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Mehrtägiger Ausflug Kindergarten
#26
Jedenfalls siehst du, dass es ganz sinnvoll sein kann, auch im Kindergarten präsent zu sein. Vielleicht aufgrund der Entfernung nicht möglich, aber solche Dinge kriegt man nur mit, wenn man dort bekannt ist.

Vielleicht kennst du andere Kinder dort, Freunde deines Sohnes? Über deren Eltern ist vielleicht auch etwas zu erfahren. Hast du in der Einrichtung mal angerufen? Ein Ausflug ist ja kein Geheimprojekt.
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#27
Sie hat den Kindergarten so gewählt, dass er für mich nicht zu erreichen ist. Er liegt am Ortsrand und ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht erreichbar und mit einem für mich zumutbaren Aufwand nicht zu erreichen. Ob Absicht oder nicht, sei mal dahingestellt. Es gibt in dem Ort genügend Kindergärten, die ich mit einem vernünftigen Aufwand erreichen könnte. Wenn es möglich wäre, würde ich ihn im Kindergarten abholen, so wie früher auch.

Durch die Distanz, bin ich von seinem Leben völlig entkoppelt. Ich weiß das, was er mir erzählt oder was die Mutter mir erzählt, mehr nicht. Ich kenne die Namen, seiner Kindergartenfreunde aus seinen Erzählungen und damit hat es sich im Wesentlichen.

Was soll ich da jetzt noch erfahren und was soll es bringen? Die lässt ihn ja nicht zu hause, bloß weil ich das sage oder gerne so hätte oder veritable Einwände habe.
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#28
(09-05-2014, 21:35)iglu schrieb: Ich wüsste nicht, was sie davon haben sollte.

Wenn Du den Kleinen einfach bei Dir behälst... ist Deine Umgangsvereinbarung eigentlich sanktionsbewehrt?
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#29
(09-05-2014, 21:53)wackelpudding schrieb: Wenn Du den Kleinen einfach bei Dir behälst... ist Deine Umgangsvereinbarung eigentlich sanktionsbewehrt?

Die Vereinbarung wurde letzte Woche vor Gericht getroffen das Protokoll ist mir noch nicht zugegangen und somit auch die entsprechenden Belehrungen nicht.Wink Aber selbst wenn, die Vollstreckbarkeit bezieht sich ja nicht auf den Umgangsberechtigten.
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#30
Vielleicht ist es eine Provokation, die dir gezielt präsentiert wird.
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#31
(09-05-2014, 22:01)p schrieb: Vielleicht ist es eine Provokation, die dir gezielt präsentiert wird.

Der Gedanke kam mir auch. Aber die Früchte dieser Provokation, könnte sie nur in einem jahrelangen Rechtstreit mit ungewissem Ausgang ernten.

Wie ich schon sagte: Es ist nicht ihre Art zu denken und der Erfolg stünde auch in den Sternen.

Es ist wahrscheinlicher, dass sie mich in der üblichen Manier übertölpeln und Fakten schaffen will.
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#32
(09-05-2014, 21:57)iglu schrieb: ...Aber selbst wenn, die Vollstreckbarkeit bezieht sich ja nicht auf den Umgangsberechtigten...

Tja nun, wenn da wie üblich drinsteht, dass ein Ordnungsgeld bei Verstößen gegen die Umgangsvereinbarung angeordnet werden kann, würde das mMn auch für Dich gelten.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#33
Erstens gilt 89 FamFG als lex speciales ausschließlich für den betreuenden Elternteil, zweitens könnte ich mich dennoch nach 89 IV FamFG exkulpieren, drittens ist die Sache auch der Sphäre des Sorgerechts und nicht des Umgangs zuzuordnen.

Also wenn ich ihn hier behalte, bleibt ihr nur noch die einstweilige Anordnung und da wird es erhebliche zeitliche und juristische Probleme geben.
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#34
Zunächst ´mal bist Du mMn am Ende des Umganges zur Herausgabe des Kindes verpflichtet. Wie Du ja dargestellt hast, fällt die Maßnahme selber in den Bereich der Mutter. Hinreichende Informationen für eine Gefährdung des Kindeswohls hast Du nicht.
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#35
Einen Dreijährigen für vier Tage ohne Not ohne elterliche Obhut zu lassen, ist eine hinreichende Gefährdung des Kindeswohls. Wenn man sich darüber mit mir streiten will, kann man das ja gerne machen. Die Situation wird schneller vorbei sein, als der Streit.
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#36
(09-05-2014, 22:25)raid schrieb: Du musst immer zusammenhängend denken. Deiner Ex wurde

Ich bin sehr dankbar für diesen Hinweis. Mit dem zusammenhängenden Denken habe ich es nicht so. Ich bin eben ein schlichtes Gemüt. Diese Fahrt ist bei genauerer Betrachtung, die ich aufgrund einiger wertvoller Hinweise hier vorgenommen habe, eine gute Idee und eine wertvolle Erfahrung, die ich natürlich unterstützen werde.

Es gibt auch dringendere Probleme. Wir sind heute einige Male bei Regenwetter Nass geworden und bei dem Kleinen deuten sich bereits einige Hinweise einer massiven Erkältung an. Eine Beteiligung von hohem Fieber ist nicht ausgeschlossen.
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#37
(09-05-2014, 22:29)iglu schrieb: Einen Dreijährigen für vier Tage ohne Not ohne elterliche Obhut zu lassen, ist eine hinreichende Gefährdung des Kindeswohls.

Es wird schon ein pädagogisches Konzept geben, wonach es das nicht zwangsläufig ist. Dann sind das eben unterschiedliche Erziehungsstile der Eltern. Und die Mutter muß das Kind in ihrer Zeit nicht nach Deinen Vorstellungen erziehen lassen.

Auch wenn es nicht zu einem Ordnungsgeld kommen sollte - danach wäre schon klar, dass Du überzogen hast.
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#38
Ich sehe meinen Irrtum ja ein. Ich bin ein impulsiver Mensch und ein arrogantes Arschloch. Es hilft mir eben enorm, wenn ich mich einmal austauschen kann und dann gelange ich eigentlich immer auf den richtigen Weg.
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#39
Ach, @Wackelpudding. Ich saß ja letzte Woche vor Gericht, wo haarklein auseinandergenommen wurde, wie viel Zeit einem Kind in Abwesenheit seiner Mutter oder schlimmer, in Anwesenheit seines Vaters zuzumuten ist und wie die Rahmenbedingungen sein müssten. Also von daher wäre ich tatsächlich lieber ein Kindergarten mit Konzept.

Kann man diese Weisheit irgendwo kaufen oder wie kamst du dazu?

@raid

Wie sind eigentlich so deine Maßstäbe? Ein paar Stunden Fasching im Kindergarten sind too much, aber vier Tage auf Reisen sind ok und toll? Ich muss daraus den Schluss ziehen, dass es egal ist, solange es nicht in der Umgangszeit stattfindet.
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#40
(09-05-2014, 23:17)raid schrieb: Meine Aufgabe ist erfüllt, wenn Du deinen Sohn nach Umgangsende wieder brav zurückbringst.

Also, an mir wird es nicht scheitern.
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#41
Question 
Versuch doch mitzufahren. Auch bei Klassenfahrten fahren Eltern mit. Vielleicht lernst du eine schicke Erzieherin kennen bei der du wenn die Kinder im Bett sind mit ins Bett steigen kannst. Smile

Wenn man mal bedenkt das Väter sich vor Gericht den Popo aufreissen müssen für ein paar Stunden Umgang und es auch hier Väter gibt bei denen 4 jährige nicht übernachten dürfen ist das unglaublich. Ich nehme auch mal an das die richtigen Erzieher für sowas wenig Zeit haben. Wahrscheinlich sind dort dann haufenweise Praktikanten oder Auszubildende bei.
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#42
Dann geb ich mal schnell auch noch mein Senf dazu:

Zum Großwerden gehören sicherlich auch Übernachtungen außerhalb des elterlichen Radius. Allerdings reicht es meines Erachtens, da mit Übernachtungsbesuchen bei Verwandten oder Freunden des Kindes anzufangen. Die erste Auswärtsübernachtung ist meist ja ohnehin die Abschlussübernachtung im Kindergarten, und später kommt dann mal das Schullandheim als erster Ausflug ohne Eltern am Stück.

Ich persönlich würde ein drei- oder auch vierjähriges Kind keinesfalls mehrere Tage ohne elterliche/verwandtschaftliche Begleitung auswärts übernachten lassen, Betreuungsschlüssel hin oder her. Mag sein dass manche Kinder das emotional problemlos packen, aber das Risiko würde ich auch nicht eingehen wollen. Eine Nacht im Kindergarten für fünf-, sechs-, Siebenjährige, das ist schon ok. Zumal der Kindergarten ja am Ort ist und evtl. eine schnelle Abholung möglich ist, wenn alle Stricke reißen.
Und ich würde mich da definitiv auch drum streiten nötigenfalls.

Ob das nun juristisch dem Sorgerecht zuzuordnen ist oder nicht, wäre mir dabei schnuppe. Okay, als "Kindeswohlgefährdung" würde ich es auch nicht unbedingt bezeichnen, aber der Umgang mit der "Abkoppelung" des Kindes von den Eltern ist sicherlich keine alltägliche Angelegenheit.

An @iglus Stelle würde ich trotzdem beim Kindergarten anrufen, genau nachfragen (mich im übrigen auch zukünftig zumindest telefonisch regelmäßig informieren, tatsächliche Erreichbarkeit hin oder her, Elternbriefe kann man sich auch mit der Post schicken lassen) was da abläuft und dann entscheiden, ob der Kleine eine spontane Erkältung bekommt, er sich mit der KM streitet bis die Fetzen fliegen oder das Kind gar schutzfunktionsmäßig einbehält (wobei das natürlich wirklich ein schmaler Grat ist).
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#43
(10-05-2014, 15:28)Jessy schrieb: (...)

Ob das nun juristisch dem Sorgerecht zuzuordnen ist oder nicht, wäre mir dabei schnuppe. Okay, als "Kindeswohlgefährdung" würde ich es auch nicht unbedingt bezeichnen, aber der Umgang mit der "Abkoppelung" des Kindes von den Eltern ist sicherlich keine alltägliche Angelegenheit.
(...)
Hier wird doch niemand 'abgekoppelt', sondern es wird lediglich Art und Umfang der Beteuung eines Kindes bestimmt. Und die hat nichts mit Sorgerecht zu tun, sondern - in Abgrenzung dazu - mit den Befugnissen des 'täglichen Lebens', unterliegt damit dem jeweils zuständigen Elternteil, bei sich das Kind gerade aufhält.

Bitte dazu § 1687 BGB beachten.

S.
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#44
Ob in diesem Fall eine Intervention in den mütterlichen Bereich hinein wegen Gefährdung des Kindes angebracht ist, halte ich für fraglich, jedenfalls nach den bisherigen Infos.

Wenn hier seitens des Vaters überzogen wird, dann könnte die Mutter zukünftig geneigt sein, den Vater über IHREN Bereich, zu IHREN Entscheidungen gar nicht mehr zu informieren.

Ob der Ausflug zuträglich ist, das sollte speziell für das Kind geklärt werden. Da gibt es mE eine erhebliche Steuung.

Ich persönlich sehe in dem Ausflug eher Chancen als Risiken und möchte dem TO zureden, unvoreingenommen an die Sache heranzugehen und sich "über dieses interessante Angebot des Kiga" zu informieren und Mitarbeit und Mitgestaltung an "dem Experiment" anzubieten.

Aus eigener Erfahrung weiß ich, daß väterliches Engagement in diesen Einrichtungen hoch willkommen ist. Nörgler sieht man dort allerdings weniger gern.

S.
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#45
Meines Erachtens ist die Frage, ab wann ein (Klein-)Kind an mehrtägigen Übernachtungsausflügen teilnimmt, eine wesentliche erzieherische Entscheidung NICHT alltäglicher Tragweite, über die zwischen den Eltern Einigkeit herrschen oder per Diskussion ein Konsens herbeigeführt werden sollte.
Dass die Mutter hierzu vor vollendete Tatsachen stellt, halte ich persönlich für mehr als unangebracht. Insofern muss damit gerechnet werden, dass der Vater womöglich seinerseits schärfer reagiert.

Sich zu informieren und ggf. mitzugestalten hatte ich ja auch bereits angeregt. Nichtsdestotrotz bleibe ich dabei: Im Zweifelsfall würde ich mich auch darum streiten, wenn ich eine Gefährdung für mein Kind in einer Aktion sehe. Unabhängig davon ob andere das befürworten oder nicht.
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#46
(09-05-2014, 22:29)iglu schrieb: Einen Dreijährigen für vier Tage ohne Not ohne elterliche Obhut zu lassen, ist eine hinreichende Gefährdung des Kindeswohls. (...)
Das halte ich für äußerst gewagt.

Bislang gelten Mütter als klammernd. Offenbar ist das - gleichberechtigt - auch Vätern möglich.

Entwicklungspsychologisch befindet sich das Kind im 'Trotzalter', in der Phase, in der es nach größerer Autonomie strebt. Eine längere Unterbringung fern der Eltern könnte insofern sogar ausgesprochen förderlich für das Kind sein.

Ich denke mal, daß der Kiga keinen Ausflug ans andere Ende der Welt vor hat, sodaß bei Komplikationen schnell Eltern zur Stelle sein können. Er wird sich zudem sehr ganau überlegt haben, was da zuträglich bzw gefährlich für Kinder ist. Gerade diese alternativen Schuppen stehen unter recht strenger Beobachtung und Kontrolle und können sich Skandale kaum leisten. Dann können die nämlich dicht machen.

S.
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#47
(10-05-2014, 17:24)Skipper schrieb: Entwicklungspsychologisch befindet sich das Kind im 'Trotzalter', in der Phase, in der es nach größerer Autonomie strebt. Eine längere Unterbringung fern der Eltern könnte insofern sogar ausgesprochen förderlich für das Kind sein.
Du haust mal wieder alle Blätter vom Baum! Ein 3-jähriges Kind befindet sich im Trotzalter?

Natürlich! Jedoch darauf einzugehen halte ich für völlig daneben!
Ansonsten kann ich in diesem Fred @Jessy nur zustimmen. Normaaal ist datt nicht, ein so junges Kind für vier Tage auf Fortbildungsreise zu schicken.
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#48
In dem Alter, ja, es ist die Autonomiephase (Trotz), fällt vor allem dem Vater die Aufgabe zu, das Kind aus der engen physischen und seelischen Bindung zur Mutter zu lösen... und es nicht noch zu 'fesseln'.

S.
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#49
Nicht nur alle Blätter vom Baum gehauen, sondern auch den falschen § benannt.

Da das Kind im hier vorliegenden Fall eine Kita besucht, demzufolge ein sogenannter Aufnahmevertrag wohl exisitert, ist § 1631 BGB zuständig, hingegen § 1687 eher UNzuständig.

Guckst Du auch hier: http://www.kindergartenpaedagogik.de/22.html

Mann, Mann, Mann. Ich möchte einmal mit Profis arbeiten!
Wer Deutschland für kapitalistisch hält, hält auch Kuba für demokratisch. G.W.
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#50
(10-05-2014, 18:26)Dzombo schrieb: Mann, Mann, Mann. Ich möchte einmal mit Profis arbeiten!

Smile
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen!
Für Gerichte gilt! Kein Kind kein Geld !!!
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