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07-06-2014, 10:33
Hallo liebe Mitglieder,
ich habe mich nun auch hier angemeldet, da ich nach stundenlangen Recherchen im Internet nun nicht mehr weiter weiß und hoffe, hier ein paar Ideen zu bekommen.
Mein ExFreund und ich haben uns in diesem Jahr getrennt. Wir haben eine gemeinsame Tochter von 2 Jahren.
Ich bin aktuell im ALG2 Bezug (in der Schwangerschaft wurde mein befristeter Arbeitsvertrag nicht verlängert). Mein Ex hat in seinem studierten Beruf jahrelang keinen (längerfristigen) Job gefunden und im letzten Jahr ein 2. Studium begonnen. Er finanziert das Studium und sein Leben durch ein monatliches Darlehen seiner Eltern.
Nun ist es so, dass ich vom Jobcenter aufgefordert wurde Unterhaltsvorschuss zu beantragen.
Mein Exfreund möchte aber nichts mit dem Amt zu tun haben, hat aber nicht die finanziellen Möglichkeiten, Unterhalt zu zahlen.
Natürlich möchte er auch keine Schulden anhäufen.
Selbstverständlich möchte auch ich keinen Nachteil haben.
Ich habe nun alle möglichen Optionen durchdacht:
1. Ich beantrage Unterhaltsvorschuss: Dann häuft er allerdings monatliche Schulden in Höhe von 133 Euro an, die er zurückzahlen muss. Da aufgrund seines 1. abgeschlossenen Studiums eine Erwerbsobliegenheit vorliegt. Es sei denn er kann irgendwie begründen, dass das 2. Studium notwendig ist. Weiter kommt SEIN Wunsch noch hinzu, dass er nichts mit dem Amt zu tun haben möchte.
2. Wir vollziehen das 50/50 Modell- sprich unsere Tochter ist zu 50% bei ihm und zu 50% bei mir. Dies ist allerdings nur theoretisch möglich. Praktisch hat er aber überhaupt keine Zeit für sein Kind.
Außerdem würde mir dann 50% der Regelleistung für unsere Tochter gestrichen werden und der Mehrbedarf für alleinerziehende würde auch wegfallen (was ich ja inoffiziell dennoch weiterhin wäre)
3. Mein Ex bezahlt einen monatlichen Unterhalt von 133 Euro- aus eigener Tasche, ohne Unterhaltsvorschuss. Aber ich frage mich, ob das so möglich ist??? Und mann alle Probleme damit umschiffen könnte?!
Ich möchte nicht, dass mein Exfreund (finanzielle) Probleme hat (oder gezwungen wird, sein Studium zu unterbrechen) und wir dadurch Streit haben und unsere Tochter darunter leidet... aber ich will mir auch keine Probleme machen.
Für ein paar Tipps und Anregungen wäre ich sehr dankbar.
Liebe Grüße Junili
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07-06-2014, 10:57
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07-06-2014, 11:04 von sorglos.)
Die möglichen Optionen hast du ja schon benannt.
Am sinnvollsten fürs Kind wäre wohl die 2. Option. Ihr legt eine schriftliche Elternvereinbarung über die hälftige Betreuung im wöchentlichen Wechsel der Unterhaltsvorschussstelle vor. Da dann keine überwiegende Betreuung vorliegt, lehnt da Amt den Antrag ab und du hast einen Beleg für deine Mitwirkungspflicht gegenüber dem JC.
Dann würdest du weiter (!) den hälftigen AE-Zuschlag bekommen. Allerdings nur die hälftige Regelleistung, weil dann ja nur das Kind bei dir hälftig versorgt werden muss. Bei dir stünden also weniger Aufwand und minus 182€ zu Buche.
Dafür sollte er dann auch die zeitlich Verantwortung übernehmen und er müsste sich überlegen, ob ihm das leichter fällt als der "Streß" mit dem Amt.
Ergänzend könnte er übrigens die Leistungen fürs Kind (2. Hälfte) beantragen und würde auch noch einen Teil der Wohnkosten bekommen. Das Kind wäre nämlich bei ihm bedürftig und lebte in Haushaltssgemeinschaft mit einer Person mit Auschlusstatbestand (=Studium). Aber dazu ist er vielleicht unwillig, weil dann hätte er ja auch "Streß" mit dem anderen Amt. Aber ein bischen Zusammenarbeit kann sich für euch beide lohnen.
Wenn nicht, dann wäre nur die 3.Option sinnvoll, weil die 1. über kurz oder lang zu einem extra teuren Gerichtsverfahren, betrieben von der UVG-Stelle führen wird.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
hi,
deine Absicht, deinen Ex jeglicher Verantwortung zu entbinden mag ja durchaus ehrenhaft sein aber du bist in erster Linie eurem Kind und dir verpflichtet.
Ich halte nichts davon, Männer auszunehmen wie die Weihnachtsgänse aber keine Zeit für die Betreuung UND kein Geld für den KU geht nun mal nicht zusammen.
Beteilligt er sich hälftig (oder wenigstens annähernd) an der Betreuung kann man natürlich au den KU verzichten, du ja dann auch mehr Zeit hast, einer erträglichen Erwerbstätigkeit nachzugehen.
Aber sich aus beidem raushalten? Neee, da solltest du nicht mitmachen.
Biete ihm ein 50/50- Betreuungsmodell an (in welchem Turnus macht sich der Wechsel für euch am besten), lehnt er das ab, beantrage Unterhaltsvorschuss.
Zitat:Mein Exfreund möchte aber nichts mit dem Amt zu tun haben
Naja, er hat eine Verantwortung mindestens seinem Kind gegenüber, da geht es nicht nach "möchten". Gehts in deinem Leben nur nach " möchten"?
Zitat:Natürlich möchte er auch keine Schulden anhäufen.
Aber du sollst welche anhäufen, weil du keinen Unterhalt bekommst und keinen UVS beantragst?
DU willst ihm keine Probleme machen, nimmst aber in kauf, dass er dir und der Tochter welche macht?
Ich kann kein Kind in die Welt setzen und weder finanziell NOCH zeitlich dafür verantwortlich sein wollen.
mmm
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Option 4:
Das Kind in einer Ganztagsbetreuung geben, und selbst arbeiten gehen.
So macht man sich nicht abhängig von Staat oder Ex.
Zitat:Weiter kommt SEIN Wunsch noch hinzu, dass er nichts mit dem Amt zu tun haben möchte.
dann muss er sich halt strecken.....ist ja kein Ponyhof hier.
Mein Ex hat das Amt auch nicht gerne, wollte aber weder betreuen noch Unterhalt zahlen....
Es geht weder um SEINEN Wunsch noch um DEINEN, sondern ausschließlich um den Wunsch eures Kindes. Und das möchte bittedanke finanziell versorgt sein und beide Elternteile so oft wie möglich um sich haben.
Du scheinst mir erwachsen genug, dem Kind das zu ermöglichen, dem KV allerdings sollte seine Verantwortung auch nochmal wirklich nahe gebracht werden.
mmm
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In Szenario 1 würde er zu Unterhalt verurteilt (den er tatsächlich gar nicht zahlen kann), denn ein Zweitstudium kann er als Unterhaltspflichtiger nicht anführen zur Begründung, warum er keinen Unterhalt zahlt. Das würde euch unweigerlich tief in die Behörden- und Gerichtsschiene zwingen. Ganz ohne Dein Zutun. Bereits durch das Jobcenter oder Jugendamt.
Im Moment glaubt er noch, ohne Mitbetreuung des gemeinsamen Kindes studieren zu können. Das ist eine Fehllannahme, durch die er noch viel mehr verlieren wird wie er sich jetzt vorstellen kann. Gerade für Studenten mit Kind wurde sehr viel getan, die Kinderbetreuungsmöglichkeiten an den Universitäten sind z.B. erstklassig. Er sollte sich noch einmal ernsthaft damit beschäftigen, einen deutlichen Anteil an der Betreuung zu übernehmen, damit wären wie Sorglos geschrieben hat die meisten Vorteile für alle verbunden. Schick ihn doch mal hierher ins Forum.
@tumi
Zitat:Option 4:
Das Kind in einer Ganztagsbetreuung geben, und selbst arbeiten gehen.
So macht man sich nicht abhängig von Staat oder Ex.
Es geht ja nichtmal um BU, sondern um KU.
Sie soll das Kind in Ganztagsbetreuung geben, damit das JC keinen Antrag von UVS fordern kann?
Damit der Ex also nichtmal den Mindestunterhalt zahlen muss, NOCH Betreuung sicherstellen muss? Neeeee, so habe ich das Ansinnen der Väter auf dieser Seite bisher nicht verstanden.
Und wenn ein Vater weder zeitlich noch finanziell einstehen will fürs Kind ist das echt ein Armutszeugnis.
mmm
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(07-06-2014, 11:13)mimamause schrieb: ausschließlich um den Wunsch eures Kindes. Und das möchte bittedanke finanziell versorgt sein
So ein Blödsinn. Seit wann versteht ein Kind von 2 Jahren was Geld ist?
oller Korinthen ka...r
das RECHT eures Kindes.....
und Väter, die sich weder finanziell NOCH betreuungstechnisch beteilligen wollen gibtzs ja hier nicht, gelle ;-)
Aber ich schließe hier, ich habe alles gesagt, was ich dazu denke
mmm
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Es steht doch eh ausser Frage, dass Junili kein Leben am Tropf des Jobcenters anstrebt, wahrscheinlich sucht sie ohnehin einen Job. Für den Moment und möglicherweise rückwirkend die letzten Monate nutzt das aber nichts, die gegenwärtigste Gegenwart ist das Problem. Die beste Lösung dafür ist eben signifikante Mitbetreuung des gemeinsamen Kindes.
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(07-06-2014, 11:13)p schrieb: In Szenario 1 würde er zu Unterhalt verurteilt (den er tatsächlich gar nicht zahlen kann), denn ein Zweitstudium kann er als Unterhaltspflichtiger nicht anführen zur Begründung, warum er keinen Unterhalt zahlt. Das würde euch unweigerlich tief in die Behörden- und Gerichtsschiene zwingen. Ganz ohne Dein Zutun. Bereits durch das Jobcenter oder Jugendamt.
Im Moment glaubt er noch, ohne Mitbetreuung des gemeinsamen Kindes studieren zu können. Das ist eine Fehllannahme, durch die er noch viel mehr verlieren wird wie er sich jetzt vorstellen kann. Gerade für Studenten mit Kind wurde sehr viel getan, die Kinderbetreuungsmöglichkeiten an den Universitäten sind z.B. erstklassig. Er sollte sich noch einmal ernsthaft damit beschäftigen, einen deutlichen Anteil an der Betreuung zu übernehmen, damit wären wie Sorglos geschrieben hat die meisten Vorteile für alle verbunden. Schick ihn doch mal hierher ins Forum.
Hm, das Problem ist das er schon Mitte 30 ist, seine Eltern sein Leben finanzieren (wenn auch als Darlehen) und er das Studium schnellstmöglich abschließen will. Das Studium dauert allerdings noch ein paar Jahre (nach Jobs guckt er weiterhin).
Nach seinem 1. Studium hat er wirklich nichts von Dauer gefunden. Ich habe das die Jahre über mitbekommen und das war wirklich sehr frustrierend.
Wenn er das nachweisen kann, kann man ihn dann zwingen, sein Studium abzubrechen?
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Also mal ehrlich Junili,
deine Aussage:
(07-06-2014, 10:33)Junili schrieb: Ich möchte nicht, dass mein Exfreund (finanzielle) Probleme hat (oder gezwungen wird, sein Studium zu unterbrechen) ... Doch aus deinen 3 Optionen lese ich heraus, dass es dir um Geld geht.
Wenn nicht: Wie wäre es mit einer Versöhnung mit deinem Ex?
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(07-06-2014, 11:39)tumi schrieb: Also mal ehrlich Junili,
deine Aussage:
(07-06-2014, 10:33)Junili schrieb: Ich möchte nicht, dass mein Exfreund (finanzielle) Probleme hat (oder gezwungen wird, sein Studium zu unterbrechen) ... Doch aus deinen 3 Optionen lese ich heraus, dass es dir um Geld geht.
Wenn nicht: Wie wäre es mit einer Versöhnung mit deinem Ex?
Lieber Herr Tumi,
Du hast wirklich keinen Schimmer :-D
Du weißt es sicher selber: Im Leben geht es um viele Dinge und leider auch ums Geld!
Eine Aussöhnung ist leider zum jetzigen Zeitpunkt ausgeschlossen.
Aber danach habe ich ja generell nicht gefragt.
Ich möchte gerne die optimalste Lösung für alle Beteiligten:-)
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Moin, wenn seine Eltern eh alles finanzieren, koennten sie das ja auch fuer ihren Enkel tun......
Ansonsten muss er halt seinen Hintern hochbekommen und Euer Kind mitbetreuen. Ich wuerde da an seiner Stelle nicht drueber nachdenken muessen und es sofort tun. Studium hin oder her, wenn man nur will, ist das moeglich.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
Zitat:wenn man nur will, ist das moeglich.
das scheint hier aber das Problem...
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(07-06-2014, 11:38)Junili schrieb: Wenn er das nachweisen kann, kann man ihn dann zwingen, sein Studium abzubrechen?
Nein. Aber man kann ihn zwingen, Unterhalt zu bezahlen. Und wenn er das nicht tut, ihn pfänden und wenn nichts zu pfänden ist, ihm Schulden aufzuhäufen.
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(07-06-2014, 11:53)Junili schrieb: Eine Aussöhnung ist leider zum jetzigen Zeitpunkt ausgeschlossen.
Was meinst du damit?
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07-06-2014, 12:34
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07-06-2014, 12:36 von Junili.)
(07-06-2014, 12:05)p schrieb: (07-06-2014, 11:38)Junili schrieb: Wenn er das nachweisen kann, kann man ihn dann zwingen, sein Studium abzubrechen?
Nein. Aber man kann ihn zwingen, Unterhalt zu bezahlen. Und wenn er das nicht tut, ihn pfänden und wenn nichts zu pfänden ist, ihm Schulden aufzuhäufen.
Und wie hoch wären dann die Schulden?
In Höhe des Unterhaltvorsschusses von 133 Euro monatlich? Oder berechnet an dem Einkommen als Volontär in seinem Beruf zwischen monatlich 400 und 1700 Euro?
Oder gemessen an seinem erlernten Beruf mit Berufserfahrung mit einem Gehalt zwischen 1200 und 8000 Euro monatlich?
Ich will einfach wissen, was da auf mich zukommt. Je mehr Ärger er hat, desto mehr Ärger habe ich...
(07-06-2014, 12:31)tumi schrieb: (07-06-2014, 11:53)Junili schrieb: Eine Aussöhnung ist leider zum jetzigen Zeitpunkt ausgeschlossen.
Was meinst du damit?
Ich möchte hier keine persönlicheren Dinge schreiben.
Aber schließlich hat man ein gemeinsames Kind und das wird uns für immer verbinden. Keiner weiß, was die Zukunft bringt...
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Da kann alles rauskommen im Intervall zwischen Unterhaltsvorschuss und Mindestunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle.
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(07-06-2014, 12:37)p schrieb: Da kann alles rauskommen im Intervall zwischen Unterhaltsvorschuss und Mindestunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle.
Ok, danke für diese Information. Ich denke, wir werden uns mal bei einem Anwalt beraten lassen.
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07-06-2014, 12:55
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07-06-2014, 13:01 von sorglos.)
(07-06-2014, 11:17)mimamause schrieb: Damit der Ex also nichtmal den Mindestunterhalt zahlen muss, ... Lass doch einfach diesen moralischen Unsinn. Der Regelsatz vom Amt ist auch "nichtmal den Mindestunterhalt". Hast du dich darüber auch aufgeregt?
@Junili
Na wenn du jetzt zum Anwalt gehst - dann wird der auf jeden Fall einen honorarträchtigen Fall gewinnen. Bei der Vertretung von KU-Muttis gewinnt der immer. Das Honorar zahlt dann ja der "Unterhaltsschuldner". Er wird dir mit einem Maximum den Mund wässrig reden. Er wird von der Option 2 abraten, weil dann gibts ja kein Honorar für ihn. Den daraus folgenden Ärger tragt nur ihr als Eltern.
Das Kind und letztlich du (weil es dir Freiräume schafft) werden aber von Option 2 profitieren. Das eigentliche Problem ist, dass der Vater derzeit nicht einsieht, dass er Betreuungsverantwortung (mit-)übernehmen muss, wenn er studieren will. Wenn er das Problem allein dir aufschultert, wird er noch mehr verlieren. Arbeite lieber daran. Aus (Mindest-)Verantwortung gegenüber dem Kind.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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(07-06-2014, 12:55)sorglos schrieb: (07-06-2014, 11:17)mimamause schrieb: Damit der Ex also nichtmal den Mindestunterhalt zahlen muss, ... Lass doch einfach diesen moralischen Unsinn. Der Regelsatz vom Amt ist auch "nichtmal den Mindestunterhalt". Hast du dich darüber auch aufgeregt?
@Junili
Na wenn du jetzt zum Anwalt gehst - dann wird der auf jeden Fall einen honorarträchtigen Fall gewinnen. Bei der Vertretung von KU-Muttis gewinnt der immer. Das Honorar zahlt dann ja der "Unterhaltsschuldner". Er wird dir mit einem Maximum den Mund wässrig reden. Er wird von der Option 2 abraten, weil dann gibts ja kein Honorar für ihn. Den daraus folgenden Ärger tragt nur ihr als Eltern.
Das Kind und letztlich du (weil es dir Freiräume schafft) werden aber von Option 2 profitieren. Das eigentliche Problem ist, dass der Vater derzeit nicht einsieht, dass er Betreuungsverantwortung (mit-)übernehmen muss, wenn er studieren will. Wenn er das Problem allein dir aufschultert, wird er noch mehr verlieren. Arbeite lieber daran. Aus (Mindest-)Verantwortung gegenüber dem Kind.
Hallo sorglos,
an und für sich wäre ich total für das 50/50 Modell, aber der Kindsvater hat einfach keine Zeit. Letztendlich würde es dann so laufen, wie in der Vergangenheit 90-99% mache ich und er kann es gut begründen, wieso er keine Zeit hat (sein Studium). Ich stehe dann alleine da und wenn ich mich beklage, bin ich doch selber Schuld, weil ich eine Trennung wollte und es wird völlig ausser Acht gelassen, das das alles auch vor der Trennung schon so war...
eben!
und es geht eben nicht, dass sich ein Part komplett rauszieht....
Wenn du jetzt behaupten würdest, du hättest keine Zeit, würde er dann das Kind zu 99% Übernehmen?
Zitat:aber der Kindsvater hat einfach keine Zeit
Neee, so ist es nicht, er NIMMT sie sich nicht. Und er nimmt sich auch keine Zeit, nen vernünftigen KU auf die Beine zu bekommen, geschweige denn den Mindestunterhalt.
Und das in der Kombi geht nicht.
Ihr habt ein gemeinsames Kind, für das ihr auch beide verantwortlich seid.
Wenn er das nicht begreift, bedarf es eben verschiedener Gerichtsbarkeiten, die ihm das begreiflich machen.
@sorglos
Zitat:Lass doch einfach diesen moralischen Unsinn
Ihr seid hier, weil ihr von euren Exen nicht aus dem Leben eurer Kindergedrängt werden und finanziell nicht ausgenommen werden wollt.
Aber umgekehrt ist schon in Ordnung, oder was?
mmm
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Im Grunde ist es doch ganz einfach: In dem Umfang, wie @Junili den Kindesvater entsprechend dessen Wunsch "aussen vor" halten will, muß sie auf Leistungen für das Kind verzichten.
Ist der Vater bereit, sich i. S. seines Kindes zu verhalten, ergäbe sich die für alle optimale Situation.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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(07-06-2014, 10:33)Junili schrieb: Wir vollziehen das 50/50 Modell
Was würde ich dafür geben! Ich muss auch arbeiten aber die Zeit hätte ich.
Die Antwort liegt doch auf der Hand entweder er beteiligt sich oder er muss Zahlen. Das kannst Du so begründen bei dem 50/50 Model könntest Du halbtags arbeiten. Aber sich nicht kümmern und auch nicht zahlen wollen geht nicht.
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen!
Für Gerichte gilt! Kein Kind kein Geld !!!
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