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Bei ALG 2 - Bezug übernimmt das Jobcenter die Kindesunterhaltsforderungen eines Kindes in Bedarfsgemeinschaft einer Leistungsbezieherin nicht. Nur die Forderungen bezüglich §1615l BGB kann es sich übertragen lassen.
Das Jugendamt kann Kindesunterhaltsforderungen über eine Beistandschaft eintreiben, Forderungen bezüglich §1615l BGB nicht. Also umgekehrt.
Zur Titulierung siehe faq - mach das bei einem Notar, wie es darin vorgeschlagen ist. Ob du kräftig genug auftreten kannst, um im Jugendamt eigene Vordrucke durchzusetzen und sich nicht für dumm verkaufen zu lassen, steht in Frage. Die meisten Väter sind es nicht. Wie das mit dem Kindergeld verrechnet wird und welche Summen gelten, findet sich in der Düsseldorfer Tabelle.
the notorious iglu
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(19-05-2014, 18:00)p schrieb: Bei ALG 2 - Bezug übernimmt das Jobcenter die Kindesunterhaltsforderungen eines Kindes in Bedarfsgemeinschaft einer Leistungsbezieherin nicht.
Doch, das tut es, wenn oder solange der Unterhalt nicht gezahlt wird.
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Will und wird er aber doch? Jetzt wieder nicht?
the notorious iglu
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Mir ging es um die allgemeine Aussage. An dieser Front dürfte es erst ungemütlich werden, wenn sie nachträglich Betreuungsunterhalt und die Erstausstattung für das Kind eintreiben wollen.
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Wenns denn so allgemein und genau sein soll, bittesehr: Erst kommt das Jugendamt und räumt ab. Unterhaltsvorschuss ist gegenüber den Leistungen nach dem SGB 2 eine vorrangige Leistung und muss bei Bedürftigkeit beantragt werden. Ein Anspruchsübergang an das JC findet darüber nicht statt.
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Und jetzt bitte noch einmal damit es jeder versteht, damit es auch die dümmsten wie ich es bin kapieren.
Das Jugendamt will seinen Unterhaltsvorschuss (seit Januar) zurück, korrekt?
Das Jobcenter will den Unterhalt seit Januar bis jetzt, korrekt?
Sollte ich dann zukünftig den Unterhalt an das Jobcenter bezahlen oder direkt an die Leistungsempfängerin?
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Ja, ich vermute die beiden werden sich jetzt an Dich wenden. Wohin du zahlen sollst, werden die dir ganz sicher auch sagen.... übers Jugendamt geht laufender Unterhalt wie bereits öfters erwähnt nur dann, wenn eine Beistandschaft besteht.
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22-05-2014, 11:59
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22-05-2014, 12:00 von tobi1983.)
(22-05-2014, 11:56)p schrieb: Ja, ich vermute die beiden werden sich jetzt an Dich wenden. Wohin du zahlen sollst, werden die dir ganz sicher auch sagen...
Empfiehlt es sich vielleicht dann einen Schritt auf das JC z.B. zuzugehen? Damit zeigt man Zahlungswillen und kann vielleicht dann auch mit den Rückständen "handeln" bzw. auf Raten abstottern. Seit Januar sind ja ein paar Monate aufgelaufen. Aufgrund eines anderen Vorfalls kann ich den Unterhalt seit Januar nicht in einer Summe aufbringen. Der zukünftige Unterhalt ist jedoch kein Problem.
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Ich wuerde an Deiner Stelle Ruecklagen bilden und warten bis die sich melden. Dann kooperieren und nach Loesungen suchen.
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(22-05-2014, 11:59)tobi1983 schrieb: Empfiehlt es sich vielleicht dann einen Schritt auf das JC z.B. zuzugehen?
Auf keinen Fall. Zahlungswilligkeit zu zeigen ist eins der dümmstmöglichen Signale. Das führt unter Garantie zu mehr, höher, weiter, länger und einer generellen "mit dem können wirs ja machen", "da können wir zulangen", "was für ein Trottel" - Haltung.
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Meine Ex bekommt ja einen Titel, könnte meine Ex mit Ihrem Anwalt auch die Rückstände seit Januar mit diesem titeln eintreiben? Oder ist der Titel lediglich für die zukünftigen Unterhaltszahlungen?
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Das ist für die Zukunft. Die Zeit ab rechtsgültiger Aufforderung musst du nicht titulieren. Fällig wird der Betrag aber trotzdem, eine Einmalzahlung oder in Raten.
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(22-05-2014, 13:18)p schrieb: Das ist für die Zukunft. Die Zeit ab rechtsgültiger Aufforderung musst du nicht titulieren. Fällig wird der Betrag aber trotzdem, eine Einmalzahlung oder in Raten. Das ist gut zu wissen, vielen Dank. Ab morgen bin ich offiziell Vater :/
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Herzliches Beileid, wie man in diesem Land dazu leider sagen muss. Hast du deine Ansicht zum Thema Umgang nochmal überdacht?
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22-05-2014, 13:45
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22-05-2014, 13:46 von tobi1983.)
(22-05-2014, 13:40)p schrieb: Herzliches Beileid, wie man in diesem Land dazu leider sagen muss. Hast du deine Ansicht zum Thema Umgang nochmal überdacht?
Ja, vorerst will ich keinen Umgang. Dafür habe ich aktuell einfach kein Geld, auch Sprit oder Unternehmungen kosten...von der Zeit mal abgesehen. Zudem hat Sie einen neuen Typen, den Sie nächstes Jahr heiraten wird und Vater "spielt" und die kleine anscheinend richtig gern hat. Es wäre also möglich das er das Kind adoptiert, das wurde zumindest angedeutet. Da will ich mich auch nicht dazwischen stürzen. Spätestens wenn Sie heiraten und die kleine anders heißen soll werden Sie es sich überlegen. Ein kleiner Hoffnungsschimmer, auch wenn es gelogen war. Man braucht schließlich Hoffnung.
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Das glaube ich nicht. Er hätte jetzt schnell, kosten- und problemlos eine kalte Adoption durch eine einzige Unterschrift machen können, nämlich unter die Vaterschaftsanerkennung.
Nö, das saubere Pärchen will Familie spielen, sie wollen alle aus einem Kühlschrank essen und du bist als jemand eingeplant, der diesen Kühlschrank auffüllt.
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(22-05-2014, 13:45)tobi1983 schrieb: Spätestens wenn Sie heiraten und die kleine anders heißen soll werden Sie es sich überlegen.
Zur Einbenennung bedarf es keiner Adoption. Wenn das Kind den Nachnamen der Mutter trägt und die Mutter das alleinige Sorgerecht hat, bedarf es zur Einbenennung noch nicht einmal Deiner Zustimmung.
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(22-05-2014, 13:48)p schrieb: Nö, das saubere Pärchen will Familie spielen, sie wollen alle aus einem Kühlschrank essen und du bist als jemand eingeplant, der diesen Kühlschrank auffüllt. Das wäre die Wahrheit, mit der ich nicht leben kann. Also erfinde ich mir meine kleine Rosa Märchenwelt in der es so läuft
(22-05-2014, 13:50)Theo schrieb: Zur Einbenennung bedarf es keiner Adoption. Wenn das Kind den Nachnamen der Mutter trägt und die Mutter das alleinige Sorgerecht hat, bedarf es zur Einbenennung noch nicht einmal Deiner Zustimmung. Das gemeinsame Sorgerecht werde ich wohl kriegen, da es dem Kindeswohl dienen "kann". Sie hat nichts gegen mich vorzutragen. Im Gegensatz zu Ihr habe ich einen festen Job und eine höhere Schulbildung. Für die zukünftige Entscheidungen ist also mein "Gedanke" vom Vorteil für das Kind. Und dann braucht Sie meine Zustimmung oder er adoptiert es.
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(22-05-2014, 13:54)tobi1983 schrieb: Sie hat nichts gegen mich vorzutragen.
tobi1983 schrieb:Ja, vorerst will ich keinen Umgang.
Wer findet den Fehler?
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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(22-05-2014, 15:06)Sixteen Tons schrieb: (22-05-2014, 13:54)tobi1983 schrieb: Sie hat nichts gegen mich vorzutragen.
tobi1983 schrieb:Ja, vorerst will ich keinen Umgang.
Wer findet den Fehler?
Der Fehler bist du. Sorry aber hier irgendeinen Quark zu zitieren ist wohl nicht die netteste Art sich in einer Diskussion einzumischen. Das Gericht weiß nicht das ich keinen Umgang will.
Zitat:Begehrt ein nichtehelicher Vater auch die elterliche Sorge für das gemeinsame Kind, ist er nun nicht mehr alleine auf den guten Willen der Mutter angewiesen. Denn sollte die Mutter des gemeinsamen Kindes sich nun weigern mit ihm zusammen eine Sorgeerklärung zu unterschreiben, kann der Vater durch einen Antrag beim Familiengericht die gemeinsame elterliche Sorge (gemeinsames Sorgerecht) vom Familiengericht einrichten lassen, wenn zu erwarten ist das dies dem Kindeswohl entspricht.
Besonders Interessant ist dabei die niedrige Schwelle die das Bundesverfassungsgericht dafür angesetzt hat, es muss nur zu erwarten sein das es dem Kindeswohl entspricht.
- Es muss also nicht bewiesen werden das es dem Kindeswohl entspricht.
- Es muss nicht für das Kindeswohl dienlich sein.
Sondern nur wenn dargelegt wird, dass eine gemeinsame elterliche Sorge das Kindeswohl gefährden würde, ist die gemeinsame elterliche Sorge nicht einzurichten.
the notorious iglu
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Du @Tobi solltest hier nicht die Leute beschimpfen, die die Schwachstellen, um nicht zu sagen monströsen Dummheiten, in deinen Überlegungen offen legen.
Wenn es dein Ziel ist möglichst wenig zu blechen und etwas anderes kann man deinen Einlassungen nicht entnehmen, dann brauchst du kein gemeinsames Sorgerecht.
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Er will die geS, um was gegen die Einbennung in die Hand zu kriegen und hofft, dass es so zu einer Adoption kommt.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
the notorious iglu
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Er kann ja hoffen was er will. Sixteen Tons hat bereits herausgearbeitet, dass daraus nichts wird.
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(22-05-2014, 21:40)iglu schrieb: ...dass daraus nichts wird.
Ist für das Kind ( es) wohl auch besser...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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22-05-2014, 22:00
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22-05-2014, 22:03 von TSV 1860 Muenchen.)
Servus tobi1983,
auch wenn ich nach Deinen Schilderungen und vor allem nach dem Verhalten der Gegenseite ein anderes Ergebnis des Vaterschaftstests erwartet hatte, so ist es gut, dass da nun Klarheit herrscht. Man kann nur hoffen, dass beim Test nichts manipuliert werden konnte.
Der erfahrene Forist "Sixteen Tons" weist zu Recht auf einen Widerspruch hin, den Du schnellstens für Dich auflösen solltest. Du musst jetzt genau wissen, was Du willst. Umgang ja oder nein. Erst nachdem Du Dir darüber klar geworden bist und dies auch hier mindestens genauso eindeutig zum Ausdruck gebracht hast, kann man Dir brauchbaren, zukunftssicheren Support geben. Der 16-Tonner hat das ganz bestimmt nicht garstig gemeint. Im übrigen sind mir während des Threads mehrere Widersprüche bei Dir aufgefallen. So schriebst Du beispielsweise, dass sich keiner an die fette Kuh sonst ranwagt und plötzlich hat diese fette Kuh einen Neuen am Start, der nächstes Jahr sogar geheiratet werden soll
Beste Grüße,
Markus
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