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BGH: Haftbefehl gegen die Mutter, weil sie den leiblichen Vater nicht nennt
#1
Aktenzeichen: Bundesgerichtshof I ZB 87/06, Pressemeldung http://www.pr-inside.com/de/scheinvater-...742796.htm

"Eine Mutter kann notfalls per Haftbefehl dazu gezwungen werden, einem Scheinvater Auskunft über den tatsächlichen Erzeuger ihres Kindes zu geben."

In Wirklichkeit geht es natürlich nur darum, einen neuen Unterhaltspflichtigen zu finden, nachdem der erste (=Scheinvater) weg ist. Die Mutter kann das trotzdem sehr leicht umgehen, deswegen ist das Urteil leider wertlos. Es reicht, wenn sie irgendetwas von einer Sauforgie am Strand von Mallorca erzählt, keine Erinnerung nach 3 Liter Sangria, zwei Wochen später schlug der Schwangerschaftstest an, natürlich habe sie angenommen dass nur ihr Mann mit ihr etc. etc....
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#2
Auch n-tv hat wieder die Schlagzeile parat:

http://www.n-tv.de/Echten_Vater_verschwi...05524.html

Und hier gebe ich "p" auch wieder im vollen Umfang Recht. Es geht nur darum, den nächsten Pflichtigen zu finden. Normalerweise, wenn die Mutter es nicht sagt, müsste SIE zur Rückzahlung der zu Unrecht gezahlten Unterhaltsbeträge des Scheinvaters verdonnert werden, ganz einfach.
Ausserdem wäre das für mich ein echter Fall von Sorgerechtsentzug, weil einer solchen Lügnerin doch kein Kind anvertraut werden kann.

gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
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#3
(07-08-2008, 16:06)p schrieb: Die Mutter kann das trotzdem sehr leicht umgehen, deswegen ist das Urteil leider wertlos. Es reicht, wenn sie irgendetwas von einer Sauforgie am Strand von Mallorca erzählt, keine Erinnerung nach 3 Liter Sangria, zwei Wochen später schlug der Schwangerschaftstest an, natürlich habe sie angenommen dass nur ihr Mann mit ihr etc. etc....

P, schreib bitte doch so was nicht!!! Du gibst doch Tipps!!!
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#4
Der Trick ist alt. Wurde immer schon angewendet, wenn die Mutter Sozialleistungen wollte. Da wird auch sehr eindringlich nach dem Vater gefragt. Dann kommt immer die Story mit dem alkoholischen Filmriss...
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#5
Noch was dazu:
http://www.stattweb.de/baseportal/NewsDe...ws&Id=3517

Und eben seh ich am Aktenzeichen, dass der Beschluss des BGH gar nicht vom Familiensenat getroffen wurde, sondern vom ersten Senat. Es ging also nicht um Familienrecht, sondern um die Umsetzung gerichtlicher Entscheidungen, Verfahrensrecht.
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