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Vaterschaft anhängen
#1
Hallo Gemeinde,
ich führe seit über 20 Jahren eine Ehe, welche vor 5 Jahren mit einer Krise
behaftet wurde: ich hatte ein kurzes Verhältnis mit einer anderen Dame.
Sie bekam ein Kind (von mir), es ist heute 4.
Sie war zu dieser Zeit ebenfalls verheiratet, ihr Mann war nicht zeugungsfähig und hatte damals schon 5 Kinder auf dem Wege der künstlichen Befruchtung bekommen.
Als Sie mir damals von der Schwangerschaft erzählte schenkte ich ihr zunächst keinen Glauben, gab aber nachher an das Kind mit Ihrem Mann gemeinsam groß zu ziehen....
.... mittlerweile hat Sie die Scheidung durch und Ihr EX- Mann hat Sie verklagt das der Jüngste eben nicht Sein Kind sei. Klage ist durchgekommen mit gravierenden Verfahrensfehlern wobei man wirklich nur mit dem Kopf schütteln muss :
- er wusste natürlich von nichts, obwohl er garnicht zeugungsfähig ist
- Sie wusste natürlich auch von nichts !
- der Hammer ist,schriftlich in der Urteilsbegründung steht, das Sie das letzte Mal Geschlechtsverkehr (damals) Ende April/ Anfang Mai mit ihrem heutigen Ex hatte. Das Kind kam Mitte März zur Welt, demnach ein knapp 11-Monatskind.....
Jetzt werde ich verklagt, und nach erster Anhörung (fehlerhaftes Urteil wurde überhaupt nicht beachtet) soll ich zunächst zum Abstammungsgutachten....
Ich habe mittlerweile meine Firma geschlossen, meine Frau steht allerdings hinter mir.
Ich will auf jedenfall dieses Gutachten vermeiden und möchte untertauchen.....
Wohnsitze im europäischen Ausland wären kein Problem.
Hat ein Leidensgenosse evtl. ein paar Tips für mich wie das am besten alles anstelle?
Zur Fahndung werde ich doch wohl kaum ausgeschrieben, da es auch kein Urteil gibt. Desweiteren ist die Sache eigentlich rechtlich sowieso verjährt(2 Jahre ab Kenntnis).
Über Infos würde ich mich herzlich freuen.(Am liebsten via PN)
Danke

beste Grüße
Spikywahn
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#2
Hast du denn Beweise für die frühe Kenntnis des rechtlichen Vaters?
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#3
...... rechtlich wohl nicht , wie will man gerichtlich beweisen das jemand nicht zeugungsfähig ist ?

viele Grüße
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#4
Du kannst es ja einfach als allgemein bekannt in den Raum stellen, inklusive der Behauptung, dass seine Kinder ja alle nicht von ihm abstammen.
Dann muss er erstmal widersprechen.
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#5
.... genau das hatte ich auch gedacht, aber die Richterin interessierte
das garnicht. Keiner musste dem widersprechen. Schon allein die künstliche
Befruchtung (steht eigentlich im Mutterpass) interessierte niemanden....
ich bin wirklich entsetzt....

viele Grüße
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#6
@Spikywahn
Warum willst Du überhaupt untertauchen und das Abstammungsgutachten vermeiden ? Wegen einem Kind ? Oder sind die anderen Kinder auch von Dir ? Das würde ich über mich ergehen lassen und dann die Konsequenzen des vermeidbaren Seitensprungs bezahlen.
https://t.me/GenderFukc
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#7
....... sie hat von mir schon Geld kassiert, und auch vom EX.
die anderen Kinder sind vom Ex-Mann auf dem Wege der künstlichen Befruchtung.....
Wenn ich im Abstammungsgutachten stehe verliere ich meine Frau....
für mich ein wichtiger Grund für andere vielleicht nicht....
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#8
Moin,

ich lese da zunächst einen Widerspruch:
(02-08-2014, 09:43)Spikywahn schrieb: meine Frau steht allerdings hinter mir.
(02-08-2014, 10:46)Spikywahn schrieb: Wenn ich im Abstammungsgutachten stehe verliere ich meine Frau....

Zur Verjährung hier mehr:
http://www.familienrecht-allgaeu.de/de/v...rhalt.html

(02-08-2014, 10:46)Spikywahn schrieb: ....... sie hat von mir schon Geld kassiert
Wann wieviel und auf welcher Basis ?
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
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#9
.....wenn ich als Vater erfasst werde, wird Sie es Public machen.
Ich kann verstehen das meine Frau dann gehen wird. Das zum Thema Widerspruch....
Meine Frau weiss es ja bereits.
Irgendwie werde ich das Gefühl nicht los als finden die Sache alle normal.
Leider bekomme ich auch auf meine eigentlichen Fragen keine Antwort.
Aber ich danke für eure Beiträge......

beste Grüße
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#10
Zitat:Klage ist durchgekommen mit gravierenden Verfahrensfehlern

Für dich rechtlich nicht relevant, du warst bei dieser Klage keine beteiligte Partei. Offiziell nicht, aber indirekt natürlich schon, weil dieses abgekartete Spiel gravierende Folgen zu deinen Lasten hat. Das hilft dir nur nichts.

Um das Abstammungsgutachten kommst du nicht herum. Es kann gut sein, dass auch ohne Gutachten zum rechtlichen Vater erkärt wirst wenn du abhaust, siehe §1600d Abs. 2. Damit bist du Vater und die Mutter kann das nach belieben öffentlich machen. Die Vermeidung des Abstammungsgutachtens nutzt dir also nichts hinsichtlich deines Ziels.
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#11
....die Mutter wird noch durch einen anderen positiven Vaterschaftstest belastet (von einem anderen Mann),
einer der in Österreich gemacht wurde.....
Wir vermuten allerdings das sie den Test manipuliert hat (weil sie den auch eingeschickt hat) um auch von diesem Mann zu kassieren (und sie hat ebenfalls kassiert)..
Vor Gericht hat Sie ebenfalls zugegeben das Sie mehrere Männer hatte...

viele Grüße
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#12
Wenn du ins Ausland abhaust, dann solltest du das nicht nur vorübergehend planen, sondern endgültig. Dann hast du evtl. die Chance auf einen Neustart. Stell dir das aber nicht zu einfach vor.

Es gibt auch gute Möglichkeiten innerhalb Deutschland. Da du ja scheinbar selbständig bist, weisst du gut genug wie man offiziell und inoffiziell Geld verdienen kann, wie man Mittelsmänner und Sponsoren vorschieben kann etc.
Ich würde auch die Möglichkeit einer geregelten Armut in Erwägung ziehen. Dann perlen Forderungen an dir ab und du wirst irgendwann unattraktiv für die Gegenseite.
Selbstverständlich solltest du als "Gegenleistung" für die Vaterschaft natürlich auch die Rechte der Vaterschaft und des Kindes einfordern. Also Umgang, gemeinsame elterliche Sorge usw. Das macht dich für Mutti besonders attraktiv.
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#13
(02-08-2014, 14:33)Spikywahn schrieb: ....die Mutter wird noch durch einen anderen positiven Vaterschaftstest belastet (von einem anderen Mann),

Auch das ändert kein bisschen an deiner Situation. Die werden dir schnell und unausweichlich die Vaterschaft verpassen. Es gibt da noch mehr Möglichkeiten gegen dich, die ich aber aufgrund der Missbrauchsgefahr nicht aufzählen möchte. Wichig ist die Conclusio: Vermeiden kannst du die Vaterschaft nicht.

Das hat sich erledigt, nachdem du ohne Kondom unterwegs warst. Bei Damen, die offenbar langjährigen geheimen Mehrverkehr praktizieren, war das auch ein gesundheitliches Roulette, das übel ausgehen kann.
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#14
Wenn du in D bleibst und du bist der Vater, dann wird dir die Vaterschaft zu 100% angehängt. Wenn du es nicht bist, dann hast du hinterher Sicherheit und Ruhe.
Wenn du unerreichbar auswanderst, dann kann dir die Vaterschaft trotzdem angehängt werden, ob du es nun bist oder nicht. Allerdings KANN, denn es hängt davon ab, ob das Gericht das einfach durchwinkt oder nicht. Weiterhin wird Kindesunterhalt, der aufgrund solcher Urteile per internationalen Abkommen in einem anderen land eingetrieben werden soll in manchen europäischen Staaten nicht mehr so einfach vollstreckt. Z.B. in Spanien.

Im Prinzip hast du's es nicht mehr in der Hand ob du nun zum Vater gemacht wirst oder nicht. Du hast es nur in Hand, was zukünftig passiert.
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#15
Zitat:Wenn du unerreichbar auswanderst, dann kann dir die Vaterschaft trotzdem angehängt werden, ob du es nun bist oder nicht.

Das ist so nicht ganz richtig!

Die Vaterschaft bzw. der Vaterschaftsprozess muss eigentlich bei unbekannten Aufenthalt des Putativvaters solange ausgesetzt werden, bis man ihm habhaft wird.
Es ist sonst fuer jede Mutter moeglich, einen Mann als (deutschen) Vater anzugeben, der sich fuer einige Zeit im Ausland aufhaelt, z.B. aus beruflichen Gruenden. Sie braucht nur einige Zeit im Internet recherchieren.
Wenn das gericht diesen nun einfach zum Vater in Abwesenheit macht, kann dieser sich nicht wehren. Ich habe noch keinen Fall gesehen oder gehoert, wo ein Mann ohne Abstammungsgutachten zum Vater erklaert wurde.
Genau deswegen wurde bei mir das Verfahren 4 Jahre auf ruhend gestellt und ich wurde, weil ich eben nicht in Deutschland wohnhaft war und unbekannt verzogen, nicht zum Vater in Abwesenheit erklaert!
Auch als ich mich, nachdem man mich gefunden hatte, weigerte, den Test zu machen, wurde ich nicht durch meine Verweigerung zum vater durch das Gericht erklaert.

Also, ist der Angeklagte Putativvater nicht erreichbar und/oder unbekannt verzogen, wird das gerichtliche Abstammungsgutachten auf ruhend gestellt!

Rechtsanwalt Kai-Uwe Dannheisser
Zitat:Wenn Sie sich dem Feststellungsverfahren nicht stellen, kann - unabhängig von der Frage, wann Sie der Kindesmutter beigewohnt haben und somit eine gesetzliche Vermutung Ihrer Vaterschaft besteht - eventuell durch geeignete Beweismittel (Haarproben, DNA etc.). die Vaterschaft auch in Ihrer Abwesenheit festgestellt werden oder das Verfahren solange ausgesetzt werden, bis Sie persönlich anwesend sind und an dann die erforderlichen Beweise erhoben werden können.

Quelle: http://www.frag-einen-anwalt.de/Vatersch...32382.html
gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
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#16
Theoretisch könnten sie die dir Vaterschaft in deiner Abwesenheit gerichtlich zuordnen, aber egal wo du bist (auch in einem EU-Staat) hast du immer noch die Möglichkeit, diese "Feststellung" lokal anzufechten, vorausgesetzt du lebst legal im Exilland. Denn in vielen Länder ist so eine "unilaterale" Feststellung verfassungswidrig.
-------------------
"The pursuit of happiness ist unantastbar."
(The Founding Fathers)
----------------

" -Ich lebe noch, ihr Schweine! "
Henri Charrière
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#17
Das kommt noch hinzu...

In vielen Laendern wird so ein Urteil, wenn es ihn denn geben sollte, gar nicht anerkannt.

Aber um es noch einmal zu betonen:

Ich habe noch kein einziges Urteil in dieser Hinsicht gesehen, wo ein von einer Mutter angegebener angeblicher Vater, der nicht auffindbar war und im Ausland lebt, ohne einen Hauch von Beweisen oder ohne Abstammungsgutachten gerichtlich in Abwesenheit zum Vater verurteilt und somit zum Unterhalt verpflichtet wurde. Und selbst eine eidesstattliche Aussage der Mutter wird nicht als ausreichend erachtet.

gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
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#18
(02-08-2014, 13:48)Spikywahn schrieb: Irgendwie werde ich das Gefühl nicht los als finden die Sache alle normal.
Leider bekomme ich auch auf meine eigentlichen Fragen keine Antwort.
Aber ich danke für eure Beiträge......

beste Grüße

Ich versuche es mal. Drückt Dir das Gericht in Abwesenheit auf, dass Du der Vater bist, musst Du beweisen, dass Du nicht der Vater bist.

Wir befinden uns hier im Zivilrecht, da musst Du die Beweise Deiner Nichtvaterschaft vorlegen.

Wie geht das? Am besten durch ein Abstammungsgutachten, das besagt, dass Du nicht der Vater bist.

lg

Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#19
Welche Fragen sind denn noch offen?
Ich kann nur diese hier
(02-08-2014, 09:43)Spikywahn schrieb: Hat ein Leidensgenosse evtl. ein paar Tips für mich wie das am besten alles anstelle?
entdecken und darauf hast du schon jede Menge Antworten bekommen.
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#20
.... Danke für die Infos.... Wobei ich auch der Meinung vom Gleichgesinnten bin : keine Vaterschaft ohne Gutachten, zumal dem Gericht schon ein positiver Test eines anderen Herrn vorliegt und die Dame auch schon Verkehr mit anderen Männern bei der Verhandlung zugegeben hat....
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#21
Wenn bereits ein positiver Test eines anderen Herrn vorliegt, warum zierst du dich dann noch? Dann MUSS deiner negativ sein. Oder hab ich da was falsch verstanden?
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#22
(06-08-2014, 09:58)Spikywahn schrieb: zumal dem Gericht schon ein positiver Test eines anderen Herrn vorliegt und die Dame auch schon Verkehr mit anderen Männern bei der Verhandlung zugegeben hat....

Das verstehe ich jetzt auch nicht, wie mein Vorschreiber.

Wenn ein anderer schon durch ein Abstammungsgutachten als Vater festgestellt wurde, dann müsstest Du ein eineiiger Zwilling sein, wenn Deine DNA dieselben Merkmale aufweist. Selbst wenn der Erzeuger nur Dein Bruder ist, ergibt sich schon eine ganz andere DNA.

Warum hast Du also Angst vor einem Vaterschaftstest?

Und wie ich schon gesagt habe. Wir befinden uns hier im Zivilrecht. Wenn das Gericht Deine Vaterschaft, auch ohne Vaterschaftstest, feststellt, dann kannst Du Dich ohne weiteres mit einem negativen Vaterschaftstest dagegen wehren.

Das wäre aber schon ganz am Anfang des Prozesses möglich gewesen. Nicht erst, wenn das Gericht eine Entscheidung verkündet hat.

lg

Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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