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Unterhalt für Ex-Freundin (KM)
#1
Hallo,

mein erster Post hier weil ich die Fragen einfach nicht durch meiner Recherche beantworten konnte Sad

Zu meiner Lage (Österr.), ich habe ca. 2 Jahre in Köln gelebt und hatte dort meine Ex. Bald bringt sie unsere Tochter zur Welt und ich bin natürlich gerne bereit, auch den Unterhalt für das Kind zu bezahlen, sogar mehr weil ich ca. 2.5k netto im Monat verdiene. Wir haben nie zusammen gewohnt und nach einem großen Streit habe ich beschlossen, nach Ö zurück zu kehren wo ich jetzt auch bin.

Nun, ich habe vor 3 Tagen gelesen, dass in Dland auch Ex-Freundinnen ein Unterhalt zusteht und habe seit dem kein Auge zugekriegt O.O Sie hat eine Ausbildung gemacht, nach der Ausbildung, also in der Zeit in der wir zusammen waren, hat sie die Matura nachgeholt und in dieser Zeit wie alle anderen auch Bafög kassiert und so auf 300 oder 400€-Basis gearbeitet. Nun ja, da ich jetzt in Österreich lebe und in Ö so eine Regelung für Ex-Freundinnen nicht hat, würde ich gerne wissen, ob sie es wirklich schaffen würde, von mir ein Unterhalt für sich ein zu klagen? Klingt jetzt naiv aber, deutsche Gesetze gelten ja nicht in Ö. Zumindest glaube ich es :/ Wäre für alle Antworten dankbar.

LG Apu
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#2
Es gibt den sogenannten Betreuungsunterhalt. Dieses Konstrukt galt früher nur für eheliche Kinder, aber die Rechtsprechung geht mehr und mehr dazu über diesen Anspruch auch für Mütter nicht ehelicher Kinder durchzusetzen. Es kann also durchaus sein, dass du dafür in Anspruch genommen wirst.
Unterhaltsverpflichtungen für deutsche Kinder können grundsätzlich auch im Ausland durchgesetzt werden in Österreich zumal. Sonst wäre Österreich ja voll von deutschen Unterhaltsflüchtlingen.
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#3
Danke für die schnelle Antwort.

Nun ja, ich bin natürlich bereit, Unterhalt für das Kind zu bezahlen. Wie gesagt, sogar mehr als es dem Kind zusteht. Wüsste echt gerne, ob ein "Betreuungsunterhalt" wirklich schon einmal durchgezogen wurde. Also bei österr. Väter. Man man man... das heißt auf gut österr. "ausgschissn für's Lebn"
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#4
(12-05-2014, 21:23)Apu schrieb: Nun, ich habe vor 3 Tagen gelesen, dass in Dland auch Ex-Freundinnen ein Unterhalt zusteht und habe seit dem kein Auge zugekriegt O.O
Dann sei doch froh, dich demnächst auf all Deine Kinder zu freuen. Wo ist das Problem, da Du Dir doch immer Kinder gewünscht hast?
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#5
Es geht da um Unterhalt im Sinne von Schadenersatz. Deine Ex kann jetzt wegen der Kinder, die du ihr verpasst hast nicht arbeiten. Also musst du ihr das ausgefallene Gehalt ersetzen. Falls es keines gab, zumindest ca 800€/monatl., sofern du nach Abzug Kindesunterhalt noch genug hast. Bei 2500€ monatlich bist du da voll dabei. Es gelten die deutschen Gesetze und Österreich muss das wozu du in D verurteilt wurdest vollstrecken.

Das nennt man HÖCHSTSTRAFE. Denn Unterhalt an Kinder mag noch sinnvoll erscheinen, aber an die Ex und das zunächst unbefristet tut richtig weh.
Es wird zwar von 3 Jahren gesprochen, aber daraus können schnell auch ein paar Jahre mehr werden.

Freu dich auf Anwaltspost oder Post von einer ARGE/Jobcenter.

Umgehen kannst du das nur, wenn du weniger Einkommen erzielst oder eben für ein paar Jahre abtauchst.
Solange deine Ex nicht weiß, wo du dein Geld verdienst und du international flexibel bist, kannst du dich ja 3-4 Jahre absetzen, ggf. nur KU bezahlen.
Bist du österreichischer Staatsbürger? Ja, dann prima, dann können dich so Sachen wie Passentzug o.ä. nicht weiter kratzen. Du kannst auch dein Einkommen senken, was aber möglicherweise nichts mehr bringt, da ja das Einkommen des letzten Jahres zählt.

Jetzt aber nichts überstürzen, sammle Informationen, checke deine Lage und Möglichkeiten und dann mach einen guten Plan.
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#6
@ Apu

Such Dir nen Anwalt, der mit den Gesetzen beider Länder vertraut ist; geht auf lange Sicht um viel mehr wie nur den Betreuungsunterhalt...
Falls Du in der Ecke Tirol wohnst, hätt ich Dir hier nen Guten in Grenznähe.... http://www.schroeckundmiller.de/de/kanzlei.html

Grüße LNB
Kindheit war schon immer ein gefährlicher Ort, selten verlässt ihn jemand unbeschadet
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#7
Da Du ja wieder in Österreich bist, kannst Du dort Kontakt aufnehmen zu den Jungs von:

http://www.vaeter-ohne-rechte.at/

Die sind sehr engagiert, haben auch bereits eine fb-Gruppe mit mittlerweile 2000 Mitgliedern und können in deiner Sache bestimmt Kontaktadressen vermitteln. Viel Glück.
Wer Deutschland für kapitalistisch hält, hält auch Kuba für demokratisch. G.W.
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#8
Wegen internationalem Rechtsbezug Thema verschoben in Internationales Recht.
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#9
Mal so eine neugierige Frage von mir:

Gibt es so etwas wie den deutschen § 170 StGB Unterhaltspflichtverletzung auch im östereichischen Recht?

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#10
Ja, gibt es.

Zitat:Verletzung der Unterhaltspflicht StGB § 198.

(1) Wer seine im Familienrecht begründete Unterhaltspflicht gröblich verletzt und dadurch bewirkt, daß der Unterhalt oder die Erziehung des Unterhaltsberechtigten gefährdet wird oder ohne Hilfe von anderer Seite gefährdet wäre, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten zu bestrafen. Seine Unterhaltspflicht verletzt insbesondere auch, wer es unterläßt, einem Erwerb nachzugehen, der ihm die Erfüllung dieser Pflicht ermöglichen würde.

(2) Ist der Täter rückfällig (§ 39) oder hat die Tat die Verwahrlosung oder eine beträchtliche Schädigung der Gesundheit oder der körperlichen oder geistigen Entwicklung des Unterhaltsberechtigten zur Folge, so ist der Täter mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren, hat die Tat aber den Tod des Unterhaltsberechtigten zur Folge, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.
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#11
(12-05-2014, 21:23)Apu schrieb: mein erster Post hier weil ich die Fragen einfach nicht durch meiner Recherche beantworten konnte Sad

Hier recherchieren: http://www.trennungsfaq.com/ehe.html#bet...sunterhalt
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#12
@ Apu

Am elegantesten wirst Du so vorgehen, dass Du (sofern du keinerlei Zweifel an deiner Vaterschaft hast) bei einem Notar einen Titel über Kindesunterhalt erstellen lässt - 100% der Düsseldorfer Tabelle snd monatlich 334.- €. Diesen Titel lässt Du befristen bis zum 18. Lebensjahr des Kindes.

Vorteil: wenn die Ex mehr haben will, muss Sie dich verklagen. Die Gerichtskosten erstrecken sich aber dann nicht auf den Kindesunterhalt, sondern nur auf den Differenzbetrag.

Zum Betreuungsunterhalt: nichts freiwillig anbieten! Abwarten, ob überhaupt Forderungen kommen. Wenn, dann ist immer noch Zeit zu reagieren.

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#13
Als deutscher Staatsbürger, auch ehemalige Bürger der DDR, unterliegen weltweit den deutschen Gesetzen. Der Wohnort ist damit egal.
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#14
(13-05-2014, 22:25)Leutnant Dino schrieb: Als deutscher Staatsbürger, auch ehemalige Bürger der DDR, unterliegen weltweit den deutschen Gesetzen. Der Wohnort ist damit egal.

Stimmt so weit.

Was mich dabei interessiert ist die Frage, ob ich als deutscher Staatsbürger mit Wohnsitz in Österreich damit rechnen muss, von der österreichischen Justiz verfolgt zu werden für eine Straftat (eben nach §170 StGB), wenn es diese Straftat im österreichischen Strafgesetzbuch nicht (oder nicht so) gibt.
Der Staat Österreich unterscheidet bei der Unterhaltspflicht ja immer noch nach dem Scheidungsgrund. Bei einer Zerrüttungsscheidung ist die Unterhalstpflicht gegenüber dem Ex-Partner anders geregelt als bei einer schuldhaften Scheidung - aber das muss ich Dir nicht erklären, da bist Du sicher tiefer drin im Thema als ich.
Ich stehe nur vor der Entscheidung, baldmöglichst meinen Wohnsitz in ein anderes EU-Land zu verlegen. Österreich kommt insoweit in Frage, als es gute Standort - Bedingungen für meine kleine Firma bietet inkl. brauchbarer sozialer Absicherung als Unternehmer. Wenn mir die Exe allerdings eine Strafanzeige in Deutschland nach §170 StGB anhängt - verfolgt mich dann die österreichische Justiz? Unterhaltspflichtige Kinder habe ich keine mehr, es würde sich nur um nachehelichen Exen-Unterhalt drehen (der in Deutschland, im Unterschied zu Österreich, nicht an die Schuldfrage bei der Scheidung geknüpft ist - eben weil es in Deutschland keine Schuldfrage mehr gibt).

Das mag eine eher nebensächliche Frage sein - für mich allerdings elementar. Denn wenn sich die Österreicher zum Handlanger der Piefkes machen, dann muss ich weiter Richtung Südosten ziehen.....

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#15
(14-05-2014, 08:03)Austriake schrieb: Was mich dabei interessiert ist die Frage, ob ich als deutscher Staatsbürger mit Wohnsitz in Österreich damit rechnen muss, von der österreichischen Justiz verfolgt zu werden für eine Straftat (eben nach §170 StGB), wenn es diese Straftat im österreichischen Strafgesetzbuch nicht (oder nicht so) gibt.

Zu dem §170 StGB nach deutschem Recht gibt es den §198 des österreichischen StGB. Demnach könnte der deutsche § 7 Abs. 2 Nr. 1 StGB hier greifen.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#16
Das hat mit Apus Fall nichts zu tun. Vollstreckbare Unterhaltszahlungen nach §1615l BGB (=Betreuungsunterhalt für die Ex) werden vollstreckt, wenn sie eben vollstreckbar sind. In Österreich sind sie es, auch ohne Exequaturverfahren. Gerichtsstand ist da, wo die Ex wohnt oder sie kann ihn dort wählen (§ 232 FamFG).

§170 StGB geht auch wegen Betreuungsunterhalt, wüsste aber von keinem Fall in dem das angewendet wurde. In der Praxis nur wegen Kindesunterhalt und den will er ja zahlen.
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#17
(14-05-2014, 08:03)Austriake schrieb: verfolgt mich dann die österreichische Justiz?

Schwer vorstellbar. Exenunterhalt ist eh Zivilrecht. Die Dame kann den Gerichtsvollzieher losschicken, mehr nicht und der kostet Geld, aber vorher muss sie den Titel vor einem österreichischen Gericht anerkennen lassen. Ist zwar eine Formsache, aber dazu braucht sie einen Anwalt. Kostet auch wieder.

Tipp: Wohnung mietet ein Freund oder Bekannter an. Du bist Untermieter mit 2 Zimmerchen. Büro getrennt und an der Tür entsprechend markiert. Keine Gewinne generieren.

Bei mir hat selbst die deutsche Staatsanwaltschaft in Österreich nicht ermittelt. Das war denen wohl zu aufwändig oder sie gingen davon aus, dass ich schlau genug bin keine Spuren zu legen.
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#18
(14-05-2014, 08:34)p schrieb: §170 StGB geht auch wegen Betreuungsunterhalt, wüsste aber von keinem Fall in dem das angewendet wurde. In der Praxis nur wegen Kindesunterhalt und den will er ja zahlen.

Könnte ja sein, dass Apu dann der Präzedenzfall wird.

Wegen Vollstreckung von Schulden ist mir schon klar, dass die Österreicher als gute Europäer da zuarbeiten. Aber interessant ist die strafrechtliche Seite. Was passiert, wenn Exe ihre Unterhaltsansprüche nicht eintreiben kann und deshalb Strafantrag in Deutschland nach §170 StGB stellt - machen die Österreicher da mit (in Österreich liegt kein Vergehen nach dem österreichischen § 189 vor, da Exe nach österreichischem Recht gar keine Unterhaltsansprüche hätte) ?

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#19
Wieso sollte in Österreich etwas passieren, wenn schon der deutsche §170 StGB in der Praxis nicht einsetzbar ist?

Das ist echt nicht das Problem. Das Problem ist vielmehr §1615l BGB, ausgeurteilter Unterhalt draus und Vollstreckung. Nicht jeder kann mit Freunden, Untermiete und Büros jonglieren.
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#20
(14-05-2014, 10:46)p schrieb: Das Problem ist vielmehr §1615l BGB, ausgeurteilter Unterhalt draus und Vollstreckung. Nicht jeder kann mit Freunden, Untermiete und Büros jonglieren.

Genau. Das ist an sich kein Problem für die Gläubiger in Österreich zu pfänden. Da sollte man stets gut sortiert und vorbereitet sein. Die Ösis machen sogar Versteigerungen in der eigenen Wohnung. Als ich das gelesen habe, war ich doch überrascht.
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#21
Immerhin verbleiben ihm noch einige Monate, bis Forderungen kommen können. Da kann er sich noch ein bisschen auf gewisse Eventualitäten vorbereiten. Da er aber Kindesunterhalt zahlen kann und das sogar noch mehr wie er müsste, wird er auch entsprechend verdienen. Eine Vollstreckung in Arbeitseinkommen hinein ist einfach und schnell, in Österreich nicht anders wie in D.
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#22
(14-05-2014, 13:37)p schrieb: Eine Vollstreckung in Arbeitseinkommen hinein ist einfach und schnell, in Österreich nicht anders wie in D.

In Österreich besonders schnell. Der Gläubiger reicht die Titelanerkennung beim Bezirksgericht ein und die machen sofort eine Abfrage bei den Sozialkassen. Das kriegt man nicht mit. Wenn der Brief vom Bezirksgericht kommt, dann ist das Ding schon gelaufen. Die Ösis sind ziemlich gut sortiert.

Man sollte sich wirklich richtig gut vorbereiten und viel lesen. Dann geht die Sache auch glatt ab. [- Verstoß gegen Regel Nr.1,8 -]
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