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Ordnungsgeld fällig?
#76
"Eine Entscheidung ergeht schriftlich."

Ja, ich habe auch schon gedacht, dass da noch was kommt, fand es aber merkwürdig, dass der Beschluss damit hinsichtlich seines Inhaltes in zwei Etappen kommt (1. Vermittlung gescheitert, Ankündigung der Verhängung des Ordnungsgeldes. 2. Bekanntgabe des genauen Betrages). Das hätte man mMn auch sofort mitteilen können.

Auf jeden Fall schon mal Anwaltskosten. Das Vermittlungsverfahren hat der wahrscheinlich auch nur beantargt, um die Kosten zu treiben. Es gab gar nichts zu vermitteln.
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#77
Das hast Du super gemacht. Big Grin Deine Ex(e) hat jetzt was gelernt.
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen!
Für Gerichte gilt! Kein Kind kein Geld !!!
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#78
(13-06-2014, 16:49)Zala schrieb: Deine Ex(e) hat jetzt was gelernt.
Die lernen nix dazu. Die Kosten werden vom Unterhalt und Kindergeld abgezweigt, oder meint ihr das sie jetzt darunter leiden will, sie muss doch Miete und Lebensmittel zahlen? Ein Kind bekommt den Miesepeter wieder zu spüren und es wird heissen: "Dein Papa hat uns die Butter vom Brot geklaut." Sieger über das Kindeswohl, mal wieder grinsende Rechtsanwälte.

Auch in diesem Kontext. Gut durchgezogen resistance01. Jedes mal wenn der Tampon verrutscht, muss man es ihnen immer wieder vor Augen halten. Immer wieder.
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#79
Schön, dass Ihr Euch mit mir freut! Großartige Unterstützung hier.

Ich denke schon, dass das Ende der Willkürherrschaft ist. Den Minimalumgang, auf den die KM den Kontakt zu meinem Sohn reduziert hat, wird sie jetzt nicht mehr durchkreuzen. Geld ist ihr noch wichtiger als der Wunsch, mir zu schaden.

Danke nochmals. Smile
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#80
Glueckwunsch, hoffen wir mal das es nicht nur 20 Euro Ordnungsgeld werden. Halt uns auf dem Laufenden.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#81
Der erwartete zweite Schrieb (Beschluss) ist angekommen:

-300 € Ordnungsgeld
- die KM trägt die Verfahrenskosten (Verfahrenswert 300 €)

Das macht zusammen mit den Anwaltsgebühren für das Vermittlungsverfahren (Streitwert 1000 €) so um die 700 €, schätze ich mal. Teurer Spaß für eine Hartz IV-Empfängerin!

Die Richterin hat nochmals dezidiert klargestellt, dass es bei diesem Beschluss "0 Entscheidungsspielraum" gab, und dass das Vorbringen der KM, sie hätte im Sinne des Kindeswohls gehandelt, völlig unzutreffend ist.

Außerdem äußert sie sich erbost darüber, dass die KM einen Antrag auf EA zur einmaligen Abänderung der Ferienregelung gestellt hatte, das Kind dann aber einfach in den Urlaub geschickt hat, ohne die Entscheidung abzuwarten. Die Richterin hat offenbar auch die Schnauze voll von dem Nonsens, den die Alte fabriziert.

Tongue

Der innere Reichsparteitag ist in vollem Gange...
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#82
Wenn du Freude an so etwas hast, kannst du sie noch beim Jobcenter anschwärzen, weil sie während der Abwesenheit des Sohnes zu unrecht Leistungen bezogen hat bzw. von den Eltern Sachleistungen für den Sohn erhielt, die sie hätte angeben müssen.
Wenn sie selbst noch mitgefahren ist, ohne sich beim Jobcenter abzumelden, wird es richtig spaßig.
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#83
Sie hätte beim Jobcenter angeben müssen, dass Dritte mit Sohnemann auf eigene Kosten in den Urlaub fahren, oder wie ist das zu verstehen?
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#84
Selbst wenn, zeig sie nicht beim Jobcenter an. Das waere Denunziantentum der untersten Stufe und sowas sollte man bleiben lassen. Du muss ja (leider) immer wieder mit ihr irgendwas absprechen muessen. Da wuerde ich nicht den totalen Krieg herbeibezwingen. Wenn sie lernfaehig ist, hat sie mit dem Ordnungsgeld ihre Lektion gelernt.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#85
(14-06-2014, 15:11)resistance01 schrieb: Der erwartete zweite Schrieb (Beschluss) ist angekommen:

-300 € Ordnungsgeld

Keine ersatzweise Ordnungshaft? Müsste doch auch drin stehen, wenn sie nicht bezahlen kann oder will.

LG

Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#86
Nein, HartzIV Empfänger und Arbeitslosenhilfeempfänger haben einen Ortsabwesenheitsantrag zu stellen, wenn sie ihren Wohnort zwecks Urlaub verlassen möchten.
Unterlässt man das, droht die Heilig Sprechung, Sanktionierung.

Wenn dritte den Urlaub finanzieren, ist zu einem gewissen Grad geldwerter Vorteil gegeben. Zusätzliche Einnahmen sind anzugeben und vom Regelbedarf in Abzug zu bringen.

Beides kann in diesem Fall ausgeschlossen werden, weder war die Mutter unbilligend Ortsabwesend, noch hat sie Geld von dritten für den Urlaub angenommen. Bei den nun
angenommenen Kostenersparnissen sehe ich keinen Schwachpunkt, wo man einen Hebel ansetzen könnte. Schliesslich wird ja das Geld verwendet, damit das Kind von
dritten in der Urlaubszeit versorgt wird.

Was kay anspricht, sehe ich auch so. Solch ein Battlefield (Denunziantentum der untersten Stufe) würde ich auch gar nicht erst betreten.
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#87
(15-06-2014, 11:43)Camper1955 schrieb: Keine ersatzweise Ordnungshaft? Müsste doch auch drin stehen, wenn sie nicht bezahlen kann oder will.
Selbst wenn es drin steht, würden sie das nicht umsetzen. Wo geht denn das Kind hin, wenn Mutti mal ein paar Tage Urlaub auf Staatskosten macht?

In solch einem Fall wird doch gerne die Angelegenheit ausgesetzt, bis man sie in ferner Zukunft noch einmal daran erinnern wird, das da vor zehn Jahren mal was war.
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#88
(15-06-2014, 11:53)comment schrieb: Selbst wenn es drin steht, würden sie das nicht umsetzen. Wo geht denn das Kind hin, wenn Mutti mal ein paar Tage Urlaub auf Staatskosten macht?

Zu Papa. In diesem Fall ganz einfach, denn er will ja Umgang.

LG

Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#89
Zitat comment:
„Nein, HartzIV Empfänger und Arbeitslosenhilfeempfänger haben einen Ortsabwesenheitsantrag zu stellen, wenn sie ihren Wohnort zwecks Urlaub verlassen möchten.
Unterlässt man das, droht die Heilig Sprechung, Sanktionierung.“

Gilt diese Rechtslage auch für eine „alleinerziehende“ KM, die mit den beiden Kindern über 17 Tage von ihrem eigentlichen Wohnort (Entfernung zum jetzigen Wohnort ca. 28 km)ortabwesend ist? Sie „betreut“ das Eigenheim der Eltern, die in den Urlaub gefahren sein sollen, und die Urgroßmutter dort. – Selbst wenn sie angeblich alle paar Tage zwischen den beiden Orten der eventuellen Post (zuständiges Jobcenter) wegen pendeln würde.
Mir ist nichts dergleichen zu Ohren gekommen, das sich die KM bei dem zuständigen Jobcenter abgemeldet (Ortsabwesenheitsantrag) haben soll.
"Tempus Fugit - Amor Manet"
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#90
Moin.

Ich halte von diesem Ordnungsmittel-Gekasper gar nix.
Denn letztlich führt das alles nur noch weiter in die elterliche Zerrüttung und dazu, daß Muttern auf Rache sinnt.

Denn die Mittel dazu bleiben dieser Mutter, wenn sich am Lebensmittelpunkt des Kindes und am Sorgerecht nichts ändert.

Ordnungsmittel sind mE nur ein perfides Mittel, ausgedacht von beschatteten Juristenhirnen, Familien und Kinder weiter zu zerstören - ähnlich der jüngsten 'Reform' zur elterlichen Sorge, die durch die Antragserfordernisse unendliches Leid in die betreffenden Familen bringt.

In meiner Gesamtschau entfaltet Ordnungsgeld nur eine vorübergehende opioide Wirkung auf gekränkte Väterseelen.
OK. Wer's braucht...

Mit Blick auf die zu erwartende Entwicklung und auf das Kind kann ich dem TO daher NICHT gratutieren.

-

Sehr viel zielführender erscheint es mir, darauf hinzuarbeiten, einer solchen Mutter Schritt für Schritt sorgerechtliche Befugnisse zu nehmen. Das ist über Verfahrensbeistand des Kindes möglich, weiter über Umgangspflegschaft, Ergänzungspflegschaft und damit Entzug einzelner sorgerechtlicher Befugnisse, bis hin zum Verlust der elterlichen Sorge insgesamt. Gegengleich natürlich die entsprechende Übertragung auf den Vater.

Bei jedem Schritt hätte die Mutter Gelegenheit Einsicht zu gewinnen, zur Vernunft zu kommen und in eine verantwortungvolle Elternschaft zurück zu finden.

Schwerwiegendes Hindernis für solche Maßnahmen noch immer:
Das Mutterkreuz in Politik und Justiz.

S.
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#91
(15-06-2014, 12:25)Desaster2005 schrieb: Gilt diese Rechtslage auch für eine „alleinerziehende“ KM
Ob dies auch bei einer KM zutrifft, das weiss ich nicht. Im Mutterschutz, oder in den ersten 3 Jahren des Kindes sicher nicht zutreffend.
Grundlegend gilt für einen Hartzer jedoch, sofern dieser als erwerbsfähig gestuft ist, das man zur Eingliederung zur Verfügung zu stehen hat und sich diesem nicht entziehen darf.

Näheres dazu kannst du diesen Erläuterungen entnehmen.
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#92
(15-06-2014, 12:05)Camper1955 schrieb: Zu Papa. In diesem Fall ganz einfach, denn er will ja Umgang.
Grosszügiger Umgang wirds sicher auch nicht werden können, die Mutti verdient doch nix. Tagessätze von 200,- € und mehr winken. Das wären dann 2-3 Übernachtungen, ein kurzer Wochenendausflug, die man unbemerkt auf ein Umgangswochenende legen kann.
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#93
@comment:
nicht in den ersten Drei Jahren. Die KM befindet sich ÜBER diesen Zeitpunkt hinaus, seit fast Drei Jahren. Ich weiß nur soviel, das, was ich o.g. geschildert habe, und dann ist mir wohl noch bekannt, das sie sich hat "krankschreiben" (also wohl zuständigem Jobcenter eingereicht) lassen, für wie lange, entzieht sich jedoch meiner Kenntnis. Das sie wiederum erwerbsfähig sein soll, zeigt zumindest die Tatsache, das sie Bewerbungsbemühungen beim zuständigen Jobcenter vorlegen muss, die die KM meines Wissens ehe nicht für genau bis voll nimmt (das allein zeigt schon die Menge der Bewerbungen und auch die Möchtergern-Anschreiben).

@Skipper:
Mir geht es meinerseits nicht darum, der KM einen "einzudümpeln" (obwohl sie es sicherlich 10mal verdient hätte), mir geht es lediglich darum, der KM eventuell beim "nächsten Mal" etwas Leviten lesend darauf hinzuweisen, das AUCH sie sich an Obligenheiten zu halten hat.

- Denkanstöße könnte man es auch nennen.
"Tempus Fugit - Amor Manet"
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#94
Meine Gedanken sind weniger persönlich zu nehmen, sind eher allgmeiner Art.
Konkret muß jeder sehen, wie er mit seinen Mitteln und den Umständen am besten klar kommt.

S.
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#95
äh, das Ordnungsgelds geht doch eh nicht an dich sondern an die Staatskasse, oder?
Sonst verklag ich mal rasch meinen EX inkl. Ordnungsgeld und wer REICH!!!!!
Reeeeeeiiiiiichhhhhhh!!!!!!!!

mm
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#96
(15-06-2014, 13:28)Desaster2005 schrieb: das sie Bewerbungsbemühungen beim zuständigen Jobcenter vorlegen muss, die die KM meines Wissens ehe nicht für genau bis voll nimmt (das allein zeigt schon die Menge der Bewerbungen und auch die Möchtergern-Anschreiben).
Man kann den Jobcenter Mitarbeitern Kochrezepte statt Bewerbungsbemühungen zusenden. Die bemerken das in der Regel gar nicht mal, weil keiner da in solche Mappen hineinschaut. Heute schickt man nur noch Übersichtslisten zu, in denen man ein paar Arbeitgeber angibt. Das genügt, damit die Standards erfüllt werden.
Denn, überprüfen können sie das nicht. Es gibt da ja auch noch den Datenschutz, desweiteren hätten Firmen schnell die Nase voll, würde das Jobcenter fortwährend anrufen, hat xy sich bei ihnen beworben und so unerotische Fragen stellen wie: "War die Bewerbung ernsthaft gemeint?" Etc, etc. Die sind in ihren zeitlichen Kapazitäten auch schon voll ausgelastet, Gott sei Dank!

Es sollte dir egal sein Desaster, jeder muss zusehen wo er bleibt. Der Mutter und dem Kinde, bei allem Ärger, solltest du das Dach über dem Kopf noch gönnen können.
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#97
(15-06-2014, 13:53)comment schrieb: (...)
Man kann den Jobcenter Mitarbeitern Kochrezepte statt Bewerbungsbemühungen zusenden. Die bemerken das in der Regel gar nicht mal,
(...)
Genau so ist es!Big Grin

S.
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#98
@Skipper:
ich habe Dir noch nie etwas "persönlich" genommen.

@comment:
Dem muss ich Dir leider widersprechen, was die Bewerbungsbemühungen betrifft. Es mag vermutliche etliche Jobcenter geben, die es so handhaben, wie Du es schreibst - hier jedoch ist es definitiv anders. Die schauen sich die Unterlagen ganz genau an - nichts mit "Übersichtslisten".

Die Bemerkung zu den Bewerbungsobliegenheiten der KM war nur so "am Rande" bemerkt, jedoch hat es noch immer in keiner Weise meine eigene Frage beantwortet. Und in dieser ging es um die An- und Abmeldung für die Jobcenter bei Ortabwesenheit der KM.

Was das "Gönnen" oder gar "Nichtgönnen" betrifft, das vermag ich hier nicht weiter zu erörtern, dieses möchte man bitte mir überlassen!
"Tempus Fugit - Amor Manet"
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#99
(15-06-2014, 14:00)Desaster2005 schrieb: Die Bemerkung zu den Bewerbungsobliegenheiten der KM war nur so "am Rande" bemerkt, jedoch hat es noch immer in keiner Weise meine eigene Frage beantwortet. Und in dieser ging es um die An- und Abmeldung für die Jobcenter bei Ortabwesenheit der KM.

Da kein Jobcenter verlangen kann, dass der Hilfeempfänger am nächsten Tag auf der Matte steht, genügt es wirklich, wenn sie alle 3 - 4 Tage die Post kontrolliert.

Das kann auch eine Nachbarin täglich übernehmen und den Hilfeempfänger sofort informieren, sobald Post vom Jobcenter eintrudelt.

Ich würde mir sogar zutrauen an die Adria zu fahren, wenn eine verlässliche Person da wäre, die meine Post kontrolliert.

Die 560 km von mir aus, lege ich in einer Nachtfahrt leicht und locker hin. Meine Telefonnummer brauche ich beim Jobcenter nicht angeben, also auch keine Kontrollanrufe befürchten.

Da sind die 28 km die das ehemalige Objekt Deiner Begierden zurück legen muss ein Klacks.

LG

Robert

PS ich bin kein ALG-II-Fall, der seine Ortsabwesenheit angeben muss.
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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Schaust Du hier:

http://www.arbeitsagentur.de/web/content...TBAI508313

Broschüre: Sozialgesetzbuch 2, 13.3., 3.+5. Absatz
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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