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Programm des 20. Familiengerichtstag im September
#26
Es gibt einen überraschenden Nachtrag zu den Empfehlungen des Vorstands des DFGT: http://www.dfgt.de/index.php?tid=85

Offensichtlich gab es Ärger.

"Nach dem 20. Deutschen Familiengerichtstag im September 2013, auf dem sich zwei Arbeitskreise mit dem Wechselmodell aus kindschaftsrechtlicher und aus unterhaltsrechtlicher Sicht befasst haben, wurde der Vorstand wiederholt auf fehlende Aussagen in den Empfehlungen des Vorstands zum Arbeitskreis Nummer 7 angesprochen."

Arbeitskreis 7 war der Arbeitskreis zum Wechselmodell, geleitet von Prof. Sünderhauf, oben ausführlich dargestellt. Danach verteidigt sich der Vorstand, warum das Wechselmodell in seinen Empfehlungen ignoriert hat. Die Argumentation ist so fadenscheinig wie unter Juristen üblich, kann im Link nachgelesen werden. Zum Schluss aber noch ein interessanter Satz: "Die Kinderrechtekommission des Deutschen Familiengerichtstags wird sich 2014 unter anderem mit dem Wechselmodell befassen."

Ganz offensichtlich knirscht es nun sogar unter Familienrechtlern und die Stimmen, die das Thema Wechselmodell nach vorne holen wollen, werden immer unüberhörbarer. Es wurde nicht mehr einfach so akzeptiert, dass der DFGT-Vorstand (das sind die besonders Etablierten und Älteren) die Tür zu hält, er muss sich nun schon deswegen verteidigen.

Bilder sind nun auch öffentlich. Wer sehen will, wie die Täterinnen und Täter tagen: http://www.dfgt.de/resources/Fotos_DFGT/2013/index.html
Einige kennt man sofort, Figuren wie Peschel-Gutzeit oder Dombek-Rakete.

Den Bildern nach wars auch eine Verkaufs- und Werbeveranstaltung. Alle möglichen Verlage mit ihren Werken, z.B. "Der Honorarplaner Familienrecht". Oder das Bundesamt für Justiz mit einem grossen Stand, fleissig unsere Steuergelder verbratend.
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#27
Widerlich, diese bräsig, selbstzufrieden grinsenden Fratzen, wie sich für ihre Erfolge zu prosten.

Sehe ich das richtig, dass auch die perverse Hahne sich dort noch rum treibt und ihr Gift verspritzt?
Und die Miese Götz auch noch zur Chefin gewählt wurde?

Aber wer könnte denen denn Druck gemacht haben?

Gibt doch an der Stelle, die Druck machen könnte, eigentlich niemand der so etwas tun würde.
Nur Täter.
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#28
(19-03-2014, 18:46)beppo schrieb: Aber wer könnte denen denn Druck gemacht haben?

Teilnehmer. Arbeitskreis 7 war im grossen Saal und hat laut Bildern deutlich mehr Teilnehmer wie die Teilnehmerbegrenzung der Arbeitskreise festlegt. Sünderhauf vorne macht einen sehr engagierten und bewegten Eindruck, vielleicht gehörte sie selbst auch zu den Nachfragern.

Der Vorstand lässt sich in seinen Empfehlungen mehrere Seiten lang über jeden kleinen Schwachsinn aus, aber tiefes Schweigen zum Wechselmodell aus Arbeitskreis 7. Das hat wohl bei Einigen das Fass zum überlaufen gebracht. Was der Vorstand nun zur Verteidigung (die laufen rückwärts!) bringt, ist geradezu witzig. Es knirscht, das merkt man und wenn es nun sogar bis ins Zentralkomittee der Familienrechtsprofiteure hinauf knirscht, will das was heissen. Ob sie wollen oder nicht, jetzt wird ihnen das Thema von unten aufgezwungen.
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#29
Yep, irgendwann löst sich das Problem dann biologisch..
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#30
(19-03-2014, 17:35)p schrieb: Zum Schluss aber noch ein interessanter Satz: "Die Kinderrechtekommission des Deutschen Familiengerichtstags wird sich 2014 unter anderem mit dem Wechselmodell befassen."

Das kann man mit einem lachenden und einem weinenden Auge sehen. Die Frage ist schon, warum das in die "Kinderrechtekommission" verschoben wird, wo es sich doch ausweisliche des Statements des Vorstandes um eine Frage der Ausübung der Elternautonomie handelt.

Vermutlich sind die Meinungs- und Machtverhältnisse in der Kinderrechtekommision für den Vorstand überschaubarer zu handhaben, als im (teils öffentlichen) Plenum.

Immerhin stünde mit einer klaren Option zum Wechselmodell auch das Geschäftsmodell der Kindeswohlhandelsjuristen in Gefahr. Die Spaltung in Betreuungs- und Zahlungselternteil spült dieser ehrenwerten Gesellschaft immerhin jährlich Millionenumsätze in die Kassen.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#31
Ein Forschritt ist es schon, wenn Aus-ixen und beharrliches ignorieren des Wechselmodells nicht mehr reicht, sondern man sich gezwungen sieht, nun plötzlich aktiv zu handeln, um die eigene obsolete Residenzdoktrin zu verlängern.

Zitat:Die Spaltung in Betreuungs- und Zahlungselternteil spült dieser ehrenwerten Gesellschaft immerhin jährlich Millionenumsätze in die Kassen.

Das ändert sich aus mehreren Gründen schnell. Vorher kamen die Kosten phasenverschoben und bestanden oft nur aus Opprtunitätskosten, interessierten also keinen. Jetzt kamen Aufstocker, die Unterhalt direkt und unmittelbar an die Staatskasse weiterreichen. Die Privatinsolvenzreform, die verzweifelten Versuche von den Verfahrenskostenhilfekosten runterzukommen, da schwappt immer mehr zurück.

Dieser und die letzten Familiengerichtstage sind ein guter Anzeiger dafür. Das gesamte Unterhaltsrecht ähnelt immer mehr einer reinen Mangelverwaltung, man sieht es an den Themen. Gerade in jüngster Zeit richtet sich der Blick auch immer mehr auf das Geld der betreuenden Elternteile, langsam aber sicher werden einige fest geglaubte Grenzen verschoben, schon am Anfang der Vorstandsempfehlungen passiert das.
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#32
(16-12-2013, 12:25)p schrieb: Beim Kindesunterhalt ist nur die Empfehlung "Übersteigt die Betreuung durch den umgangsberechtigten Elternteil die derzeit üblichen Umgangsregelungen wesentlich, soll dieser Umstand zu einer Anpassung der Barunterhaltspflicht führen. Dabei ist der durch Vereinbarung oder Beschluss festgelegte Betreuungszeitanteil zu berücksichtigen." übriggeblieben. Darin spiegelt sich das Unbehagen über das BGH-Urteil zum Unterhalt bei einem Fast-Wechselmodell wieder, das von denkenden Menschen nur als absurd abgelehnt werden kann.

Muss mich selber zitieren, denn schon ist auf exakt diesen Punkt die Gegenreaktion des DJB da: http://www.taz.de/!141021/

Auch bei fast gleichstarker gemeinsamer Betreuung sollen die Väter zahlen, denn "Männer verdienen oft besser als Frauen. Sie sind deshalb in der Lage, sich Kinderbetreuung einzukaufen, und reduzieren sehr viel seltener ihren Job. Das hat auch mit ihrem Selbstverständnis zu tun. Mütter dagegen springen öfter ein, wenn der Vater nicht kann. So kommt auch dieses typische Übergewicht der Frauen bei der Betreuung zustande. Im Endeffekt haben die Väter also erheblich mehr Geld als die Mütter – und könnten das Kind damit unterstützen."

Absurde, sexistische Äusserungen eines Sexistinnenvereins. Das ebenso absurde BGH-Urteil eroberte wie üblich Fläche zugunsten mehr Unterhalt, so massiv und unausgeglichen dass sogar bei den Familiengerichtstags-Juristen Zweifel kamen. Wie im deutschen Unterhaltsrecht üblich, wird aber keine Handbreit eroberten Geländes aufgegeben, sondern sogar noch weitere Forderungen gestellt. Ob nun von den DJB-Sexistinnen, VAMV oder irgendeinem der steuerfinanzierten Jugendamts-Backofficeinstituten, ist eigentlich egal. Gezogen wird gemeinsam an einer Strippe.
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#33
Wahnsinn - das ist feministische Propaganda in Reinkultur. Man kann davon ausgehen, daß die Dame weiß, daß sie völligen Schwachsinn schreibt bzw. redet. Aber der private und staatlich-feministische Futtertrog, von dem sie ja sehr gut lebt, verlangt nach solchen öffentlichkeitswirksamen Interviews in der Journalie. Was mich aber positiv stimmt, sind die Kommentare unter dem Interview. Diese lassen nämlich den Schluß zu, daß immer mehr Männer über die wahren Zustände in Familienrechtsangelegenheiten aufgeklärt sind und die wahren Absichten solcher fem. Interviews erkennen. Wenn es jetzt noch gelingt viel mehr Aufklaerungsarbeit für junge Männer zu organisieren, in der sie über die realen Risiken einer Ehe und/oder Vaterschaft ins Bild gesetzt werden, wäre schon was erreicht.
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#34
Selten so einen offensichtlichen Müll von einer studierten Person gelesen. Die "Argumente" sind dermassen offensichtlich falsch, gelogen oder schlichtweg völlig unlogisch, sodass es selbst dem Dümmsten ins Auge sticht.
Bei so manchen geistigen Ergüssen frage ich mich als: Glauben die das eigentlich noch SELBST was sie da von sich geben? In diesem Fall kann man das mit einem klaren Nein beantworten; die Gute weiß, dass sie vorsätzlich lügt.
Interessant finde ich, dass die TAZ doch tatsächlich kritische (Rück-)Fragen stellt, denen aber "gekonnt" ausgewichen wird.
Interessant ist auch, dass quasi ALLE Kommentatoren dies erkannt haben und einer Meinung sind: DAS IST EIN SCHLECHTER WITZ!
Irgendwie lese ich solche Artikel gerne, deklassieren sie doch ihren Verfasser auf deutlichste Art und Weise.. Big Grin
Wir wissen alle, daß die Hälfte aller Ehen mit der Scheidung enden. Aber die andere Hälfte enden mit dem TOD! Wir haben also nochmal Glück gehabt
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#35
Weiss sie es nicht besser oder lügt sie? Und was wäre da schlimmer?

Ich werte es als ein Eingeständnis des Versagens, wenn eine Feministin sich zu alten Rollenbilder zurückarbeiten muß, um die Folgen ihrer Ideologie vertretbar erscheinen zu lassen...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#36
Eindeutig fette Propagandalügen.

Das weiß sie nur noch nicht, weil sie selbst drauf reingefallen ist.
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#37
Inhaltlich sind die Aussagen natürlich ein Witz oder schlichtweg (beweisbar!) gelogen. Aber das fällt denen auf die Füsse. Die TAZ lässt die Artikel abrufbar und ist damit als Zitatensammlung nutzbar, wenn sich der DJB woanders seriös darstellen will. Sie haben aufgrund Selbstüberschätzung und selbsterzeugter Realitätsverzerrung einen Fehler gemacht: Die altbewährte Wühlarbeit hinter den Kulissen wäre zielführender gewesen statt öffentlich Interviews zu geben.
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#38
(29-06-2014, 09:42)p schrieb: Die altbewährte Wühlarbeit hinter den Kulissen wäre zielführender gewesen statt öffentlich Interviews zu geben.

Vielleicht war´s einfach ein dummer Profilierungsversuch oder aber auch die altbewährte Wühlarbeit ist nicht mehr so wirkungsvoll.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#39
Da ich hierzu nichts bei euch gefunden habe, möchte ich das Folgende mal zur Diskussion vorlegen:
http://s293942038.online.de/resources/We...l_2014.pdf

Ich interpretiere es, knapp, wie folgt:

1. Wir Deutschen sind anders als die anderen (USA, Skandinavien) und dehalb muss ein Wechselmodell nicht gut für die Kinder sein.
- (Stimmt. In kaum einem anderen Kulturkreis als dem Deutschen, wird die Rollenverteilung über einen Drei-Jahres-Vorsprung zementiert, was Änderungen massiv erschwert.)
2. Das Familienrecht ist auf das Residenzmodell zugeschnitten und in seiner derzeitigen Form nicht auf Wechselmodelle anwendbar.
- (Nachvollziehbar. Anhand von Beispielen und Grenzen der §§, hübsch erklärt.)
3. Das deutsche Familienrecht berücksichtigt die Familienvielfalt nicht ausreichend und wird dem GG nicht gerecht.
- (Immerhin. Man hat erkannt, dass dass man das FamR in eine Sackgasse ohne Wendemöglichkeit gefahren hat.)
Das 'Kindeswohl' ist ein nicht vollständig definierbarer Begriff.
- (Weshalb er so häufig missbräuchlich zum Zwecke der Interessendurchsetzung gegen sie verwendet wird?)
4. Eigene, deutsche Studien müssen her, weil sich die 'Experten' nicht über Sinn und Unsinn von Wechselmodellen einig sind und die Debatte ein wenig zu emotional geführt wird.
- (Belgien und Skandinavien sind weit und wirklich: Die Menschen dort sind und leben so ganz anders, als wir, hier.)
5. Das Wechselmodell kann nur ernsthaft für die Altersgruppe der 3-12jährigen in Frage kommen.
- (Da sind sie wieder, unsere gesetzlich verankerten unumstößlichen drei Jahre mütterlicher Bindungsvorsprung, die es bis auf den Sanktnimmerleinstag zu erhalten gilt. Zustimmen kann ich einer oberen lockeren Grenze, wenngleich diese fließend ist.)

BTW: Eine Mütterlobbyistin hat dem Papier entnommen, dass es sich um eine generelle Absage an Wechselmodelle handelt. Dem ist zwar keineswegs so, aber die Ausage soll wohl die Moral der eigenen kleinen Kampftruppe stärken.
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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#40
Da ist es es also, das angekündigte Papier des deutschen Familiengerichtstags, "Das Wechselmodell im deutschen Familienrecht". Interessant ist dabei vor allem, dass es recht gut die Risslinien innerhalb des Familiengerichtstages darstellt. Auf Seite des Papiers die etablierten Familienrechtler, die zwar auch grummeln dürfen, aber den Status quo verteidigen. Auf der anderen Seite eine Gruppe (ein Kopf davon ist Sünderhauf), die mittlerweile den Mund aufmacht, aufgebrochen ist und sich an Vorbildern der Nachbarländer orientiert.

Das Papier selbst fasst eine altbekannte Sicht und den Status quo zusammen und bietet insofern nichts Neues. Die Diskussion darüber kann man in einem Wochselmodellthread führen, es ist die alte Dauerdiskussion um das Wechselmodell in Deutschland. Der lesenswerteste Punkt ist das vorletzte und letzte Kapitel 2 und 3, zuletzt "Reformbedarf". Da machen selbst die Etablierten ein (sehr) kleines Schrittchen voran, aber immerhin.
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#41
(20-10-2014, 09:10)p schrieb: Da machen selbst die Etablierten ein (sehr) kleines Schrittchen voran, aber immerhin.

Das Thema Unterhalt taucht wohl nur im Zusammenhang mit dem Wechselmodell auf.

Dass der Barunterhalt inzwischen bei (von mir geschätzten) 90 % der Väter spätestens beim zweiten Kind erhebliche Einschnitte in seine Lebensführung, aber auch in seiner Lebensqualität bedeutet, ist offenbar immer noch nicht durchgedrungen.

Noch immer stehen in den meisten UHL ledig die Wohnkosten mit 360 € Warm. In den wenigsten UHL wird darauf verwiesen, dass bei Wahrnehmung des Umgangsrechtes auch höhere Wohnkosten angesetzt werden können, ja sogar müssen.

Die UHL werden sich wohl kaum ändern, so lange nicht auch eine neue Düsseldorfer Tabelle raus kommt und selbst dann wird wieder von einer Kann-Bestimmung die Rede sein und nicht von einer Muss-Bestimmung mit dem Risiko eines 0-€ Mangelfalles, wenn man die Umgangskosten mit einbezieht.

LG

Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#42
Es handelt sich aber auch um ein Papier, das mit einer alten Tradition der Praxis bricht, der separaten Behandlung von Sorge, Unterhalt, Umgang. Hier wird alles, weil eben doch alles miteinander verquickt ist, zusammen betrachtet. So langsam bekomme ich den Eindruck, dass unser Grundgesetz wieder aus der Mottenkiste gekramt wird. Man könnte jetzt den Bogen noch ins Unendliche weiter spannen, z.B. indem man ernsthaftes Interesse am Auflösen der 'strukturellen Benachteiligungen von Frauen auf dem Arbeitsmarkt' hinein mischt. Wink
Um die Studien mache ich mir keinen großen Kopf, diese werden nur dann für Überraschungen sorgen, wenn damit A. Heiliger-nahe Forschungseinrichtungen beauftragt werden. Auf wissenschaftlicher Seite besteht weitgehend Einigkeit, über die Rolle des Vaters als notwendiger Auflöser der Mutter-Kind-Dyade (spätestens, ab Ende der Stillzeit), die schlussendlich nicht nur gut für die Entwicklung des Kindes ist, sondern auch gut für Vater und Mutter. Dies umso mehr, als, trotz groß angelegter Kampagnen, Männer in solcher Funktion andernorts nach wie vor absolute Mangelware sind und unter den gegebenen unsäglichen Umständen mittelfristig auch bleiben.
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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#43
Kam vielleicht nicht so klar raus, aber gemessen an den Erwartungen sehe ich das Papier als positiv an und werde davon auch einiges verwerten. Die Autoren merken selber noch nicht, wie sehr sie eigentlich schon in die Öffnung Richtung Wechselmodell hineingezogen worden sind. Natürlich weigen sie sich, den Richtern die Freiheit zu geben, Wechselmodelle so wie Residenzmodell beschliessen zu können, aber wenn es denn stattfindet, wollen sie es auch verankern und seine Realisierung ermöglichen. Ein bisschen am Rand der Freiwilligkeit wird auch schon geknabbert: Ein bestehendes Wechselmodell plötzlich auf WUnsch eines Elternteils wieder hinwerfen soll nicht mehr leicht gehen.

Das ist witzig, weil damit trotzdem eine Brücke zur bisherigen Insel "Wechselmodell" geschlagen wird. Freilich mit einem Schild dran "Nur für Eltern in Einigkeit! Nur wenn alle zustimmen!" Aber dieses Schild ist ein Popanz mit Verfallsdatum. Wenn die Brücke mal da ist, wird sie auch genutzt und begangen, irgendwann wird auch das Schild in Frage gestellt - schliesslich ist ja jetzt die Brücke da :-)

Es freut mich auch, dass das miese Löcherwerk des Familienrechts dadurch neu beleuchtet wird und seine schweren Mängel stärker zutage treten, sobald neue Betreuungsmodelle ins Spiel kommen. Dass sich darüber sogar auf das Grundgesetz besonnen wird - super! Und ganz besonders freut mich, dass dem Robengesocke des OLG Düsseldorf mit seiner schwachsinnigen Unterhaltsquotelung trotz 50:50 Betreuung in die Parade gefahren wird. Sehr schön, dass der Familiengerichtstag anerkennt, dass der § 1629 Abs. 2 S. 2 BGB beim Wechselmodell gar nicht anwendbar ist. Das stützt meine Ansicht sehr, ein kleiner Satz im Papier mit grosser Wirkung. Dies war eine der Stossrichtungen der Wechselmodellhasser - zahlen und rechnen und endlos verklagen können trotz gleicher Betreuung.
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#44
Ich denke schon, das Wechselmodell zwänge Eltern zum Wohle des Kindes zusammen. Wo die auf dem Residenzmodell fussenden Regelungen zu Sorge, Umgang und Unterhalt tendenziell eine Maximierung i. S. des jeweiligen Zieles unterstützen, wäre dann ein gemeinsames Optimum das Ziel - eher etwas für ggf. moderierte Problemlösung, als für rechtliche Auseinandersetzung.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#45
"Die in der rechtlichen Diskussion üblicherweise zugrunde gelegte Grenzlinie zwischen Residenzmodell und Wechselmodell liegt bei einem Be-
treuungsverhältnis beider Elternteile von mindestens 30 % zu 70 % (idealiter 50 % zu 50 %)."

Das würde ja bedeuten das schon verdammt viele ein Wechselmodell praktizieren.
Ansonsten finde ich den Bericht sehr negativ. Meine Tochter lebt seitdem sie 1,5 Jahre ist 11 Tage bei mir. Hab ich ihr damit geschadet oder wie? Wieviel Umgang dürfen die Mütter mit dem Vater denn zulassen bevor es für´s Kind gefährlich wird?

In einer Brochüre beim JA habe ich letztens gelesen das Eltern einen Rechtsanspruch auf Fremdbetreuung von bis zu 12 Stunden täglich ab 0 Jahren haben. Und dann sollen häufige Wechsel zw. Vater und Kind ein Problem sein.
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#46
Man könnte angesichts der unterstellten Unschädlichkeit von Fremdbetreuung auch schliessen, dass mütterliche Betreuung so etwas Besonderes nicht sein kann.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#47
Hilft alles nix, wenn die gleichen Richter wie ehedem eigene Meinungen als Recht qualifizieren!

Mag so eine Stellungnahme einen Richter in seinem Beschluss beeinflussen?

Denke nicht, da müsste der BGH oder der Gesetzgeber voran gehen. Beides halte ich für die nächsten fünf Jahre nicht für realistisch.

Das wird kommen, da bin ich von überzeugt, schließlich geht die Geburtenrate in den Keller; aber es wird erst Kinder betreffen, die heute noch nicht gezeugt sind.
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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#48
Jan Piet de Man in Hamburg am 7.10.14
"Auch in einer deutschen Untersuchung zeigte sich, dass die unfreiwillige Wechselmodell-Betreuung gut gelang."

Familienrichter Jürgend Rudolpf a.D.
„Sind Eltern dann allerdings nicht in der Lage, eine einvernehmliche Lösung zu finden, sollte die Doppelresidenz gesetzliche Pflicht sein“

http://www.kindernzuliebe.org/Elterninit...agung.html
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