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§170 StGB Dauer bis zum Hauptverfahren
#1
Hallo Gemeinde,

kann mir jemand sagen wie lange es evtl. dauern kann vom Zwischenverfahren bis zum Hauptverfahren?

Vielleicht aus eigenen Erfahrungswerten...

Akteneinsicht habe ich erhalten. Anwalt hat schon Stellungnahme abgegeben.

Lg

Arminius
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#2
Bei den mir bekannten Fällen im Schnitt 4 Monate.
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#3
Schreiben vom Staasianwalt Oktober 2013, dazwischen einige Drohungen und ne bitte ich soll alles zugeben. Bis jetzt Ruhe.

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#4
p, vielen Dank f. die Antwort....muss mich also noch etwas gedulden.
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#5
(12-05-2014, 15:32)Blumentopferde schrieb: Schreiben vom Staasianwalt Oktober 2013, dazwischen einige Drohungen und ne bitte ich soll alles zugeben. Bis jetzt Ruhe.

ne Bitte alles zuzugeben ? Wink

Bei mir gab es die "Schema F" Anklageschrift....ohne Berechnungen, ohne weitere Unterhaltsverpflichtete u.s.w.

Bin nämlich mächtig gespannt wie das Amtsgericht darauf reagiert !

Gehe sofort in die Berufung sollte ich Verurteilt werden.
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#6
Naja nach den drohungen kam sowas wie "zahl freiwillig was und dann lass ich mit mir reden dass die strafe evtl vllt anderst sein wird"

Totaler humbug. Der hat den 170er gerochen und wild um sich geballert. Nachdem ich mir dann einen Pflichtverteidiger auf staatskosten erkämpft hatte hat er wohl nochmal genauer gelesen und gemerkt dass da ja gar nix iss und fehler zugeben iss ja auch net so die stärke der beamten.

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#7
Bei mir Anzeige 2012 , Hausdurchsuchung 2013 dazwischen vorläufig eingestellt weil ich nicht in D war,mittlerweile gibt es aber auch nicht einen Cent Rückstände . Jetzt warte ich ob irgendwann noch was kommtBig Grin
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#8
Ich wurde im Juli 2009 angeklagt. Im September darauf fand die Hauptverhandlung gegen mich statt. Die Verhandlung endete nach einer knappen Stunde mit meinem Freispruch. Zuvor hatte ich die Vereidigung der KM beantragt. Das lehnte die Richterin aber ab. Sie könne es sich nicht erlauben, die offenkundig lügende KM unter Eid zu nehmen, da die bei Nachweis von Sozialleistungsbetrug ziemlich hart bestraft werden würde. Was mir gute Chancen eingeräumt hätte, mein Mitsorgerecht NICHT zu verlieren. Es darf aber nicht sein, was eigentlich sein müsste. Kreidekreismüttern nimmt NIEMAND die Kinder weg. Egal, was immer sie in dem Land hier auch tun und veranlassen! Da lässt man lieber einen Querulanten, der sagt wie es IST, über die Klinge springen und macht ihn beruflich und privat fertig. So mir passiert. Und O-Ton vom OLG in Sachen meiner Rückforderung der von mir mit für die KM gezahlten Gelder wie Miete, etc. (die KM hatte diese Gelder ja vom Jobcenter erhalten, aber nicht abgeführt an mich) war, dass Streit zwischen Eltern nicht auf dem Rücken der Kinder ausgetragen werden dürfe. Und damit es keinen weiteren Streit gab, der auf dem Rücken meines Sohnes hatte ausgetragen werden können, verlor ich in der Folge und nach dem Antrag der KM auf Alleinsorge (einen Tag vor der Verhandlung gegen mich wegen dem 170er StGB) und logo meinem Widerspruch gegen den Mutterantrag sodann knapp ein Jahr später am 01.10.10 die Mitsorge für meinen Sohn.

Ich bin eben ein Rabenvater und unredlich. Da kann man nix machen.
Wer Deutschland für kapitalistisch hält, hält auch Kuba für demokratisch. G.W.
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#9
@Dzombo, danke f. den Hinweis !

Sollte ich also das gemeinsame Sorgerecht beantragen erst nach dem Urteil.

Na ja mal sehen was passiert...bei mir hat der Staatsanwalt auch erstmal fröhlich drauflos geballert.

Die Sachverhaltsaufklärung hat er anscheinend ganz ausgelassen...

Hat wohl nicht mehr damit gerechnet das ich mir einen Anwalt nehme...

Halte den Anwalt aber f. wichtig damit es nachher nicht heisst er hat auf die Rechtsmittel verzichtet...

Pflichtverteidigerantrag ist gestellt...die Rechtssprechungen der OLG sind in der Stellungnahme angegeben.Big Grin
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#10
(13-05-2014, 04:59)Dzombo schrieb: Ich bin eben ein Rabenvater und unredlich. Da kann man nix machen.

Das war mir immer schon klar gewesen.
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#11
Muss die KM die Anzeige eigentlich irgendwie begründen oder nachweisen?

Der 170er ist ja gut formuliert. Es muss ja eine wirkliche Gefahr bestanden haben.

Kann mir gut vorstellen das es mich demnächst auch trifft wenn ich jetzt Anzeige wegen Betrug stelle.
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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#12
(14-05-2014, 13:01)Antragsgegner schrieb: ... begründen oder nachweisen? ...


Eine Aufstellung vom Anwalt mit dem was Du theoretisch,rechnerisch,sonstwie zahlen hättest können/müssen und dem was gezahlt wurde.
Dann ne Anzeige gemacht, fertig. Ob die Auflistung stimmt wird offensichtlich erstmal nicht geprüft.

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#13
Sprich dass ihr Lebensunterhalt wirklich gefährdet war muss sie nicht nachweisen? Klasse...
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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#14
bei mir hat die bloße Behauptung ich würde keinen Unterhalt zahlen dem Staasianwalt gereicht

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#15
(14-05-2014, 14:29)Blumentopferde schrieb: bei mir hat die bloße Behauptung ich würde keinen Unterhalt zahlen dem Staasianwalt gereicht

Schliesse mich an...Exclamation
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#16
(14-05-2014, 16:07)Arminius schrieb:
(14-05-2014, 14:29)Blumentopferde schrieb: bei mir hat die bloße Behauptung ich würde keinen Unterhalt zahlen dem Staasianwalt gereicht

Schliesse mich an...Exclamation


...obwohl ich die Zahlungen alle belegt hab.

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#17
(14-05-2014, 16:08)Blumentopferde schrieb:
(14-05-2014, 16:07)Arminius schrieb:
(14-05-2014, 14:29)Blumentopferde schrieb: bei mir hat die bloße Behauptung ich würde keinen Unterhalt zahlen dem Staasianwalt gereicht

Schliesse mich an...Exclamation


...obwohl ich die Zahlungen alle belegt hab.

Das übernimmt der AnwaltBig Grin
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#18
@Blumentopferde...Der Staatsanwalt macht bei Dir weiter obwohl Du die Zahlungen alle schon belegt hast?

Was will er denn Beweisen? Dann liegt doch gar nichts vor?
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#19
(14-05-2014, 16:29)Arminius schrieb: @Blumentopferde...Der Staatsanwalt macht bei Dir weiter obwohl Du die Zahlungen alle schon belegt hast?

Was will er denn Beweisen? Dann liegt doch gar nichts vor?

Nach so einer Strafanzeige wirst du ja zu den Grünen gebeten um eine Aussage zu machen. Dabei habe ich sämtliche Zahlungsbelege bezüglich Unterhalt abgegeben. Und DANN hat der SA die Anklage erhoben.

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#20
Ok ich habe mich nie dazu geäußert weder bei der Polizei noch beim Staatsanwalt...

Habe es f. besser gefunden zu schweigen und die Anklage abzuwarten.
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#21
Im nachhinein bin ich der Meinung, dass es besser gewesen wäre wenn ich das auch so gemacht hätte.
Aber diese EInsicht gilt für den ganzen Prozess seit ich beschlossen hab die KM zu verlassen und alles was danach kam.
Ich wollte immer alles ordentlich, sinnvoll, erwachsen und vernünftig lösen. Da war ich wohl der Einzige.
Leider etwas verspätet. Doch besser spät als nie.

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#22
Bin gespannt auf den Ausgang.

Beschäftige mich damit nicht nur aus den allgemeinen Gründen sondern weil der 170er auch explizit meine Zuverlässigkeit als Sportschütze gefährden kann.
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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#23
(12-05-2014, 21:51)anor-al-mal schrieb: Bei mir Anzeige 2012 , Hausdurchsuchung ...

Wie müssen die Umstände sein eine Hausdurchsuchung bei sowas zu bekommen? Ich finds immer noch Wahnsinn.

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#24
@Blumentopferde....das ich das richtig verstehe Du bist im Zwischenverfahren die Anklageschrift wurde Dir schon zugestellt?

Muss die Hauptverhandlung nicht irgendwann eröffnet werden?

Oh Mann das kann bei mir ja dauern...bin in dem Verfahren nicht der einzige der jetzt ein Problem hat.
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#25
Genau so isses.
Ich habe auch einen Pflichtverteidiger meiner Wahl bekommen. Nicht gleich aber nach Einspruch beim Landgericht.
Dann kamen 3 Briefe mit dem Versuch, dass ich was irgendwas zugeben könnte und damit der Depp bin, hab ich natürlich nicht gemacht und seitdem iss Ruhe.

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