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Leider Mindestlohn - daher kein Mindestunterhalt möglich ;-)
#1
Am Donnerstag soll nun wohl eine Variante eines Mindestlohnes im Bundestag beschlossen werden - während draußen Brot&Spiele laufen.....

Mit 8,50€ kann man natürlich keinen sog. Mindestunterhalt bezahlen, auch nicht bei Vollzeitarbeit. Die 8,50€ ergeben dann je nach branchenüblicher Wochenstundenzahl zwischen 1420-1470 Brutto. Netto sind das dann ungefähr 1075€ abzüglich 5% kommt ein bereinigtes Nettoeinkommen von ca. 1020 zustande. Das ist quasi am Selbstbehalt. Sobald ein Unterhaltstitel gefordert wird, ist dann eigentlich der Weg in die Aufstockung vorgezeichnet (es sei denn man lebt mit Partnerin oder hat noch Vermögen/Wohneigentum).

Dennoch dürfte eine solche "Lohnuntergrenze" auch erhebliche Auswirkungen auf die Unterhalts-Maximierungs-Rechtsprechung haben. Wird das als Fiktions-Standard angenommen? Oder was?

Tatsächlich nützt der Mindestlohn natürlich denjenigen, die bereits Kindesunterhalt + Kindergeld in ihrer Haushaltskasse einkalkulieren können. Mit ein wenig Teilzeitarbeit entgeht man dann schnell den Jobcenter-Schikanen...

Mich interessiert: Was denkt ihr, verändert ein "Mindestlohn" im Unterhaltsrecht?
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#2
Ich hatte bei meiner Unterhaltsverhandlung dieses Argument bemüht. Damals war Mindestlohn noch in einer vagen, hitzigen Diskussion. Der Amtsrichter fegte das mit einem "Das trifft ja auf Sie nicht zu!" vom Tisch.

Ich denke aber doch, dass jetzt wo es beschlossene Sache ist, er als Argument gegen die ein oder andere Fiktion ins Feld geführt werden kann. Gerade im Bereich von Hilfsarbeitern, Zeitarbeitern oder in Branchen von schlecht bezahlten Dienstleistungen. Das ist oder sollte zumindest ein Fanal für alle un- oder wenigqualifizierten in Sachen fiktiven Einkommen sein. Welcher Richter will einem Hilfsarbeiter in Zukunft noch 1500 EUR netto andichten?
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#3
Ein Mindestlohn stellt doch grundsätzlich niemals eine Verschlechterung des Einkommens dar.
Wieso sollte man darin also Argumente für eine Begrenzung oder gar Minderung der Unterhalts finden?
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#4
(30-06-2014, 22:49)raid schrieb: Von ca. 1.000 Euro plus 450 Euro gesamt 1.450 Euro netto lässt sich hervorragend Unterhalt sogar für 2 Kinder bezahlen, flüsterte mir gerade ein Familienrichter vom OLG München ins Ohr.

Deshalb rate ich immer wieder dazu, sich den Status eines Behinderten/Schwerbehinderten zuzulegen.

Von einem Behinderten/Schwerbehinderten kann auch der gewiefteste Familienrichter keine zusätzliche Tätigkeit verlangen und behinderungsbedingte/krankeitsbedingte Kosten müssen in Abzug gebracht werden.

Abgesehen davon muss auch bei einem 450 € Job erst mal der Aufwand dafür gegen gerechnet werden.

Da bleibt in vielen Fällen nicht mehr allzuviel übrig.

lg

Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#5
(01-07-2014, 07:04)Camper1955 schrieb: Abgesehen davon muss auch bei einem 450 € Job erst mal der Aufwand dafür gegen gerechnet werden.

Das wird aber anscheinend in den unteren Instanzen von
den entscheidenden Richtern vergessen, also ist dort brutto gleich netto. Da muß man sich dann wohl von vornherein auf lange juristische Auseinandersetzungen einstellen.

Aber so langsam kommen wir vom Thema weg. Ich sehe das so
wie Beppo. Es gibt schon heute in den verschiedenen Tarifgefügen entsprechende Basisstandards.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#6
Dann musst du mit deinem Fall mal beim Bundesverfassungsgericht vorstellig werden. Das kannst du jetzt machen, da der ordentliche Rechtsweg beendet ist. Die berücksichtigen durchaus so Dinge wie Umgang, Haushaltsführung usw.

Ich finde es witzig, dass bei einem 450-Euro-Job ganz selbstverständlich davon ausgegangen wird, dass man auch 450 Euro verdient, wenn man denn einen hätte. Mir sagte der Richter, ich solle doch Zeitungen austragen. Ich weiß nicht, ob der Herr Richter jemals Zeitungen ausgetragen hat und ob er weiß, was man damit verdient. Von der Umgangsproblematik ganz zu schweigenWink Ich muss zu meiner Schande gestehen, dass ich mich nicht durchgeklagt habe.

Was den Mindestlohn betrifft halte ich das schon für ein Signal, dahingehend, dass man nicht mehr so tun kann, als könnte jeder sich selbst ernähren, geschweige denn noch andere Haushalte dazu.
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#7
(01-07-2014, 09:14)raid schrieb: Gerade Mindeststandards sollen aber ein Niveau anheben, weshalb ich nicht glaube, dass hier irgendwas im Unterhaltsrecht bzw. in der Rechtsprechung diesbezüglich zum Vorteil von uns Vätern ankommen wird.

Vorher wurde ja zwanghaft geleugnet, dass ein Mindestlohn notwendig ist. Das waren dann ein paar schwarze Schafe. Die Einsicht in die Notwendigkeit eines Mindestlohns ist das gesellschaftliche Eingeständnis, dass ein Teil der Gesellschaft verarmt.

Bei Amtsrichtern kommt sowieso immer mindestens Mindestunterhalt heraus, egal, was man macht. Das wird sich wohl von heute auf morgen nicht ändern. Manche Einsichten brauchen eben etwas länger.
So langsam setzt sich ja auch die Einsicht durch, dass zwei Elternteile besser für ein Kind sind als eines.
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#8
(01-07-2014, 08:34)raid schrieb: Ich könnte höchstens meine Traumata anführen oder, dass deshalb mein Stift geschrumpft ist, aber selbst dann undenkbar.

Das Traumata, den Sohn nicht sehen zu dürfen, ist eine Behinderung. Nicht das Finanzielle, sofern es durch das JC übernommen wird.

lg

Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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