29-04-2014, 18:07
Heute hatte ich auch wieder das Vergnügen an einer Umgangsverhandlung teilzunehmen. Um es vorweg zu nehmen: ich habe bekommen, was ich wollte.
Nun was wollte ich? Mein Langzeitplan sieht vor, dass ich ein ordentliches und menschenwürdiges Familienleben mit meinem Sohn habe. Im Moment steht dem eine räumliche Distanz entgegen. Mein Ziel war es also eine gerichtlich dokumentierte Absichtsbekundung zu bekommen, dass sobald die räumliche Distanz überbrückt ist, der Umgang "angepasst" meint substantiell ausgeweitet wird.
Das klingt beim ersten Lesen leichter als es ist, denn man braucht zunächst einmal ein Gerichtsverfahren. Im Frühherbst nörgelte die Ex dann an der Umgangsreglung herum und forderte eine Änderung, die ich natürlich stur zurückgewiesen habe. Da dachte ich, dass der Moment gekommen sei und legte ihr ans Herz den Gerichtsweg zu beschreiten. Aber Pustekuchen, ihr war das zu teuer. Ein paar Monate später allerdings ergab sich die Möglichkeit. Weil ich ihr Ansinnen abblockte mich außergerichtlich mit ihr auf etwas anderes zu einigen, stellte sie sich dann bei der Reglung der Weihnachtsferien tot und ich konnte ein Verfahren einleiten.
Das wurde dann mit dem Gegenantrag auf Änderung der Umgangsreglung beantwortet und an den Fahrten wollte sie sich auch nicht mehr beteiligen.
Naja, um es kurz zu machen ist jetzt das Ende vom Lied, dass ich mehr Umgang habe, dafür aber weniger häufig und diese ersehnte Absichtserklärung.
Ich war heute auf Amoklauf eingerichtet, weil die Richterin bis heute immer so pestig zu mir war und der bestellte Bericht der Verfahrensbeiständin doch sehr "ergebnisorientiert" war. Aber es lief ganz gesittet ab. Möglicherweise war die Richterin auch nur so pestig, weil ich in dem ersten Verhandlungstermin eine halbe Stunde zu spät erschien.
Interessant war, dass man mir im ganzen Verfahrensverlauf mit einer neuen Masche kam. Nach dem Motto der Vater und Kind haben so eine tolle und harmonische Beziehung und das Kind hat es gut beim Vater etc. aber
Auch von der Mutter war kein negatives Wort zu hören. Da muss man ihr lassen, dass sie taktisch dazugelernt hat oder einen besseren Coach gefunden hat. Vor zwei Jahren war es noch das glatte Gegenteil und sie musste deshalb vom damaligen Richter heftige Prügel einstecken. Also alles hatte irgendwie Kreide gefressen, jedenfalls oberflächlich, im Subtext sah es schon anders aus.
Das setzte sich auch im heutigen Termin fort. Die Richterin war ganz auf 156 FamFG getrimmt. Ich habe dann sofort Kompromissvorschläge gemacht, von denen einer dann Übernommen wurde. Ganz ehrlich gesagt ging mir die alte Reglung schon selbst auf den Sack, aber das musste ja keiner wissen, zumal ich zuvor ja das sture und starrsinnige Arschloch gemimt habe. Ich habe darauf hingewiesen, dass mir das zeitliche Übergewicht bei der Betreuung irgendwie vernünftig ausgeglichen werden müsse usw. Erstaunlich war dann die Reaktion der Richterin, jaja, natürlich muss Ihnen das ausgeglichen werden usw.
Die Anwältin der Gegenseite ist mir in den zwei Terminen auch ziemlich angenehm aufgefallen. Recht zurückhaltend, nicht ausfallend und auch nicht auf irgendeinem Müttertrip.
Letztlich wurde es dann doch noch ein bisschen hitzig, als die Anwältin versuchte Ihre Mandantin von ihrem Fahranteil zu befreien. Das sei ja meine Obliegenheit als Umgangselternteil und wo ich schon keinen Unterhalt zahle usw. aber das wurde auch ziemlich schnell sowohl von mir als auch der Richterin abgebügelt.
Ich hatte den Eindruck, dass durchaus noch ein bisschen mehr herauszuholen gewesen wäre, wenn ich höher gepokert hätte, aber da mein Primärziel erreicht war, wollte ich nicht noch auf den letzten Metern Widerstand wecken. Etwas Mürbe verlief die Frage mit der Absichtserklärung, da sich die Gegenseite sehr zierte und sich nicht darauf einlassen wollte und die Richterin auch immer wieder erklärte, dass das nicht rechtswirksam sei. Ich blieb hartnäckig und erwiderte so etwas wie, wenn es nicht rechtswirksam ist, braucht sich die Gegenseite auch nicht so zu zieren und dass ich die Sankt Nimmerleinstag-Masche schon zur Genüge kenne. Die Gegenseite vertrat den Standpunkt, dass man das ja sehen könne, wenn es so weit sein werde (Von wegen). Aber auch das war dann irgendwann geregelt.
Alles in allem hatte ich einen recht positiven Eindruck. Alle haben sich mehr oder weniger so verhalten, wie es eigentlich sein sollte. Natürlich bis auf ein gewisses Potential an Väterdiskriminierung im Subtext und einigen, wenn auch wenigen, albernen Argumentationssträngen, was den Leuten wohl nicht auszutreiben ist.
Als nächstes steht dann die Frage an, wie die Distanz verkürzt wird. Da hatte ich ja schon in einem anderen Thread ein paar Gedanken entwickelt.
Aber jetzt steht erst einmal ein andere großes Projekt an, das realisierungsreif ist.
Nun was wollte ich? Mein Langzeitplan sieht vor, dass ich ein ordentliches und menschenwürdiges Familienleben mit meinem Sohn habe. Im Moment steht dem eine räumliche Distanz entgegen. Mein Ziel war es also eine gerichtlich dokumentierte Absichtsbekundung zu bekommen, dass sobald die räumliche Distanz überbrückt ist, der Umgang "angepasst" meint substantiell ausgeweitet wird.
Das klingt beim ersten Lesen leichter als es ist, denn man braucht zunächst einmal ein Gerichtsverfahren. Im Frühherbst nörgelte die Ex dann an der Umgangsreglung herum und forderte eine Änderung, die ich natürlich stur zurückgewiesen habe. Da dachte ich, dass der Moment gekommen sei und legte ihr ans Herz den Gerichtsweg zu beschreiten. Aber Pustekuchen, ihr war das zu teuer. Ein paar Monate später allerdings ergab sich die Möglichkeit. Weil ich ihr Ansinnen abblockte mich außergerichtlich mit ihr auf etwas anderes zu einigen, stellte sie sich dann bei der Reglung der Weihnachtsferien tot und ich konnte ein Verfahren einleiten.
Das wurde dann mit dem Gegenantrag auf Änderung der Umgangsreglung beantwortet und an den Fahrten wollte sie sich auch nicht mehr beteiligen.
Naja, um es kurz zu machen ist jetzt das Ende vom Lied, dass ich mehr Umgang habe, dafür aber weniger häufig und diese ersehnte Absichtserklärung.
Ich war heute auf Amoklauf eingerichtet, weil die Richterin bis heute immer so pestig zu mir war und der bestellte Bericht der Verfahrensbeiständin doch sehr "ergebnisorientiert" war. Aber es lief ganz gesittet ab. Möglicherweise war die Richterin auch nur so pestig, weil ich in dem ersten Verhandlungstermin eine halbe Stunde zu spät erschien.
Interessant war, dass man mir im ganzen Verfahrensverlauf mit einer neuen Masche kam. Nach dem Motto der Vater und Kind haben so eine tolle und harmonische Beziehung und das Kind hat es gut beim Vater etc. aber
Auch von der Mutter war kein negatives Wort zu hören. Da muss man ihr lassen, dass sie taktisch dazugelernt hat oder einen besseren Coach gefunden hat. Vor zwei Jahren war es noch das glatte Gegenteil und sie musste deshalb vom damaligen Richter heftige Prügel einstecken. Also alles hatte irgendwie Kreide gefressen, jedenfalls oberflächlich, im Subtext sah es schon anders aus.
Das setzte sich auch im heutigen Termin fort. Die Richterin war ganz auf 156 FamFG getrimmt. Ich habe dann sofort Kompromissvorschläge gemacht, von denen einer dann Übernommen wurde. Ganz ehrlich gesagt ging mir die alte Reglung schon selbst auf den Sack, aber das musste ja keiner wissen, zumal ich zuvor ja das sture und starrsinnige Arschloch gemimt habe. Ich habe darauf hingewiesen, dass mir das zeitliche Übergewicht bei der Betreuung irgendwie vernünftig ausgeglichen werden müsse usw. Erstaunlich war dann die Reaktion der Richterin, jaja, natürlich muss Ihnen das ausgeglichen werden usw.
Die Anwältin der Gegenseite ist mir in den zwei Terminen auch ziemlich angenehm aufgefallen. Recht zurückhaltend, nicht ausfallend und auch nicht auf irgendeinem Müttertrip.
Letztlich wurde es dann doch noch ein bisschen hitzig, als die Anwältin versuchte Ihre Mandantin von ihrem Fahranteil zu befreien. Das sei ja meine Obliegenheit als Umgangselternteil und wo ich schon keinen Unterhalt zahle usw. aber das wurde auch ziemlich schnell sowohl von mir als auch der Richterin abgebügelt.
Ich hatte den Eindruck, dass durchaus noch ein bisschen mehr herauszuholen gewesen wäre, wenn ich höher gepokert hätte, aber da mein Primärziel erreicht war, wollte ich nicht noch auf den letzten Metern Widerstand wecken. Etwas Mürbe verlief die Frage mit der Absichtserklärung, da sich die Gegenseite sehr zierte und sich nicht darauf einlassen wollte und die Richterin auch immer wieder erklärte, dass das nicht rechtswirksam sei. Ich blieb hartnäckig und erwiderte so etwas wie, wenn es nicht rechtswirksam ist, braucht sich die Gegenseite auch nicht so zu zieren und dass ich die Sankt Nimmerleinstag-Masche schon zur Genüge kenne. Die Gegenseite vertrat den Standpunkt, dass man das ja sehen könne, wenn es so weit sein werde (Von wegen). Aber auch das war dann irgendwann geregelt.
Alles in allem hatte ich einen recht positiven Eindruck. Alle haben sich mehr oder weniger so verhalten, wie es eigentlich sein sollte. Natürlich bis auf ein gewisses Potential an Väterdiskriminierung im Subtext und einigen, wenn auch wenigen, albernen Argumentationssträngen, was den Leuten wohl nicht auszutreiben ist.
Als nächstes steht dann die Frage an, wie die Distanz verkürzt wird. Da hatte ich ja schon in einem anderen Thread ein paar Gedanken entwickelt.
Aber jetzt steht erst einmal ein andere großes Projekt an, das realisierungsreif ist.