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Unterhaltsfestschreibung moeglich?
#1
Seit ich wieder im Ausland bin, unterwegs fuer eine Firma aus Indien, ist wieder Ruhe eingekehrt. Eine kurzer Aufenthalt in Deutschland hat mir Auskunftsaufforderung nach Paragraph sowieso SGB und sowieso BGB, Drohung mit Familiengericht und Bussgeldandrohung durch das Jobcenter eingebracht. Da bin ich natuerlich wieder schnell abgehauen.

Als ich der Tante dann meine indische Gehaltsabrechnung zuschickte, wurde sie wieder brav. Nix mehr Bussgeld usw. Es lohnt sich also, ins Ausland zu gehen, um wieder handlungsfaehig zu werden.

Ich habe angeboten, eine geringe Zahlung - Vorbild Leutnant Dino aus Thailand - zu zahlen, unter der Voraussetzung, dass diese Zahlung fuer mindesten zwei Jahre festgeschrieben wird - d.h. auch wenn ich wieder eine besser bezahlte Stellung auch in Europa bekomme, bleibt sie fest, d.h. wird nicht nach oben angepasst. Schliesslich zahle ich freiwillig aus dem Selbstbehalt, da soll das Jobcenter auch entgegenkommen.

Wuerde auch fuer den Staat einen Sinn ergeben, dem Unterhaltspflichtigen im Ausland Anreize zu geben, eine besser bezahlte Stellung in Deutschland anzunehmen. Denn, wer kahlgepfaendet und mit Bussgeld usw. bedroht wird, ist nicht motiviert, und bleibt da lieber in Indien. Die ueblichen Waffen wie Auskunftsaufforderung an Arbeitgeber oder Abgleich der Sozialversicherungsdaten entfallen dort, ebenso eine gerichtlich angeordnete Vermoegensauskunft.

Hat jemand Erfahrung mit Forderungsfestschreibung im Unterhaltsbereich?
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#2
Ich kann mir eigentlich nur vorstellen, dass man das in einer Art aussergerichtlichem Vergleich regelt. Inwieweit jedoch Behörden bereit sind, sich auf solche Deals einzulassen, kann ich nicht abschätzen. Banken z.B. tun das, bevor sie ganz leer ausgehen.

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#3
(12-05-2014, 14:36)Mahatu schrieb: Als ich der Tante dann meine indische Gehaltsabrechnung zuschickte, wurde sie wieder brav.

Wie zeigte sich das? Hat sie einfach gar nichts mehr geschrieben oder sich in irgendeiner Weise einverstanden gezeigt, dass du nichts bzw. wenig zahlst?

Glaube nicht, dem Staat irgendwelche "Anreize" bieten zu können. Wenn die Jugendamtstante mit der Titulierung eines Betrages mit Laufzeit zwei Jahre einverstanden ist, mach das. Wenn du zurückkommst und mehr verdienst, hast du damit ein paar Monate Aufschub, bevor der Unterhalt erhöht werden kann.

Wenn sie nicht einverstanden ist, dann eben nicht. Eine Rückkehr solltest du dann möglichst nicht offiziell machen. Sie kann das zum Anlass nehmen, aufgrund der deutlichen Veränderung deiner persönlichen Verhältnisse gleich wieder mit Einkommensauskünften und Forderungen zu beginnen.
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#4
Was das Jobcenter betrifft, darf es sich nicht auf so etwas einlassen und wenn dann wäre es rechtlich sowieso nicht wirksam.
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#5
Falsch. Wenn sie sich darauf einlassen und einen Titel akzeptieren, ist das rechtlich sehr wohl wirksam. Genau so bindend oder nicht bindend, wie jeder andere Unterhaltstitel auch.
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#6
Falsch. Das Jobcenter hat gar nicht die Befugnis dazu. Es hat die Befugnis im Wege des Forderungsübergang bestehende Forderungen einzutreiben aber nicht die Forderung an sich zu verhandeln.
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#7
Wo habe ich geschrieben, dass er das mit der Dame vom Jobcenter ausmachen soll? Die kann viel fordern. Das ist eine Sache, die mit der Unterhaltsberechtigten oder der Jugendamtsbeistandschaft zu verhandeln ist. Jugendamtstante.
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#8
Das hast du nirgendwo geschrieben. Ich habe vom Jobcenter geschrieben und du antwortetest darauf mit "Falsch.". Wahrscheinlich, weil du gerade wegen einer anderen Sache angepestet bist und das so kompensierst. Es macht es aber nicht richtiger.

Solange die Mutter vom Jobcenter abhängig ist, obliegt es ihren Mitwirkungspflichten das Maximum herauszuholen und kann somit nicht einfach einen für den Vater günstigen Funtitel akzeptieren. Aber das sind dann zwei Rechtsebenen. Familienrechtlich darf sie, sozialrechtlich nicht. Grundsätzlich jedenfalls nicht. Wenn die sich darauf einlassen hat der TO eben Glück gehabt.
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