Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Doppelt abkassiert!
#26
Was passiert wohl, wenn du krank wirst, deine Arbeitsstelle verlierst o.ä.?
Wenn sowas nicht nur vorübergehend, sondern längerfristig ist, dann haben sich deine wirtschaftlichen Verhältnisse geändert und du kannst eine Neuberechung des Unterhalts verlangen.
Bei KU wirst du da eher schlechte Karten haben, denn da gibt es eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit. Fiktives Einkommen entsteht eben aus gesteigerter Erwebsobliegenheit.

Beim BU ist das was anderes. Wenn sich deine wirtschaftlichen Verhältnisse dauerhaft geändert haben, also z.B. durch Teilzeitarbeit, Umstrukturierung, keine Schichtzulagen mehr, etc. kann man eben auch eine Neuberechnung verlangen, allerdings erst, wenn die Änderung schon längerfristig besteht. D.h. im ersten Jahr zahlt man mehr als man eigentlich kann. Daran scheitert es in den allermeisten Fällen. Im Prinzip wird man gezwungen, die eigenen Rücklagen für Einkommensschwankungen aufzubrauchen.

Und jetzt mal was ganz Lustiges zu deiner Anwältin: das wird sie dir nicht empfehlen, weil wenn du weniger verdienst, ist weniger Masse zum Verteilen da, weniger Streitwert (oder gar keiner mehr) und dann ist es aus mit Geld verdienen an dir.
Übrigens: bei einem Vergleich verdient Frau Anwältin bzw. Herr Anwalt am besten, nennt man Vergleichsgebühr. Dafür werden die Gerichtsgebühren kleiner. Du hast nicht zufällig einen Vergleich geschlossen...

Dein Anwalt sollte nicht dich steuern, sondern du musst deinen Anwalt steuern. Der Anwalt ist dein Mietmaul, ein Fachprofi, so wie ein Handwerker der dir zuhause was baut, was du selbst nicht kannst.
Aber wenn du in eine Autowerkstatt gehst, sagst du doch auch was du willst und stellst nicht dein Auto hin und sagst: hey, mach du das mal...
Zitieren
#27
Natuerlich hab ich einen Vergleich geschlossen. Auf anraten meiner Anwältin natürlich. Wie gesagt.muss mich doch auf die fachlichen Kenntnisse verlassen können. So heute doch zufaellig meine ex mit dem auto gesehen und wer sitzt da nebendrann.ihr lover.der Vater des neuen Kindes!! Doch net vorbei die Sache.und nu?auf Abänderung klagen?wie gesagt der Bruder von ihm wohnt in seiner Wohnung das zumindest hat seine Tante erzählt.warten bis Kind auf der Welt bzw 6wochen vorher oder warten bis meine Sohn in der Schule was ca mit den 6 wohem bir Geburt gleich kommt.also zweigleisig fahren?
Zitieren
#28
(16-07-2014, 16:34)MitGlied schrieb: Beim BU ist das was anderes. Wenn sich deine wirtschaftlichen Verhältnisse dauerhaft geändert haben, also z.B. durch Teilzeitarbeit, Umstrukturierung, keine Schichtzulagen mehr, etc. kann man eben auch eine Neuberechnung verlangen, allerdings erst, wenn die Änderung schon längerfristig besteht. D.h. im ersten Jahr zahlt man mehr als man eigentlich kann. Daran scheitert es in den allermeisten Fällen. Im Prinzip wird man gezwungen, die eigenen Rücklagen für Einkommensschwankungen aufzubrauchen.

Ich denke, davor muss ausdrücklich gewarnt werden. Wer zahlt, der beweist damit dass er zahlen kann. Eine Abänderungsklage mit der Begründung, dass man den Unterhalt in dieser Höhe nicht zahlen könne, wird damit konterkariert.

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

Zitieren
#29
Werde definiv meinen gut bezahlten job nicht aufgeben. Habe ja die Hoffnung das es bald ein Ende hat mit dem rupfen.
Meine ra meinte ihren Trumpf wäre der kleine mit ADHS.da er aber nun in die Schule kommt ist das mit dem ADHS nicht mehr so tragend das sie behauptet das er weiterhin so betreungsbeduerftig sei.außerdem ist er ja.auch eingestellt auf Tabletten die ihm wirklich helfen.habe.auch ein Gesprächsprotokol vom kiga in dem bestätigt wird das er seit Einnahme der medis starke Fortschritte gemacht hat und nicht wie die Mutter behauptet das es sich eher verschlechtert hat.so schwanger ist sie ja auch noch. Oktober Geburtstermin. Mit dem Vater des kindes ist sie noch zusammen.
Zitieren
#30
Habe vergessen zu erwähnen das eine abaenderungsklage vom Oktober letzten Jahres abgelehnt worden ist bzw die vkh dazu wurde wegen Aussichtslosigkeit abgelehnt xund bestätigt beim Oberlandesgericht. Grund war das sich der Gesundheitszustand verschlechtert hätte. Aussage der Mutter und das hat ausgereicht um die.vkh abzulehnen.
Zitieren
#31
Big Grin 
(17-07-2014, 16:57)Mongobill schrieb: Habe ja die Hoffnung das es bald ein Ende hat mit dem Rupfen.

Big GrinBig GrinBig GrinBig GrinBig Grin Diese Hoffnung haben wir alle hier....Big GrinBig GrinBig GrinBig GrinBig Grin:

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

Zitieren
#32
Wenn es Frau darauf anlegt, Mann zu rupfen, dann wird sie es auch schaffen, vorausgesetzt Mann glaubt an das Gute im Menschen und fängt nicht an eine Gegenstrategie zu entwickeln.

Einfach den gut bezahlten Job so weiter machen wird die Begehrlichkeiten immer weiter wachsen lassen.
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  doppelt Unterhalt bezahlt ausgebeuteter 12 12.532 24-01-2011, 14:32
Letzter Beitrag: Dzombo

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste