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Besuch vom GV
Zitat:wird ein Mehrbedarf von 17 vom Hundert der maßgebenden Regelbedarfsstufe anerkannt, soweit nicht im Einzelfall ein abweichender Bedarf besteht.

Kannst Du mir das übersetzen, Camper?

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(14-05-2014, 16:36)Blumentopferde schrieb:
Zitat:wird ein Mehrbedarf von 17 vom Hundert der maßgebenden Regelbedarfsstufe anerkannt, soweit nicht im Einzelfall ein abweichender Bedarf besteht.

Kannst Du mir das übersetzen, Camper?

Der Regelbedarf liegt derzeit bei 392 €, soviel ich weiß. Da kommen 17 % hinzu, wenn Du keinen höheren Bedarf geltend machst. Ist ca 67 €

Mein Hausarzt wohnt zum Beispiel 26 km entfernt. macht hin und zurück 52 km * 0,30 € = 15,60 € pro Arztbesuch. Nach 4 Arztbesuchen im Monat habe ich die 17 % schon verballert.

Selbst wenn man noch die Kosten hinzu rechnet, die der Warenkorb für den Verkehr her gibt (Strassenverkehr, ihr Ferkel!!!) , ca 35 €, bin ich schon nach 8 Arztbesuchen des Hausarztes im Monat am Limit. Facharztbesuche, Krankengymnastik und so was noch gar nicht eingerechnet.

lg

Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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Ich versteh das nicht so ganz.
Was bringt mir das bei einem Selbstbehalt von 800,- €??

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(14-05-2014, 17:09)Blumentopferde schrieb: Ich versteh das nicht so ganz.
Was bringt mir das bei einem Selbstbehalt von 800,- €??

Der familienrechtliche Selbstbehalt darf nicht unter den sozialrechtlichen Selbstbehalt fallen.

Familienrechtlich sind die Wohnkosten ja schon mit eingerechnet,

Sozialrechtlich kommen sie noch dazu. Und eben Deine krankheitsbedingten Aufwendungen. 17 § des Regelbetrages pauschal, ohne Beweise, mehr mit Vorlage der entsprechenden Bestätigungen.

Im Familienrecht heisst es Krankheitskosten sind vom Einkommen abzuziehen, also mindestens die 67 €, bei Nachweis der Krankheitskosten eben mehr.

Im Sozialrecht erhöht es eben lediglich Deinen Bedarf.

Angenommen, Du hast ein Einkommen von 1000 €

Familierechtlich ziehst Du Deine Krankheitskosten ab und liegst Du dann bei 800 €, gibt es eben keinen Unterhalt mehr.

Im Sozialrecht hast Du 392 € + 67 € für Dein Merkzeichen G + die Wohnkosten als Bedarf + weitere Krankheitskosten aus unvermeidbarem Aufwand.

lg

Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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Super. Danke.

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@Blumentopferde hast Du die EV (jetzt Vermögensauskunft) durch den Einsatz der KM abgeben müssen oder war das wegen einer anderen Sache?
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Die Reihenfolge war: 6 Wochen Kontosperrung wegen Kontopfändung, Besuch vom GV, EV abgegeben, Strafanzeige wg 170er

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Du hast also die EV wegen der Kindesmutter abgegeben und dann kam erst der 170er ist das richtig ?

Sollte das so sein war das keine gute Idee...von der KM!
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Genauso.

Wieso? Was meinst du?

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Die EV und vor allen Dingen die neue Vermögensauskunft sind ein evtl. Grund dafür das die "Leistungsfähigkeit" eingeschränkt ist.

Es gibt Arbeitgeber die von Einstellungen aufgrund einer EV(Vermögensauskunft) abstand nehmen.

Das gleiche gilt auch f. die Lohnpfändung. Sollte die KM während der Arbeitssuche nicht auf die Lohnpfändung verzichten kann das dazu führen das Du während der Probezeit rausfliegst.

Kein potenzieller AG möchte Drittschuldner bei seinem neuen Arbeitnehmer sein.

...schlecht dann auch für den Staatsanwalt !Beweise u.s.w.
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Ja die iss vor lauter Zerstörungswut so blöd und hat nicht bedacht dass ich aufgrund dieser aktionen keinen job mehr bekomme und sie kein geld.
kurz darauf habe ich meine eu rente bekommen. Habe fertig.
Nun noch titel auf 0 setzen lassen und die alte kotzt bis Weihnachten. Muhaahaahaa

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@raid Wenn die KM während der Arbeitssuche nicht auf die LOHNPFÄNDUNG verzichtet evtl. per RA noch drauf hingewiesen wird...dann hat der Staatsanwalt ein Problem !...und dort fangen auch die Berufungen an.
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Zu geil der Gedanke.
Muhaahaahaa

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(14-05-2014, 20:36)Blumentopferde schrieb: Zu geil der Gedanke.
Muhaahaahaa

Eine Frage habe ich noch. Hast Du die EU-Rente unbefristet?

lg

Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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Ne. Diese Art Rente wird per Gesetz nur für 2 Jahre gewährt. Dann läuft sie automatisch aus, wenn ich nicht mind. 6 Monate vorher einen Verlängerungsantrag stelle, inkl. Gutachten durch 2 Ärzte. Ab dem 9. Jahr der Bewilligung geht sie automatisch auf unbefristet über. So der aktuelle Stand.

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Danke für die Antwort. Dann habe ich ja alle Chancen, die Rente gleich unbefristet zu bekommen, wenn mein Gutachter von EU seit mehr als 10 Jahren aus geht.
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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Update


Die Verhandlung diese Woche war ein Witz. Es wurde ganz klar angegeben, dass "in meinem Haushalt eine leistungsfähige Person lebt, die mich ja nicht verhungern lassen würde" und mir somit mein Selbstbehalt um 10% gekürzt. Krankheitskosten wurden auch nur ein sehr kleiner Teil angerechnet (7€ pro Monat) und auch nur bis Ende 2014.
Unterhalt wurde festgelegt auf 80 € pro Kind (2). Titel wird auf 22% geändert (wenigstens was positives). Die Krönung war aber die Frage in welchen Raten ich die Rückstände zahlen möchte. 50€ mindestens. Zur Erinnerung ich habe volle Erwerbsminderungsrente ca. 890 €.
Nachdem ich dankend abgelehnt habe hat die KM und die Ratte die Moralkeule rausgeholt und dann waren es plötzlich auch wieder MEINE Kinder und die armen Kinder und nicht mal das bischen Geld sind mir meine Kinder wert usw....
Dann wurde noch "belegt" dass ich zusätzlich "für die Kinder" arbeiten könnte da ich ja schon 1h im Gerichtssaal gesessen habe und in der Zeit locker für die Kinder hätte arbeiten können.
Sobald das Urteil da ist wird es veröffentlicht.

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Ein paar Zahlen sind ja schon genannt. Unterhalt also insgesamt 160 EUR. Von den 890 EUR bleiben dir also 730 EUR. Davon sollst du noch 50 EUR Rückstände zahlen. Soso. Sollte dir fiktives Einkommen unterstellt worden sein, so hätte auch der Selbstbehalt in Richtung Erwerbstätiger angehoben werden müssen.

Die Moralkeule von Exen und Mietmäulern muss man sich nicht anhören. Wer nicht die Traute halt, diesen Figuren das verlogene Maul zu stopfen (keinen Respekt vor dem Richter, ist völlig unangebracht!), der geht einfach aus dem Saal. Verloren hat man ja sowieso.
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Schreit nach nächster Instanz.
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(04-06-2014, 09:30)Nappo schrieb: Schreit nach nächster Instanz.

Abgesehen davon...er hat doch schon die EV abgegeben!...P-Konto müsste auch schon vorhanden sein und dort steht der eingetragenen Freibetrag.

Es dürfte also nichts zu Pfänden sein...
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(04-06-2014, 09:50)Arminius schrieb: Abgesehen davon...er hat doch schon die EV abgegeben!...P-Konto müsste auch schon vorhanden sein und dort steht der eingetragenen Freibetrag.

Es dürfte also nichts zu Pfänden sein...

Ich habe auch die Info bekommen, dass es zwar rechtlich jetzt so ausschaut aber wenn ich nicht zahl hamm se Pech da die Untergrenze wohl bei 890 eus liegt und mehr kann nicht gepfändet werden. Die Ratte hat da gleich nach dem Staasianwalt geschrien und ganz viel gedroht mit anderen Möglichkeiten an das Geld zu kommen.

@Nappo
Mein Anwalt ist nicht so recht zu motivieren. Kein Wunder was der an Arbeit hat und dafür bekommt... Er meinte das lohnt sich alles nicht und am Ende würden wenn überhaupt nicht mehr als 20,- rauskommen und die Gegenseite häte die MÖglichkeit ein Gutachten zu bestellen damit der rausfindet dass ich doch noch 84Minuten am Tag "für die Kinder arbeiten kann".

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Such mal im Forum nach § 850d ZPO.
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was ist mit § 850b?

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(04-06-2014, 10:20)Blumentopferde schrieb: was ist mit § 850b?

Er meint die "verschärfte" Pfändung wegen Kindesunterhalt...
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(04-06-2014, 10:20)Blumentopferde schrieb: was ist mit § 850b?

Wenn da nur Absatz 2 nicht wär.
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