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KM WILL UMZIEHEN ?!?!
#1
Hallo ich bin Rune, 21 Jahre jung und stolzer Papa einer kleinen 10 Monaten alten Prinzessin. Vor einiger Zeit habe ich mich endlich getrennt. Wir haben das gemeinsame Sorgerecht. Nun hat sich die Kindsmutter dazu entschieden umzuziehen. Meine Frage ist jetzt darf sie das überhaupt, da wir ja das gemeine Sorgerecht haben und das ja eine ziemlich wichtige Entscheidung ist die sich ja unter anderem auf das Umgangsrecht auswirkt( was zur Zeit leider nicht stattfindet).
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#2
Hallo Rune,

sie darf und sie wird. Für dich ist es jetzt wichtig den Prozess so zu gestalten, dass du deiner Tochter als Vater erhalten bleibst.
Welche Entfernung steht denn zur Debatte?
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#3
Hallo es sind ca. 50 km allerdings habe ich durch besagte Dame Job und Wohnung verloren und habe keinen Cent, da ich durch sie auch noch ziemlich verschuldet bin. Ich habe hier im Internet folgendes gefunden.
Wann ist eine Zustimmung notwendig?

Da das gemeinsame Sorgerecht ausgeübt wird, ist der jeweilige Elternteil nach § 1678 BGB verpflichtet, bei Entscheidungen und Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung für das Wohl des Kindes das Einverständnis des anderen Elternteils einzuholen. Bei Entscheidungen über alltägliche Fragen brauchen Sie kein Einverständnis von dem Kindesvater.

Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung können unter anderem sein:

Schulwechsel,
Umzug der betreuenden Elternteils,
Urlaub im Ausland ,
Zusammentreffen mit dem neuen Lebensgefährten des betreuenden Elternteiles.

Dabei sind besonders die tatsächlichen Umstände entscheidend. Je nach Alter des Kindes oder sonstigen familiären Umständen kann die Frage nach der Erheblichkeit anders beantwortet werden.

Bei einem Umzug ohne das Einverständnis des Kindesvaters, handelt es sich um eine solche Angelegenheit von erheblicher Bedeutung. Für einen geplanten Wohnortwechsel und Kita/Schulwechsel wird das Einverständnis des auch sorgeberechtigten, nichtbetreuenden Elternteils benötigt.


von dieser Seite : http://www.anwalt.de/rechtstipps/gemeins...23130.html
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#4
Ja, es steht so im Gesetz, in der Praxis ist das alles Quatsch, in aller Regel jedenfalls.

Es ist alles nicht so tragisch, das lässt sich auf diese Distanz alles unter einen Hut bekommen. Auch bei deiner finanziellen Situation. Einfacher wird es durch den Umzug selbstverständlich nicht. Ein Weltuntergang ist das aber auch nicht
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#5
(15-05-2014, 19:49)runebert schrieb: habe ich durch besagte Dame Job und Wohnung verloren und habe keinen Cent, da ich durch sie auch noch ziemlich verschuldet bin.

Wie das? Ward ihr verheiratet? Und was klappt mit dem Umgang nicht?
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#6
Was die Schulanmeldung betrifft, mittlerweile ist es gängige Praxis, dass der Schule zur Anmeldung die Unterschrift EINES Erziehungsberechtigten reicht.
Ich hab sogar von 2 Schulen schriftlich, dass die nichts von mir gewusst haben weil die KM sich als Alleinerziehend ausgegeben hat - ohne entsprechende Nachweise.

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#7
Ja das ist schon richtig aber ich will kein 2 Wochen Vater sein !
und den § hab ich auch noch dazu gefunden :

Ein geplanter Umzug ohne das Einverständnis des anderen Elternteils kann den Straftatbestand der Entziehung Minderjähriger nach § 235 StGB erfüllen.
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#8
(15-05-2014, 19:57)runebert schrieb: Ja das ist schon richtig aber ich will kein 2 Wochen Vater sein

Musst du auch nicht.

(15-05-2014, 19:57)runebert schrieb: Ein geplanter Umzug ohne das Einverständnis des anderen Elternteils kann den Straftatbestand der Entziehung Minderjähriger nach § 235 StGB erfüllen.

Das ist Quatsch.
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#9
@wackepudding: Zur Zeit findet kein Umgang statt da der Partnerkonflikt noch zu stark im MIttelpunkt steht und die KM zur Zeit zu keiner Einigung bereit war.
Wohnung habe ich "freiwillig" verlassen da sie sonst kein Geld vom Amt bekommen hätte, da es als Bedarfsgemeinschaft galt etc pp.
Und Schulden bin ich eigentlich selber Schuld sie in der Insolvenz, hat dann auf meinen Namen Sachen bestellt.

(15-05-2014, 19:58)iglu schrieb:
(15-05-2014, 19:57)runebert schrieb: Ja das ist schon richtig aber ich will kein 2 Wochen Vater sein

Musst du auch nicht.

(15-05-2014, 19:57)runebert schrieb: Ein geplanter Umzug ohne das Einverständnis des anderen Elternteils kann den Straftatbestand der Entziehung Minderjähriger nach § 235 StGB erfüllen.

Das ist Quatsch.





ja aber wie soll das funktionieren wenns von der Mutter aus am liebsten kein Kontakt geben sollte ?! Und sie jetzt schon über mich Lügen verbreitet beim JA und beim Anwalt...
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#10
Geld vom Amt? Hast Du denn kein Einkommen?
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#11
Jein, also zur Zeit nicht. Erst ab nächster bzw. übernächster Woche...
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#12
Wovon hast Du bisher gelebt, bzw. lebst Du z. Z.?
Ach ja: Wer hat daran mitgewirkt, dass kein Umgang stattfindet und wie lange geht das schon so?
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#13
sehr einfach das ganze!!!!!!! du musst das alleinige sorgerecht beantragen und dann das verfahren endlos verschleppen!!!!!! solange nicht sichergestellt ist zu wem das kind kommt ist auch kein umzug möglich!
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#14
anregung ans betreuunggsgericht das die mutter alleine nicht in der lage ist ihre finanzen zu regeln, rechtliche betreuung für die mutter einrichten! Umgang einklagen, die erziehungsfähigkeit der mutter in frage stellen. falls ansatzpunkte vorhanden, strafanträge, bzw straanzeige erstatten.
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#15
Du kannst das Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen oder den Aufenthalt des Kindes richterlich an einem bestimmten Ort festschreiben lassen. Das ist möglich, aber die Aussichten auf Erfolg gehen gehen Null, vor allem da es "nur" 50km sind und du bereits jetzt einem Kontaktabbruch zugesehen hast.

Das war der jüngste Fehler in der langen Liste von dicken Fehlern. Mit 21 bereits ein Kind inclusive hingenommenem Kontaktabbruch, mit einer Mutti die bereits in der Insolvenz hängt während andere noch zur Schule gehen und etwas lernen, dich bereits mit runtergerissen hat, und unterhaltsrechtlich stehen dir auch mindestens zwei nette Jahrzehnte vor, in denen du Begriffe wie "gesteigerte Erwerbsobliegenheit" lernen und leben wirst. "Prinzessin" ist gut, so wird sie dir auch vorkommen beim Unterhalt.

Essentiell ist es jetzt, wieder Kontakt zum Kind zu bekommen. Sofort. Dazu gehst du den üblichen Weg über Aufforderung mit Fristsetzung und dann nahtlos zum Gericht. Wenn du bei dieser Gelegenheit auch Anträge zum Aufenthaltsbestimmungsrecht hast, mach nur, bringen wird das zwar nichts aber du kannst dir sagen "ich hab es versucht".
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