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Unterhalt wenn Kind 18 geworden ist
#26
(28-06-2014, 08:43)raid schrieb: Wenn Du nur die Vaterschaft anerkannt und ansonsten nichts unterschrieben hast, dann besteht vermutlich kein Unterhaltstitel.

Theoretisch möglich wäre noch, dass sie einst wegen Unterhalt geklagt haben und gegen dich ein Versäumnisurteil erging.

Ob das anno dazumal bereits möglich war, weiß ich nicht.

Besteht also kein Titel, dann würde ich ab jetzt in Abstimmung mit meinen (hier: deinen) Einkommensverhältnissen keinen Unterhalt mehr überweisen sondern abwarten, was Filius macht.

Jedenfalls überweise ich einem volljährigen Kind, das mit mir nichts zu tun haben möchte, freiwillig keinen Cent Unterhalt, außer dieser wird mir wieder erstattet.

Und die eMail@i seiner Mütter würde ich als Junk deklarieren oder per Filter autom. in den Papierkorb wandern lassen.

Vielleicht gönnst Du dir von dem gesparten Unterhalt einen schönen Urlaub.

Aber wie schon erwähnt, kenne ich deine finanzielle Situation nicht, folglich eine detaillierte Vorgehensbeschreibung nicht möglich ist.

Da hast du vollkommen Recht! Aus was für einem Grund sollte ich einem erwachsenen Menschen, der eh keinen Kontakt mit mir haben möchte, noch Unterhalt zahlen. Allerdings kann ich mir sehr gut vorstellen, dass die KM einfach in seinem Namen die Nachrichten verfassen wird. Vaterschaft habe ich anerkannt das ist Richtig. Ich habe noch nie etwas mit einem Gericht/Rechtsanwalt oder desgleichen am Hut gehabt. Mit den Zecken vom Jugendamt vielleicht 2x in der ganzen Zeit. Aber es muss doch möglich sein es 100% herauszubekommen ob ein Titel für mich läuft oder nicht....?! Gibt es da keine Stelle wo ich das hinterfragen kann? Macht es Sinn proforma eine Abänderungsklage einzureichen bei Gericht?
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#27
Moin TONO.

Ich kann Deine Haltung verstehen, mit der Mutter guten Kontakt zu pflegen und von daher ihre Mails zu beantworten. Verbesserungsfähig erscheinen mir allein Deine Antworten an sie.

Als Eltern seid ihr nun besser auf Augenhöhe, das Kind stärker aus dem mütterlichen Einflußbereich gelöst.

Das gibt Raum für Veränderungen - zw den Eltern und zw diesen jeweils zum erwachsenen Kind.

DAS sollte sich in den Kontakten zwischen den Eltern und zum Kind jeweils niederschlagen.

Die hier erteilen Rat-Schläge erscheinen mir überwiegend angefessenen Haltungen aus alten unbewältigten Verletzungen zu entspringen.

S.
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#28
(28-06-2014, 10:53)Skipper schrieb: Die hier erteilen Rat-Schläge erscheinen mir überwiegend angefessenen Haltungen aus alten unbewältigten Verletzungen zu entspringen.

Er soll also wegen unbewältigter Verletzungen auf die provokanten Lügen der Mutter eingehen und eifrig eMail Antworten drauf formulieren. Viel Spass beim Verhandeln mit der Mutter über ihre Unterhaltsforderungen und viel Spass beim Antworten formulieren. Ja, mit Mails lässt sich die Aufarbeitung der letzten 18 Jahre sicher angehen und alles wird gut.
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#29
Weil das Eingehen auf bodenlosen Schwachsinn die inneren Verletzungen heilt. Sagt der innere Stuhlkreis.
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#30
p.

Ich sprach von unbewätigten Verletzungen der Ratgeber hier.
Ich sprach NICHT von 'Verhandlungen' mit der Mutter und sagte auch NICHT, daß Mails 18 Jahre aufarbeiten können.

Bitte von der Aufgeregetheit runterkommen, fast hätte ich gesagt: von den 'Feindbildern' wegkommen! Wink

raid.

Was vor Jahren war, ist vorbei. Mit 18 ändern sich wesentliche Bedingungen,
die seitens des Vaters günstig beeinflußt werden können.
Nachtragen und Rache nach Jahren tut das nicht.

S.
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#31
(28-06-2014, 11:22)Skipper schrieb: Bitte von der Aufgeregetheit runterkommen, fast hätte ich gesagt: von den 'Feindbildern' wegkommen!

Ach. Jetzt doch wegkommen davon? Sich doch nicht mit drechseln von Anworten und der Beschäftigung mit den Lügen einer Täterin die Zeit vertreiben?

Die Akzeptanz einer Situation scheint manchem sehr schwer zu fallen.
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#32
So, heute kam mal wieder eine sehr nette Email der KM. Und Nein, ich habe nicht drauf reagiert und werde es auch nicht machen!!! Es bestätigt sich jetzt was ihr mir immer geschrieben habt. Es kommt der Zorn hoch der von ihr ausgeht - ich hätte einen Titel? Das ist die Grundlage der Berechnung? Warum sendet sie mir dies dann nicht per Email? Eigentlich werde ich in dieser Mail nur beleidigt. Aber lest selbst:

hallo,
Nun deine Rechnung ist leider nicht richtig, mal abgesehen das du nicht jeden Monat dieses Geld Überwiesen hast, es fehlen im Jahr 2012/2013 weit über 350,- die du nie nachgezahlt hast.

Außerdem stand mir mehr zu bis zur Volljährigkeit . siehe unterlagen.

Der Unterhaltstitel ist der Grundstock auf den Aufgebaut wird.

Schwanz einziehen sagt gerade der Richtige, und nein wir haben keine Nummer von dir.
Und genau deswegen hänge ich noch mit drin, das du keine unnützen Diskusionen an ihn richtest, mit Wortlaut unter allem Niveau.

Auch wenn es dich nichts angeht, ich war Arbeitslos die letzten zwei Jahre, da ich mehrere Brustops hatte.( Familiekrankheit)
Aber im Gegensatz zu dir Blicke ich immer nachvorne.

ich habe meine Aktuellen Gehaltsstreifen , beim Jugendamt vorgelegt, die Berechnung gehen davon aus.
Auch wenn du was von mir holen willst, ganz ehrlich ich bin in der Probezeit in einer Wiedereingliederung,

Ich habe dir netter weise angeboten dir die Kopien zu schicken....?

aber wenn du so anfängst, habe ich kein Bock auf unnützen Ärger und Energie.

Mir ist klar das du dir das anders ausgemalt hast, aber das Leben ist halt so.

Dann klärs halt mit dem Amt.
Und Streit mit denen rum.
Ansprechpartner Frau W. , Jugenamt, 6 stock Zimmer 209


So, auch wenn mir gerade die Galle hochkommt, ich werde mit dieser Frau nicht mehr kommunizieren und halte mich an die Ratschläge von euch. Sohnemann möchte doch was von mir und ich soll mich ans Jugendamt wenden??? Ich glaub's nicht!!!
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#33
Derselbe Stil wie vorher, nur noch wütender. Eine niveaulose Fortsetzung der üblichen Selbstanlüge-Blase der vergangenen Jahre von jemand, der nicht wahrhaben will dass sein exzessiv ausgenutztes Macht- und Gewaltmonopol nichts mehr wert ist.

Du siehst, dass du für niemand etwas erreicht hast mit deinen Antworten und deiner Kommunikationsbereichtschaft. Herausgekommen sind nur weitere Einblicke in die verrannte Peinlichkeit dieser Figur, die sich Mutter nennt, das hätte man besser allen Seiten erspart.

Inhaltlich liegt fast alles ebenso wie die frühere Mail in einem Realitätsverzerrungsfeld. Titel gibt es nicht, das Jugendamt ist ab 18 nicht zuständig, ihre degoutanten Äusserungen über Schwanz und Busen sind irrelevante Provokation.
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#34
(28-06-2014, 21:41)TONO schrieb: Schwanz einziehen sagt gerade der Richtige...

Also wenn Du das "Schwanz einziehen" tatsächlich geschrieben hast, dann brauchst Du Dich nicht zu wundern, wenn nun auch Euer Sohn nicht mehr freundlich ist.

Ungeachtet der Auseinandersetzung sollte man doch ein Minimum an Haltung und Stil bewahren.

Jetzt wird es natürlich eine Gerichtsverhandlung geben, die Anwälten werden wieder einmal reicher und das Ergebnis ist im Wesentlichen das, was man auch alleine hätte berechnen können.

Unglaublich...
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#35
Hallo Tono,

erstmal ist es absolut richtig von Dir nicht mehr auf die Mails der Kindesbesitzerin einzugehen. Allerdings wuerde ich ihr wie vorgeschlagen ein allerletztes Mal folgendes schreiben und dem ganzen noch hinzufuegen, dass Du ihre Emailadresse ab sofort geblockt hast und keine Emails mehr von Ihr empfangen kannst:

(27-06-2014, 19:31)L3NNOX schrieb: eMail an die Ex:
Zitat:
Da weder Du, noch das Jugendamt mir gegenüber seit B.´s 18. Geburtstag weisungsbefugt sind, sondern rein B. selbst, und ich weder Lust noch Zeit habe deinen substanzlosen eMails weiterhin zu antworten, setze ich dich hiermit von folgendem Fakt in Kenntnis:
Wenn B. Unterhalt von mir haben möchte, dann soll B. sich bei mir melden und die geforderten Unterlagen bereit halten (Einkommensnachweis von dir, Nachweis über geerbtes Vermögen, Schulbescheinigung usw..).
Falls B. mich nicht kontaktiert, bzw. nicht nachweist, dass und in welcher Höhe er bedürftig ist, gehe ich davon aus, dass keine Anspruch vorliegt und werde selbstverständlich kein Geld mehr überweisen
MfG..
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#36
Ohne dass der Unterhaltsberechtigte eine schlüssige Forderung stellt, kann es keine Verhandlung geben.

Und Rechtsberatung würde dieser Person nicht leisten.
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#37
(28-06-2014, 22:18)p schrieb: Titel gibt es nicht

Naja, es gibt ja so einige Strategen, die können einen Titel am Rasierspiegel hängen haben und wissen nichts davon. Es wäre nicht das erste Mal. So etwas kann ja auch durch Versäumnisurteil ergehen...
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#38
(28-06-2014, 22:41)Theo schrieb:
(28-06-2014, 21:41)TONO schrieb: Schwanz einziehen sagt gerade der Richtige...

Also wenn Du das "Schwanz einziehen" tatsächlich geschrieben hast, dann brauchst Du Dich nicht zu wundern, wenn nun auch Euer Sohn nicht mehr freundlich ist.

Ungeachtet der Auseinandersetzung sollte man doch ein Minimum an Haltung und Stil bewahren.

Jetzt wird es natürlich eine Gerichtsverhandlung geben, die Anwälten werden wieder einmal reicher und das Ergebnis ist im Wesentlichen das, was man auch alleine hätte berechnen können.

Unglaublich...

Hallo Theo!
Ich verstehe nicht wirklich was du mit deiner Antwort meinst? Ich habe das ,,Schwanz einziehen" im Kontext geschrieben, dass er sich doch nach all der Zeit mal bei mir melden soll! Es kann doch nicht angehen das ein Volljähriger was haben will - sich aber nicht darum kümmern möchte. So funktioniert das nicht im Leben!
Haltung und Stil von meiner Seite aus schlecht??? Was hat dann die KM für eine Haltung mir gegenüber?

Unglaublich....
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#39
Tono, bitte mach keine Vollzitate. Zitiere gar nicht oder nur den Satz, auf den du dich beziehst.

(29-06-2014, 06:36)TONO schrieb: Haltung und Stil von meiner Seite aus schlecht???

Auf Haltung und Stil kommts gar nicht an. Deine erste Antwort war zum Beispiel durchaus sachlich und normal im Ton, es waren hauptsächlich Zitate. In der Antwort hat sie deine Feststellungen grösstenteils einfach ignoriert, obwohl sie das mit minimaler Recherche sich selbst hätte bestätigen können. Sie schreibt wie jemand, der denkt, weiterhin alles selber befehlen zu können und dazu reichten eMails mit Lügen, Provokation und Selbst-ins-Spiel-bringen aus.

Es fand also nie eine Kommunikation über die entscheidenden Punkte statt und es hätte auch keine stattgefunden wenn du frech oder ausgesucht höflich geschrieben hättest. Egal was du schreibst, es wird dir zum Nachteil hingedreht. Sie hat zum Beispiel mit Sicherheit deine Mails in ihrem Sinne an das Kind weitervermittelt, so dass du bei ihm noch negativer dastehst.

Mit Worten an diese Figur gerichtet ist nichts zu gewinnen, du kannst nur verlieren. Ihr alle verliert. Jeder steht nachher negativer da wie vorher. Von dir lassen sie sich nichts sagen, gar nicht zu antworten hätte also dazu geführt dass sie selber erst mal Information und Rechtsberatung suchen müssen, damit wären auch die Lügen übers Jugendamt, Kindergeld, Nachweispflichten etc. beendet worden. Solange das nicht entmüllt ist, gibts auch keine Kommunikationschance.
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#40
Zitat p:

"Mit Worten an diese Figur gerichtet ist nichts zu gewinnen, du kannst nur verlieren. Ihr alle verliert. Jeder steht nachher negativer da wie vorher. Von dir lassen sie sich nichts sagen"


Die noch etwas „abgebrühtere“ Variante dessen einer KM (ähnlich der des TO), ist die, die alles NUR telefonisch macht. Die dann fadenscheinig bei Umgängen zufälligst anruft (gedanklich des Wohlergehen der Kinder womöglich zum Schein), und dann klammheimlich irgendwelche Aussagen einschiebt, um sagen wir mal Wünsche ihrer Mutter durchzusetzen. Die ja angeblich ein neuen Handyvertrag hat, aber angeblich nicht die Telefonnummer des Vaters der Kinder, um mit ihm selber darüber zu reden, was sie will.

Und einem dann schmierig freundlich um etwas zu bitten, was ihre Frau Mutter mit den Kindern machen wolle (z. B. Kindertag, was aber ja nicht ginge, da der Vater sich ja erdreistet, mit seinen beiden Kindern an dem Wochenende Umgang zu pflegen). Einem aber dann als Vater noch frechdreist die Wahl der Entscheidung darüber zu lassen (wohl gedanklich mit dem Hintergrund, wenn man als Vater nicht mitzieht, es gleich als „unkooperativ“ zu setzen, und dieses im Zweifelsfalle gegen ihn einzusetzen.) – Bei manchen KMs sollte man besser zwischen den Zeilen lesen – Hier werden meines Erachtens schon wieder vehement Versuche unternommen, den niedergeschriebenen Umgang des Vaters und der Kinder einzuschränken, durch fadenscheinige Begründungen. Mit ein paar Minuten fängt es an, dann nehmen sie die ganze Hand, und dehnen es weiter aus.

Auch schön ist es immer wieder dabei zu beobachten, das die KM dann den Lautsprecher des Telefons beim Anruf aktiv hat (das die Kinder im Grunde immer auch ja alles mitbekommen können), so dass man im Grunde gar keine Grundlage oder Möglichkeit hat, mal entsprechend zu reagieren.
Emails werden gleich mit den Begründungen abgewiesen, das die KM gar kein Bock hätte, darauf zu antworten, und es ginge telefonisch wesentlich schneller (Frage nur zu wessen Gunsten), wenn Aufgrund von aktiven Lautsprecher keine vernünftige Konversation zustande kommen kann?
"Tempus Fugit - Amor Manet"
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#41
(Vollzitat von Beppo gelöscht!)
Tono, was genau, hast du an dieser Bitte nicht verstanden?

(29-06-2014, 10:22)p schrieb: Tono, bitte mach keine Vollzitate. Zitiere gar nicht oder nur den Satz, auf den du dich beziehst.



p, da gebe ich dir vollkommen Recht! Auf dieser jetzigen Basis kann man einfach nicht normal kommunizieren!
Ich werde jetzt einfach abwarten was von Seiten des Sohnes kommt. Ich bin ja auch gewillt Unterhalt weiterhin zu zahlen aber nicht unter diesen Umständen die mir von der Seite der KM vorgelegt wird.
So langsam aber Sicher geht mir das ganze an die Nerven.
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#42
@Beppo
Ich habe alles an der Bitte verstanden. Dann entschuldige ich mich auf diesem Weg!
Muss mir das mal genau durchlesen wie das mit dem zitieren richtig geht!!
Hier herrschen ja ziemlich strenge Regeln....
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#43
Tono, um Einen, muss man nicht jedesmal wenn man auf etwas antworten möchte, überhaupt auf den "Zitieren" Knopf drücken.
Vor Allem nicht, wenn man auf den gesamten Beitrag antworten möchte und dieser auch noch direkt darüber steht.

Wenn du aber dennoch etwas zitieren möchtest, z.B. weil du einen ganz bestimmten Aspekt eingehen möchtest, oder weil es zwischendurch schon andere Beiträge gibt, so solltest du aus dem zitierten Text alles das raus löschen, was nicht relevant ist und nur den relevanten Teil stehen lassen.
Dabei musst du allerdings darauf achten, dass du die Anfangs- und Endmarkierungen in den eckigen Klammern nicht mit löscht.

Naja und die "strengen Regeln" sollen sicher stellen, dass die Leute, die sich die Mühe machen deine Beiträge zu lesen und zu beantworten nicht an einem Wust von Buchstabenbalast ersticken und die Lust verlieren.
Das sollte auch in deinem Interesse sein. Smile
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#44
Hallo! Nur um euch auf dem Stand zu halten: ich habe die Email die L3nnox mir vorgeschlagen hat an die Ex gesendet! Zurück kam dann dies:

Hallo,
Ich habe nichts anders erwartet von dir
nun es ist ganz einfach, Kinder die Volljährig sind aber noch zu Schule gehen, oder in der Ausbildung sind, gelten vor dem Gesetzt und vor dem Jugendamt als müngig.
Somit werde ich deine email weiterleiten ans Amt.
Wie gesagt da wir dort beide waren, sind alle Unterlagen schon hinterlegt. Dort kannst du sie anschauen.
Du solltest mal die Gesetzte dazu lesen, denn zu zahlen ist bei Ausbildung und Studium bis 25.Jahre


Ich werde natürlich nicht mehr auf emails reagieren von dieser Frau - anscheinend versteht sie in keinster Weise, dass ich natürlich gewillt bin unterhalt zu zahlen! Nur nicht mehr in diesem Stil und dieser Art von Kommunikation.
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#45
(30-06-2014, 23:38)raid schrieb: Ich versteh's auch nicht. Warum?

Hast ja Recht! Ich mein damit ja nur das wenn ihm wirklich was zu steht das ich das dann machen würde. Aber unter diesen Umständen gibt's natürlich keinen Cent!! Jetzt bin ich nur mal gespannt ob echt ein Brief vom Jugendamt kommt?!
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#46
(01-07-2014, 00:25)TONO schrieb:
(30-06-2014, 23:38)raid schrieb: Ich versteh's auch nicht. Warum?
Jetzt bin ich nur mal gespannt ob echt ein Brief vom Jugendamt kommt?!

Wenn ja, dann schreib zurück und lass dir nennen, auf welcher Rechtsgrundlage (Gesetz, Paragraph, Absatz) dieses Schreiben verfasst wurde. Hat dieses Schreiben keine Rechtsgrundlage, mußt du es als versuchte Nötigung auffassen.

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#47
Tono, richtig so und nun heisst es schoen RUHE BEWAHREN. Egal was fuer Schreiben da kommen. Sie werden es natuerlich erstmal versuchen, die Betonung liegt hier auf VERSUCHEN. Verfall da blos nicht gleich in Panik und lass Dich stressen. Was immer da kommt, bevor Du unueberlegte Emails an Ex, Anwaelte oder Jugendamt schreibst, schilder die Lage hier im Forum und hol dir Rat. . Und nochmals, ignoriere die Emails der EX ab jetzt, egal was die schreibt. Keep cool und lass Dich nicht provozieren! Keine Auseinandersetzung mehr mit der Ex!!! Dein Sohn ist ab jetzt fuer sich selbst verantwortlich und er will was von Dir und muss sich jetzt selber mit Dir auseinandersetzen.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#48
(01-07-2014, 10:18)raid schrieb: dass der Alten ihre Möpse rasiert worden sind.

Sie hat doch Hunde oder nicht?

Big GrinBig Grin
Du bringst mich wenigstens mal zum lachen!!! Ich hoffe ich lach auch bald noch als letzter!!
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#49
(30-06-2014, 20:56)TONO schrieb: ich habe die Email die L3nnox mir vorgeschlagen hat an die Ex gesendet!

Du schreibst ja immer noch Mails.
Und vom Jugendamt kann durchaus etwas kommen. Bitten. Aber keine Forderungen im Namen des Kindes.
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#50
(01-07-2014, 11:13)p schrieb: Du schreibst ja immer noch Mails.
Und vom Jugendamt kann durchaus etwas kommen. Bitten. Aber keine Forderungen im Namen des Kindes.

Das war ja der Vorschlag mit der Email hier im Forum. So als Abschluss fand ich das ganz gut. Das war aber auch definitiv die aller letzte Mail an diese Frau!!

Wie kann ich das verstehen mit deinem Satz? Das Jugendamt darf Bitten stellen aber keine Forderungen im Namen des Kindes? Wie soll ich darauf denn reagieren wenn Forderungen kommen?
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