieh eine Augenbraue hoch und dreh dich um. Dann kann sie mit dem Rücken diskutieren, der langsam am Horizont verschwindet.

Die Mutter meines Kindes war auch eine Zeit lang der Meinung, sie könne auf Kosten meiner Familienzeit irgendwo Schwätzchen können oder weiß der Geier was, nach dem Motto der Penner ist ja sowieso da und wartet. Im Endeffekt kam sie regelmäßig 10 - 15 Minuten später. Ich habe ihr dann einen netten Brief geschrieben und seither ist sie Plus Minus ein paar Minuten wieder pünktlich.
Zitieren
#37
(15-04-2014, 10:32)Fin schrieb: (...)
Meine Ex hat angekündigt, alle Zeiten zu addieren, wenn ich mich bei den Rückübergaben verspäte - und einen kompletten Umgangstermin ausfallen zu lassen, wenn genug Zeit zusammen gekommen ist.

Gibt es dafür irgendeine Rechtsgrundlage?
Um auf die Eingangsfrage zurück zu kommen ...

Es wird nach den Rechtgrundlagen gefragt. Diese können grundsätzlich sein
- geschriebenes Recht (Gesetze, Verordnungen usw.) und
- vereinbartes Recht (Verträge usw.)
- Gewohnheitsrecht

In vorgetragener Sache kommt infrage
- der § 1684 BGB Umgang des Kindes mit den Eltern und
- die Elternvereinbarung zum Umgangsrecht.

Aus beidem ließe sich mE der Wunsch der Mutter (wie des Vaters auch) ableiten:
- aus gesetzliche Pflichten dem Kind gegenüber und gegenseitiges Wohlverhaltens der Eltern
- aus Elternvereinbarung ausgefallene Umgangszeiten nachholen zu können.

Ob Ansprüche daraus auch gerichtlich durchsetzbar sind, hängt wohl sehr vom jeweiligen Richter ab. Fraglich könnte sein, ob und welches Maß an Verspätungen ein Aufaddieren und ein Nachholen von Umgangszeiten rechtfertigt oder wann gar von einem 'Boykott' des Umgangs gesprochen werden kann.

ME dürfen BEIDE Eltern nicht einfach
- von vereinbarten Übergabe-Zeiten abweichen,
- komplette Umgangs-Zeiten streichen

BEIDEN Eltern könnte vorliegend pflichtwidriges Verhalten vorzuwerfen sein.

Ich kann - zumindest aus dem Gesetz - nicht entnehmen, daß sich Ansprüche aus dem Umgangsrecht nur auf den 'erntfernten' Elternteil beziehen, wie ich überhaupt die Unterteilung in 'betreuenden' und 'umgangsberechtigten' Elternteil für höchst fragwürdig halte.

-

Auch vermeintlich unbedeutende Verspätungen der Rückkehr eines Kindes können schwerwiegende Folgen haben, wenn zb Anschlußtermine platzen, Kosten dadurch entstehen usw. usf.

In der Praxis sollten BEIDE Eltern gegenseitiges Verständnis entwickeln, sich an die vereinbarten Zeiten halten, um Planungssicherheit zu bieten und gegenseitiges Vertrauen zu stärken, statt sich in Fortsetzung von Eskalation und Gewalt weiter gegenseitig zu bedrohen.

Vorliegend erinnert das Geschehen doch sehr an Auseinandersetzungen Dreijähriger im Sandkasten.

S.
Zitieren
#38
(20-04-2014, 11:43)Skipper schrieb: Ich kann - zumindest aus dem Gesetz - nicht entnehmen, daß sich Ansprüche aus dem Umgangsrecht nur auf den 'erntfernten' Elternteil beziehen, ...
ist aber vom Grundsatz her so gedacht!
Ausnahmsweise kann aber der allein sorgeberechtigte Elternteil einen Umgangsanspruch haben, nämlich dann, wenn sich das Kind mit Zustimmung des Sorgeberechtigten beim nicht sorgeberechtigten oder bei Pflegeeltern aufhält. Dann nämlich gilt, dass jeder das Recht hat, sein Kind in egelmäßgen Abständen zu sehen und zu sprechen.
Umgang kann icht einklagen, bei wem das Kind wohnt.
Von dort kann das Umgangrecht "nur" boykottiert werden ....
von Müttern eben!

(20-04-2014, 11:43)Skipper schrieb: Vorliegend erinnert das Geschehen doch sehr an Auseinandersetzungen Dreijähriger im Sandkasten.

S.
wer in diesen Sandkastenspielen für Dreijährige unterliegt, weil er sie nicht ernst genommen hat, kann seinen Kindern nur noch ein freundliches "hallo" hinterher rufen.
Und dann vergessen!
Zitieren
#39
(20-04-2014, 11:43)Skipper schrieb: Vorliegend ....

Ich finde es schade, dass sich Forenmitglieder diese Sprech aneignen.

Ist genauso ätzend wie die Begriffe Kindesmutter oder Kindesvater!

Komm runter, Jung!
Zitieren
#40
Meine Güte, blue,
Dir fehlen doch nicht etwa die Sachargumente?

Ich finde es schade, daß sich Forenmitglieder über andere erheben und auch noch übergriffig werden.

Wenn DICH bestimmte Begriffe triggern und anfressen, dann sag das doch einfach. Ich schau dann, ob ich mich entsprechend eintunen kann, möchte, daß Du beim Lesen meiner Beiträge nicht schon wegen unverträglicher Wortwahl 'abschalten' mußt. Undecided

Gern lese ich Deine Meinung zu meinen Beiträgen, besonders gern zur Sache! Smile

S.
Zitieren
#41
Skipper, einen Angriff auf dich sehe ich da nicht.
Nur die Abneigung gegen diese seelenlose Kunstsprache der Juristen.
Die teile ich auch.
Zitieren
#42
blue schrieb: "Komm runter, Jung."

Ich bin ganz vorn dabei, diese seelenlose Juristensprache abzuschaffen.
Noch lieber ist mir aber, die Juristendenke korrigieren zu können.
DABEI möchte ich mit meinen Beiträgen behilflich sein.

Wer mich näher kenn, der weiß zB, das ich ungern von 'Umgang' spreche.
Für mich LEBEN Kinder bei Mutter und Vater, ganz gleich in welchem zeitlichen Verhältnis.

In Anknüpfung an meinen Beitrag oben...
Ich bin allenfalls anzuerkennen bereit, daß sich der Lebensmittelpunkt bei einem Elternteil befindet und sich damit gewisse Akzentuierungen in der Betreuung ergeben.
Ich setze mich dafür ein, daß diese sich ausschließende Gegenüberstellung von Betreuung und Umgang sprachlich und sachlich überwunden wird, in die gewisse Juristen - auch hier - immer wieder verfallen.

S.
Zitieren
#43
Ok.
Zitieren
#44
(20-04-2014, 20:37)Skipper schrieb: Ich setze mich dafür ein, daß diese sich ausschließende Gegenüberstellung von Betreuung und Umgang sprachlich und sachlich überwunden wird, in die gewisse Juristen - auch hier - immer wieder verfallen.
bevor man etwas nicht verstanden hat, kann man es nicht bekämpfen.

Es ist wie bei Borderline: das Brabbeln darüber hilft niemanden.

Juristen, (Dipl-)Pädagogen, Psychologen - sie alle sprechen eine Sprache, mit der sie Väter -nachweislich!- auszuschalten in der Lage sind.

Warum mit einem kläglichen "Papperlapapp", dass einige wenige Väter, die sich ansonsten lieber ins Hemd machen, als sich diesen Väterentsorgern offen und frontal entgegen zu stellen, diese Rhetorik zu ersetzen versuchen?

Die o.g. Berufsgruppen (und nicht nur diese) besitzen ein sogen. Interpretationsmonopol!
Das ist der Grund, warum Menschen (hier wir Väter) ihnen unterlegen sind. Wendest Du eine andere Sprache an, werden sie Dich nicht verstehen und Dir ins Urteil schreiben, dass Du nicht in der Lage (oder aber nicht Willens) bist, das, was aus ihrem Munde kommt zu verstehen.

Natürlich könntest Du dann -wenn sie Dich lassen- sagen: ja aber ..!
Du könntest Dir das aber auch genauso gut ersparen. Denn DEINE Sprache WOLLEN sie nicht verstehen. Das haben sie auch gar nicht nötig!

Lerne also deren Sprache und präsentiere in deren Sprache die besseren Argumente.
Was Du lfd. machst und weshalb Du auch keinen Erfolg hast, beschreibst Du oben selber ziemlich korrekt als:
Skipper schrieb:Auseinandersetzungen Dreijähriger im Sandkasten

Ich kann nur jedem Vater empfehlen, sich die Urteile/ Beschlüsse in eigenen Angelegenheiten wie auch die der Anderen genau anzuschauen und zu vergleichen.
Wer sich weigert, daraus zu lernen und wer meint, den Entscheidungsträgern in einer anderen Sprache Paroli bieten zu können, läuft ins Messer oder ins Leere.

Stellt dieses kleingeistige Wunschdenken endlich ab!
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Jugendamt -Ankündigung Strafanzeige Leutnant Dino 28 25.757 01-02-2012, 13:18
Letzter Beitrag: Ibykus

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste