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Einkommensnachweis
#1
Hallo,

ich bin neu hier und habe auch direkt eine sehr explizite Frage.

Ich bin von der Mutter meiner Tochter getrennt, das Kind ist bei ihr und es besteht für mich 'nur' die Unterhaltspflicht zu meinem Kind hin.
Nun geht es an die Einschulung und da wir eine Ganztagsschule ausgesucht haben möchte meine Ex einen Einkommensnachweis von mir (bisher war keine offenlegung notwendig weil wir uns privat auf Unterhalt geeinigt haben.).

Da ich mit ihr allerdings schon allerhand Probleme hatte, bin ich nciht willens ihr so viele informationen zu geben. In meinen Augen muss sie nicht wissen wie viel ich ganz genau verdiene etc.

Die Frage ist nun, kann Sie darauf bestehen diesen Nachweis von mir zu erhalten?
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#2
Ja, ohne Wenn und Aber.
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#3
Ich dachte es mir fast...Danke für die prompte und direkte Antwort! Smile
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#4
...und zwar alle 2 Jahre prompt...
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#5
doch noch ein "Aber":
Auch die Mutter ist u.U. auskunftspflichtig

Nach diesem Schreiben war Ruhe!
Niemand wollte mehr wissen, wieviel ich verdiene!
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#6
Schau doch mal in die Düsseldorfer Tabelle.

Vielleicht gibt es ja noch etwas Spielraum zwischen dem, was Du jetzt bezahlst und dem, was Du laut Tabelle zahlen müsstest. Wenn dem so sein sollte, könntest Du der KM u.U. eine "Gehaltserhöhung" anbieten, mit der sich zufrieden gibt, die aber immer noch unter dem Tabellenbetrag bleibt und die Auskunftserteilung abwenden.
Wobei, wenn die Forderung einmal auf dem Tisch ist...Confused
Probieren kann man es trotzdem.
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