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Umgangskosten und SGB II
Vielen Dank für den luziden Bericht. Für den unmittelbaren Augenblick mag ein Vergleich für die Richterin geboten und erstrebenswert erscheinen, allerdings schiesst sich die Justiz damit ins gewaltig ins eigene Knie. Ein rechtswirksamer, veröffentlichter Beschluss hätte ähnlichen Fällen die Grundlage entzogen, ebenfalls vor Gericht zu gehen.

Erledige einen Fall, dünge damit Hunderte mehr - aus Sicht von Anwälten sicher nett, aber sonst... eine offene Einladung an die Jobcenter, weiter Berechnungen und Gründe zu fälschen, sorry, ich meinte natürlich "gelegentlich menschlich, nicht immer 100% aufmerksam" zu bescheiden.

Für dich persönlich ist das Ergebnis sicher okay, Gratulation dazu.
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Vergleiche sind schon ok, wenn sie zum eigenen Vorteil sind. Aus eigener Erfahrung hätte ich dazu geraten gleich eine vollstreckbare Ausfertigung zu verlangen. Die Worte des Jobcenters, auch in Form eines Vergleichs gegossen sind keine stabile Brücke.
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Danke an alle für die Blumen. Auch die t-faq hat mit zu
diesem Erfolgserlebnis beigetragen.

Entscheidend waren m. E. hier aber weder wohlformulierte
Rechtsbehelfe oder Begabung zur Zitierfähigkeit von Entscheidungen der Sozialgerichtsbarkeit, sondern vor allem meine Beharrlichkeit.
Die Zermürbungsstrategie ist nicht aufgegangen.

Die heutige Dreiviertelstunde, in der 12 Monate eingehenster Prüfung
meiner Frustrationstoleranz abgehandelt wurden, erinnerte mich irgendwie
an einen orientalischen Basar.

@Iglu: Danke für den Tipp. Ich hatte mit meinem "Anwalt" darüber gesprochen. Das Problem ist, das dies ja eine
abstrakte Forderung ist. Es ergab sich kein vollstreckbarer Betrag. Das wäre dann eigentlich ein Fall für das
Verwaltungsgericht.

Ich habe nur die Hoffnung, das ein Anruf bei dem Sozialgericht genügt,
falls das JC wieder zickt. Die Richter dort waren doch recht ungehalten über den Haufen Arbeit, den sie mit mir haben. Aber das ist ja nicht meine Schuld.

Naja, wenn mir die entgültigen Bescheide nicht gefallen, kann ich die
auch noch anfechten.Big Grin

Ich schätze mal, wegen meines dann folgenden Antrags ob der fälligen 4% Verzinsung wird es dann ein weiteres Treffen vor Gericht geben.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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Der Juno steht vor der Tür und immer noch kein Beschluß
von den Hanseaten zur temporären Bedarfsgemeinschaft.

Ich überlege, ob vielleicht eine Verzögerungsrüge angebracht wäre.

Schliesslich bin ich ja auch seelisch damit belastet und die Rüge
wäre Voraussetzung für ein späteres Entschädigungsverfahren wegen der langen Verfahrensdauer, um den immateriellen Schaden wieder gutzumachen.
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Erst Erinnerung, dann Rüge.
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Von der Notwendigkeit, eine Erinnerung vor Erteilung der Verzögerungsrüge lese ich nix in § 198 des Gerichtsverfassungsgesetztes. Es muß "nur" der Tatbestand zutreffen oder es zu erwarten sein, daß das Verfahren übergebührlich lange dauert. Die Entscheidung liegt seit 18 Monaten bei der Sozialgerichtsbarkeit und das bei einer VORLÄUFIGEN Entscheidung, das Hauptsacheverfahren kommt dem ja erst noch nachgelagert!

Man könnte es ja versuchen mit:

"In dem Verfahren...wird hiermit erneut um Sachstandsmitteilung bis zum xx.yy.zz. (14 Tage Frist) gebeten, nach Fristablauf wird Verzögerungsrüge gem. § 198 Abs. 3 S. 1 GVG erhoben."
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Ich höre gerade, das der Leidensgenosse mit seiner
Klage zur temp. BG vor dem Sozialgericht Hildesheim teilweise abgeschmiert ist. Soweit es das anteilige Sozialgeld angeht, ist
das Gericht der Auffassung, er habe sich ausschliesslich an die Mütter wegen der Umgangsgelder zu wenden. Der Kläger argumentiert, es handele sich aber nicht um bereite Mittel und die Mütter seien auch nicht bereit, den Unterhaltsvorschuß anteilig weiterzuleiten.

Was das Sozialgericht in meinem Fall entschieden hat, dessen Beschluß ich dem Kläger zur Verfügung stellte, interessiert das SG dort nicht (...wird nicht gefolgt...).

Aus dem Urteil des BSG v. 02.07.2009 Az. B 14 AS 54/08 R, sei erkennbar, das es gerade nicht darauf ankommt, ob es sich bei dem UVG um bereite Mittel handelt oder nicht, so das Gericht dort.

Der Kläger bleibt auf den hälftigen Kosten seiner Rechtsvertretung sitzen.
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Gestern wurde mir durch die Mutter mitgeteilt, das eine meiner
Töchter krank sei (Diarrhoe) und ich mich jetzt zu ihrer Betreuung
freistellen lassen sollte. Sie müsse arbeiten und sie wäre schon bei der letzten Erkrankung eingesprungen. Ich erwiderte nur kurz, ich würde die Lütte gleich abholen und dann würde meine Mutter für sie sorgen. Ich hörte die Mutter am Telefon Luft holen:

"Du willst ja wohl nicht im Ernst das Kind zu deiner Mutter bringen?"
Ich gab zurück:
"Wieso? Das ist doch legitim. Ich muß arbeiten, genauso wie du."
Die Mutter:
"Entweder du übernimmst die Betreuung, oder keiner."
Ich:
"Dann keiner."
Sie:
"Dann hat es sich erledigt. Bemühe dich bloß nicht."

Als ich dann heute morgen meine jüngsten Kinder in den Kindergarten brachte, war die KM weg und als Betreuung hatte ihr Vater (gerade im Urlaub) den Platz eingenommen.
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Meine Ex erklärt sich stetst für Allein erziehend.
Damit ist sie auch alle verantwortlich.
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Moin ST,

Wie DU Betreuung und Versorgung des Kindes organisierst, das ist allein Deine Sachen. Hierzu der Mutter Einzelheiten mitzuteilen, war nicht sonderlich geschickt.

Aber gut. Nun hat ein anderer die Versorgung übernommen und Du kannst ungestört Deinen Dingen nachgehen - und kannst Dich bei anderer Gelegenheit kindkrank melden und einspringen.

S.
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(13-06-2014, 09:22)Skipper schrieb: Moin ST,

Wie DU Betreuung und Versorgung des Kindes organisierst, das ist allein Deine Sachen. Hierzu der Mutter Einzelheiten mitzuteilen, war nicht sonderlich geschickt.

Aber gut. Nun hat ein anderer die Versorgung übernommen und Du kannst ungestört Deinen Dingen nachgehen - und kannst Dich bei anderer Gelegenheit kindkrank melden und einspringen.

S.

Hallo Skipper,

ich sehe keinen Grund, der Mutter das nicht vorab mitzuteilen.
Das Kind hätte ja sowieso von der Art und Weise Bericht an die Mutter erstattet. Für eine Mitkrankmeldung gibt es keinen Grund, die Betreuung wäre ja sichergestellt gewesen.

Der Treppenwitz ist hier doch, das jetzt ein anderer Großelternteil
die Betreuung übernimmt. Meine Mutter darf allerdings nichts regeln. Sie hat "Hausverbot", auch bei den Eltern der Mutter. Die Geschenke von meiner Mutter an unsere Kinder werden dort aber gerne genommen. Wenn z. B. von Oma in eine Geburtstagskarte etwas Geld beigelegt, dann wird das Geld genommen und an das Kind weitergereicht. Die persönlichen Zeilen an das Kind werden, noch bevor von dem beschenkten Kind gelesen, entsorgt. Es könnte ja sein, das meine Mutter gar nicht so ein garstiger Mensch ist, wie er in dem Haushalt dort dargestellt wird und das Kind die Beschreibung der Oma von der eigenen Mutter dann in Frage stellt.

Ansonsten sind die Kinder auch mit meiner Mutter vertraut und haben dort auch zwischenzeitlich nach der Trennung schon übernachtet.
Meine Mutter hat durchaus einen autoritäreren Erziehungsstil, als die
Kinder das gewohnt sind. Insofern mag eines der Kinder den Aufenthalt nicht als paradiesisch empfinden, aber kindeswohlgefährdend ist es auch nicht.

Das die Mutter also ein grundsätzliches Problem mit MEINER Mutter hat, ist aber nicht ein Problem des Kindes oder meines.

@Raid: Die Ex-Schwiegereltern und die Ex betonen immer, das meine Mutter für sie
faktisch nicht existent und damit rechtlos und ihre Namensnennung gleich einem roten Tuch ist. Den Aufenthalt dort würden die Kinder
sowieso nicht mögen und die Ex bringt ein echtes Opfer, wenn sie dann für das Kind zuhause bleibt.

Die Gesetzeslage brauche ich den dreien da gar nicht zu erläutern. Du kannst auch genau so gut versuchen, einem Holzpfosten das
ohmsche Gesetz beizubringen.

In konkret diesem Fall ist das keine Umgangsverweigerung, denn hier wurde ich ja "gebeten", mich über den Standardumgang hinaus zu
engagieren.
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(13-06-2014, 10:14)Sixteen Tons schrieb: ich sehe keinen Grund, der Mutter das nicht vorab mitzuteilen.
...

ihre Namensnennung gleich einem roten Tuch ist.

War die Provokation beabsichtigt?
Das Gute ist in gewissem Sinne trostlos.     Franz Kafka
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(13-06-2014, 10:37)karlma schrieb:
(13-06-2014, 10:14)Sixteen Tons schrieb: ich sehe keinen Grund, der Mutter das nicht vorab mitzuteilen.
...

ihre Namensnennung gleich einem roten Tuch ist.

War die Provokation beabsichtigt?

Eine Provokation war das m. E. nicht. Es war doch durchaus
entgegenkommend, es anzubieten, als die Forderung "Du MUSST dich krank schreiben lassen für das Kind" gleich abzuschlagen oder mit Nichtreagieren zu beantworten.

Es geht hier auch gar nicht um die Befindlichkeiten der Mutter sondern um das erkrankte Kind. Wenn die Mutter dann meint, sie sei nicht auf die Betreuung durch die Oma angewiesen, dann bitte schön, muß SIE das anders regeln. Das war nicht von vornherein so beabsichtigt, ich hätte das so geregelt, das die Mutter die Oma nicht mal zu Gesicht bekommen hätte und das habe ich auch so kommuniziert.
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Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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Katja Kipping von "Die Linke" hat den geplanten "Rechtsverschärfungen" oder auch "...vereinfachungen" im SGB II in einer kleinen Anfrage an die Bundesregierung auf den Zahn gefühlt.

Neben anderen geplanten Änderungen geht es auch um die zeitweise Bedarfsgemeinschaft. Wieviele Personen betroffen sind, wieviel Geld an die Antragsteller für Umgangswahrnehmung ausgezahlt werden, das sind alles unbekannte Parameter. Laut Antwort der Bundesregierung gibt es für Leistungen zur Umgangswahrnehmung an hilfebedürftige Eltern und Kinder wie auch in einer Anfrage aus 05/2013, keine statistischen Erhebungen.

Kleine Anfrage der Linken, Antwort der Bundesregierung v. 04.06.2014:

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/016/1801628.pdf

Auch wenn keine Daten zu den ausgezahlten Leistungen im Zusammenhang mit der Umgangswahrnehmung vorliegen, ist der Bund aber
sehr gnatzig über den anfallenden Verwaltungsaufwand.

Zitat:Das Vorliegen temporärer Bedarfsgemeinschaften erfordert aufwändige, tageweise Berechnungen der Ansprüche des Kindes in verschiedenen
Bedarfsgemeinschaften und ggf. der Elternteile; diese Berechnungen ziehen für beide Bedarfsgemeinschaften umfangreiche
Bewilligungsbescheide mit umfangreichen Berechnungsbögen nach sich.

Bemerkenswert auch die Aussage zum Mehrbedarf für Alleinerziehende:

Frage:
Zitat:Hält die Bundesregierung die vom Gesetzgeber für die Einführung eines Mehrbedarfszuschlags für Alleinerziehende gegebene Begründung für weiterhin gültig, und wie bewertet die Bundesregierung heute die Mehrbedarfszuschläge
für Alleinerziehende?

Antwort:
Zitat:[..]Die im Rahmen des Bundessozialhilfegesetz (BSHG) im Jahr 1985 verankerten Vorschriften und Begründungen zur Einführung eine Mehrbedarfs für Alleinerziehende ist für die heutige Regelbedarfssystematik ohne Bedeutung

Ja wie jetzt? Die Leistungen gibt es einfach so?
Was ist denn dann jetzt falsch? Die Datenerhebung für die Festlegung des Regelsatzes oder die Anspruchsgrundlage für Alleinerziehende?

Antwort der Bundesregierung zu der selben Frage zur zeitweisen Bedarfsgemeinschaft von Sabine Zimmermann ("Die Linke") von Mitte Mai 2013 (Antwort zur Frage 51):

http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/17/17239.pdf
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Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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Wieviel Geld sie auszahlen, interessiert sie nicht - nur, welchen Aufwand es macht, die Zahlungshöhe zu berechnen?
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Nö, das muß sie auch nicht interessieren, im Vordergrund steht
die Verwaltungspraktikabilität bei der "Betreuung" von hilfebedürftigen und erwerbsfähigen Personen. Es ist ja auch erklärtes Ziel der Kommunen, das Umgangskostenproblem aus dem Rechtskreis des SGBII loszuwerden. Damit stellt sich dort auch die Frage nicht mehr, wie hoch die Trennungsfolgekosten sind.

Es gibt dort u. a. einen Ansatz, die Leistungsberechnung für Umgangswahrnehmung den Mitarbeitern zuzuschanzen, die im SGB VIII tätig sind. Dann müssen die Jugendämter seitenweise Bescheide erlassen. In Bezug auf die anfallenden Kosten in der Verwaltung sehe darin allerdings keinen Unterschied, ob das jetzt ein Jobcenter oder ein Jugendamt das macht...
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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(17-06-2014, 11:36)Sixteen Tons schrieb: ... ob das jetzt ein Jobcenter oder ein Jugendamt das macht...

Das hätte mMn das Potential für eine Verschlimmbesserung. Ich habe ja SGB VIII-Mittel für meinen Sohn beantragt. Ich schätze ´mal den Aufwand, der dabei betrieben wird, als höher ein, als die Mittel, die für meinen Sohn fließen könnten.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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Hinzu kommt, das die Kollegen vom JA selber schon personaltechnisch
lange Zeit jenseits aller Belastungsgrenzen fahren, genauso wie
in den Jobcentern. Es macht also auch dort keinen Unterschied, ob A oder B es machen wird.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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Ja, wenn der Ruf nach größtmöglicher Gerechtigkeit auf dem Wege von Centfuchserei umgesetzt wird...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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Auf Tagesschau.de:

Zitat:Experte zu komplizierten Hartz-IV-Regelungen:
"Ein undurchdringlicher Sozialdschungel"

Stefan Graaf, GF des Jobcenters "StädteRegion Aachen",
über die aktuellen Probleme bei der Umsetzung der bestehenden
Regelungen zum Sozialleistungsbezug in den Jobcentern und zu den geplanten "Regelungsvereinfachungen".

Zitat:[..]Und wir haben einen immensen Verwaltungsaufwand. Beispielsweise beim Rechtskonstrukt der sogenannten temporären Bedarfsgemeinschaft. Da geht es darum, wann sich Kinder von getrennten Eltern bei Mutter oder Vater aufhalten. Hier muss das Jobcenter taggenau abrechnen und hinterher gibt es dann bei einem Elternteil Nachzahlungen, beim anderen Rückforderungen. Das führt zu Bescheiden, die 50 bis 60 Seiten lang sind, nur um 20 oder 30 Euro hin oder her zu rechnen. Mit der Personalausstattung, die wir haben, ist das kaum noch zu leisten.

Zum Interview:

http://www.tagesschau.de/inland/hartz-in...w-100.html

Da sieht man doch mal, das amtliche Praktikabilität mehr Gewicht hat als das durch die Verfassung geschützte Familienleben.

Wieso ist man im Jahre 2014 nicht per EDV in der Lage, solche Fälle, die es ja spätestens seit 2006 gibt, so abzubilden, das im Ergebnis keine 50 oder 60 Seiten DIN A4 als Produkt einer Leistungsberechnung erforderlich sind? Anschreiben, Berechnungsbogen und Rechtsfolgenbelehrung. Das müsste doch mit 2 bis 3 Seiten zu machen sein. Arbeiten die nur mit Schriftgrösse 24?
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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Mein Änderungsbescheid bzgl. der Umgangskosten passt auf 3 Seiten. Keine Ahnung was man da in Aachen so treibt.
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(18-06-2014, 16:36)Sixteen Tons schrieb: Auf Tagesschau.de:
Stefan Graaf, GF des Jobcenters "StädteRegion Aachen",

http://www.tagesschau.de/inland/hartz-in...w-100.html

Da sieht man doch mal, das amtliche Praktikabilität mehr Gewicht hat als das durch die Verfassung geschützte Familienleben.
Ja, die üppige Pauschalisierung für Alleinerziehende scheint ihm weniger Probleme zu bereiten. Das wird einfach auf Verdacht ausgeschüttet - schön bequem für die Verwaltung.

Man sollte mal genauer nachfragen, z.B. beim Rechnungshof, ob Herr Stefan Graaf zu Unrecht Leistungen auszahlt für Tage an denen sich Kinder gar nicht bei Alleinerziehenden aufhalten, weil das Amt dort gar nicht ermittelt, wie lange die Kinder abwesend sind..... Und keine Bestätigung vom Vater verlangt, wie oft er die Kinder nimmt/nehmen würde.

Einzig kann man ihm zugute halten, dass die Ursache in der Untätigkeit der Politik liegt - die Vater-Kind-Familien bei HartzIV von Anfang an ignoriert hat und das BSG zu der verfassungsgemäßen Notlösung über die temporäre BG gebracht hat.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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(18-06-2014, 16:36)Sixteen Tons schrieb: Da sieht man doch mal, das amtliche Praktikabilität mehr Gewicht hat als das durch die Verfassung geschützte Familienleben.
Trotzdem bin ich der Meinung, dass das Problemfeld Familie im gesamten Thema nur einen Bruchteil davon aus macht, was diesen Bürokratie-Wahnsinn ausmacht.
Das Problem von H4 ist, dass alle Themen/Problematiken über einen Kamm geschert werden.
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Alles in allem eine eigentlich ganz schöne Woche, wenn ich nicht
gerade noch von einem abklingenden grippalen Infekt geschüttelt würde.
Freitag neuen Dienstwagen vom Autohaus gefahren (Ford Fiesta Titanium, Tachostand 30 KM), dann Kinder abgeholt. Für Schwiegermutter und die Ex hätte ich eigentlich Eintritt verlangen müssen, weil die gleich nach meiner Ankunft an den Fensterscheiben hingen und die Innenausstattung bewunderten.

Natürlich wurde auch gleich gefragt, ob das Auto den teurer sei als das vorherige. Ich gab auskunftsfreudig zurück, das das neue Modell jetzt fünf Türen und das nichts extra gekostet hätte.

Jedenfalls verlebten die Kinder und ich ein sehr schönes Wochenende.
Samstags kaufte ich meiner Fünfjährigen ein wunderschönes Paar neue, rote Schuhe.
Danach liess ich meine beiden Jungs vom Friseur verarzten, die es bitter nötig hatten. Zum Schluß hatten nicht nur die Jungs, sondern auch die Mädels farbige Strähnen im Haar. Die Jungs waren jedenfalls im Anschluß vor Stolz gefühlt 2 Köpfe grösser, weil die wegen ihrer zuvor getragenen Pelzmützen schon Spott geerntet hatten.
Danach nahmen wir bei einem amerikanischen Fastfood-Giganten ein Mittagsmahl ein, das hatten sich die Kinder schon länger gewünscht.
Anschliessend erhielt die achtjährige und Papa ein paar Schuhe und schliesslich beendeten wir unsere Shoppingtour in der Spielzeugabteilung eines Drogeriediscounters. Die Jungens deckten sich mit Lego Starwars ein und die Mädels erfreuten sich mit Playmobil und ein paar tanzenden adeligen Mädels ein, die irgendeiner just angesagten Animationsfilmserie
entsprungen waren.
Weil das Wetter heute schlecht war, chillten wir heute ein bisschen und beschäftigten uns mit dem neuen Spielzeug. Mittags sammelten wir meine Grosse von einer Freundin ein und die brachte uns den Umgang mit der Wii bei, die ich jüngst bei ebay geschossen hatte.
Mittags gabs Hackfleisch mit Nudeln mit Jägersauce. Die jüngsten Kinder hauten rein, als gäbe es kein morgen mehr, die älteren Kinder versuchten halbherzig, mit Ketchup irgendetwas geniessbares für sich zu retten oder gingen gleich zum Schokoladenpudding über, der als Nachtisch gedacht war.

Mit Abendbrot gestärkt gings dann abends heimwärts. Nachdem ich mit der zweiten Runde alle Kinder abgeliefert hatte, wurde ich noch kurz zum Diktat einbestellt.
Die Mutter hatte Probleme mit Ihrer Urlaubsplanung, da ich wegen Grippe ein paar Tage ausgefallen bin und nicht wie gewohnt die Kinder morgens in den Kindergarten bringen konnte. Ihr sei nun der Urlaub gestrichen worden, weil sie mich ja "vertreten" mußte. Nun müsse ich in der ursprünglich geplanten Urlaubszeit Nachmittags im Homeoffice arbeiten und die Kinder dann gleichzeitig betreuen. Ich meinte, ich hätte wenig Einfluß auf unsere Personalpolitik und Homeoffice sei dort gar nicht vorgesehen. Darüberhinaus ist auch kein Raum für eine Betreuung der Kinder während meiner Arbeitszeit.

Es kam dann das erwartete Stakkato, das sei ja alles wegen der Kinder, sie müsse ja nach den Anforderderungen des Jobcenters auch arbeiten, weil ich den Unterhalt gekürzt hätte und so weiter.
Es seien ja auch meine Kinder. Nur weil ich mit denen mal beim Friseur war, sei ich ja noch lange kein guter Vater.

Ich warf ein, das ich sehr wohl wüsste, das ich Kinder hätte und ja auch gesetztlich verpflichtet bin, diese mit Barunterhalt zu versorgen.
Außerdem könnten weder die Kinder noch ich etwas dafür, das sich die Mutter arbeitsvertraglich verpflichtet hat, einen Arbeitsplatz mit so ungünstigen Dienstzeiten für eine mögliche Betreuung durch Dritte anzutreten.

Die Mutter meinte dann, das sie dies nicht davon abhängig machen könne, schliesslich wolle sie auch keinen Hilfsarbeiterjob. Außerdem hätte sie mir
ja zu Ehezeiten auch den Rücken freigehalten.

Ich rollte mit den Augen, schaute auf meine Armbanduhr und wandte mich zum Gehen.

Zum Abschied bekam ich mit auf den Weg, das ich jetzt Post von höherer Instanz bekäme. Nicht von ihr oder von ihrem Anwalt, aber auf jeden Fall von oben.

Vielleicht bekomme ich ja jetzt vom Ministerium für Arbeit, Familie und Soziales einen Rüffel, das ich mich nicht genug bemühe, Arbeit, Unterhaltszahlung und Kinderbetreuung unter einen Hut zu bringen.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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Wow -und für wie lange bist Du jetzt pleite? Aber was tut man nicht alles für Kinder...

(29-06-2014, 23:49)Sixteen Tons schrieb: Nur weil ich mit denen mal beim Friseur war, sei ich ja noch lange kein guter Vater.

Ein guter Vater kannst Du werden, wenn Du Mutti Staubsauger und Waschmaschine reparierst, tapezierst und malerst, regelmäßig den Kindern ´was für den Kühlschrank mit gibst und Mutti zu ihren Dates fährst...

ironie an: Im Grunde ganz einfach. Also hau ran, wenn der grippale Infekt abgeklungen ist...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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