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befristung Titel wegen befristeter Stelle
#1
Hallo,

ich habe seit 3 Monaten eine Arbeitsstelle bei einem lokalen Unternehmen angetreten. Vor dieser Zeit bekam die Mutter Unterhaltsvorschuss (Selbständig + Nebenjob unter Selbstbehalt).
Nach Berechnung des Unterhalts kam jetzt aufgrund der eingereichten Beistandsschaft die Forderung den Unterhalt zu titulieren.
Die neue Arbeitsstelle ist erst mal bis 31.12.14 befristet. Gibt es irgendwie eine Möglichkeit den Titel auf diese Zeit zu beschränken um bei eventueller Arbeitslosigkeit bzw. erneuter Selbständigkeit die drohende Schuldenfalle zu vermeiden? Bzw. wie groß sind die Chancen auf Herstellung des "Vorzustandes", den Titel wieder auf 0, zu bekommen? Wenn ich das richtig gelesen habe auf den unzähligen Seiten, dann nur über eine Änderungsklage, oder?

Und gleich noch eine Frage: Ich hole meinen Sohn jedes Wochende bei einem einfachen Fahrtweg von ca. 110km - macht also pro Wochenende satte 440km. Kann man hier irgendetwas geltend machen um z.b. den Unterhalt zu mindern?!

Vielen Dank schon mal für die Mühe und evtuelle Hilfe!
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#2
(29-07-2014, 20:15)ghostwriter schrieb: Gibt es irgendwie eine Möglichkeit den Titel auf diese Zeit zu beschränken um bei eventueller Arbeitslosigkeit bzw. erneuter Selbständigkeit die drohende Schuldenfalle zu vermeiden? Bzw. wie groß sind die Chancen auf Herstellung des "Vorzustandes", den Titel wieder auf 0, zu bekommen?
Dazu müsste man erst mal wissen wie hoch der "berechnete" KU ist. Ggfs. die Möglichkeit der Aufstockung mit ALGII prüfen.
Ich habe schon ein paar Vätern (in genauerer Kenntnis der Situation) geraten den Titel auf die Befristung der Stelle zu befristen. Das geht aber nur einseitig und mit (Nach-)Druck, freiwillig werden das die Jugendämter nicht machen.

Aber 6 Monate ist ein bißchen arg knapp. Bei so kurzer Befristung steigt das Risiko der Klage stark. Wieder "runter" zu kommen ist schwierig.

(29-07-2014, 20:15)ghostwriter schrieb: - macht also pro Wochenende satte 440km.

Mache auf jeden Fall 0,20€ pro km geltend! Siehe analog hier:
http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...#pid134994
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#3
(29-07-2014, 22:57)sorglos schrieb:
(29-07-2014, 20:15)ghostwriter schrieb: Gibt es irgendwie eine Möglichkeit den Titel auf diese Zeit zu beschränken um bei eventueller Arbeitslosigkeit bzw. erneuter Selbständigkeit die drohende Schuldenfalle zu vermeiden? Bzw. wie groß sind die Chancen auf Herstellung des "Vorzustandes", den Titel wieder auf 0, zu bekommen?
Dazu müsste man erst mal wissen wie hoch der "berechnete" KU ist. Ggfs. die Möglichkeit der Aufstockung mit ALGII prüfen.
Ich habe schon ein paar Vätern (in genauerer Kenntnis der Situation) geraten den Titel auf die Befristung der Stelle zu befristen. Das geht aber nur einseitig und mit (Nach-)Druck, freiwillig werden das die Jugendämter nicht machen.

Aber 6 Monate ist ein bißchen arg knapp. Bei so kurzer Befristung steigt das Risiko der Klage stark. Wieder "runter" zu kommen ist schwierig.

(29-07-2014, 20:15)ghostwriter schrieb: - macht also pro Wochenende satte 440km.

Mache auf jeden Fall 0,20€ pro km geltend! Siehe analog hier:
http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...#pid134994

Hallo,

erst einmal vielen Dank für die Antwort !

Der berechnete Unterhalt ist 291€

Aber grundsätzlich ginge das, evtl. auch mit dem Hinweis auf die drohende Verschuldung?

Wird bei so einer Anfrage grundsätzlich mit der Mutter Rücksprache gehalten ob sie sich mit dieser Regelung einverstanden erklären würde? Oder entscheidet dass das JA selbst bei einer Beistandschaft?

Die 0,20€ beziehen sich auf einen evtl. Bezug von ALG im Januar, oder?

Grüße...
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#4
(30-07-2014, 16:43)ghostwriter schrieb: Wird bei so einer Anfrage grundsätzlich mit der Mutter Rücksprache gehalten ob sie sich mit dieser Regelung einverstanden erklären würde? Oder entscheidet dass das JA selbst bei einer Beistandschaft?
Ich würd ma sagen, die Beistandschaft entscheidet nicht über Rücksprachen, was einen Umgang betrifft.
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#5
(30-07-2014, 21:00)blue schrieb:
(30-07-2014, 16:43)ghostwriter schrieb: Wird bei so einer Anfrage grundsätzlich mit der Mutter Rücksprache gehalten ob sie sich mit dieser Regelung einverstanden erklären würde? Oder entscheidet dass das JA selbst bei einer Beistandschaft?
Ich würd ma sagen, die Beistandschaft entscheidet nicht über Rücksprachen, was einen Umgang betrifft.

HI,

ich meinte damit die Befristung der Urkunde...
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