Themabewertung:
  • 1 Bewertung(en) - 2 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Wenn die Mutter Borderline hat
#1
Hallo, ich bin ich habe da ein Problem oder einige Probleme.
Ich gehe sehr stark davon aus das die Mutter meiner Tochter Borderline hat und somit dem Kind in Geistiger Hinsicht schadet. Das hat auch schon ihre 14Jährige Tochter sehr stark zu einer Seelischen Störung gebracht.
Was kann ich da Tun?

Das andere Problem ist, das ich mich mit der Mutter meiner Tochter seit 3Monaten in gesprächen bei der Erziehungsberatungs-Stelle befinde und da man wohl keine Einigung finden kann muss ich nun vor Gericht gehen um mein Kind regelmäßig sehen zu können. Ich fragte den Berater nach dem Aktenzeichen unserer Akte da ich und mein Anwalt Akteneinsicht haben wollen. Der Berater sagte mir das es keine Akte gibt und auch keine geben wird weil er nie eine angelegt hat. Ist das überhaupt rechtens ok? Ich mein jetzt scheinen die letzen 3Monate meines kampfes völlig für die Katz zu sein wenn es überhaupt keine Akte gibt!?

Danke schonmal für eure Antworten ;-)
Zitieren
#2
Die durch eine Erziehungsberatungsstelle erbrachten Leistungen werden i.d.R. mit dem Jugendamt abgerechnet. Grundlage sind nach meiner Kenntnis moatliche Leistungsberichte aus denen sich die Art und Umfang der Beraterleistung ergeben sollen. Was genau darin steht, weiß ich nicht, da es in meinem Fall entbehrlich war, auf sie zurück zu greifen.

Manchmal werden aber auch Budgets für anonyme Beratungen vorgehalten. Wenn das darunter gelaufen ist, bleibt Deinem Anwalt die Möglichkeit, den Berater als Zeugen zu benennen.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
Zitieren
#3
(24-06-2014, 17:03)Kämpfer schrieb: Hallo, ich bin ich habe da ein Problem oder einige Probleme.
Ich gehe sehr stark davon aus das die Mutter meiner Tochter Borderline hat und somit dem Kind in Geistiger Hinsicht schadet.
....
Was kann ich da Tun?

Gottlob kann man da nichts tun, sofern nicht eine wirkliche Kindeswohlgefärdung vorliegt. Wenn jeder, der für sich vermutet, der Partner habe Borderline, sei ein Kinderschänder, trinke zuviel, leide an Depressionen usw., "irgendwas" dagegen tun könnte, würden bei etwa 90% aller getrennten Eltern beide Expartner einer Zwangsuntersuchung unterzogen. In so einer Welt würde niemand von uns ernsthaft leben wollen.

Zu Deinem zweiten Problem. Natürlich muss die Angelegenheit ein AZ haben. Wenn der Sachbearbeiter das nicht herausrücken will, beantragt er die Akteneinsicht eben auf der Basis des Namens. Die Akte wird bestimmt aufgefunden, verlass Dich drauf.
Zitieren
#4
Von denen bei der Erziehungsberatung wirst du nix bekommen. Die berufen sich auf Schweigepflicht. Es heisst dann später die Eltern konnten sich trotz fachlicher Beratung nicht einigen. Das Beratung gescheitert ist weil die Mutter sich nicht einigen wollte wird dir niemand bestätigen. Mit Pech behauptet sie es wäre deine Schuld und man glaubt ihr.

Hast du Sorgerecht?
Wie ist die Bindung zu deinem Kind? Wie alt ist es? Schläft es bei dir? Wie weit wohnt ihr auseinander? Wie oft willst du dein Kind sehen? Soll die Mutter Umgang haben, oder meinst du die Störung ist so schlimm das ein Umgangsausschluß her muß?
Keine Chance wegen Borderline was zu machen wenn sie nicht dem Kind super offensichtlich mit Beweisen schadet. Da würden dir selbst eindeutige Diagnosen nicht helfen.
Zitieren
#5
Ja ich habe das selbe Sorgerecht aber trotzdem verweigert die Mutter mir gelegentlich mein Kind zu sehen.
Unser Kind ist 16Monate alt, unsere Bindung ist sehr gut. Sie hat auch schon bei mir übernachtet.
Ich hatte mein Kind vorher arbeitsbedingt alle 2Wochen Mi.&Fr. von 15:30Uhr bis 19:00Uhr gesehen und jede Woche So. von 10:00Uhr bis 19:00Uhr

Als sich nun meine Arbeitsbedingungen geändert haben und ich keine Schicht mehr habe, will ich natürlich mein Kind öfters oder regelmäßiger sehen. Darauf hat die Mutter gekontert uns sagte das sie möchte, das ich mein Kind nur noch 1mal in 2Wochen sehen soll von Sa. auf So. mit der Begründung das es zu ansträngend für das Kind in der Woche wäre.

Wir wohnen ca. 5km auseinander und ich hole und bringe sie immer bei Wind und Wetter, leider entweder zu Fuß was ca. 1Std. dauert oder mit dem Fahrrad was ca. 20Min. dauert. Die Mutter ist leider nicht gewählt zum Wohle des Kindes mir in irgendeiner Hinsicht entgegen zu kommen.

Sie schadet den Kindern nur in Psychischer Hinsicht und das auch sehr offensichtlich. Dafür habe ich Zeugen oder auch etliche Beweise.
Zitieren
#6
(24-06-2014, 17:38)Kämpfer schrieb: Die Mutter ist leider nicht gewählt zum Wohle des Kindes mir in irgendeiner Hinsicht entgegen zu kommen.
Evtl. kommt sie Dir entgegen, wenn Du ihr den Vorschlag machst, das Kind öfter bei ihr sehen zu können.
Versuche, ihr entgegen zu kommen und mache alternative Vorschläge.

Auch wenn Du im Moment glaubst, dass die Mutter an BL leidet, heißt das nicht, dass das auch so ist. ;-)

Könnten sich ihre Eltern und Deine mal zusammen mit euch zusammen setzen? Vielleicht können sie ja vermitteln.

Nicht gleich auf die Kacke hauen mit irgendwelchen Krankheiten, die Du behauptest!
Zitieren
#7
(24-06-2014, 17:38)Kämpfer schrieb: Ich hatte mein Kind vorher arbeitsbedingt alle 2Wochen Mi.&Fr. von 15:30Uhr bis 19:00Uhr gesehen und jede Woche So. von 10:00Uhr bis 19:00Uhr
...
Wir wohnen ca. 5km auseinander und ich hole und bringe sie immer bei Wind und Wetter, leider entweder zu Fuß was ca. 1Std. dauert oder mit dem Fahrrad was ca. 20Min. dauert.

Was wäre denn Dein Vorschlag? 3 1/2 h Umgang unter der Woche bei einem einfachen Hol- bzw. Bringweg von 1 h ist tatsächlich keine ganz glückliche Lösung. Da wären Übernachtungslösungen tatsächlich die bessere Wahl.
Zitieren
#8
Das Krankheitsbild meiner Ex ist leider kein Irrtum. Gespräche habe ich 100000000 mal versucht zu führen aber sie verweigert alles, selbst jetzt eine Übernachtung und besuchen darf ich sie auch nicht bei der Mutter. Habe auch versucht die Eltern zu kontaktieren aber keine Chance... stattdessen habe ich ein schreiben vom Anwalt bekommen. Das es nur noch Gerichtlich geht ist klar aber wie kann ich den Kindern helfen, weil sie unter ihrer Krankheit leiden????? Und durch Zeugen oder oder Beweise kann ich als nicht Arzt sagen und auch behaupten das meine Ex. unter Borderline leidet. Die Ämter interessiert es nicht und ich will den Kids auch nicht die Mutter nehemen aber wie kann ich einen Menschen erreichen der unter Borderline leidet und sich Hilfe sucht?
Zitieren
#9
(24-06-2014, 20:47)Kämpfer schrieb: aber wie kann ich den Kindern helfen, weil sie unter ihrer Krankheit leiden????? Und durch Zeugen oder oder Beweise kann ich als nicht Arzt sagen und auch behaupten das meine Ex. unter Borderline leidet. Die Ämter interessiert es nicht

Die Zeugen interessieren KEINEN und sind wertlos. Solange es die Aemter nicht erkennen und es die interessiert, stehst Du auf verlorenem Posten. Deine Ex muss richtig Mist bauen und bei den Aemtern auffallen, ansonsten hast Du keine Chance. Bis Aemter sowas durchschauen, vergehen meistens Jahre.....
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
Zitieren
#10
(24-06-2014, 20:47)Kämpfer schrieb: ... aber wie kann ich einen Menschen erreichen der unter Borderline leidet und sich Hilfe sucht?

Du kannst keinen Menschen gegen seinen Willen dazu bringen, dass er sich "Hilfe sucht".

Wie würde es Dir gefallen, wenn Dir jemand sagte: "Hey komm, Du hast doch einen psychischen Schaden, geh mal zum Psychiater".
Zitieren
#11
ja unsere lieben ämter.... sorry aber mich wundert es nicht das es in deutschland so viele wiederholungstäter gibt... wie oft hört man das ein kind getötet wurde obwohl die eltern unter beobachtung oder angezählt sind... tja und dann heißt es natürlich wieder das sie ja unterbesetzt sind.
Zitieren
#12
(24-06-2014, 20:47)Kämpfer schrieb: Habe auch versucht die Eltern zu kontaktieren aber keine Chance... stattdessen habe ich ein schreiben vom Anwalt bekommen. Das es nur noch Gerichtlich geht
Dann wirst Du nicht drum rum kommen, einen eigenen Umgangsantrag bei Gericht zu stellen. Und das jetzt!

Kannst Du selbst machen, ohne RechtsanwaltRattinnen und kostet so gut wie nix. Also los! Vorlagen zum Antrag findest Du hier in der tfaq.
Zitieren
#13
habe ich schon gesucht aber finde ich hier nicht
Zitieren
#14
(24-06-2014, 20:47)Kämpfer schrieb: Gespräche habe ich 100000000 mal versucht zu führen aber sie verweigert alles, selbst jetzt eine Übernachtung und besuchen darf ich sie auch nicht bei der Mutter.
Vergiss das mit dem BL! Da ist ein 16 Monate altes Kind. Jede Behörde wird Dir sagen, dass es noch zu jung ist und die Mutter die Löwin ist.

Es geht um Umgang! Und wenn Muddi nicht mitmacht, geht es nur übers Gericht!

(24-06-2014, 21:23)Kämpfer schrieb: habe ich schon gesucht aber finde ich hier nicht
http://www.trennungsfaq.com/downloads.html
Zitieren
#15
Danke für den Link ;-)
Ich habe nochmal ne frage. Wie ist das wenn man in Beratung zur Erziehungsberatungs-Stelle oder Jugendamt zur Beratung ist, muss man dann am Anfang was unterschreiben? Denn ich habe nie was unterschieben...
Zitieren
#16
Nix da, wenn dann begleitete Übergaben. Wöchtentich mind. eine Übernachtung wegem dem Zeitgefühl der Kinder in dem Alter. Alle 2 Wochen geht garnicht. Das Kind wird auch bald zur Tagesmutter oder Kita gehen. Dort könnten die Übergaben gemacht werden ohne Elternkontakt. Übernachtungen, Mittagsschlaf, Mahlzeiten, da sein bei Krankheiten u.s.w. sind wichtige Sachen bei denen die Bindung sich festigt. Was anderes als Besucher sein. Wenn du erst mal eine sichere Bindung zum Kind hast werden sie sich schwerer tung dem Kind diese wichtige Bezugsperson zu nehmen.
Zitieren
#17
Das ist mit der wichtigste Punkt mit den Übernachtungen. In dem Alter machen die Kinder auch noch viel Mittagsschlaf. Da müsste das Kind auch beim Vater schlafen. Nachts sind es dann nur ein paar Stunden mehr. In Krippen geht so was immer wesentlich schneller. Auf eine Diskussion das das ja Fachkräfte sind würde ich mich nicht einlassen wenn keine handfeste erziehungsunfähigkeit im Raum steht. Der Vater übernimmt so viele Tätikeiten die einer eigenständigen Versorgung nahekommen. Man kommt auch schneller von Kontrollzwängen der Mutter los. Kann ohne Beobachter eine entspannte Vater-Kind Beziehung genießen.
Hoch pokern, mehrer Übernachtungen fordern und am Ende Einsicht zeigen aber nicht auf Übernachtungen grundsätzlich verzichten. Immer im Blick haben das man nie bekommt was man fordert. Es geht immer was verloren. Wie auf´m Bazar.
Zitieren
#18
Sorry Absurdistan aber mir geht es darum das ich geregelten Umgang mit meinem Kind habe um auch eine stabile Bindung zwischen uns ist. Das will ich nicht pokern sondern zum wohle des Kindes und für die Eltern realistische Umgangsregelungen vereinbaren. Wichtig ist das ich einen Regelmäßigen Kontakt habe und in dem alter von 16Monaten ist jede Übernachtung nur ein plus aber keine Regel und in der Hinsicht nicht das wichtigste.
Zitieren
#19
(25-06-2014, 10:16)raid schrieb: Verstehe mich bitte nicht falsch, aber, ob das den Richter auch interessiert?!

Was spricht dagegen es wenigstens zu versuchen ?
Zitieren
#20
Ich werde nun versuchen folgenden Umgang ein zu klagen:

Mittwoch: von 15:30/16:30Uhr – 19:00/19:30Uhr
Sonntag: von 10:00Uhr – 19:00/19:30Uhr
Übernachtungen: 1mal im Monat von Freitag 15:30/16:30Uhr – Samstag 14:00/15:00Uhr

Aus beruflichen Gründen kann ich leider nur diese Uhrzeiten warnehmen und diese Uhrzeiten werden auch schon seit 2Monaten praktiziert. Ich finde diesen Umgangsvorschlag ein realistische und geregelte umsätzung.
Zitieren
#21
Man kann´s auch so sehen: Wenn man dem Vater ´was zugesteht, dann wird man auch der Mutter ´was zugestehen wollen, um nicht jemanden eindeutig zum Verlierer zu machen. Das ist so schon nicht gut - und bei möglicherweise persönlichkeitsgestörten Müttern eher ein zusätzliches Risiko. Also ruhig fordern und sorgfältig argumentieren, aber sich vorher darüber klar sein, wo und wieweit man zurückgehen kann.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
Zitieren
#22
Da wir geteiltes Sorgerecht haben und ich ja den Umgang mit meinem Kind haben möchte, sehe ich für mich keinen Schritt den ich in meinem Modell zurück gehe, eher noch mehr Umgang verlangen könnte rein rechtlich. Mir wird der regelmäßige Kontakt oder Umgang verweigert von der Mutter und aus diesem Grund gehe ich vor Gericht.
Wie schon gesagt ist meine Ex ja leider erkrankt und ihr ist auch sehr viel zu, zu trauen und ich hoffe nicht das sie mal mit Gewalt oder ähnlichem anfängt aber zu trauen kann man es ihr leider.
Zitieren
#23
(25-06-2014, 11:05)Kämpfer schrieb: ... sehe ich für mich keinen Schritt den ich in meinem Modell zurück gehe,...

Ich würde ein Modell vermeiden, das mich quasi verhandlungsunfähig macht...
Es wird aller Wahrscheinlichkeit nach Änderungen geben und da sollte man in der Lage sein, sie in Bereiche zu kanalisieren, die man akzeptieren kann.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
Zitieren
#24
also wenn ich dich jetzt richtig verstehe "wackelpudding" dann meinst du auch das ich höher pockern sollte?
Zitieren
#25
Ja, mit vernünftigen und gut argumentierten Forderungen...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Unterhaltsvorschuss ab 12 auch wenn Mutter keine 600€ verdient Zahlesel_RUS 6 5.057 23-07-2019, 14:17
Letzter Beitrag: Zahlesel_RUS
  Tochter 16, Mutter Borderline, bin es leid rumburak 44 51.381 12-04-2015, 11:43
Letzter Beitrag: rumburak
  Wenn Mutter den Vater nicht angibt Skipper 9 13.140 29-11-2010, 13:59
Letzter Beitrag: Skipper
  Meine Tochter weint wenn ich sie ihrer Mutter übergebe marecello 17 24.680 25-10-2010, 10:07
Letzter Beitrag: p__

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste