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Auskunftsersuchen Jugendamt
#1
Hallo,

habe jetzt nach gut zwei Jahren das erste neue Auskunftsersuchen des JA ins Haus bekommen.

Hab dem bösen Onkel alle Gehaltsschecks der letzten 12 Monate geschickt. Nun will das Aas auch noch den Steuerbescheid. Muss ich den rausrücken?

Vielen Dank im Voraus!
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#2
Ja.
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#3
Du musst aber keine Steuernummer nennen und wenn du verheiratet bist, keine Informationen über den Ehepartner und sein Einkommen. Schwärze nach Kräften.
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#4
Wie isses denn, wenn ich einfach behaupte, dass ich keine Steuererklärung mache?

Ist zwar zugegebenermaßen unglaubwürdig, ist ja aber trotzdem möglich.
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#5
Dann denkt sich der Richter was aus.
Und das nicht zu deinen Gunsten.
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#6
Kannst Du so angeben. Du bist nicht verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben, sofern das FA Dich nicht aufgefordert hat. Es sei denn, Du hättest auch andere Einkünfte außer aus Deinem Gehalt. Also Mieteinkünfte, Einkünfte aus Kapitalanlagen usw.
Das könnte man dann auch aus Deiner Steuererklärung ersehen.
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#7
Ich habe auch alles was meine Frau betrifft geschwärzt. Die hamm zwar rumgeheult aber das kann man ignorieren.

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#8
BGH vom 13.04.1983 Az. IVb ZR 374/81
"Soweit jedoch Steuerbescheide vorgelegt werden müssen, darf der Auskunftspflichtige die Betragsangaben unkenntlich machen, die ausschließlich seinen (neuen) Ehegatten betreffen oder in denen Werte für ihn und seinen Ehegatten zusammengefasst sind, wenn er zusammen mit seinem neuen Ehegatten veranlagt worden ist"
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#9
Ja, aber wie ist es mit anderen irrelevanten Angaben.

Mir wurde vorgeworfen, dass ich Konto und Arbeitgeberangaben geschwärzt habe.
Damit wurde mir dann vorgehalten, ich hätte keinen Steuerbescheid vorgelegt.

Deswegen die Frage, ob da was dran ist, dass man nichts schwärzen darf, außer den obigen Angabenn?
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#10
Ich lese das so, dass es wieder auf den Einzelfall hinaus läuft:

"Soweit der Gesetzeszweck des § 1605 Abs. 1 BGB reicht, hat ein Interesse des Auskunfts- und Belegpflichtigen an der Verdeckung von individuellen Verhältnissen zurückzutreten (Vgl. BGH - XII ZR 116/92)."

Nehmen wir z. B.´mal ´ne Mangelfallberechnung an...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#11
Ok, aber aber auch auch das würde ich immer noch ausschließlich auf die Verdeckung des eigentlichen Ziels beziehen, nämlich die Summe des Gesamtnetto.
Soweit ich weiß, kann man ja auch ersatzweise eine Einkommensbescheinigung vom Finanzamt oder einem Notar vorlegen und da steht ja auch nicht mehr als die Summe drunter.

Einen "Gesetzeszweck des §1605" kann ich bei dem Namen meines Arbeitgebers jedenfalls nicht entdecken.

Aber so ist mir schon klarer, auf was ich mich einstellen muss.

Vielen Dank.
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#12
Der Gesetzeszweck von §1605 BGB reicht soweit, dass es möglich sein muss das Einkommen des Unterhaltspflichtigen festzustellen: Einkünfte und Vermögen. Er reicht nicht soweit, dass Auskunft über individuelle Lebensverhältnisse gegeben werden muss. Auch die Kontonummer darin ist zum Beispiel für Einkommen und Unterhalt unerheblich.
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#13
i-wahn: Nachdem ich festgestellt habe, dass man ebenfalls keinen Anwalt benötigt, wenn es um eine Auskunftsklage geht, solltest Du diesen ersten Schritt zur Besserung Deiner Lage ebenfalls tätigen Smile

Zweitens solltest Du überlegen, wie man strategisch geschickter vorgeht. Was soll Dir denn schon passieren? Laß die Anderen doch jammern und vor Allem: Laß sie anrennen und agieren.

Du hast keine Steuererklärung gemacht. Basta. Du hast keine Nebeneinkünfte. Also keine Pflicht zur Abgabe einer Erklärung. Die Lohnsteuerbescheinigung reicht demnach völlig aus.

Wenn Du Dich besser fühlst, wenn Du eine evtl. abgegebene Steuererklärung, bzw. den Steuerbescheid abgibst, dann schwärze die Angaben Deiner Ehefrau und begründe dies in einem kurzen Schreiben unter Hinweis auf obiges Urteil.

Das Mietmaul hat zu tun was Du sagst. Ist immer schlecht, wenn die Winkeladvokaten die Initiative übernehmen, aufgebaut auf eigene Unfähigkeit.
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#14
Wenn ich noch etwas ergänzen darf:

Es kommt auch auf die eigene Interessenslage an. Will ich das Jugendamt schnellstmöglich von der Backe haben, dann schick ich denen, was sie wollen.

Wenn ich befürchten muss, dass dieses Auskunftsersuchen dazu dienen soll, mir mehr Unterhalt abzupressen, dann habe ich alle Zeit der Welt. Dann gebe ich unvollständige Unterlagen ab, mal geschwärzte Passagen in den Unterlagen, manche Dinge gebe ich überhaupt nicht her und berufe mich auf den Datenschutz. Hauptsache, die Beamten sind beschäftigt und kommen nicht ans Ziel.

Eines ist immer zu beachten: Informationen, die ich heute aus der Hand gebe (und sei es nur die Bankverbindung unten auf der Steuererklärung) können morgen bei jemandem sein, den diese Informationen absolut gar nichts angehen. Meine Exe geht es einen Scheißdreck an, WER mir mein Gehalt bezahlt. Wenn sie dann eines Tages eine Lohnpfändung gegen mich betreiben will, dann soll sie gefälligst selber suchen, wo was zu holen ist. In allen Zivilprozessen bekommt die Gegenseite ALLE Dokumente in Kopie, die bei Gericht abgegeben werden - und damit ALLE Informationen, die in diesen Dokumenten enthalten sind. Dazu hat diese Informationen das Gericht, der Gerichtsvollzieher, der eigene Anwalt, der Anwalt der Gegenseite ( und alle seine Anwaltsgehilfinnen), das Jugendamt samt allen Kollegen und Schreibkräften dort und viele andere Personen mehr.

Das ist Grund genug, aus den Dokumenten, die man aus der Hand gibt, alles zu entfernen und unkenntlich zu machen, was zur Wahrheitsfindung nicht benötigt wird.

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#15
(23-06-2014, 10:46)Austriake schrieb: Will ich das Jugendamt schnellstmöglich von der Backe haben, dann schick ich denen, was sie wollen.

Lass sie doch schreiben und fordern und arbeiten und Briefe verschicken und nachfassen. Erst antwortet man mit den Minimalversion, wartet neue Forderungen ab, schickt noch ein Detail, ein Spiel das eine Zeitlang gehen kann. Zeit ist schliesslich ein einzige Ressource, die auch das Jugendamt etwas kostet und deren Verbrauch Mitarbeiter ärgert. Denen mache ich nie im Leben auch nur einen Federstrich leichter, ganz im Gegenteil.

Handle so, dass deine eigenen Möglichkeiten maximal bleiben und die Gegenseite maximalen Aufwand hat.
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#16
(22-06-2014, 22:02)i-wahn schrieb: Wie isses denn, wenn ich einfach behaupte, dass ich keine Steuererklärung mache?
Dann holt sich das JA die Infos vom Finanzamt. Die sind doch mittlerweile so vernetzt. Als Unterhaltspflichtiger bist fast so gläsern wie jemand mit dunklem Vollbart. Smile
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#17
Leider kann ich nur verlieren bei Abgabe des Steuerbescheids (und auch bei Abgabe des Lohnsteuerbescheids). Ist es denn strafbewehrt wenn man behauptet keine Steuererklärung abgegeben zu haben und das JA im Nachgang herausfindet, dass man sehr wohl eine abgegeben hat?

Was passiert denn generell bei falschen Auskünften, Unterlagen, etc.?
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#18
(23-06-2014, 20:49)i-wahn schrieb: Was passiert denn generell bei falschen Auskünften, Unterlagen, etc.?
Im günstigsten Fall darfst Du nachzahlen.
Falls Du das Finanzamt nicht veräppelt hast, ist erst mal Entspannung angesagt. Alice kann Dir eine Geschichte erzählen. Big Grin
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#19
Kommt mir nicht in den Sinn das FA zu veräppeln. Aber beim JA könnte mir vielleicht mal ne falsche Unterlage durchrutschen ;-) bin nur besorgt, was man sich damit vielleicht einhandeln kann *fg*
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#20
Hallo zusammen!
Zu dem Steuerbescheid hätte ich auch mal ne Frage, die mich schon eine weile interessiert.

Mein Mann hat ein Kind und zahlt natürlich seinen Unterhalt. Die Steuererstattung wird ja durch 12 geteilt und zum monatlichen Nettoeinkommen dazugerechnet.

Wird eigentlich der komplette Betrag durch 12 geteilt???

Wir sind ja verheiratet und ich trage ja auch meinen Teil dazu bei, das wir was zurück erstattet bekommen. Somit habe ich ja auch Anrecht auf die Hälfte, oder wie wird das geregelt???

Lg
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#21
Antrag nach §268 AO stellen. Siehe https://dejure.org/gesetze/AO/268.html
http://www.steuerrecht.org/aktuelles/ger...ragen.html
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#22
Bei Streitigkeiten über die jweils der anderen Seite zivilrechtlich zustehenden Summe, kann man formlos beim Finanzamt (analog Link "p" dejure) Aufteilungsbescheid beantragen.

Die lieben diese Dinger ;-) . Machen es aber natürlich.
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