12-05-2014, 14:36
Seit ich wieder im Ausland bin, unterwegs fuer eine Firma aus Indien, ist wieder Ruhe eingekehrt. Eine kurzer Aufenthalt in Deutschland hat mir Auskunftsaufforderung nach Paragraph sowieso SGB und sowieso BGB, Drohung mit Familiengericht und Bussgeldandrohung durch das Jobcenter eingebracht. Da bin ich natuerlich wieder schnell abgehauen.
Als ich der Tante dann meine indische Gehaltsabrechnung zuschickte, wurde sie wieder brav. Nix mehr Bussgeld usw. Es lohnt sich also, ins Ausland zu gehen, um wieder handlungsfaehig zu werden.
Ich habe angeboten, eine geringe Zahlung - Vorbild Leutnant Dino aus Thailand - zu zahlen, unter der Voraussetzung, dass diese Zahlung fuer mindesten zwei Jahre festgeschrieben wird - d.h. auch wenn ich wieder eine besser bezahlte Stellung auch in Europa bekomme, bleibt sie fest, d.h. wird nicht nach oben angepasst. Schliesslich zahle ich freiwillig aus dem Selbstbehalt, da soll das Jobcenter auch entgegenkommen.
Wuerde auch fuer den Staat einen Sinn ergeben, dem Unterhaltspflichtigen im Ausland Anreize zu geben, eine besser bezahlte Stellung in Deutschland anzunehmen. Denn, wer kahlgepfaendet und mit Bussgeld usw. bedroht wird, ist nicht motiviert, und bleibt da lieber in Indien. Die ueblichen Waffen wie Auskunftsaufforderung an Arbeitgeber oder Abgleich der Sozialversicherungsdaten entfallen dort, ebenso eine gerichtlich angeordnete Vermoegensauskunft.
Hat jemand Erfahrung mit Forderungsfestschreibung im Unterhaltsbereich?
Als ich der Tante dann meine indische Gehaltsabrechnung zuschickte, wurde sie wieder brav. Nix mehr Bussgeld usw. Es lohnt sich also, ins Ausland zu gehen, um wieder handlungsfaehig zu werden.
Ich habe angeboten, eine geringe Zahlung - Vorbild Leutnant Dino aus Thailand - zu zahlen, unter der Voraussetzung, dass diese Zahlung fuer mindesten zwei Jahre festgeschrieben wird - d.h. auch wenn ich wieder eine besser bezahlte Stellung auch in Europa bekomme, bleibt sie fest, d.h. wird nicht nach oben angepasst. Schliesslich zahle ich freiwillig aus dem Selbstbehalt, da soll das Jobcenter auch entgegenkommen.
Wuerde auch fuer den Staat einen Sinn ergeben, dem Unterhaltspflichtigen im Ausland Anreize zu geben, eine besser bezahlte Stellung in Deutschland anzunehmen. Denn, wer kahlgepfaendet und mit Bussgeld usw. bedroht wird, ist nicht motiviert, und bleibt da lieber in Indien. Die ueblichen Waffen wie Auskunftsaufforderung an Arbeitgeber oder Abgleich der Sozialversicherungsdaten entfallen dort, ebenso eine gerichtlich angeordnete Vermoegensauskunft.
Hat jemand Erfahrung mit Forderungsfestschreibung im Unterhaltsbereich?