Was passiert wohl, wenn du krank wirst, deine Arbeitsstelle verlierst o.ä.?
Wenn sowas nicht nur vorübergehend, sondern längerfristig ist, dann haben sich deine wirtschaftlichen Verhältnisse geändert und du kannst eine Neuberechung des Unterhalts verlangen.
Bei KU wirst du da eher schlechte Karten haben, denn da gibt es eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit. Fiktives Einkommen entsteht eben aus gesteigerter Erwebsobliegenheit.
Beim BU ist das was anderes. Wenn sich deine wirtschaftlichen Verhältnisse dauerhaft geändert haben, also z.B. durch Teilzeitarbeit, Umstrukturierung, keine Schichtzulagen mehr, etc. kann man eben auch eine Neuberechnung verlangen, allerdings erst, wenn die Änderung schon längerfristig besteht. D.h. im ersten Jahr zahlt man mehr als man eigentlich kann. Daran scheitert es in den allermeisten Fällen. Im Prinzip wird man gezwungen, die eigenen Rücklagen für Einkommensschwankungen aufzubrauchen.
Und jetzt mal was ganz Lustiges zu deiner Anwältin: das wird sie dir nicht empfehlen, weil wenn du weniger verdienst, ist weniger Masse zum Verteilen da, weniger Streitwert (oder gar keiner mehr) und dann ist es aus mit Geld verdienen an dir.
Übrigens: bei einem Vergleich verdient Frau Anwältin bzw. Herr Anwalt am besten, nennt man Vergleichsgebühr. Dafür werden die Gerichtsgebühren kleiner. Du hast nicht zufällig einen Vergleich geschlossen...
Dein Anwalt sollte nicht dich steuern, sondern du musst deinen Anwalt steuern. Der Anwalt ist dein Mietmaul, ein Fachprofi, so wie ein Handwerker der dir zuhause was baut, was du selbst nicht kannst.
Aber wenn du in eine Autowerkstatt gehst, sagst du doch auch was du willst und stellst nicht dein Auto hin und sagst: hey, mach du das mal...
Wenn sowas nicht nur vorübergehend, sondern längerfristig ist, dann haben sich deine wirtschaftlichen Verhältnisse geändert und du kannst eine Neuberechung des Unterhalts verlangen.
Bei KU wirst du da eher schlechte Karten haben, denn da gibt es eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit. Fiktives Einkommen entsteht eben aus gesteigerter Erwebsobliegenheit.
Beim BU ist das was anderes. Wenn sich deine wirtschaftlichen Verhältnisse dauerhaft geändert haben, also z.B. durch Teilzeitarbeit, Umstrukturierung, keine Schichtzulagen mehr, etc. kann man eben auch eine Neuberechnung verlangen, allerdings erst, wenn die Änderung schon längerfristig besteht. D.h. im ersten Jahr zahlt man mehr als man eigentlich kann. Daran scheitert es in den allermeisten Fällen. Im Prinzip wird man gezwungen, die eigenen Rücklagen für Einkommensschwankungen aufzubrauchen.
Und jetzt mal was ganz Lustiges zu deiner Anwältin: das wird sie dir nicht empfehlen, weil wenn du weniger verdienst, ist weniger Masse zum Verteilen da, weniger Streitwert (oder gar keiner mehr) und dann ist es aus mit Geld verdienen an dir.
Übrigens: bei einem Vergleich verdient Frau Anwältin bzw. Herr Anwalt am besten, nennt man Vergleichsgebühr. Dafür werden die Gerichtsgebühren kleiner. Du hast nicht zufällig einen Vergleich geschlossen...
Dein Anwalt sollte nicht dich steuern, sondern du musst deinen Anwalt steuern. Der Anwalt ist dein Mietmaul, ein Fachprofi, so wie ein Handwerker der dir zuhause was baut, was du selbst nicht kannst.
Aber wenn du in eine Autowerkstatt gehst, sagst du doch auch was du willst und stellst nicht dein Auto hin und sagst: hey, mach du das mal...