Themabewertung:
  • 1 Bewertung(en) - 5 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
UVG will mich Anklagen
#1
Sehr geehrte Herren,

da ich neu hier bin möchte ich mich erstmal kurz vorstellen.
Mein Name ist Christian und ich bin im alter von noch 32 Jahren.
Habe eine Tochter und einen Sohn und beide von zwei Frauen.
Nunja das schwierige ist einfach das ich sovieles im Internet gelesen habe über dieses blöde UVG aber jemehr ich lese desto verwirrter bin ich.
Jetzt fordert eben die UVG mich auf Nachweise zu erbringen oder hat mich in der Vergangenheit gezwungen 60 Bewerbungen pro Monat zu schreiben und vieles mehr...

Diese Frau von dem UVG kann mich wohl nicht leiden... bei jedem Schriftverkehr steht folgendener Satz:
"Ich fordere Sie auf, die entsprechenden Unterlagen vollständig zu übersenden. Sofern Sie die Nachweise nicht erbringen, behalte ich mir die vor, Anzeige bei der Staatsanwaltschaft wegen Unterhaltspflichtverletzung zu stellen" je nach dem wie sie drauf ist ist dieser auch anders formuliert.

Liebes Team... ich will jetzt nicht alles hier breit treten und würde gerne wissen ob sich jemand meiner annehmen könnte?
Ich habe ehrlich gesagt tierisch schiss inzwischen.

Vielen Dank im Voraus
Zitieren
#2
Steh ich gerade auf der Leitung? UVG also Unterhaltvorschussgesetz oder? Wenn ja wer will zum Staatsanwalt?
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen!
Für Gerichte gilt! Kein Kind kein Geld !!!
Zitieren
#3
Hallo Christian,

also du hast 2 Kinder mit dessen Müttern du nicht zusammenlebst? Du zahlst keinen Unterhalt, die Kinder bekommen also Unterhaltsvorschuss? Warum zahlst du keinen Unterhalt?
Kümmerst du dich um die Kinder in Form von Betreuung? Wie läuft der Umgang?
Kannst du dich mit einer der Mütter auf ein Betreuungs- und Unterhaltsmodell einigen, so dass kein UVS gezahlt werden muss, du aber durch Betreuung auch deinen Teil zur Brutpflege beiträgst?

Wenn die Kinder UVS bekommen laufen sowieso Monat für Monat Schulden bei dir auf, ist dir das bewußt?

Die Frau von der Unterhaltsvorschussstelle hat nichts gegen dich. DEr Frau vom der Unterhaltsvorschussstelle bist du persönlich völlig egal, die Kindesmütter übrigens auch. Die möchte nur gerne das Geld wieder zurückhaben was den Kindern an Unterhalt vom Staat vorgestreckt wurde.
Ist der Unterhalt tituliert?

Die Nachweise wirst du erbringen müssen, du hast eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit, d.h. dass du gesteigerte Anstrengungen unternehmen musst um wenigstens den Mindestunterhalt für die Kinder sicherzustellen.

Wenn du da nicht mitwirkst kann das tatsächlich in absehbarer Zeit eine Anzeige wegen Unterhaltspflichverletzung nach sich ziehen, das ist nicht wirklich witzig und kann in einer Vorstrafe münden.

An deiner Stelle würde ich schleunigst kooperieren und die geforderten Angaben übersenden.

mmm
Zitieren
#4
@Zala:

Der TO meint das Unterhaltvorschußgesetz. ES scheint hier um die Vermögens-Nachweise (Leistungs-Nachweise) zu gehen, die das Jugendamt von ihm fordert um ihn darauf zu deklarieren, ob er leistungsfähig ist oder nicht - und wenn nicht - warum nicht.

Wobei ich allerdings 60 Bewerbungen, selbst bei einer "gesteigerten Obliegenheit" mehr als unverschämt finde. In der Regel belaufen die sich auf ca. 20 bis glaube max. 30, je nach Laune und Missgunst der Jugendamt-Angestellten.

Selbst aus dem "netten" Androh-Schreiben der Jugendämter dazu, gehen keine 60 Bewerbungen pro Monat hervor.
"Tempus Fugit - Amor Manet"
Zitieren
#5
@Mimamause
Dein Beitrag ist ja ein echter Brüller. Bist du die 5. Kolone der staatlichen Vollstrecker?

@Feldi
Eigentlich ist dieser drohende unverschämte Ton gegenüber Vätern recht verbreitet in diesen Ämtern. Der Staat versucht mit aller Macht den Vätern Giftpapiere und Schuldscheine unterzujubeln.

Lies dir hier mal das Handwerkszeug dieser Frau, die dich verfolgt, durch:
http://www.buergerservice.bremen.de/sixc...L_2013.pdf

Dann solltest du dich mal mit "Aufstockung" also ergänzenden Leistungen nach dem SGBII beschäftigen. Findest du einiges hier im Forum. Da kann dann Kindesunterhalt vom Erwerbseinkommen abgesetzt werden. Evtl. reicht ein Titel in Höhe des Unterhaltsvorschusses - dieses Amt bist du damit jedenfalls los.

z.B.
http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=7648
http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=7266

In jedem Fall musst du dich mit der Sache gründlich beschäftigen, wenn du dagegen standhalten möchtest. Um die Auskünfte wirst du nur sehr schwer drumrum kommen. Eigentlich nicht.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
Zitieren
#6
offtopic abgetrennt: http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=9143
Zitieren
#7
Moin Feldi.

Diese Schreiben sind mehr oder wenige Standard, Drohungen üblich.
Es ist gewollt, den Adressaten Angst einzujagen, sodaß die 'Schiss' bekommen.

Wenn bei Dir tatsächlich nix zu holen ist, Du im Sinne des Unterhaltsrechts 'leistungsunfähig' bist, dann bist Du im Sinne des Sozialrechts idR auch bedürftig. Mit zwei Kindern, zu den auch noch ein Umgangsrecht bzw eine Pflicht besteht, die zeitweilig bei Dir leben und von Dir versorgt werden wollen, die womöglich weit weg wohnen, ist diese Schwelle schnell erreicht.

Du solltes dem Hinweis von sorglos auf Aufstockung daher nachgehen:

Beantrage beim Jobcenter ergänzende Leistungen nach SGB II und zahle den geforderten Unterhalt und mach dem Jugendamt eine lange Nase.

Anders als das Unterhaltsrecht bzw die unterhaltrechtlichen Leitlinien der OLGs, ist das sozialrechtliche Regelwerk Gesetz und vergleichsweise transparent und nachvollziehbar.

Mit einigen Basisdaten zum Einkommen, der Warmmiete, zum Alter der Kinder, zur Umgangsregelung und den Umgangsfahrtkosten können wir Dir hier überschlägig ausrechnen, was Du mit Deinen Kids aufstockend nach SGB II zu erwarten hast.

S.
Zitieren
#8
@mmm, es ist nicht richtig, dass Unterhaltsvorschuss grundsätzlich zu Unterhaltsschulden führen.
Das ist nur dann der Fall, wenn der Pflichtige trotz Leistungsfähigkeit nicht zahlt.
Bei Leistungsunfähigkeit laufen keine Schulden auf.

Richtig ist allerdings, dass viele Unterhaltseintreiber das nicht wahrhaben wollen, und den Pflichtigen in dieser Hinsicht gerne hinters Licht führen.
Leider kann man sie für diesen Betrug allerdings nicht strafrechtlich belangen.
Zitieren
#9
okay beppo, das war mir nicht bewusst.
Dann ist es ja noch viel wichtiger, sich nicht einfach tot zu stellen, oder?
mmm
Zitieren
#10
Genau.
Zitieren
#11
@Beppo:
"Bei Leistungsunfähigkeit laufen keine Schulden auf."

Wo wir bei dem unser beiden Thema wären. Wer stellt die "Leitungsunfähigkeit" fest? Wann wird die eventuell mal festgestellt? Passiert es automatisch dadurch, das man Monat für Monat seine gesteigerten Obliegenheiten erfüllt, den JA brav in den "Hintern kriecht" sozusagen? Oder wird einem das auch irgendwann vielleicht mal bestätigt?

Oder wird es letztendlich so gehandhabt, das einem grundsätzlich nur unterstellt wird "Leistungsfähig" zu sein, und nicht das Gegenteil? Weil es ja so viel einfacher ist, einen "entsorgten Vater" weiter zu schikanieren, bis der irgendwann, wir haben es ja teils erlebt, seinem Leben ein Ende setzt? So das die Kinder dann wenigstens noch, wenn sie schon kein Unterhalt bekommen, in den Genuß der Waisenrente kommen?

Wäre echt mal interessant, was letztendlich nun wirklich der Wahrheit entspricht, laufen dem "nicht leistungsfähigen" nun UVG-Schulden auf oder nicht? Scheinbar gibt es da verschiedene Meinungen zu?
"Tempus Fugit - Amor Manet"
Zitieren
#12
Der Unterhaltsvorschuss muss definitiv zurückgezahlt werden. Ob Leistungsfähigkeit besteht oder nicht spielt keine Rolle. Es handelt sich um einen zinslosen Kredit, den der Staat dir gewährt, ohne dich zu fragen.
Zitieren
#13
bekommen alleinerziehende Väter eigentlich auch was auf den Deckel von euch, wenn sie UHV beantragen weil die KM nicht zahlt?
Oder ist das dann "was anderes"?

Ist ne ernstgemeinte Frage

mmm
Zitieren
#14
Nö, ohne ausdrückliches Einverständnis der Mutter wäre das Kind ja nicht auf die Welt gekommen. Deshalb kann sie auch ruhig dafür zahlen. Darüber hinaus gewähren aeVäter ja auch immer großzügig Umgang.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
Zitieren
#15
und wenn der Vater sein ausdrückliches Einverständnis für die Kinder gegeben hat und großzügiges Umgangsrecht hat (egal, ob er dieses wahrnimmt oder nicht) aber nicht zahlt darf KM dann auch UHV beziehen, stimmts?
Zitieren
#16
Wenn das Kind in beiderseitigem Einvernehmen entstanden ist und der Zugang zum Kind für beide offen ist, sind auch beide für das Kind verantwortlich. Und wenn es dann erforderlich ist, muß eben UV beantragt werden.

öhm, @Freaky, ab #13 könntest Du...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
Zitieren
#17
Hallo liebe Gemeinde. Ich habe jetzt mal wieder Zeit zu schreiben ich hatte so viel Arbeit.
Aber jetzt zum Thema ihr habt fast alles richig gesagt.
Aber wenn bei ihm Schulden auflaufen solten ist das völlig egal wenn er irgentwann wenn die Kinder über 18 sind in die Privat ins. geht sind alle Schulden weg. Wieso gibt ihm keiner den Rat sich aus dem Staub zu machen bei mir ist jetzt schon über 2 Jahre Ruhe und es wird langsam langweilig obwohl ich in dieser Zeit schon 3 mal in D war und was ist passiert nichts ich war sogar in einer anderen Sache vor Gericht und was ist passiert Freispruch und alles bezahlt D und ich bin wieder weg. Ich denke das die sogar froh sind das ich nicht mehr da bin also wenn du Hilfe brauchst kein Problem ich habe 4 Tage frei und kann dir Helfen also hau in die Tasten.
Gruss wunder
Zitieren
#18
http://www.unterhalt.net/kindesunterhalt...chuss.html

Ab wann Leistungen zurückgefordert werden können:

Der Unterhaltspflichtige kann für Zeiträume in der Vergangenheit nur in Regress genommen werden, ab denen er Kenntnis über den Antrag auf Unterhaltsvorschuss hatte bzw. darüber belehrt wurde, dass er für den geleisteten Unterhalt durch die Vorschusskasse in Anspruch genommen werden kann, siehe auch § 7 UhVorschG. Gleichzeitig setzt der Unterhalt für die Vergangenheit voraus, dass auch tatsächlich ein Unterhaltsanspruch (§ 1613 BGB) bestanden hat und der Unterhaltsschuldner leistungsfähig gewesen ist.

Ist der Unterhaltsschuldner NICHT leistungsfähig gewesen, kann das Jugendamt grundsätzlich auch KEINEN Unterhaltsvorschuss zurückfordern.
"Tempus Fugit - Amor Manet"
Zitieren
#19
(19-06-2014, 15:12)Krösus schrieb: Der Unterhaltsvorschuss muss definitiv zurückgezahlt werden. Ob Leistungsfähigkeit besteht oder nicht spielt keine Rolle. Es handelt sich um einen zinslosen Kredit, den der Staat dir gewährt, ohne dich zu fragen.
@desaster hat ja nun noch etwas aufgeklärt. Im Übrigen hätte man @beppo ruhig glauben können.

Ansonsten einfach mal versuchen, logisch zu denken! Wenn grundsätzlich Schulden auflaufen würden, hätten wir hier deutlich weniger Einwanderer. CoolAngel
Zitieren
#20
Kennst du den Begriff "Hunde die bellen, beissen nicht" @blue?

Ich hatte mit Beppo nämlich heute noch die Unterredung deswegen, warum wohl macht das JA so einen derben Druck, um den "leistungsunfähigen" Vater einzuschüchtern? Damit der in Angst und Panik gerät, und alles dran setzt, das das JA den vorgeleisteten UVG von ihm zurückzufordern. Aber wo nichts ist, kann man nicht holen und das wissen die. Deswegen setzen die die Leute damit so dermaßen unter Druck, da sie wissen, das sie das vorgeleistete Geld möglicherweise ehe nicht wiedersehen werden.

Und ein Kredit ist ein Rechtgeschäft, das einen Kreditgeber und einen Kreditnehmer voraussetzt (schriftlich), da ist keine Rede davon, das man einen Kreditnehmer einfach bestimmen kann. Und selbst die Bezeichnung "Bürge" kann man hier nicht ohne weiteres anwenden.


Wenn das JA etwas in der Hand hätte, würden die keine Drohbriefe versenden, sondern sofort Klage gegen denjenigen erheben, und nicht auf Zeit bauen.
"Tempus Fugit - Amor Manet"
Zitieren
#21
(19-06-2014, 15:56)Desaster2005 schrieb: Wenn das JA etwas in der Hand hätte, würden die keine Drohbriefe versenden, sondern sofort Klage gegen denjenigen erheben, und nicht auf Zeit bauen.
Eben! Denn in den meisten Fällen, wo Unterhaltsvorschuss gewährt wird, ist der unsägliche nicht zahlende Pappi längst abgecheckt worden. Ansonsten würden sie nicht ständig in der Presse bestätigen, dass viele Väter gar nicht leistungsfähig sind.
Zitieren
#22
Solange man denen nachkommt, dem JA die Unterlagen und Anträge der JC zusendet, denen ihre Bewerbungsobligenheiten usw. erfüllt, ist man im Grunde scheinbar nicht "leistungsfähig", auch wenn es nicht bestätigt wird.

Aber das wäre ja auch ein Eingeständnis für die Helferindustrie und dann hätten die auch keine Vormachtstellung mehr über den entsorgten Vater. Dann würde es ja keinen Spaß (Ironie on) mehr machen, ihn weiter bis aufs Blut zu drangsalieren. (Ironie off)
"Tempus Fugit - Amor Manet"
Zitieren
#23
(19-06-2014, 16:26)Desaster2005 schrieb: Dann würde es ja keinen Spaß (Ironie on) mehr machen, ihn weiter bis aufs Blut zu drangsalieren. (Ironie off)
Ich will nicht wissen, wass die Sesselpuupser sich regelmäßig für einen Spaß machen und Freitags Mittag, bevor sie ihre Stifte fallen lassen, nochmal kräftig ablästern, weil sie ganz genau wissen, dass ihre Post noch rechtzeitig zum Wochenende beim vermeintlichen Säumigen eintrudelt.

Pervers! Aber so sind unseren überbezahlten Beamten eben. Angry
Zitieren
#24
No Comment @blue!

Für den geistigen Dummfug, darüber gedanklich Zeit zu verschwenden, ist mir meine Lebenszeit zu schade. Aber es soll auch bei der Helferindustrie Leute geben, die nicht ohne SadoM leben können. - Wenn es sie denn befriedigen mag - sollen nur beten, nicht selber mal in die gleiche Preduille zu kommen.

Aber auch diese alleinerziehenden JA Mitarbeiter sitzen ja an der direkten Quelle des Möglichen - und haben auch entsprechende Rückendeckung.
"Tempus Fugit - Amor Manet"
Zitieren
#25
@Raid, das kannst Du mal gelinde gesagt, vergessen! Ich habe mich mal mit einer JA Mitarbeiterin freundlichst rumgestritten, die juckt das nicht, wie Du die Kosten für die Bewerbungen (gesteigerte Obliegenheit) aufbringst! Die werden Dir beim JA dafür keinen müden Cent abgelten, dafür hast Du ja Deinen Hartz4 Satz. Und es gibt bei uns sogar ein schriftliches Formblatt vom JA, in dem steht, das man gefälligst per Monat 20 Bewerbungen (Einschreiben, Listen, Stellenausschreibungen, Telefonnotizen usw.) einzureichen hat, da kommt einiges an Kosten zusammen.

Nach einer Weile kommt dann der nächste nette Gelbe Brief vom JA, in dem einem dann unterstellt wird, man würde Massen- oder Blindbewerbungen praktizieren. - Sie versuchen es mit allen Mitteln, haben sich bei mir zumindest dabei die Zähne ausgebissen. Es gibt Berufszweige, die ein weites Einsatzspektrum haben, und da zieht die Aussage Massen- oder Blindbewerbungen nicht - so Sorry!

Man kann höchstens eine Vereinbarung mit dem JC machen, das man z. B. 3 Bewerbungen pro Monat vereinbart, plus 2 weitere freiwillige. Das wären dann 5. Mehr gelten die Dir bei uns beim JC nicht kostenmäßig ab. Kosten für Mappen, Porto, etc. ebenfalls nicht. Standard sind Postalische Bewerbung pro Stück 5,00 Eur und für Online-Bewerbungen 0,50 Eur.
"Tempus Fugit - Amor Manet"
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Sie macht mich nur noch fertig, obwohl sie mich angeblich liebt. gelackmeierter 28 24.096 10-03-2017, 14:09
Letzter Beitrag: Bruno

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste