03-06-2014, 23:31
Um mal auf das Thema zurück zu kommen:
Sogar die Justiz hat gemerkt, dass der Zwang zur vorherigen Einbindung des JA dem Beschleunigungsgebot des Gesetzgebers im Umgangsrecht zuwiderläuft und deswegen darauf verzichtet.
Ob es aus taktischen Erwägungen dennoch ratsam ist, mag individuell verschieden sein und jeder für sich selbst entscheiden.
Sogar die Justiz hat gemerkt, dass der Zwang zur vorherigen Einbindung des JA dem Beschleunigungsgebot des Gesetzgebers im Umgangsrecht zuwiderläuft und deswegen darauf verzichtet.
Ob es aus taktischen Erwägungen dennoch ratsam ist, mag individuell verschieden sein und jeder für sich selbst entscheiden.