Beiträge: 21.234
Themen: 874
Registriert seit: Aug 2008
Die Streitwerte steigen durch alle Punkte. Oder aus Dingen, an denen das Anwaltszeug vorher nichts verdiente, werden nun zu Verdienstfeldern (z.B. Punkt 3).
Zypries hat ihren Kolleginnen und Kollegen viele goldene Eier ins Nest gelegt. Totgeschwiegen wird z.B. auch die Nettigkeit, dass für alle Unterhaltssachen am September eine Anwaltspflicht ganz neu eingeführt wurde. So kommt eins zum anderen.
und es gibt sogar anwaelte die glauben, dass das neue recht gut. heute sprach ich mit einem anwalt (kenne ihn nicht persoenlich) und er sagte mir, dass ich gar nicht abhauen haette brauchen, da das neue unterhaltsrecht doch guenstiger geworden. auf meinen hinweis, dass nun die kindergartenkosten auch noch zu zahlen sind, sagte er einfach nur JA. ich: damit ist doch die zahlsumme gleich, er: JA
das zeigt doch wieder, dass die anwaelte zwar schon bescheid wissen, aber bewusst nur die halbwahrheiten hinaus posaunen.
Beiträge: 21.234
Themen: 874
Registriert seit: Aug 2008
(13-05-2009, 16:13)Cocktail-Detlef schrieb: da das neue unterhaltsrecht doch guenstiger geworden
Speziell du, CD, hättest nach dem neuen Recht nicht nur mehr, sondern auch viele Jahre länger zahlen müssen: Betreuungsunterhalt für die Ex über das dritte Jahr hinaus. Soweit ich vermute, lag dein Einkommen in der oberen Mitte. Genau für diesen Bereich wäre auch der Kindesunterhalt massiv angestiegen. Und nun noch die Kindergartengebühren. Die Gesamt-Unterhaltslast hätte sich für dich lawinenartig vergrössert.
Beiträge: 1.048
Themen: 141
Registriert seit: Aug 2008
(12-05-2009, 22:00)p schrieb: Ich hab bloss die Überschrift gelesen: "Alleinerziehende gestärkt". Der akute Übelkeitsanfall hat es mir unmöglich gemacht, den Rest auch nur zu überfliegen. Immer, wenn die Journaille bei Familien und Gerichtsurteilen von "gestärkt" spricht, kommen üble Katastrophen, von Euphemismen verbrämt.
Dann hab ich noch einen für Dich.
BGH sorgt bei Kita-Kosten für mehr Gerechtigkeit
Kinder zuerst, lautete der Leitspruch des neuen Unterhaltsrechts von 2008 - ein Motto, das auch der Bundesgerichtshof (BGH) immer deutlicher beherzigt.
...
Verdient die Mutter nicht mehr als 1100 Euro im Monat, profitiert sie am deutlichsten - dann zahlt er die Kita allein.
...
Der BGH wird noch konkreter. So könnte auch die Mitgliedschaft in Vereinen dereinst zu den Zusatzkosten gehören, an denen sich der zahlende Elternteil beteiligen muss, ebenso die «verantwortliche Nutzung der Freizeit und die Gestaltung der Ferien».
...
Die Mütter, die sich nach der Trennung um die Kinder kümmern, wären doppelt bestraft gewesen - sie hätten früher arbeiten und zugleich die Kita selbst zahlen müssen. Nach der neuen BGH-Linie gilt: Wer gemeinsame Kinder betreut, muss den zahlenden Elternteil zwar früher beim Unterhalt entlasten - dafür beteiligt der sich aber an den Kita-Kosten
http://www.rundschau-online.de/html/arti...7033.shtml
Jetzt ist mir auch schlecht geworden.
Beiträge: 21.234
Themen: 874
Registriert seit: Aug 2008
Offenbar ein Pressewettbewerb, wer den einseitigsten und dümmsten Artikel bringt. Der Vater als unbegrenzte Ressource, der Applaus weil die Mutter "profitiert". Das sollten sich Männer gut ansehen. Vor einem Kind.
-Bildungsklick-
Zitat:Wiesbaden, 07.04.2009
Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, ist nach vorläufigen Ergebnissen die Zahl der lebend geborenen Kinder in Deutschland im Jahr 2008 mit 675 000 Kindern gegenüber der vergleichbaren Zahl des Vorjahres (683 000) leicht zurückgegangen (– 1,1%).
Frau vd Leiden wird demnächst noch mehr leiden. Denn...
alle jungen Männer oder gerade -glücklich- verheiratete Arbeitskollegen werden von mir bestens aufgeklärt, nicht den gleichen Fehler zu begehen, den ich begangen habe.
Beiträge: 1.888
Themen: 138
Registriert seit: Aug 2008
13-05-2009, 21:10
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13-05-2009, 21:12 von Bluter.)
Nun kann das Vorausgegangene ja nicht das Ende der Fahnenstange sein.
Brigitte Zypries lässt die Eigenverantwortung wohlwollend "prüfen"(abgeordnetenwatch),
Meo Micaela Hahne geht von einer Erwerbstätigkeit der Muttis in "Teilzeit" aus (youtube)
und Isabell Götz "wertet das Urteil des BGH als Signal für weitere Verbesserungen ".
Mann könnte jetzt den Kreis schließen und den Betreuungsunterhalt an die Mutti konsequent als Mehrbedarf des Kindes werten.
Ist letztendlich ja egal, ob das Kind nun von der Mutter (Modell: Erika Andreß) oder fremdbetreut wird.
Das würde in letzter Konsequenz bedeuten, dass alle Unterhalte kindbezogen wären, somit steuerlich gleich zu behandeln und sich die ewig doofe Frage der Unterhaltsränge erstmal wieder entspannt hätte (Mutter und Kind bilden dann eine untrennbare Einheit).
Konsequenzen für Männer:
Keine Kinder und nach ausgiebiger Staats- und Unternehmensschädigung frühzeitig abhauen - oder, erst einmal den Schadensfall herbeigeführt - endlos weitermachen mit Bestäuben, wie in einem anderen Thread bereits angedacht.
Ich bin dann mal gespannt ob und wie lange meine Exe unsere getroffene und gerichtlich protokollierte Vereinbarung einhält oder ob ihr doch noch das Fell juckt und die Gier obsiegt.
Ich warte...
(13-05-2009, 16:20)p schrieb: Speziell du, CD, hättest nach dem neuen Recht nicht nur mehr, sondern auch viele Jahre länger zahlen müssen: Betreuungsunterhalt für die Ex über das dritte Jahr hinaus.
mein einkommen lag fiktiv knapp bei 3.300 euro, real bei 2.900. 2 kinder und 1 [Unterschreitung des Mindestniveaus] kosten heute, einschl. kindergartenkosten, so um die 1.700 euro + kindergeld vom papi staat.
der traum nach noch mehr unterhalt ist vielleicht gesetzlich real geworden, aber zahlen kann das keiner. die meisten maenner duerften nach der EA sofort in die pleite rutschen. damit werden sich die artikel uber faule und nichtzahlende maenner mehren.
Beiträge: 229
Themen: 16
Registriert seit: Mar 2009
(13-05-2009, 18:15)lordsofmidnight schrieb: Jetzt ist mir auch schlecht geworden.
Hier:
http://www.vatersein.de/Forum-topic-1576...#msg167498
wird auch noch anderen schlecht.
Ich hab jetzt einfach mal aus dem "anderen" Forum verlinkt.
Erstens, weil man das dort nicht darf!
Zweitens, weil Deep Thought das Urteil trefflich und amüsant seziert hat.
Drittens, geben elwu und LBM wertvolle steuerliche Kommentare.
Master Chief
Seine Fans über ihn
borni: [...] kann man einfach nicht ernst nehmen.
Cocktail-Detlef: [...] luschenhaft feige, [...] schwachkopf [...]
Mus Lim: Das übliche kenntnisfreie Gequatsche [...]
Beiträge: 21.234
Themen: 874
Registriert seit: Aug 2008
Verlinkungen gerne, aber bitte anonym.to benutzen. Die Geschwindigkeit, mit der dort Unterhaltspflichtige mit Zahlungsschwierigkeiten fertig gemacht werden, entsprechende Threads und Accounts gelöscht ist mir unheimlich. Die Rückverfolgbarkeit von Links etwas eingrenzen.
Nochmal zum BGH-Urteil. Die enorm weitreichenden Folgen sind noch gar nicht abschätzbar. Jeden Tag kommen mir neue Ideen für Kosequenzen. Auch welche, für die der BGH noch Winkelzüge erfinden muss: Was, wenn der Vater in neuer Berziehung lebt und weitere Kinder hat? Die haben ja nun auch Mehrbedarf, wenn sie in den Kindergarten gehen. Das könnte in einigen Fällen die Verteilquoten gegen ein grösseres früheres Kind gewaltig verschieben und zu sinkendem Unterhalt führen.
Beiträge: 1.048
Themen: 141
Registriert seit: Aug 2008
(14-05-2009, 01:21)Cocktail-Detlef schrieb: der traum nach noch mehr unterhalt ist vielleicht gesetzlich real geworden, aber zahlen kann das keiner. die meisten maenner duerften nach der EA sofort in die pleite rutschen. damit werden sich die artikel uber faule und nichtzahlende maenner mehren.
Und nicht zu vergessen die Artikel über die "mangelnde Rollenflexibilität von Männern"...
Bei 2 Kindern ist Trennungspapa eindeutig schon völlig pleite. 2 x Kindesunterhalt + 2 x anteilige Kindergartenkosten + 2 x sonstiger BGH-Mehrbedarf (Freizeit- und Urlaubskosten) + 2 x Sonderbedarf + Exen-Unterhalt, das ist beim besten Willen nicht mehr zu schaffen, no way.
Selbst mit nur einem einzigen Kind kann ein Durchschnittsverdiener schon auf Selbstbehalt landen, und sich künftig auf einen Nebenjob freuen, nur weil Mama sich genommen hat, was ihr zusteht.
Beiträge: 1.048
Themen: 141
Registriert seit: Aug 2008
In der WELT kommentiert eine Familienanwältin dazu:
„Das ist eine Fortführung dessen, was durch das neue Unterhaltsrecht gewollt ist: Die Gleichstellung von nicht-ehelichen und ehelichen Kindern“, sagt Familienrechtsexpertin Zimmermann. Da die Kinder in der neuen Rangfolge im Unterhaltsrecht an erster Stelle stehen, ist durch die neue Bewertung der Betreuungskosten ihre Chance viel größer, dass sie tatsächlich davon profitieren. „Denn es geht hier um einen Anspruch auf Mehrbedarf der Kinder, nicht der Betreuenden“, stellt Zimmermann klar.
http://www.welt.de/finanzen/article37594...angen.html
Beiträge: 21.234
Themen: 874
Registriert seit: Aug 2008
Das war das zweite Schlüsselwort, "Gleichstellung". "Rechte von ... gestärkt" hatten wir ja schon, jetzt ist alles beisammen :-)
Anwältin Zimmermann redet vollkommenen Schwachsinn. Irgendeine Begründung für ihren Sprachdurchfall liefert sie natürlich nicht. Die Urteilsbegründung hat sie auch nicht gelesen. Peinlich.
Beiträge: 1.048
Themen: 141
Registriert seit: Aug 2008
Immerhin hier ist der ISUV auf der richtigen Spur:
”Der ISUV-Vorsitzende Josef Linsler kritisiert:
„Die Rechtsprechung des BGH ist seit der Unterhaltsrechtsreform unstet. Mit diesem Urteil werden in Zeiten der Wirtschaftskrise Begehrlichkeiten geweckt, wird zum Prozessieren geradezu eingeladen. Dabei muss dem BGH doch klar sein, Unterhaltszahler/innen sind heute schon ausgepresste Zitronen. Die Lösung kann nur darin liegen: gebührenfreie Kindergartenplätze.“
http://www.live-pr.com/neues-grundlagenu...278140.htm
Beiträge: 544
Themen: 20
Registriert seit: Aug 2008
19-05-2009, 18:11
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19-05-2009, 18:11 von gleichgesinnter.)
Ach so,
JETZT kommt der ISUV auf solche Kommentare? Das ist Heuchelei mit Verlaub.
"Gebührenfreie Kindergartenplätze" ist zwar nett, aber das kostet den Staat Unsummen und der will nicht für Kinder zahlen ausser dem Kindergeld. Aber er will ne höhere Geburtenrate? Klar, dann muss er aber was bieten, der Staat und nicht die eigenen Bürger/Väter bluten lassen. So wird das nix und ich prophezeie, die Geburtenrate wird noch weiter sinken, denn Männer bemerken diese "reine Zahleselpolitik" immer deutlicher und werden dadurch immer besser gewarnt.
Wann kommt endlich die Pille für den Mann?
gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?
Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
(19-05-2009, 18:11)gleichgesinnter schrieb: "Gebührenfreie Kindergartenplätze" ist zwar nett, aber das kostet den Staat Unsummen ... Hast Du mal fundierte Zahlen? Ich wette blind, dass die Kosten des Afghanistan-Einsatzes die Kosten der Kindergartenplätze des letzten Jahres deutlich übersteigt. Kostenmindernd kommt -natürlich- noch die in Zukunft weiter fallende Geburtenrate.
Aber unsere "wählenden" deutschen Mütter lassen ja lieber ihre Söhne in Afghanistan abschlachten.
Stellt sich mir dann natürlich die Frage, ob das in 1919 eingeführte Wahlrecht für Frauen wirklich von Nöten war.
Und ein paar Jahre später geht es mit den Studiengebühren weiter.
Am Freitag den 29.05.2009 hat das OLG Koblenz entschieden, dass die Studiengebühren zum Mehrbedarf zählen und nicht mit dem üblichen Barunterhalt abgedeckt sind.
Az. 11 UF 519/08
Das Gericht gab mit seinem Urteil der Klage einer Studentin gegen ihren leiblichen Vater statt.
Beiträge: 21.234
Themen: 874
Registriert seit: Aug 2008
Ich verstehe gar nicht, wieso da überhaupt ein Verfahren lief. Studiengebühren waren schon vom ersten Tag an, als sie eingeführt wurden bedarfserhöhend. Das Urteil ist absolut nichts Neues. Steht deswegen auch schon seit Jahren in der faq.
(30-05-2009, 09:22)p schrieb: Ich verstehe gar nicht, wieso da überhaupt ein Verfahren lief. Studiengebühren waren schon vom ersten Tag an, als sie eingeführt wurden bedarfserhöhend. Das Urteil ist absolut nichts Neues. Steht deswegen auch schon seit Jahren in der faq. Darum geht´s doch nicht, p. Es mußte nur noch einmal deutlich in der gleichgeschalteten Presse dargestellt werden, dass Kinder in Absurdistan zu zeugen, einem Todesurteil gleichkommt.
Von daher darf man der Presse eigentlich zu Dank verpflichtet sein.
Und dieses Mädel, welches ihren "leiblichen" Vater nun endlich ausgekickt hat, gehört genauso wie unserer A.S. der Bundesverdienstorden am goldenen Band verordnet! Wieder eine Familie vernichtet. Das ist es, was unser Staat möchte!
Beiträge: 21.234
Themen: 874
Registriert seit: Aug 2008
Es gibt immer noch Zeitungsartikel zu dieser Entscheidung: http://www.main-rheiner.de/region/objekt...id=3779154
Auszug: "Interessant ist, dass der Bundesgerichtshof maßgeblich darauf abstellt, dass der Besuch einer Kindertagesstätte in erster Linie aus erzieherischen Gründen erfolge. Das Kind erfahre dort neben fürsorgender Betreuung eine Förderung sozialer Verhaltensweisen und gezielte Unterstützung bei seiner Entwicklung. Dann stellt sich aber die Frage, ob mit dieser Begründung nicht auch die Kosten für vergleichbare Aufwendungen, wie zum Beispiel Kinderfreizeiten oder Musikschule, als Mehrbedarf geltend gemacht werden können."
Beiträge: 21.234
Themen: 874
Registriert seit: Aug 2008
Hanseatisches OLG Bremen, Beschluss vom 23.11.2017, Az. 5 UF 54/17
Volltext: https://www.oberlandesgericht.bremen.de/...anonym.pdf
"Nur explizit pädagogische Fremdbetreuung gilt unterhaltsrechtlich als Mehrbedarf"
Es ging um die Kosten für einen "pädagogischen Mittagstisch der Gemeinde", eine nachschulische Betreuung der Kinder zwischen 13 und 15 Uhr für einen Viertklässler. Dafür bezahlt die Mutter 118 EUR monatlich, wovon 97,10 EUR auf reine Betreuungskosten entfallen. Das will sie vom Vater als Mehrbedarf wieder einkassieren.
Das Amtsgericht sagt: Ja, zahlen. Ist so ähnlich wie die Kosten für den Kindergarten oder eine vergleichbare Betreuungseinrichtung. Das OLG Bremen sagte, dass diese Mittagstisch-Betreuung dem Erwerb allgemeiner sozialer Kompetenzen dient und dabei nicht über das hinausgeht, was die Mutter zu leisten hat. Da die Betreuung auch nicht pädagogisch veranlasst war, verneinten sie den Mehrbedarf weisen sie die Forderungen nach Mehrbedarf zurück.
Als der BGH das ganz grosse Fass des Mehrbedarfs für Betreuung ganz neu angezapft hat, passierte das Übliche: Immer mehr und jeder noch so windige Betreuungkrempel wurde dem Pflichtigen aufgehalst. Die übliche Dauerexpansion von Unterhaltstatbestände. Auch das Familiengericht Bremen stimmt in vorliegendem Fall bei sowas zu. Das OLG setzte die Grenze einen Tick enger - mal sehen, wie lange sie hält. Wahrscheinlich erfindet die Mutter nun ein nervöses Kind konstatiert nun einen pädagogischen Betreuungsbedarf, schon kann sie kassieren.
|