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Ein Fall wie viele Andere.....
Wie @webmin ja darstellte, macht ihm die Taktik der Gegenseite doch schwer zu schaffen. Es besteht auch keine Meinungsverschiedenheit, dass das Mediationsangebot zum jetzigen Zeitpunkt nur ein taktisches Manöver ist, wobei nach meinem Dafürhalten die Ablehnung durch @webmin einkalkuliert ist. Man verläßt sich wohl darauf, dass auch das FG in üblicher Weise reagiert und spekuliert wohl darauf, dass auch das OLG in diese Richtung denkt.

Also mehr vom Gleichen... Ich bin auch nicht überzeugt -trotz der Darstellung von @gerald, dass das OLG rechtzeitig eine Entscheidung treffen m u s s.

Insoweit wäre ich geneigt, hier anders zu reagieren: Also ja zur Mediation u n d parallel dazu Antrag ans FG.

@webmin
Ich konnte mir Deine Nachricht noch nicht anschauen, mache ich aber heute noch.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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Wie schon geschrieben wird nur noch wenig Zeit für eine Mediation zu Verfügung stehen.
In Anbetracht dessen, dass es eine Carikative(?) Einrichtung ist, ist zu erwarten ,dass
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Wenn absehbar ist, dass der Abschluss der Mediation nicht rechtzeitig "möglich" ist, würde ich einen Antrag auf eA stellen. In die Hauptsache wird man bei laufender, angeordneter Mediation wohl nicht gehen können. Aber ich habe auch nicht die Details dieses Falles im Kopf, insofern kann das auch falsch sein.
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es maximal bis zum Urlaub 1 bis 2 Termine geben wird.
An sich ist es Sinnfrei überhaupt dort hinzugehen.
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Moin.

Es ist mE völlig müßig VOR Abschluß der Mediation einen neuen Antrag beim FG zu stellen. Die Gegenseite wird ganz einfach auf die OLG-Entscheidung und die Mediation verweisen und das ohnehin gegen Web gerichtete FG entsprechend ablehnen. Inzwischen werden Mutter und Mediator die Mediation ruhend erklären.
Wieder wertvolle Zeit verschwendet...

Hier sollte - ich schrieb es bereits - ein gut qualifizierter Mediator eingeschaltet werden mit juristischem Hintergrund. Nach zwei Terminen innerhalb 14 Tagen weiß man, ob dann Schluß damit ist oder sich die Parteien bewegen.

Wenn Schluß, dann wird das so protokolliert, der OLG-'Auftrag' ist erfüllt und Weg offen für einen neuen Antrag beim FG.

Sauber Schritt für Schritt vorgehen.

S.
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Wenn die Mediation den Zweck hatte für die Sommerferien eine Reglung zu vereinbaren und wenn aus welchen Gründen auch immer die Mediation bis zu den Sommerferien nicht abgeschlossen werden kann, dann hat @Webmin aus meiner Sicht ein entsprechendes Rechtsschutzbedürfnis und einen Anordnungsgrund.
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(30-04-2014, 14:03)Timo Sassi schrieb: Wenn die Mediation den Zweck hatte für die Sommerferien eine Reglung zu vereinbaren und wenn aus welchen Gründen auch immer die Mediation bis zu den Sommerferien nicht abgeschlossen werden kann, dann hat @Webmin aus meiner Sicht ein entsprechendes Rechtsschutzbedürfnis und einen Anordnungsgrund.
Ja. Aber erst dann!
Du beginnst nun richtig zu sortieren, Timo.

Bis zu den Sommerferien sollte Web die Mediation allerdings NICHT befristen, da dann keine Zeit mehr für eine gerichtlich Entscheidung bezüglich Sommerferien bleibt.

Ob das FG ohne Anhörungen der Mutter und des JAmtes einen Anordnungsgrund akzeptiert, das ist doch sehr fraglich.

Ich würde für ein Verfahren min. 1 Monat einrechnen.

S.
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Ich brauche nicht beginnen es richtig zu sortieren, ich habe vorher nichts anderes gesagt.

Ich habe es nun doch noch einmal nachgelesen und wenn ich es richtig verstanden habe hat das OLG die Mediation gleichsam als Dauerinstitut für Streitfälle festgelegt. Ich halte das für rechts- und verfassungswidrig. Ich halte das mit der allgemeinen Rechtsweggarantie nicht für vereinbar.
Eine Mediation kann nach 156 FamFG nur im Rahmen eines Verfahrens angeordnet werden und nicht prophylaktisch für kommende gleich mit.
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Vielleicht noch einmal zu Erklärung :
Im Beschuss vom OLG ist folgendes zu lesen(wackelpudding hat den Link zum Dokument)
"Der KV darf mit seinem Kind Sommer 2013 im Urlaub fahren.
Sollte es bei der Ausgestaltung Probleme geben, ist das über eine Mediation zu klären."
Ist nicht wörtlich zitiert.
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So kann man sich natürlich auch als Gericht um Reglungen herumdrücken. Aber 2013 ist ja nun offiziell vorbei und für diese Sommerferien ist das nicht mehr bindend. Insofern kannst du ja ganz easy ein Verfahren einleiten.
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Hmh.

Die Zeitachsen purzeln hier etwas durcheiannder.

Wer hat denn nun wann zu was beantragt, beschlossen, abgeschlossen, vereinbart, genehmigt, verweigert, boykottiert usw. ...?

Welche URegelung, ja, Elternvereinbarung gibt es, welche wird parktiziert, welche Regelung ist angestrebt?

Vielleicht hilft es allen hier, das in kurzer Übersicht mal zusammen zu fassen.

S.
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Also je mehr ich darüber nachdenke, desto mehr gaga und meschugge wird das ganze. Stell doch einfach einen Antrag und wenn die Ex was dagegen hat, dann tu so, als ob du sie ernst nimmst und unterbreite ein paar Alternativvorschläge. Spätestens beim zweiten oder dritten Vorschlag werden ihr die Argumente und vorgeschobenen Ausflüchte schon ausgehen. Was die Mediation betrifft erklärst du einfach, dass du berufstätig bist und dein Arbeitgeber das nicht mitmacht und mit Kündigung gedroht hat.
Stellt euch doch nicht immer so furchtbar unkreativ und tölpelhaft an. Manchmal wenn man hier so liest hat, man echt den Eindruck, als ob die Schreibenden gestern aus dem Ei geschlüpft sind und sich noch nie aus irgendetwas herausgelogen oder herausgewunden hätten.
In deinem Fall wäre das ja nicht einmal gelogen. Mir will man jedes Quartal irgendwelche Mediationen oder sonstige komischen Gespräche aufschwatzen. Da kommt man schon drum herum.

Und hör auf mit diesen Anwälten herumzuhühnern, erst recht wenn du sie dir gar nicht leisten kannst. Du kommst doch aus HH, wenn ich das richtig in Erinnerung habe. Da wird dich wohl einer der alten Hasen als Beistand zum Gericht begleiten können, wenn du es dir alleine nicht zutraust. Nach meiner Erfahrung macht es keinen Unterschied, ob man anwaltlich vertreten ist, oder nicht.
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Nee aus HH komme ich nicht. Eher 200km darunter Richtung Süden.
Es wäre ja auch kein Drama ,wenn nur die Gegenseite sich auf die Mediation berufen würde.
Es ist ja auch das JA und das AG.
M.E. machen sie es sich nur zu Einfach.
Du wirst den Link zum Beschluss ebenfalls per pn bekommen.
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Es ist nach dem Protokoll der Verhandlung (nicht Beschluss) eine Elternvereinbarung, der das Gericht beigetreten ist. Sie ist mit Ordnungsgeld bis 25.000,-- € bewehrt.

Pkt. 4 besagt, dass die Eltern sich bei Umgangsstreitigkeiten an eine bestimmte Person wenden.

Also, fernab aller juristischen Finessen würde ich als Laie meinen, @webmin muß in die Mediation oder die Vereinbarung abändern lassen.

Tatsächlich meine ich aber auch, dass da ´ne Chance drin ist: Der Gegenseite kann an sich nicht daran gelegen sein, dass ein Scheitern der Mediation ihr zugerechnst wird, nachdem sie sich selber darauf berufen hat.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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Ich habe keine Zeit mehr für eine Mediation.
Es gab ja schon Mediationstermine ,die Seitens der KM abgebrochen wurde.
In dem Aktenkonvolut der dir vorliegt findest du eine Stellungnahme meines RA dazu.
In dem Protokoll findest du auch Termine ,die auf 2013 begrenzt sind.
Die KM selbst hatte ja nie Intresse an eine Mediation gehabt.
Zumindest hatte sie sich nicht darum bemüht.
Erst nachdem ich auf eine Umgangsausweitung dränge(es hat ja nichts mit dem laufenden Umgang zu tun)wird auf eine Mediation verwiesen, ist völlig neben der Spur
Eine Mediation kann kein Rechtsmittelverzicht bedeuten.
Und wie schon zuvor erklärt wurde:
Mediation ist ein Kompromiss ,auf den ich nicht aus bin.
Ich möchte eine fixe Regelung.
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Das wird in Zukunft das Problem werden - mit der Mediation. Die Juristen vergewaltigen eine an sich gute Vorgehensweise (wenn beide eine M. wollen), indem sie sie (willentlich oder aus Unkenntnis?) falsch handhaben!

Dieses faule Juristenvolk windet sich um Beschlüsse und schickt die Leute in eine Mediation. Eine Mediation (und das wird jeder Mediator bestätigen) kann kaum noch erfolgversprechend sein, wenn der Konflikt seit Jahren anduaert. Ein sogenannter "kalter Konflikt" ist dann kaum mehr aus der Welt zu räumen, wenn vorher schon alle Instanzen durch sind und nun einer daher kommt und sagt: "Mach mal ne Mediation!"

Das muss ganz zu Anfang geschehen und sonst ist's essig. Aber wer geht zu Anfang in eine Mediation? Mutter ist ja schließlich im Recht und will nur was ihr zusteht..... Und Papa geht auch nicht. Er ist ja ein Kerl und kann seine Probleme alleine lösen....

Wir können es ja anders aufzäumen. Ich reise an und mache eine Shuttle Mediation. Fahre zu Dir und dann zur Mutter. Und dann sehen wir mal..... Kann mir vorstellen, dass das sehr schnell scheitert....
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So ich habe mir das jetzt auch zu Gemüte geführt und ich bleibe bei meinem Ratschlag. Beantrag auch eine Grundsätzliche Reglung für Ferien und Feiertage, damit diese Neverending Story, vor allem auch um das Kind von diesen ständigen Konflikten zu entlasten, mal ein Ende hat. Stütz dich auf die ständige und gefestigte Rechtsprechung. Gründe die grundsätzlich gegen Ferien- und Feiertagsumgang sprechen hat das OLG zuletzt nicht gefunden. Darauf solltest du dich auch berufen.
Dein Anwalt hat dich ja ganz schön gemolken. Ich habe den Eindruck, dass er dir keine guten Dienste erwiesen hat.
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(30-04-2014, 13:05)Timo Sassi schrieb: Wenn absehbar ist, dass der Abschluss der Mediation nicht rechtzeitig "möglich" ist, würde ich einen Antrag auf eA stellen. In die Hauptsache wird man bei laufender, angeordneter Mediation wohl nicht gehen können. Aber ich habe auch nicht die Details dieses Falles im Kopf, insofern kann das auch falsch sein.
das ist schon richtig!
Und weil man vermutlich als Auflage bekommt, während der Mediation kein Verfahren rechtshängig zu machen, muss das unbedingt vorher geschehen!

Wie @wackelpuddin schreibt (nur in anderer Reihenfolge):
Sofort Familiengericht anrufen und daneben an Mediation teilnehmen.

Bislang kann ich nicht erkennen, dass das Umgangsrecht in einem vernünftigen Umfang zu gewähren von einer Mediation abhängig sein könnte. Die Gegenseite muss überzeugende Gründe dafür vortragen, was sie bislang unterlassen hat.
Das hat das OLG seinerzeit richtig erkannt und -wenn es zeitlich Gelegenheit bekommt, erneut dazu Stellung zu nehmen- auch wieder so sehen!

M.a.W.:
Wenn die Gegenseite einen Orgasmus braucht, den ihr eine Mediation zu besorgen in der Lage ist, muss das noch nicht heißen, dass zwztl nicht über Umgang entschieden werden kann!
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eA? Könnte das Gericht nicht sagen: "@webmin, du hast ´ne Mediation vereinbart - darauf hast Du keine Lust. Jetzt drägt die Zeit und ich soll den Ausputzer machen? Nö, ich habe auch keine Lust..."
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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Als ich die eA vorschlug, dachte ich noch, die Mediation sei durch einen Beschluss angeordnet. Nach Sichtung der Unterlagen weiß ich es jetzt auch besser.Wink
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(30-04-2014, 17:30)wackelpudding schrieb: eA? Könnte das Gericht nicht sagen: "@webmin, du hast ´ne Mediation vereinbart - darauf hast Du keine Lust. Jetzt drägt die Zeit und ich soll den Ausputzer machen? Nö, ich habe auch keine Lust..."
natürlich!
Was haben wir nicht schon alles erlebt, was ein Familiengericht alles sagen kann ....
Den Knüppel dürfen wir nicht heraus holen - also bleibt uns nur das geltende Recht.
Dass das bei den Entscheidungsträger/innen nicht immer als Maßstab dient, darf uns nicht davon abhalten, es in Anspruch zu nehmen!
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Ich finde, man schwächt seine eigene Position und fordert den Mißerfolg heraus, wenn man versucht, sich selbst um getroffene Vereinbarungen herum zu drücken. Wenn die gegnerische Anwältin das antizipiert hat, ist sie ziemlich clever...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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Gesetz geht vor Vertrag,
vor Vereinbarung,
vor "ich möchte gern" und
vor "ich hätte gern" ....
Ich will nicht, ich mag nicht, ja aber, und dennoch ...

Rolleyes
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Hier geht´s gar nicht um´s Gesetz - hier geht´s um Zeit. Es wird schon alles mit rechten Dingen zugehen, die Frage ist nur wann.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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(30-04-2014, 18:07)wackelpudding schrieb: Hier geht´s gar nicht um´s Gesetz
ja, bedauerlicherweise scheinbar nicht.
Aus gutem Grund wird das Gesetz nicht beachtet.
Würde es beachtet, gäbe es nämlich keine Probleme mit Umgang, Unterhalt oder Sorge!!
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