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Steuernachzahlung und Unterhalt
#1
Hallo liebes Forum,liebe Mitglieder und Leidensgenossen,

ich habe mich zum 01.01.2014 von meiner Ehefrau getrennt. Die Lohnsteuerklassen wurden im März auf 4/4 geändert. Ich trage sämtliche Verbindlichkeiten für unser gemeinsames Haus was zur Zeit zum Verkauf steht. Der Unterhalt wurde durch eine Anwältin berechnet. Jetzt hat sich das Finanzamt rückwirkend für 2014 die Steuernachzahlung von meinem Gehalt geholt. Ich habe jetzt bedeutend weniger als der gesetzliche Mindestbehalt von 1100€. Die Banken wollen ihr Geld und der Unterhalt soll auch bezahlt werden. Gibt es eine Möglichkeit für einen Monat den Unterhalt zu kürzen bzw. aus zu setzten?
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#2
Wenn der Unterhalt nur "berechnet" wurde, dann gilt das als freiwillige Vereinbarung. Du kannst die Höhe also jederzeit ändern. Das ist nicht das Problem. Das Problem ist die Frage, ob deine Ex daraufhin auf Trennungsunterhalt klagt und wieviel ein Richter festlegen wird. Dann kann es dir passieren, dass du so viel zahlen musst wie vorher - plus die nicht unerheblichen Verfahrenskosten.

Was sagt denn deine Ex? Vielleicht kommt ihr ja zu einem neuen Konsens über die Unterhaltshöhe.
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#3
Welche Nachzahlung denn?

Mit welcher Begründung?

Ist der Unterhalt tituliert?
Wenn nein, kannst du zahlen soviel du willst und solltest auch nicht mehr zahlen als du mit 4/4 musst.

Alles was du zuviel bezahlst bekommst du nicht zurück und weckt nur weitere Begehrlichkeiten.
Hat die Anwältin den Unterhalt nach 3/5 berechnet? Dann rechnet sie nicht in deinem Sinne und du solltest aufhören, ihr zu glauben.

Gib uns doch mal deine Zahlen, damit wir eine Kontrollrechnung machen können.
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#4
Primär wurde der Unterhalt auf 3/5 berechnet. Dies geschah im Oktober 2013. Offizielle Trennung erfolgte am 1.1.14. Die Steuerklassen wurden im März auf 4/4 geändert. Eine Neuberechnung des Unterhalts wurde noch nicht gemacht da sich meine Verbindlichkeiten zum gegenüber der Bank zum 30.06. ändern. Das gemeinsame Haus wird zu diesem Zeitpunkt verkauft. Ich würde auch gerne die Berechnungen mal schicken aber ich bekomme das hier nicht hin.
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#5
Klick in das Eingabefeld auf "Beitragsvorschau". Im nächsten Fenster klickst du auf "Attachement hinzufügen" und dann kannst du eine oder mehrere Dateien hochladen. Achte aber darauf, dass alles anonymisiert ist.
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#6
Wer nutzt gerade noch das Haus? Hat Exe eigene Einkünfte?
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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#7
Das Haus steht seit April leer. Bis April wohnte meine Ehefrau mit den Kindern drin. Ja meine Frau hat Einkommen
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#8
Zahlen Daten Fakten[attachment=862][attachment=863][attachment=864][attachment=865][attachment=866]

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#9
So wie ich das aus den Unterlagen sehe, hast Du Dir mehr Zahllasten aufgebürdet als deine Ex.

Zwischen den Steuerschulden und Bankschulden, die für gemeinsame Aktivitäten vor der Trennung entstanden sind, gibt es keinen erklärbaren Unterschied. Insofern müsste die Ex auch entsprechend mit in die Haftung bzw. Von ihrem Gehalt einen Beitrag zur Tilgung leisten. Sie ist noch über Selbstbehalt.

Wenn die Diskussion mit Finanzamt vor dem 30.6. zu kompliziert wird, dann kannst du das ggf über Hausverkauf regeln?
Jedenfalls könntest du beim Finanzamt relativ einfach eine Stundung erhalten. Schlage den Leuten eine Ratenzahlung für 6 Monate vor.
Und beteilige die Ex an der Tilgung, ggf forderst du von ihr Unterhalt!
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(Donovan)
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#10
Habt ihr eine gemeinsame Anwältin? Ich habe in etwa das gleiche Brutto und wurde in Stufe 4 der D´dorfer Tabelle eingestuft. Dein verbleibendes Netto von 1907 wurde in Stufe 2, also von 1500-1900 eingruppiert, was ich als Glück bezeichnen würde!
Wir wissen alle, daß die Hälfte aller Ehen mit der Scheidung enden. Aber die andere Hälfte enden mit dem TOD! Wir haben also nochmal Glück gehabt
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