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Kindesunterhalt Schrieb vom JA
#1
Hallo,

heute habe ich einen Brief vom JA wegen einer Unterhaltssache meines 4 Jährigen Kindes bekommen

Ich war mit der KM nie verheiratet
Sie hat das volle Sorgerecht (bei uns hat das bis jetzt auch immer so geklappt, haben ein recht gutes Verhältnis)

bis jetzt zahlte ich monatlich 133€ und soll ab sofort bis zur Neuberechnung 225€ zahlen. (Unterhaltsrechner sagt 241€ voraus)

Ich soll dem JA nun einen Nachweis der Höhe meines Arbeitseinkommens der letzten 12 Monate vorlegen und einen Fragebogen ausfüllen

Mein Nettoeinkommen ist knapp über 1500€

Das Kind ist einmal unter der Woche von Mittag bis Abend und am Wochenende bei mir. Wie auch in den Ferienzeiten (Sommer, Winter und ein paar Feiertage)
Außerdem ist es des öfteren auch noch bei meinen Eltern

Ich wohne mit meiner jetztigen Freundin in einer gemeinsamen Wohnung in der wir auch ein Kinderzimmer für mein Kind haben.

Wie gehe ich nun am besten vor?

1.Muss ich den Fragebogen komplett ausfüllen? d.h. auch das Netto-Einkommen meiner Freundin? Sie hat doch normal nix damit am Hut.

Genauso was hat mein Arbeitgeber, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und sonstige Nebenleistungen (z.B. freie Kost, Wohnung, sonst. Naturalleistungen) damit zu tun?

2. Habe ich ein Anrecht auf Minderung des Unterhaltes aufgrund dessen das es recht oft bei mir ist?
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#2
1. Welchen Fragebogen, welche Fragen? Es gibt eine Auskunftspflicht, aber keine Formularpflicht. Angaben zur Freundin sind nicht nötig. Angaben über Zahlungen des Arbeitgebers sind Pflicht.

2. Ein Recht nicht, erst wenn es Richtung hälftige Betreuung geht kann das in Frage kommen.
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#3
Benutze auch mal die Suchefunktion hier, z.B.
http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=5662
http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...#pid138615
http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=4601
usw.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#4
Fragebogen zur Feststellung der Unterhaltsfähigkeit und Erklärung über die wirtschaftlichen/persönlichen Verhältnisse des/der Unterhaltspflichtigen

1. Familienverhältnisse:
Name, Anschrift, Telefonnummer, Email, Arbeitgeber
Angehörige innerhalb meines Haushalt

Angehörige außerhalb meines Haushalts, die von mir überwiegend unterhalten bzw. unterstützt werden

2. Einkommensverhältnisse
Arbeitgeber, Netto Einkommen, Weihnachtsgeld -netto-, Urlaubsgeld -netto-
Sonstige Nebenleistungen
Ergebniss des aktuellsten Einkommensteuerbescheids für das Jahr...
Elterngeld/Mutterschaftsgeld
Kindergeld

3. Vermögen
Kapitalvermögen
Grundvermögen

4. Schulden


5. Besondere Belastungen


______________________________________________________________



das ist grob der Fragebogen

dazu hätte ich auch noch Fragen:

Muss ich nun den Netto vom Weihnachtsgeld errechnen oder reicht es wenn es auf meinen Gehaltsabrechnungen drauf ist?

Was ist bei sonstigen Nebenleistungen die freie Kost?

und was sind besondere Belastungen?


Ich habe schon Versucht dies beim JA zu erfragen doch war die Sachbearbeiterin nicht zu erreichen.



Ab wann geht es denn in Richtung hälftige Betreuung? Habe das Kind ja so gesehen in 3 von 4 Tagen
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#5
(29-07-2014, 21:49)raid schrieb:
(29-07-2014, 20:39)Cocktail schrieb: Genauso was hat mein Arbeitgeber, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und sonstige Nebenleistungen (z.B. freie Kost, Wohnung, sonst. Naturalleistungen) damit zu tun?

§ 1 Abs. 1 UMG (Unterhaltsmaximierungsgesetz)

Je mehr Einkommen Du hast, desto mehr Unterhalt können sie dir abknöpfen, ggf. auch Mehrbedarf, ant. Kindergartenkosten, etc..

Mich wundert es nur, als es damals das erste mal darum ging (die 133€ die ich zahlen sollte) zu mir hieß dass das Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld nicht mit reinzähle, sondern nur mein Monatliches Gehalt.
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#6
(29-07-2014, 21:50)Cocktail schrieb: Ich habe schon Versucht dies beim JA zu erfragen doch war die Sachbearbeiterin nicht zu erreichen.
Wenn man den Teufel fragt, wo hier der Weg aus der Hölle ist. Meinst du, er gibt eine sinnvolle Antwort?


(29-07-2014, 21:50)Cocktail schrieb: Was ist bei sonstigen Nebenleistungen die freie Kost?
Wenn dir Dein Arbeitgeber z.B. regelmäßig und vertraglich garantiert Essen überläßt oder dich verköstigt, z.B. in Gastronomie oder beim Hirtenjob auf der Alm.


(29-07-2014, 21:50)Cocktail schrieb: und was sind besondere Belastungen?
Das wird soschwammig ausgedrückt, dass es die meisten Unterhaltspflichtigen übersehen.

Das wichigste sind
a) Umgangskosten (= Tagesatz, Kinderzimmer, Fahrtkosten 0,20€ pro gefahrenem Kilometer)
b) höhere Miete für Kinderzimmer (mach den Teil geltend der 360€ übersteigt)
c) Rückzahlungen Ausbildungskosten z.B. BaföG
d) trennungsbedingte Schulden
e) usw.

Bei deinem Einkommen müsste man die "Aufstockung" (=Suchfunktion) prüfen. Allerdings könnte das durch neue Freundin in Wohnung (geht sie für ihr Geld arbeiten? verdient sie was? ) schwierig werden oder durch Vermögen über Schonvermögen).
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#7
(29-07-2014, 21:50)Cocktail schrieb: Name, Anschrift, Telefonnummer, Email, Arbeitgeber
Angehörige innerhalb meines Haushalt

Angehörige außerhalb meines Haushalts, die von mir überwiegend unterhalten bzw. unterstützt werden

Angeben: Ja, Ja, Nein, Nein, Nein, Nein.
Nein, aber wenn du weiteren Leuten Unterhalt zahlst ist das dann sinnvoll, wenn du ansonsten höher als die erste Stufe der Düsseldorfer Tabelle kommst.
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#8
(29-07-2014, 22:13)sorglos schrieb: Wenn man den Teufel fragt, wo hier der Weg aus der Hölle ist. Meinst du, er gibt eine sinnvolle Antwort?
Auch wieder wahr.

(29-07-2014, 22:13)sorglos schrieb: Das wird soschwammig ausgedrückt, dass es die meisten Unterhaltspflichtigen übersehen.

Das wichigste sind
a) Umgangskosten (= Tagesatz, Kinderzimmer, Fahrtkosten 0,20€ pro gefahrenem Kilometer)
b) höhere Miete für Kinderzimmer (mach den Teil geltend der 360€ übersteigt)
c) Rückzahlungen Ausbildungskosten z.B. BaföG
d) trennungsbedingte Schulden
e) usw.

So das verstehe ich wiederum nicht ganz.
a) Tagesatz? (Kenne ich nur von Strafen die man in Tagessätzen bezahlen muss^^)
b) Warum 360€ bzw. für was steht das genau?


(29-07-2014, 22:13)sorglos schrieb: Bei deinem Einkommen müsste man die "Aufstockung" (=Suchfunktion) prüfen. Allerdings könnte das durch neue Freundin in Wohnung (geht sie für ihr Geld arbeiten? verdient sie was? ) schwierig werden oder durch Vermögen über Schonvermögen).
Sie macht gerade eine neue Ausbildung, also ja sie verdient etwas.


Schon einmal vielen Dank für eure Hilfe !!!

(29-07-2014, 22:23)raid schrieb: Also wer vermehrungsfreudig ist, sollte sein Sperma nicht in Bayern verteilen, denn hier gibt es keine Gnade.

Auf der anderen Seite stressen in anderen Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen, Berlin, Sachsen, Thüringen, etc. die Jobcenter mehr rum.

Habe zum GlückHuh noch nie mit Jobcentern was am Hut gehabt geschweige denn mit dem Gesetz in Bayern
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#9
Mit "Tagessatz" ist gemeint:
Unterhaltssatz / 30 Tage x Tage, die das Kind bei dir ist

(29-07-2014, 22:46)Cocktail schrieb: Habe zum GlückHuh noch nie mit Jobcentern was am Hut gehabt
Na das kann sich schnell ändern. (Allerdings wirkt sich Zusammenwohnen mit Freundin nachteilig aus - sowohl sozialrechtlich als auch unterhaltsrechtlich wird dir ein Vorteil zugerechnet.)

Mal eine kursorische Berechnung bez. ergänzendem ALGII

Euer Bedarf
600 Wohnung (Miete, BK/NK, Heizung, ohne Strom) --> setze deine Miete ein
353 Regelsatz Erwachsener 90%, der mit anderem ERw. zusammenwohnt
353 Regelsatz Erwachsener
52,27 Regelast Kind u. 6J am duchschnittlich 7 Tagen/Monat (es zählen nur Tage mit mehr als 12 Std.!) --> rechne Jahresdurchschnitt aus, runde auf
XX evtl. Fahrtkosten für Umgang 0,20e pro km
-----------
A) 1358,27 Gesamtbedarf

Einkommensanrechnung Du
1550 (--> tatsächl. exaktes Einkommen einsetzen)
-225 titulierte Kindesunterhalt
-330 Freibetrag Erwerbstätige (evtl. auch mehr wg.Fako zu Arbeit?)
-----
995

Einkommensanrechnung Freundin
500 Netto (--> tatsächl. Einkommen einsetzen)
- 180 Freibetrag Erwerbstätige bei 500 Einkommen
----
320

B) 1315 Gesamteinkommen anrechnbar

Eurer zusammengerechnetes, anrechenbares Einkommen sind also hier 1315€. Der Bedarf ist jedoch um 43,26 höher = das würdet ihr aufstockend bekommen + Rundfunkbeitrag frei, etc. D.h. immer wenn B) niedriger als A) ist.

Mit deiner echten Miete+jeweilige Einkommen kannst du nun selbst prüfen, ob du demnächst mit dem Jobcenter zu tun hast oder wie knapp an HartzIV vorbei du lebst...

[Allein mit der Miete wärst du in jedem Falle Aufstocker]
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#10
Er hat nicht nach Freibeträgen eines Dritten und Osram gefragt. Den Thread damit aufzublasen hilft ihm nicht.
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