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Ordnungsgeld fällig?
Auf die Urfrage eingehend

(15-06-2014, 12:25)Desaster2005 schrieb: Mir ist nichts dergleichen zu Ohren gekommen, das sich die KM bei dem zuständigen Jobcenter abgemeldet (Ortsabwesenheitsantrag) haben soll.
Ja uns hat sie auch nicht bescheid gegeben. Erfahren kannst du das auch nur, wenn sie es dir selber mitteilt. Aber Nachzuhaken, weiterführend ihr dann die Leviten zu lesen, das führt zu nichts. Diese Biester rächen sich immer 2 mal mehr als du.

Camper1955 schrieb:ich bin kein ALG-II-Fall, der seine Ortsabwesenheit angeben muss.
Ja mit Hartz12 genießt man wieder Reisefreiheit, das wohl war.
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Ortsabwesenheiten sind anzumelden und genehmigen zu lassen. Basta! Wenn das Kind wochenlang auswärts auf Kosten anderer verpflegt wurde, ist das zu berücksichtigendes Einkommen im Sinne Von §11 Abs.1 SGB II. Basta! Das ist übrigens auch so, wenn man zum Beispiel im Krankenhaus liegt und dort verpflegt wird. Da gab es für so manche schon ein böses Erwachen.
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@skipper

Dein Hinweis bzgl. Ordnungsmittel möchte ich widersprechen. Es ist doch ein starkes Gegenmotiv zum Umgangsboykott, der der KM bis auf die Diskrimierung des Vaters gar nichts bringt, wenn er richtig Geld kostet. Und stabiler Umgang ist eindeutig ein Gewinn fürs Kind.

Was Du über das Einsetzen eines Verfahrensbeistandes sagst, klingt hingegen interessant. Leider habe ich mit dem letzten, den wir hatten, äußerst schlechte Erfahrungen gemacht. Die Dame hat alles getan, um mich aus der Erziehungsverantwortung zu drängen, genau wie das JA. Kann man jederzeit die Einsetzung eines Verfahrensbeistandes beantragen, und wie werden solche Anträge in der Regel beschieden?
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@comment:
- Mit der "Rache" kann ich gut leben, wenn die Frau sonst keine "Beschäftigungen" hat. Diese Entgleisungen nehme ich ehe nicht mehr für "voll" bei ihr.

was jedoch iglu geschrieben hat, dem sehe ich genauso. Ich war vor zig Jahren mal in einer ähnlichen Situation, und ich mußte mich dort Ortsabwesend melden und genehmigen lassen. Zumal hieß es da auch noch, es sei eine "Kann-Bestimmung", die Ämter können es genehmigen, sie müssen es jedoch nicht. Folge, dann bleibst Du erreichbar an Ort und Stelle. Und damals ging es nicht um Drei Wochen, sondern nur um Eine Woche, Entfernung ca. 500 km.

Ich gehe andererseits schon davon aus, das die KM dort nicht nur von ihrem Sozialanteil lebt, sondern auch sicherlich von den Eltern zusätzlich für diese Drei Wochen Geld hinterlassen bekommen hat, oder gar von der Urgroßmutter "gesponsort" wird für die Zeit dort. Also im Grunde schon ein "Zugewinn" zum eigentlich Sozialgeld usw. - Aber dies vermag auf einem "anderen Blatte stehen."

Also ist es im Grunde trotzdem so, auch die KM muss oder hätte sich Abwesend melden müssen für die Zeit, und später wieder Anwesend. - Hat sie ja dann wohl nicht getan.
"Tempus Fugit - Amor Manet"
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Wenn sie an einer Weiterbildung/Umschulung teilnimmt, ist sie doch abgesehen von der Anwesenheitspflicht an der Maßnahme doch ohnehin aus dem Machtbereich des Jobcenters. Da braucht sie auch keinen Urlaubsantrag stellen, das interessiert schlicht niemanden. Wer in der Statistik nicht auftaucht, wird auch nicht gegängelt. Das dümmste, und wirklich das allerdümmste was man nun wirklich nicht machen sollte , ist die Mutter wegen der geldwerten Abwesenheit des Sohnes zu denunzieren. Wie blöd müsste man sein, seinem eigenen Kind den Geldhahn abzudrehen? Der Grundbedarf; der ohnehin schon vermindert ist; ist doch nur für ihn gedacht. Es sei denn, Machtphantasien überdauern parallel zum Kindeswohl und der Mangel des Willens, nicht den Rausch der Ratio zu opfern, tritt nicht erkennbar hervor.
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@Kurwa:

ich hoffe, das war nicht auf meinen Beitrag gemünzt, denn dann hätten wir gerade gewaltig aneinander vorbei geschrieben. Denke eher, das ging an den eigentlich TO.
"Tempus Fugit - Amor Manet"
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(15-06-2014, 14:58)resistance01 schrieb: @skipper

Dein Hinweis bzgl. Ordnungsmittel möchte ich widersprechen. Es ist doch ein starkes Gegenmotiv zum Umgangsboykott, der der KM bis auf die Diskrimierung des Vaters gar nichts bringt, wenn er richtig Geld kostet. Und stabiler Umgang ist eindeutig ein Gewinn fürs Kind.

Was Du über das Einsetzen eines Verfahrensbeistandes sagst, klingt hingegen interessant. Leider habe ich mit dem letzten, den wir hatten, äußerst schlechte Erfahrungen gemacht. Die Dame hat alles getan, um mich aus der Erziehungsverantwortung zu drängen, genau wie das JA. Kann man jederzeit die Einsetzung eines Verfahrensbeistandes beantragen, und wie werden solche Anträge in der Regel beschieden?
Umgang ist sehr wichtig. Gar keine Frage.
Er ist aber nur ein Teil des Systems.

Was nützt ein mit Ordnungsmitteln durchgesetzes Umgangsrecht, wenn die angefressene Mutter weiterhin alle Möglichkeiten schwer nachweisbarer massiver Manipulationen hat und DAS KIND daraufhin einfach nicht mehr kommen möchte?!

Der Rechtsweg, die Ordnungsmittel blenden leider völlig - und ich möchte mal sagen: höchst dümmlich - systemische Aspekte der Familien aus!

Ich würde daher zunächst IMMER wieder auf gütliche Möglichkeiten der Einigung setzen, wozu auch Gerichte verpflichtet sind.

Erst wenn eine Mutter (gilt natürlich auch umgekehrt für Väter) dauerhaft, derb und nachweislich grundlos gegen Umgangsrechte verstößt, würde ich wieder zu rubusteren Mitteln greifen bzw. diese beantragen.

Ich spreche hier aus eigenen Erfahrungen!

S.
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raid,

sei mir nicht bös...

Deine Beiträge lesen sich inzwischen fast alle gleich, wie aus einer Liste aus Textbausteinen rauskopiert und nahezu wahllos einkopiert.

Was ist bloß mit Dir los?

S.
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Es hat ja auch keiner gesagt, dass er es muss. Wenn er will, kann er, zum Beispiel, wenn die Mutter das nächste Mal Ärger macht. Die Sache "verjährt" nämlich nicht so schnell.
Wenn der Vater Unterhalt zahlt, erhält der Sohn wahrscheinlich sowieso keine Leistungen. Außerdem würde es ihm auch nicht "weggenommen" sondern es würde auf der linken Seite in Abzug gebracht werden, was er auf der rechten erhalten hat.

Wenn Sie an einer Weiterbildung teilnimmt, muss dies ebenfalls vom Jobcenter genehmigt werden. Das ist das selbe in Grün. Der Sohn darf ruhig abwesend sein. Er ist nämlich kein "Hartz 4"-Empfänger, jedenfalls nicht wenn er unter 15 ist, und das war hier glaube ich der Fall.
Manchmal schadet es nicht, wenn man weiß, wovon man redet.

Und diejenigen, die hier die weißen Ritter spielen, sollten es sich dann in Zukunft verkneifen, darüber zu jammern, was euch alles weggenommen wurde und euch an Unterhalt abgepresst wird oder sich darüber beschweren, dass "alleinerziehende" Mamis mit Steuergeldern gepampert werden. Genau das ist hier passiert und obendrein noch rechtswidrig, zumindest mutmaßlich. Man kann die Rechtsordnung auch für sich nutzen und Hartz 4 ist, auch wenn das manche wohl so meinen, kein rechtsfreier Raum.
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(15-06-2014, 16:08)raid schrieb: Mütter führen gegen die Väter ihrer Kinder nicht Krieg, um diese - den Feind zu konservieren sondern um sie zu vernichten.
Bitte nicht verallgemeinern. Vielen Müttern reicht es schon, wenn sich Väter für ihre Kinder nicht mehr interessieren. Rolleyes
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(15-06-2014, 16:08)raid schrieb: Mütter führen gegen die Väter ihrer Kinder nicht Krieg, um diese - den Feind zu konservieren sondern um sie zu vernichten.
Wenn das so wäre, dann wären deine Exen sehr doof. Sie hatten lange genug Zeit, es wie einen Unfall aussehen zu lassen. Aber sie haben es nicht getan. Es gibt Menschen, die ihre Feinde konservieren. Das Opfersein ist identitätstiftend.

Wenn die Frau, der Ordnungsgeld angedroht wird, vom Opfersein getrieben ist, wird es nichts bringen. Erst wenn die Geldgier stärker als Opferidentität und Rachsucht ist, bringt es etwas. Aber dann frage ich mich, warum sie nicht mit dem Vater gemeinsam ihren Gewinn maximiert.
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(15-06-2014, 16:45)Das Nerdliche Orakel schrieb: Wenn die Frau, der Ordnungsgeld angedroht wird, vom Opfersein getrieben ist, wird es nichts bringen. Erst wenn die Geldgier stärker als Opferidentität und Rachsucht ist, bringt es etwas. Aber dann frage ich mich, warum sie nicht mit dem Vater gemeinsam ihren Gewinn maximiert.

Du hast das Kriterium Strafverfolgung bei deinen Überlegungen vergessen.
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(15-06-2014, 16:45)Das Nerdliche Orakel schrieb: Aber dann frage ich mich, warum sie nicht mit dem Vater gemeinsam ihren Gewinn maximiert.
Etwas unlogische Frage. Natürlich maximiert sie! Wenn Dritt- oder Viert- Vaddi besser oder ausreichend "ausgestattet" ist, hat sie ihr Ziel vorläufig erreicht.
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(15-06-2014, 16:08)raid schrieb: Mütter führen gegen die Väter ihrer Kinder nicht Krieg, um diese - den Feind zu konservieren (...)
Oh doch, mein Lieber.

Die etwas schlaueren 'Bister' halten den Ex und Vater nämlich gerade so knapp bzw bei Laune, daß er noch als billige Betreuung zur Verfügung stehen mag und nicht völlig hinwirft.

Die schlaueren Väter wissen dagegen genau DAS zu nutzen, um im Spiel zu bleiben und Vater zu sein und zu bleiben.

S.
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(15-06-2014, 16:15)the notorious iglu schrieb: Es hat ja auch keiner gesagt, dass er es muss. Wenn er will, kann er, zum Beispiel, wenn die Mutter das nächste Mal Ärger macht.

Das sehe ich zum Beispiel, nicht so. Ich weiß nicht, warum bei dir immer alles auf Erpressung hinausläuft; die Konsequenzen davon können immer nur fehlerhafte Kompromisse sein - gegensätzliche Gefühlslagen unter Zwang zu einem Ergebnis zusammenzunötigen kann auf Dauer keine Lösung sein. Ich verstehe den Ärger und die Wut der derer um ihr Umgangsrecht geprellten Väter, aber selber genau in die gleiche Kerbe reinzuschlagen macht alles nur noch schlimmer und vergrößert den Spalt zwischen Kind und Vater (und).. der Mutter zu einem Graben. Und wie Grabenkämpfe so ausgehen, hat die Geschichte hinreichend gelehrt und bewiesen.
[/quote]

(15-06-2014, 16:15)the notorious iglu schrieb: Manchmal schadet es nicht, wenn man weiß, wovon man redet.
[/i]
Dieser Satz ist fehlerhaft. Mal umgestellt; um dir zu zeigen, was ich meine: Wenn man weiß, wovon man redet, schadet es nicht.
Oder: Wenn man weiß, schadet es manchmal nicht, wovon man redet

Was soll das sagen? Dieser Satz hat objektiv keinen Inhalt, weil er eine Folge plus einen Zustand einer Kondition entgegenstellt - ergo auf ein Nullsummerspiel als Exstinktion hinausläuft. Und das ist imho das Problem anscheinend einiger vieler Väter hier: statt sich auf die zielorientierte Lösung des Umgangsproblems zu konzentrieren vergehen sie sich in Kleinkriege mit der EX - das bringt aber den Umgang kein Stück näher. Das ist eine ganz andere Abteilung, die zwar am Anfang von der Ex ausgehen mag, den Mann aber nicht dazu nötigt, mitzumachen. Wie es Rd. und Sk. verschoben schon angesprochen haben: einer muss vernünftig bleiben, denn sonst hätte die Zerstörung der Gesellschaft als der Feminismus gewonnen

Ich hoffe dass meine Beträge nicht überwiegend als bsws. bzw. nmkl rüberkommen, aber vielleicht schadet es manchmal nicht, wenn jemand unbeteilligtes auch mal seinen Senf dazugibt um die Objektivität zu wahren
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Nö, das ist keine Erpressung. Das hat etwas mit der Asymmetrie der Auseinandersetzung zu tun. Wenn eine Mutter sich nicht an getroffene Vereinbarungen hält, ist man in der Regel familienrechtlich machtlos. Wenn es nicht so gelagert ist, wie in diesem Fall. Insofern muss man dann häufig Umwege gehen, um darauf reagieren zu können. Und einen dieser Umwege habe ich hier aufgezeigt.
Und was deine Kleinkriege angeht. Die wenigsten von uns haben sich das ausgesucht. Wer den Krieg zu mir trägt, muss damit rechnen, dass ich ihn irgendwann zurücktrage.
Es gibt da nicht so wahnsinnig viele Alternativen und dann ist es letztlich eine Frage der Entscheidung. Wenn du andere Strategien Sympathischer findest, dann ist das dein gutes Recht.

Gib ruhig deinen Senf dazu, meinen Segen hast du!Big Grin
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(15-06-2014, 16:51)the nutritious iglu schrieb: Du hast das Kriterium Strafverfolgung bei deinen Überlegungen vergessen.
Meinst du Haftstrafe bei Zahlungsunwilligkeit? Dann geht die Mutter halt mit ihrem Kind in den Knast. Dast ist besonders opferidentitätstiftend.
(15-06-2014, 16:55)blue schrieb: Natürlich maximiert sie! Wenn Dritt- oder Viert- Vaddi besser oder ausreichend "ausgestattet" ist, hat sie ihr Ziel vorläufig erreicht.
Sie verpasst die Chance, das Kind an den Vater abgeben zu können ohne dass die ARGE davon etwas mitkriegt. Sie verpasst die Chance auf zusätzliche finanzielle Unterstützung durch den Vater.
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Man muß berücksichtigen, dass der Gesetzgeber eine Verschärfung der Sanktionen gegen umgangsboykottierende Elternteile im Interesse des Kindeswohls für notwendig erachtete. Dies macht deutlich, das gesellschaftlicher Konsens darüber besteht, dass einseitige Vernunft nicht ausreicht, das Kindeswohl zu sichern.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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Wenn ein Vater da ist, geht die Mutter bestimmt nicht mit Kind in den Knast. Abgesehen davon muss man es auch nicht so hoch hängen. Wegen Betrugsdelikten in der Größenordnung geht keiner in den Knast. Aber man hätte dann nur, um ein kleines Beispiel zu nennen, die Möglichkeit die Mutter bei der nächsten meinetwegen Umgangsverhandlung als vorbestrafte Kriminelle zu bezeichnen. Alleine dafür würde ich mir das schon geben.Big Grin
Ihr seid auch alle so furchtbar unkreativ oder denkt nur so weit, wie eine fette Sau springen kann. Wenn die Gute in diesem Fall zum Beispiel die Anwaltsrechnung nicht zahlt, könnte es gut sein, dass dieser ihr eine Vermögensauskunft per Gerichtsvollzieher abnehmen lässt und dann ist ersteinmal Schluss mit den schönen Ratenkäufen und Luxushandys auf Vertrag usw. Das stört die doch viel mehr als alles andere. Mit einer Vorstrafe herumzulaufen hat auch die eine oder andere negative Konsequenz.
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Ja, wirklich, wp?
Woran machst Du das fest?

Im neuen FamFG sehe ich eher die deutliche Tendenz zur gütlichen Einigung.
Allerdings - zugegenen - auch die Möglichkeit, schneller 'durchgreifen' zu können.

Worin Du die Umsetzung eines 'gesellschaftlichen Konsens' erkennst, ist mir nicht ersichtlich. Eher schon folgt der Gesetzgeber Zwängen von außen, die etwa über den EGMR und das BVerfG kommen.

ICH traue Politik und Justiz NICHT zu, hier etwas im Sinne von Kinderrinteressen, dem 'Kindeswohl' regeln zu wollen, eher schon sehe ich weitere perfide Machenschaften, siehe Reform des Sorgerechts, die das Mütterkreuz in verstärkter Ausführung ausgeben und verleihen.

S.
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(15-06-2014, 17:20)wackelpudding schrieb: Man muß berücksichtigen, dass der Gesetzgeber eine Verschärfung der Sanktionen gegen umgangsboykottierende Elternteile im Interesse des Kindeswohls für notwendig erachtete. Dies macht deutlich, das gesellschaftlicher Konsens darüber besteht, dass einseitige Vernunft nicht ausreicht, das Kindeswohl zu sichern.
Entschuldigung für den Vollquote!

Aber alleine, dass Du in diesem Zusammenhang den unsäglichen Begriff "Kindeswohl" bringst, macht nicht nur Dich unglaubwürdig!
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(15-06-2014, 17:34)Skipper schrieb: ICH traue Politik und Justiz NICHT zu, hier etwas im Sinne von Kinderrinteressen, dem 'Kindeswohl' regeln zu wollen, eher schon sehe ich weitere perfide Machenschaften, siehe Reform des Sorgerechts, die das Mütterkreuz in verstärkter Ausführung ausgeben und verleihen.


Ohne Mut ist das Wissen unfruchtbar.

Baltasar Gracián y Morales

(1601 - 1658), spanischer Jesuit, Moralphilosoph und Schriftsteller
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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Und ohne Wissen und Verstand ist Mut nur Ausdruck verzweifelten Agierens.

Skipper

(Juni 2014), engagierter Vater, Forist, strenger JA-Jäger und Ankläger
Wink
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(15-06-2014, 18:03)Skipper schrieb: Und ohne Wissen und Verstand ist Mut nur Ausdruck verzweifelten Agierens.

Ich verstehe Dein doppeltes Dilemma.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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(15-06-2014, 18:07)wackelpudding schrieb:
(15-06-2014, 18:03)Skipper schrieb: Und ohne Wissen und Verstand ist Mut nur Ausdruck verzweifelten Agierens.

Ich verstehe Dein doppeltes Dilemma.
Du verstehst insofern gar nichts, da Dir einfach die Einsicht fehlt in meinen Bereich.

S.
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