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Alles ab II würde ich weglassen. Klingt nach "Kriegstreiberei" (also so als ob du der KM einfach nur eine reinwürgen willst), bzw. ist überflüssig. Falls du die nicht zustandegekommende JA-Vereinbarung ins Spiel bringen willst, reicht sowas:
- Als "Rechtfertigung" für die Umgangsverweigerung führt Frau KM eine vor dem Gerichtsbeschluss beim JA diskutierte, jedoch nie tatsächlich geschlossene - insofern gegenstandslose - Vereinbarung an. -
Im übrigen würde ich beantragen, den ausgefallenen Umgang in den Sommerferien nachzuholen - damit machst du auch nochmal deutlich, dass es dir in erster Linie um Umgang geht und nicht nur darum, die KM für ihre Verfehlungen bezahlen zu lassen.
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Hola,
ich bin kein Jurist, stimme aber Skipper zu, das ist zu lang. Das mit der angedachten Vereinbarung beim JA interessiert das Gericht nicht, es gilt der Gerichtsbeschluss. Beziehe Dich auf den und gut ist.
Viel Glueck und halt uns auf dem Laufenden.
Kay
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15-04-2014, 19:06
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15-04-2014, 19:14 von resistance01.)
Heißa, soeben öffne ich verwundert Gerichtspost.
Gestern den Antrag auf Ordnungsgeld gestellt, heute schon eine Erwiderung da?
Nächster Gedanke: Die KM hat Beschwerde gegen den letzten Umgangsbeschluss eingereicht? Oder hat sie ein ganz neues unsinniges Verfahren los getreten?
Des Rätsels Lösung: Sie hat natürlich Letzteres getan - Antrag auf einstweilige Anordnung vom 10.04.14 mit dem Inhalt, dass der Umgangsbeschluss vom 04.03.14 dahingehend geändert wird, dass Sohnemann ausnahmsweise die erste Hälfte der Osterferien bei ihr vebringt. Ein äußerst kluger Schachzug, der in der gegenwärtigen Situation auch von den erfahrensten Juristen nicht hätte besser ersonnen werden können!
Die Richterin hat sie selbstverständlich, höchst verägert über solchen Unfug, mit deutlichen Worte abgewatscht: Keine VKH, Antrag zurückgewiesen, Ermahnung.
Ich freue mich schon auf das Ordnungsgeld, das Mami ins Haus steht, aber sie hat es noch besser, sprich noch teurer für sich, gemacht.
Kaum zu fassen, dass sie tatsächlich auch einen Anwalt gefunden hat, der einen solchen Antrag ans Gericht schickt. Na ja, der wirkte schon in der mdl. Verhandlung zum Umgang wie der letzte Looser.
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Die Gegenseite hat sich nunmehr schriftlich zur Sache geäußert und ein Vermittlungsverfahren beantragt, das ich ablehnen werde. Gleichzeitig wird zur mdl. Verhandlung in der Hauptsache geladen.
Wieso findet überhaupt eine mdl. Verhandlung wegen des Antrags auf Ordnungsmittel statt? Die Lage ist doch sonnenklar: KM hat sich nicht an den Umgangsbeschluss gehalten und dies sogar durch ihren dämlichen Antrag auf EA zur Abänderung desselben dokumentiert.
Was passiert denn, wenn ich da einfach gar nicht hingehe?
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Könnte das vielleicht auch eine Chance sein, die eigenen Umgangszeiten auszuweiten?
Nachdem das Ruchtergesocks tendenziell faul ist und gerne Vergleiche protokolliert, wäre es doch möglich einen Tag mehr pro Woche zu erzielen im Gegenzug zum Verzicht auf ordnungsmassnahmen.
Natürlich muss die neue Maßnahme wieder entsprechend abgesichert werden.
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(19-05-2014, 13:57)resistance01 schrieb: Wieso findet überhaupt eine mdl. Verhandlung wegen des Antrags auf Ordnungsmittel statt?
Geht es wirklich nur um Ordnungsmittel? Oder hat die Mutter auch irgendwelche Anträge gestellt?
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Auf jeden Fall hingehen! Ansonsten geht das nicht in Deinem Sinne aus.
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(19-05-2014, 13:57)resistance01 schrieb: dämlichen Antrag auf EA zur Abänderung desselben dokumentiert.
Was passiert denn, wenn ich da einfach gar nicht hingehe?
Was steht dort genau? Was will sie ändern? Vorsicht bei mir ist die KM damit durchgekommen.
Wegen Ordnungsmittel ist das nicht und wenn sie glück hat kommt sie da auch noch gut raus. Lass lieber den Sekt da wo er ist. Du brauchst Deinen Kopf jetzt zum denken.
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Die Anträge der Gegenseite lauten:
1. Meinen Antrag auf Ordnungsmittel zurückweisen
2. Ein Vermittlungsverfahren nach § 165 FamFG einleiten
Sonst nichts.
Die Idee, auf Ordnungsmittel zu verzichten und dafür den Umgang auszuweiten, ist hervorragend. Das werde ich probieren, wenn ich ohnehin zu dem Termin muss.
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Ansonsten gemäss Abs. 5:
"Wird weder eine einvernehmliche Regelung des Umgangs noch Einvernehmen über eine nachfolgende Inanspruchnahme außergerichtlicher Beratung erreicht oder erscheint mindestens ein Elternteil in dem Vermittlungstermin nicht, stellt das Gericht durch nicht anfechtbaren Beschluss fest, dass das Vermittlungsverfahren erfolglos geblieben ist. In diesem Fall prüft das Gericht, ob Ordnungsmittel ergriffen, Änderungen der Umgangsregelung vorgenommen oder Maßnahmen in Bezug auf die Sorge ergriffen werden sollen. (...)"
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Kommentare zum anhängenden Entwurf erbeten.
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Meines Erachtens müsste das noch irgendwie positiver formuliert werden.
Vielleicht so:
1. Kind hat Schwierigkeiten in Schule, Vater kann helfen. Umgangszeiten sollen aber nicht zu reinen Nachhilfestunden umfunktioniert werden. Daher ist eine Ausweitung der Präsenz bei Vater nötig.
a) von Freitag bis Montag
b) ein Nachmittag unter der Woche
Selbstverständlich mit Ordnungsmassnahmen belegt.
Für den Fall, dass KM diesem Antrag zustimmt, wird einem Verzicht auf Ordnungsmassnahmen wegen Umgangsvereitelung in der Vergangenheit zugestimmt, schließlich würde KM mit der neuen Regelung das Kindeswohl fördern ...
PS: mein Sohn ist in der Schule abgestürzt und ich musste zusehen, durfte aber nicht unterstützen/helfen. Das ist grausam! Lernen im 14 tägigen Abstand bringt leider überhaupt nichts! Das ist nur ein Placebo zur Beruhigung der eigenen Nerven und derer des Kindes. Erst seitdem wir feste Nachmittage (wöchentlich nicht 14tägig) haben, hagelt es in "unseren" Fächern die guten Noten. Ich lerne mit ihm ganz bewusst nur Englisch und Mathe, damit die anderen Fächer als Referenz für die untätige KM vorhanden bleiben. Sonst erlebe ich wieder, dass (alle) guten Noten mit ihren Aktivitäten zusammen hängen und meine Lernerei nur eine Drangsalierung des Kindes darstellt.
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Hi,
ist das Schreiben schon raus? Für mich ist Deine Vorgehensweise nicht klar, einen Beschluss, an den sich die KM nicht hält, mit allen Beteiligten (KM, JA, Gericht etc.) wieder zu diskutieren. Als Ergebnis erhälst Du u.U. einen Vergleich (denn das ist der Zweck dieses Verfahrens). Was machst Du, wenn sie sich an diesen wieder nicht hält?
Außerdem ist das Vermittlungsverfahren kein Wunschkonzert, zu dem Du die Bedingungen diktieren kannst. Du hast die Möglichkeit der Stellungsnahme gegeüber dem Gericht. Auch wenn Du an Deinem Ordnungsgeldantrag festhälst, kann das Gericht ein Vermittlungsverfahren anordnen.
LG,
Mux
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Nein, ist noch nicht raus.
@Mux: Was würdest Du also empfehlen? Einfach auf keinen Vergleich einlassen?
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Es geht hier zur Zeit nicht um Vergleich oder nicht Vergleich. Du sollst dem Gericht eine Stellungnahme schicken, ob Du das Vermittlungsverfahren ablehnst und an Deinem Ordnungsgeldantrag festhälst oder ob Du dem Vermittlungsverfahren zustimmst. Dementsprechend sollte dann das Schreiben (sachlich) begründet werden. Dann beschließt das Gericht.
Ich kann Dir da nichts raten - nur den Brief so nicht abzuschicken - denn Du musst entscheiden, in welche Richtung es gehen soll. Zustimmung zum Vermittlungsverfahren signalisiert Verhandlungsbereitschaft, damit hat sich aber Dein Ordnungsgeldantrag erledigt. Beim Festhalten am Antrag kann es sein - muss aber nicht -, dass wirklich das Ordnungsgeld gegen die KM verhandelt wird. Ausgang ungewiss.
Du bist offensichtlich anwaltlich nicht vertreten, bist Du Dir sicher, das allein zu machen?
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Ja, ich will keinen Anwalt mehr. Ich habe durchgängig schlechte Erfahrungen.
Nach meiner Zustimmung zum Vermittlungsverfahren wurde nicht gefragt, sondern es wurde einfach auf Antrag der Gegenseite eröffnet und zur mdl. Verhandlung terminiert (derselbe Termin, wie die Verhandlung in der Hauptsache zum Antrag auf Ordnungsmittel).
Eine schriftliche Stellungnahme ist mMn gar nicht unbedingt erforderlich. Wenn ich allerdings versuchen will, mehr Umgang rauszuholen, wäre es gut, das schon mal auf dem Tisch zu haben.
Es ist allerdings fraglich, ob ein Beschluss zum Umgang vom 04.03.14 jetzt schon wieder in einem Vermittlungsverfahren zum Antrag auf Ordnungsmittel gekippt wird.
Kann eine Erweiterung des Umgangs denn überhaupt Gegenstand des Vermittlungsverfahrens sein?
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Hat das Gericht bereits ein Vermittlungsverfahren angeordnet? Das ging nicht klar aus Deinen Angaben hervor.
Du hast dann die Zeit zur Stellungnahme bereits verstreichen lassen.
Kannst Du die gerichtliche Anordnung mal reinstellen?
LG,
Mux
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Zeit verstreichen lassen??? Ist doch erst seit Montag da.
Welche Anordnung meinst Du?
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Hi,
Du beantragst Ordnungsgeld. Gericht stellt dem Anwalt der KM diesen Antrag zu. Dieser wiederum stellt einen Antrag ans Gericht, Deinen Antrag abzuweisen und stattdessen ein Vermittlungsverfahren zu veröffnen. Das Gericht schickt Dir diesen wieder zu.
So jetzt käme Deine Stellungnahme an das Gericht, z.B. Vermittlungsverfahren abzuweisen und den Ordnungsgeldantrag zu entscheiden bzw. zu terminieren. (ist das erfolgt??)
JETZT entscheidet das Gericht etwas: z.B. Das Vermittlungsverfahren zu eröffnen und sendet Dir diese Entscheidung des Gerichtes zu!
Wo sind wird denn jetzt in der Abfolge
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22-05-2014, 16:49
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22-05-2014, 16:49 von resistance01.)
Zitat:Du beantragst Ordnungsgeld. [...] Das Gericht schickt Dir diesen wieder zu.
Ganz genau.
Zitat:So jetzt käme Deine Stellungnahme an das Gericht [...].
Bisher noch nicht geschehen.
Das Gericht hat mir zwei Ladungen gleichzeitig geschickt:
1. In der Sache "Ordnungsgeld, ich ./. KM"
2. Im Vermittlungsverfahren, das auf Antrag der KM durchgeführt wird
Der Termin ist derselbe. Der Schriftsatz des gegnerischen Anwalts hängt 2. an.
Zitat:JETZT entscheidet das Gericht etwas: z.B. Das Vermittlungsverfahren zu eröffnen und sendet Dir diese Entscheidung des Gerichtes zu!
Ist bereits entschieden, ohne dass ich eine Möglichkeit zur Stellungnahme hatte. Ich verstehe das so: Die Richterin wird zu dem Termin einfach zunächst versuchen, zu vermitteln. Sollte das nicht gelingen, geht's fließend zur Hauptsache über, in der über meinen Antrag auf Ordnungsmittel entschieden wird. Eine erneute schriftliche Stellungnahme meinerseits erfolgt höchstens fakultativ, und zwar bevor der Termin stattfindet.
Was ist daran unklar?
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13-06-2014, 11:40
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13-06-2014, 11:43 von resistance01.)
Der Beschluss ist da (s. Anhang). Vielen Dank noch mal für Euer aller Hilfe!
Ich habe übrigens darauf verzichtet, zu versuchen, mehr Umgang rauszuholen und im Gegenzug den Ordnungsgeldantrag fallen zu lassen. Das erschien mir doch nicht sinnvoll, weil der Umgang erst mit Beschluss vom 04.03.14 geregelt worden ist und es mir außerdem wichtiger war, dass die KM versteht, dass sie sich an Vereinbarungen zu halten hat, damit der Umgang endlich, unabhängig vom Umfang, REGELMÄßIG und VERLÄSSLICH stattfindet.
Dementsprechend habe ich mich auch im Vorfeld der Verhandlung nochmals schriftlich geäußert und bin auch währenddessen in keinster Weise vom Kurs abgewichen, obwohl der gegnerische RA mancherlei Nebenkriegsschauplätze eröffnen wollte. Gedroht hat er mir auch: Antrag auf Entzug des Sorgerechts u. dergl. War höchst amüsant, wie die mit allen Mitteln versucht haben, aus der Nummer rauszukommen. Hat nichts genützt.
Positive Überraschung: Die Dame vom JA hat weder gelogen, noch die KM in Schutz genommen. Was ist denn da beim JA los?!
Ich hätte noch zwei Fragen zum Beschluss:
1. Ist es üblich, dass die Höhe des Ordnungsgeldes nicht angegeben wird, oder kommt dazu noch ein weiterer Schrieb?
2. Ist es rechtens, dass keine Gerichtskosten erhoben werden? Das ist schon das zweite Mal, dass die Richterin den Unfug der KM gratis bearbeitet. Beim ersten Mal erging die Entscheidung über den Antrag auf EA der KM, der völlig unsinnig war und auch dementsprechend von der Richterin kommentiert wurde, ebenfalls für lau. Was soll das?
the notorious iglu
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Für Lau ist das nicht. Die darf ihren Anwalt zahlen. Es ist häufig so, dass familiengerichtliche Verfahren gerichtsgebührenfrei gestellt werden. Das ist an sich nichts ungewöhnliches.
Na, mal sehen, ob das Gericht das Ordnungsgeld eintreibt. Vorher mag ich noch nicht so recht gratulieren. Aber über die Anwaltskosten darf man sich schon freuen.
the notorious iglu
Unregistered
Um deine Frage bezüglich des Ordnungsgeldes zu beantworten, solltest du den letzten Satz des Beschlusses einmal lesen. Vergiss nicht, sie auf Schadenersatz zu verklagen, sofern dir ein Schaden wegen der ausgefallenden Ferien entstanden ist.
Ich habe die RVG nicht im Kopf aber so 400€ dürften das an Anwaltskosten wohl schon sein.
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