p schrieb:
Zitat:Auskunft geben kannst du auch ohne Anwalt. Anwaltspflicht herrscht nur für das Verfahren selbst. Das ist vorbei. Nur die Notfrist läuft noch
Eben nicht, denn siehe *Rückschau
Wofür ist dann die Notfrist letztendlich noch gut? Wieso wird sie mir erteilt?
Welchen Vorteil sollte ich da durch erlangen, sie noch zu nutzen?
*Rückschau
Für mich war das alles "eine Soße", und ich verstehe nicht, warum der geg. Anwalt bereits mit der an ihn erteilten Auskunft nicht Ruhe gegeben hat. Den Beleg des Jobcenters hatte ich ja mit an ihn eingeschickt mit der Bemerkung, dass ich sonst keinerlei Ennahmen habe. Damit hat er sich halt nicht zufrieden gegeben,
und geklagt, und mir somit ich hoffe, (hoffentlich geringe) Kosten aufgebrummt.
*Istzustand
Mit den ganzen Schreiben war ich nun bei Gericht und habe nun VKH beantragt,
danach war ich beim Fachanwalt für Familienrecht,
Unterschrift gegeben, blanko ausgefüllt.
Er möchte das im Rahmen der VKH nun für mich regeln.
Er sagte mir aber auch, was p ähnlich meinte, dass ja jetzt der Beschluss gelte.
(Über die Konsequenz bin ich mir immer noch nicht bewusst,
da ich ja immer bereit war, Auskunft zu geben, und auch fristgerecht gab.)
Ich soll ihm noch den JC Bescheid einreichen und werde ihm auch noch einmal
das "Nullschreiben" vom Finanzamt über den ersuchten Auskunftszeitraum,
sowie meine Erklärung an Eides statt einreichen.
(Bin mal gespannt, was jetzt letztendlich bei rauskommt?)