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Verhandlung in München, RA Strasser (VAMV) gegen Stefan Wiederer
#1
Verhandlung in München, RAin Strasser (VAMV) gegen Stefan Wiederer
Termin: 23.04.2014, 14:00h, Saal 219, Landgericht München
Die Verhandlung ist öffentlich und natürlich ohne Lottozahlen ...


zur Sache:
RAin Strasser, Mitglied im "Verein alleinerziehender Mütter und Väter" (VAMV), vertritt in einem familiengerichtlichen Verfahren die Mutter des Kindes des Beklagten und wehrt sich gegen die Veröffentlichung eines Seminar-Mitschnitts, in dem sie in skandalöser Weise Müttern Anleitungen dazu gibt, wie sie die Väter ihrer Kinder entsorgen können ...

Offensichtlich haben solche Anleitungen "Früchte getragen", denn auch der Beklagte (Wiederer) wurde augenscheinlich mit Hilfe dieser Praktiken entsorgt und von seinem Kind getrennt (nunmehr bereits seit vier Jahren).

Antragsgemäß wurde es dem Beklagten schon im vorgeschalteten einstweiligen Rechtschutzverfahren untersagt, zu verbreiten oder verbreiten zu lassen

- die Antragstellerin biete eine rechtswidrige Anleitungzum Umgangs- und Sorgerechtsboykott an

- die Antragstellerin stifte zum Betrug der Prozesskostenhilfe anund gebe Anleitung hierzu weiter

- die Justiz werde absichtlich durch die Antragstellerin getäuscht. Der Staatshaushalt werde durch den Betrug der Antragstellerin im Bereich der PKH unnötig beansprucht

Die Angelegenheit ist mittlerweile eskaliert. Es wurden auch -wenigstens eine- Strafanzeigen gegen die Strasser erstattet.
Meines Wissens Angel Angel ist in dieser strafrechtlichen Sache bereits eine Nichtermittlungsbeschwerde nötig geworden, weil man vermutlich in Bayern der Ansicht ist, nicht immer gleich ermitteln zu müssen, wenn Kollegen betroffen sind ...

Jodeln können sie dort halt besser, als Recht sprechen Wink
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#2
(16-03-2014, 18:42)Nappo schrieb: Ist am 23.04 mit einem wie auch immer aussehendem Urteil zu rechnen?
eher nicht.
Meistens werden die Entscheidungen in bürgerl.-rechtlichen Angelengenheiten in einem extra dafür anberaumten Termin verkündet.

Da sitzt der Richter dann auf seinem Thron und verkündet ..
Und im Gercihtssaal tummeln sich die Anwälte, die es angeht und die nichts besseres vorhaben, weil die Kantine geschlossen ist....

Möglich, dass die Parteien sich vergleichen und dieser Vergleich protokolliert wird.

Daran glaube ich aber weniger.
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#3
"Die Redaktion von PAPA-YA ist zum Abdruck der Gegendarstellung gerichtlich verpflichtet. Die Aussagen der Gegendarstellung entsprechen nach Auffassung der Redaktion nicht den Tatsachen und wir bleiben bei unsrer Meinung über die Veranstaltung. Wir distanzieren uns deshalb von dieser Gegendarstellung. Hiermit wollen wir die Gegendarstellung nicht entwerten, jedoch die Sachlage auch nicht verkannt wissen. Die Sinnhaftigkeit der Aussagen wiegt für uns schwerer als ihre wortwörtliche Zitierung."
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#4
@Absurdistan
Strasser hätte nach allem Gezeter auch die Möglichkeit, die Flügel einzuziehen um nicht noch mehr Aufsehen zu verursachen.
Natürlich besteht presserechtlichdie Verpflichtung zur Veröffentlichung der Gegendarstellung und natürlich muss eine Zeitung daraufhin nicht einlenken und/ oder Fehler einräumen.
Mich bewegt die Frage, warum sie das überhaupt macht - noch dazu bei einem Blättchen mit nur bescheidener Auflage, das überdies gar nicht mehr vertrieben wird.

@Austriake
administrator@xn--vterwiderstand-5hb.de

Darüber kommt fast täglich Post: Bittschriften, Lobeshymnen, Rekrutierungsanfragen ...

Du kannst mich natürlich auch anrufen.
Dann bist Du sicher, nicht übersehen zu werden Wink

Gerade überprüft: die eMail Adresse funktioniert - mit dem Kontaktformular gibt's scheinbar Schwierigkeiten.
Wir kümmern uns drum!
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#5
neuer Strafrechtstermin in 14 Tagen!
Es geht im Wesentlichen noch um den Vorwurf der Beleidigung und Verleumdung. Weitere Zeugen sollen gehört werden.
Zum Vorgang

In der zivilrechtlichen Unterlassungsklage wird ein Urteil verkündet werden.
Der Verkündungstermin steht noch nicht fest.
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#6
Bilder und Artikel "Strafantragstellerin Strasser gegen Wiederer" auf Archeviva: http://www.archeviva.com/presse_2/kid-ek...n-vaetern/

Termin in der Strafsache morgen: 07.05.2014, 09:30 am AG München, Nymphenburger Straße 16
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#7
Wer auf Petting steht:
"Zur Verhandlung Strasser gegen Wiederer am Vormittag des 23. April 2014 wurde der direkte Bereich vor dem Gerichtssaal B 277 zusätzlich abgesperrt und sämtliche Besucher mussten sich einer zweiten verschärften Kontrolle unterziehen, wobei in einer eingerichteten Einzelkabine Körperkontrollen durchgeführt wurden, auch mit Abtasten der Intimzonen."
https://t.me/GenderFukc
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#8
Hallo, weiss jemand wie der Fall ausgegangen ist? Auf den Seiten von Stefan gibt es seit Jahren keine Aktualisierung mehr....
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#9
Frag ihn doch. Auf http://www.wiederer.net steht seine eMail Adresse: stefan@wiederer.de
Laut den Dokumenten dort http://www.wiederer.net/NET/B1.pdf bis http://www.wiederer.net/NET/B5.pdf prozessiert er jedenfalls fleissig weiter.
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#10
Danke, kannt nur die alte .eu Domain. Die Dokumente sind aber recht "merkwuerdig"......
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#11
Jetzt dreht er durch. Die Schreiben sind durch und durch "Reichsbürgerschaft". Naja, schade. Das war`s mit Nennung einer Quelle......
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#12
Zwischen Wahnsinn und Verstand
ist oft nur eine dünne Wand. (Daniel Düsentrieb)
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#13
(08-07-2019, 05:40)Nappo schrieb: Jetzt dreht er durch. Die Schreiben sind durch und durch "Reichsbürgerschaft".

Was war Ursache, was ist Wirkung?

Wer die Gerechtigkeit des deutschen Familienrechts genossen hat, der mag schon mal an diesem Staate zweifeln.....
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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