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Hauptschulabschluss mit 18 und keine Ausbildung in Sicht
#1
Wink 
Muss hier einen neuen thread aufmachen....mir scheint dass für dieses Thema fast schon ein eigenes Forum zu füllen wäre...

Aber jetzt zum Thema:
Mein jüngstes Erzeugnis ist jetzt im Juni endlich 18 geworden und hat nun auch (mit 3 jähriger Verspätung) einen Hauptschulabschluss hingelegt (Notenschnitt etwa 3). Der gegen mich bestehende Unterhaltstitel ist im Juni abgelaufen, somit sind jetzt beide Elternteile unterhaltspflichtig. Mutti ist selbständig und verdient natürlich fast gar nix (möglicherweise hat sie zuviel beim Leutnant Dino gelernt?).

Der Nachwuchs hat schon viele Bewerbungen geschrieben aber natürlich nur Absagen erhalten. Ich habe schon Diskussionen mit meinem Nachwuchs geführt und ihm versucht verständlich zu machen daß mit diesen Grundvoraussetzungen (also für den Hauptschulabschluß 3 jahre länger benötigt als normal) es sich schwierig gestaltet überhaupt was zu finden. Ich bin auch nicht mehr bereit ihn weiter zu alimentieren um z.B. jetzt nochmal 2 Jahre zur Schule zu gehen um ne mittlere Reife zu machen.

Soweit ich verstanden habe unterliege ich keiner gesteigerten Erwerbsobliegenheit mehr sobald Kind 18 ist und die allgemeine Schulausbildung abgeschlossen ist. Beides ist in meinem Fall gegeben.
Für den August habe ich ihm noch Unterhalt überwiesen (er lebt im Haus seiner Mutter). Ich habe vor ab September die Zahlungen einzustellen und abzuwarten ob entsprechende Forderungen gestellt werden.

Frage an das Forum: sind euch Fälle bekannt in welchen trotz der oben genannten Randbedingungen eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit besteht?
Entsprechend würde ich dann weitere Schritte planen...

Grüße vom Zahlmeister (welcher hoffentlich bald einen anderen Nick wählen kann).
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#2
Leider kommt eine Privilegierung in Frage, solange sich das Kind in der allgemeinen Schulausbildung befindet, nicht nur bis es eine Schule abgeschlossen hat. Es kann sich also durchaus bei einer Realschule anmelden und die Eltern sind damit unterhaltspflichtig. In deinem Fall wäre dann besonderen Wert auf Vorlage der Schulbescheidnigungen und Zeugnisse zu legen, wenn das Kind nämlich Fehlzeiten hat oder versagt könnten die Eltern früher als gedacht wieder aus der Unterhaltspflicht rauskommen.

Vielleicht kommt auch etwas anderes als Realschule in Frage. Besuch eines Bildungsgangs an einer Berufsbildenden Schule zum Beispiel.
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#3
Versuch doch für sie einen Job zu finden.
Dann kannst du wenigstens Einfluss darauf nehmen.
Du musst nur noch 3 Jahre rumkriegen, dann ist die Privilegierung sicher vom Tisch.
So habe ich es jedenfalls gehandhabt.
Bewerbungen on Maß für meine Kids geschrieben, Kontakt mit der Arge aufgenommen ec.pp. und es hat funktioniert.
Hab damals den Jüngsten sogar bei der Musterung angemeldet, damit er weiß was die Glocke geschlagen hat.
So war ich frühzeitig unterhaltsbefreit, es lohnt sich !
neuleben
----------------
Nur noch geringe, keine staatliche Rente ? Dann braucht Deutschland auch keine Kinder mehr, BASTA !
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#4
Vielen Dank an P für die Hinweise.
Ich habe schon befürchtet daß mich die "gesteigerte Erwerbsobliegenheit" irgendwann nochmal erwischen wird....

Das mit den Bewerbungen schreiben, Jobvermittlung, Angebote von Ferienbeschäftigungen etc. habe ich schon zur Genüge exerziert. Leider ist beim Nachwuchs überhaupt keine Bereitschaft zu erkennen irgendwas zu tun. Deshalb habe ich auch keine Lust mehr weiterhin die Geldbörse zu öffnen.

Da ich nur noch wenige Jahre bis zur Rente zu arbeiten habe (bekomme bereits eine Rente wegen Erwerbsminderung) könnte ich auch beim Eintreffen des ersten Auskunftersuchens meinen regelmässigen Wohnsitz nach Spanien verlegen und mich in D von meinem Arbeitgeber für die Phase des Rentenbezuges von der Arbeit freistellen lassen. In Spanien existiert meines Wissens nach keine gesteigerte Erwerbsobliegenheit ggü. Volljährigen....

Bitte klärt mich auf falls ich auf dem Holzweg bin mit meiner Vermutung...Big Grin

viele Grüße vom Zahlmeister
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#5
Jemanden vor vollendete Tatsachen zu stellen, hat noch nie geschadet.
Als nach der Scheidung Exe keine Anstalten machte zu arbeiten, siehe da, als ich verschwunden war ging es dann plötzlich.
Also meinen Segen hast du für die Schocktherapie.
neuleben
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Nur noch geringe, keine staatliche Rente ? Dann braucht Deutschland auch keine Kinder mehr, BASTA !
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#6
Das deutsche Recht gilt weiter. Den Wohnsitz irgendwohin verlegen bringt dir nichts, deine Rente wird an der Quelle in Deutschland abgezweigt. ich kann dir leider auch keine Hoffnung bezüglich Unterhaltsbegründung machen, das Kind hat die freie Wahl eine Ausbildung zu beginnen oder eben weiter zur Schule zu gehen. Das ist natürlich bequemer und wenn damit auch noch ein Unterhaltsanspruch generiert wird, dürfte das aus Sicht des Nachwuchses ein attraktives Leben sein.
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#7
Danke, P, für diesen wichtigen Hinweis.

Ich habe aber immer noch die Chance mich für den Rentenbezug von der Arbeit freistellen zu lassen und in D zu bleiben. So kann ich die Unterhaltspflicht gerecht mit der Mutter aufteilen Big Grin

Evtl. gibt es ja auch noch die Möglichkeit der Ausbildungsförderung falls beide Elternteile nur geringes Einkommen haben.

Es wäre mir ein Leichtes hier weiterhin Unterhalt zu bezahlen aber hier geht es auch darum der Faulheit keinen Vorschub zu leisten.
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#8
(07-08-2014, 11:42)Zahlmeister schrieb: Es wäre mir ein Leichtes hier weiterhin Unterhalt zu bezahlen aber hier geht es auch darum der Faulheit keinen Vorschub zu leisten.

Offensichtlich bemüht sich Euer Sohn ja wohl ernsthaft um eine Ausbildungsstelle, hat aber wegen seiner bisherigen schlechten Leistungen keinen Erfolg.

Das ist kein schöne Situation für Deinen Sohn (auch wenn es vielleicht vergangenem mangelndem Engagement für schulische Belange geschuldet ist).

Meiner Ansicht nach bist Du jetzt wirklich als Vater gefragt. Es geht nicht darum, den Unterhalt nach Kräften zu minimieren, sondern darum, Deinem Sohn jetzt zu einem Start in die Eigenständigkeit zu verhelfen. Mit Druck allein wirst Du das kaum schaffen.

Ich würde z.B. bei der örtlichen Handwerkskammer anrufen (bzw. ihn dort anrufen lassen) und nachfragen, wo ggf. noch kurzfristig Lehrstellen frei sind.

Zudem könntest Du mit ihm gemeinsam nach weiteren Möglichkeiten zur Erlangung einer Ausbildung suchen. Und wenn denn herauskommt, dass es am besten für ihn ist, den Realschulabschluss nachzuholen, warum nicht? Wenn er jetzt ernsthaft mitarbeitet, hat er jede Unterstützung verdient.
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#9
(07-08-2014, 11:53)Theo schrieb: Meiner Ansicht nach bist Du jetzt wirklich als Vater gefragt. Es geht nicht darum, den Unterhalt nach Kräften zu minimieren, sondern darum, Deinem Sohn jetzt zu einem Start in die Eigenständigkeit zu verhelfen. Mit Druck allein wirst Du das kaum schaffen.

Das sehe ich auch so. Bewerbungen werden Deinem Nachwuchs in dieser Situation nicht viel bringen. Der muss erst mal auf Eigenleistung geschaltet werden. Damit meine ich nicht, ihm den Unterhalt zu entziehen, sondern ihn zu animieren, etwas selbständig auf die Beine zu stellen.

Da er offensichtlich nichts kann, ist er dabei von Dir abhängig. Betrachte ihn als Projekt oder Unternehmen und versuche mit ihm gemeinsam irgendetwas zu finden, was ihn interessiert und sich vermarkten lässt. Das könnte er dann eine Zeit lang auf http://www.fiverr.com/ als Dienstleistung anbieten. Dort muss er keine Zeugnisse vorzeigen. Erst, wenn er merkt, dass es ihm mit eigener Leistung besser geht, als mit Rumhängen, wird er produktiv werden - auch, wenn der Profit am Anfang gering ist.
https://t.me/GenderFukc
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#10
Hallo Theo,

genau auf der Schiene wäre ich normalerweise auch unterwegs. Nachdem mir aber vom OLG vor 15 Jahren die Mitbestimmung bezüglich schulischer Belange verwehrt wurde habe ich keine Lust mich plötzlich zu engagieren sobald Volljährigkeit eintritt. Mutti hat damals alle Kinder auf eine Schule geschickt in welcher die Kinder lernen ihren Namen zu tanzen aber mit Lesen und Schreiben es nicht so haben...
Nachdem er die Schule in Klasse 12 mit Hauptschulabschluß verlassen hatte gab ich ihm schon die Chance ein weiteres Jahr dranzuhängen um den Abschluss zu verbessern. Daraus hat er nichts gemacht.

Fakt ist daß ich durch diese Schulwahl schon 3 Jahre länger in der Unterhaltspflicht stehe als erforderlichAngry

Weiterhin hat mein Nachwuchs zwar Bewerbungen geschrieben aber nur Dinge welche er gerne machen möchte aber mit seinem Schulabschluss keine Chance dazu hat. Alle anderen offenen Stellen scheut er wie der Teufel das Weihwasser.
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#11
Also ist es jetzt ein er ?
Freie Lehrstellen soll es ja momentan wie Sand am Meer geben.
Halt keine Traumberufe.
Gesteigert erwerbspflichtig bist du nicht mehr.
Wenn du schon alles versucht hast, hilft da nur noch die Wunderwaffe: "Kapitalentzug"
So ist meine Erfahrung.
Egal wie du das anstellst.
neuleben
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Nur noch geringe, keine staatliche Rente ? Dann braucht Deutschland auch keine Kinder mehr, BASTA !
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#12
SOFORT Zahlung einstellen!

Hier ist jemand stinkfaul und will sich auf Deine Kosten ein schönes Leben machen (ich kenne das - ich habe selbst so ein Früchtchen am Hals).

Er soll sich gefälligst eine Arbeitsstelle suchen - als Paketlader bei UPS braucht er keine Ausbildung!

In diesem Punkt verstehe ich keinen Spaß und lasse es ggf. auf ein Gerichtsverfahren ankommen.

Simon II
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#13
Im übrigen soll er sich bei der Bundeswehr bewerben. Die bieten recht interessante und vor allem vergleichbar gut bezahlte Jobs für Hauptschulabgänger an.

Simon II
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#14
Grade war sein großer Bruder bei mir: stimmt, er macht gar nix, auch Angebote zur Ferienbeschäftigung sowie Lehrstellenangebote welche ihm seine Mutter angeboten hat nimmt er nicht wahr.
Da hilft nur die Schocktherapie Geldentzug. Werde jetzt die Zahlungen einstellen. Wahrscheinlich gibt es dann wieder ne Einladung zum Gericht weil ich nix mehr zahle....

Bundeswehr machen seine älteren Brüder jetzt. Da hatte ich das gleiche Drama vor ein paar Jahren schon....gleiche Schule, kein vernünftiger Abschluss.
Hier gibt es zwar offene Lehrstellen en masse aber mit Hauptschulabschluss der Waldorfschule und erster Fremdsprache russisch wirds halt eher nix....
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#15
(07-08-2014, 16:59)Zahlmeister schrieb: Grade war sein großer Bruder bei mir: stimmt, er macht gar nix, auch Angebote zur Ferienbeschäftigung sowie Lehrstellenangebote welche ihm seine Mutter angeboten hat nimmt er nicht wahr.

Sag ich's doch!

(07-08-2014, 16:59)Zahlmeister schrieb: Da hilft nur die Schocktherapie Geldentzug. Werde jetzt die Zahlungen einstellen.

Hoffentlich machst Du das auch wirklich!

(07-08-2014, 16:59)Zahlmeister schrieb: Wahrscheinlich gibt es dann wieder ne Einladung zum Gericht weil ich nix mehr zahle....

Wieso?

Er muß Dich erstmal auffordern, zu zahlen.

Dann zeigst Du ihm den Stinkefinger und argumentierst, daß er eben NICHTS tut.

Und Du bist NICHT verpflichtet, seine Faulheit zu unterstützen!

Es wird NICHT sofort ein Schreiben vom Gericht kommen, da es dazu gar keine Basis gibt.

(07-08-2014, 16:59)Zahlmeister schrieb: Bundeswehr machen seine älteren Brüder jetzt. Da hatte ich das gleiche Drama vor ein paar Jahren schon....gleiche Schule, kein vernünftiger Abschluss.
Hier gibt es zwar offene Lehrstellen en masse aber mit Hauptschulabschluss der Waldorfschule und erster Fremdsprache russisch wirds halt eher nix....

Ich glaube eher (ohne die Waldorfschule, der ich im allgemeinen sehr skeptisch gegenüber stehe, in Schutz nehmen zu wollen), daß es an dem explizit zur Schau gestellten Unwillen Deines Sohnes, seinen Lebensunterhalt zu verdienen, liegt.

Aber Du hilfst ihm jetzt auf die Sprünge! Big Grin

Finde ich gut! Tongue

Simon II
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#16
(07-08-2014, 16:59)Zahlmeister schrieb: er macht gar nix

Warum sollte er? Wenn auf die Realschule gehen will, kann er Ferien machen bis sie anfängt.
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#17
(07-08-2014, 18:11)p schrieb: Warum sollte er? Wenn auf die Realschule gehen will, kann er Ferien machen bis sie anfängt.

Sehe ich vollkommen anders und würde es auch auf eine gerichtliche Auseinandersetzung ankommen lassen. Ich zitiere aus dem Startposting:

Zitat:Ich habe schon Diskussionen mit meinem Nachwuchs geführt und ihm versucht verständlich zu machen daß mit diesen Grundvoraussetzungen (also für den Hauptschulabschluß 3 jahre länger benötigt als normal) es sich schwierig gestaltet überhaupt was zu finden.

Meiner Meinung kann das Früchtchen die Realschule vergessen!

Wer ohne triftigen Grund wie schwere Krankheit etc. drei Jahre länger als normal für die Hauptschule braucht, zeigt in aller Deutlichkeit, daß er nicht die geistige Reife für einen Realschulabschluß hat.

Er hat fertig!

Simon II
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#18
(07-08-2014, 18:20)Simon ii schrieb: Wer ohne triftigen Grund wie schwere Krankheit etc. drei Jahre länger als normal für die Hauptschule braucht, zeigt in aller Deutlichkeit, daß er nicht die geistige Reife für einen Realschulabschluß hat.

Das muss ein Richter so sehen und daran habe ich gewichtige Zweifel.

Und selbst wenn er es so sieht: Auch mit 18 besteht nach der Hauptschule Berufsschulpflicht. Dann geht er halt nicht auf die Realschule, sondern muss ins Berufsvorbereitungsjahr. Auch dafür kann er Unterhalt verlangen.
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#19
(07-08-2014, 18:26)p schrieb: Das muss ein Richter so sehen und daran habe ich gewichtige Zweifel.

Ist Dir unbenommen!

Ich würde es auf einen Versuch ankommen lassen.

(07-08-2014, 18:26)p schrieb: Und selbst wenn er es so sieht: Auch mit 18 besteht nach der Hauptschule Berufsschulpflicht. Dann geht er halt nicht auf die Realschule, sondern muss ins Berufsvorbereitungsjahr. Auch dafür kann er Unterhalt verlangen.

Der übliche Weg nach der Hauptschule ist die Lehre!

In der Lehre verdient er in aller Regel selbst Geld. Damit ist der Vater entweder ganz oder zumindest teilweise aus dem Unterhalt draußen.

Simon II
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#20
(07-08-2014, 18:30)Simon ii schrieb: Der übliche Weg nach der Hauptschule ist die Lehre!

Ob ein Weg üblich ist, ist unterhaltsirrelevant.
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#21
Ihr wart im Alter zwischen 15 und 25 natürlich alle ein Ausbund an Strebsamkeit, Arbeitseifer und abgeschlossener geistiger und charakterlicher Entwicklung und habt alle ohne Geld- oder Sachzuwendungen auf eigenen Beinen gestanden...

Wer die Ausbildung und den Reifeprozess des eigenen Kindes nicht ertragen will, hätte sich vielleicht besser ein Gummi übergezogen.
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#22
(07-08-2014, 18:46)p schrieb: Ob ein Weg üblich ist, ist unterhaltsirrelevant.

Was Du vergißt, p, ist folgendes:

Der Typ ist stinkfaul!

Bisher ist er von Mama und Papa gepampert worden - incl. der Unterhaltsgeschichten.

Aber jetzt müßte er selbst aktiv werden!

Ich würde einfach damit rechnen, daß er dazu erstmal zu faul ist.

Und bei dem anderen werden wir wohl nicht auf eine Meinung kommen.

Wie gesagt: Ich würde mich mit Händen und Füßen dagegen wehren, an dieses stinkfaule Kind noch einen einzigen Cent Unterhalt zu zahlen (zumal man damit auch dem Kind NICHT hilft).

(und aktuell stehe ich ja auch in einer Auseinandersetzung vergleichbarer Art, in der es allerdings nichts neues gibt)

Simon II

(07-08-2014, 20:27)the notorious iglu schrieb: Ihr wart im Alter zwischen 15 und 25 natürlich alle ein Ausbund an Strebsamkeit, Arbeitseifer und abgeschlossener geistiger und charakterlicher Entwicklung und habt alle ohne Geld- oder Sachzuwendungen auf eigenen Beinen gestanden...

Wer die Ausbildung und den Reifeprozess des eigenen Kindes nicht ertragen will, hätte sich vielleicht besser ein Gummi übergezogen.

Huh

Wenn Du zuviel Geld hast, wird der TO Dir sicher gerne die Kontonummer des Kindes mitteilen, damit Du für das arme, von seinem Vater unter den unmenschlichen Druck, in einem Alter von 18 Jahren gefälligst selbst für seinen Lebensunterhalt aufzukommen, gesetzte Kind den Unterhalt zahlen kannst.

[Bild: e040.gif]

Simon II
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#23
Wenn er keinen Unterhalt verlangt, ist die ganze Diskussion unnötig. Ich habe Zahlmeister aber so verstanden, dass er die grundsätzlichen rechtlichen Verhältnisse wissen will, die bei Verlängerung der Schulzeit eintreten.

Einen Vorschlag, dass er hier und heute einfach so weiterzahlen soll gab es ohnehin nicht. Die Geschichte nimmt ihren ganz normalen Gang. Der Unterhaltsberechtigte muss eine Einkommensauskunft verlangen, die Verhältnisse des anderen Elternteils vorlegen, man einigt sich oder der Berechtigte klagt, beantragt dazu Verfahrenskostenhilfe.
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#24
Ich zahle ja bekanntermaßen keinen Unterhalt. Von daher komme ich nicht in die Verlegenheit, meinem Kind die Scheibe Brot oder die Kugel Eis vorzählen zu müssen.

Ich denke auch, dass wir froh sein sollten, dass die Zeiten vorbei sind, in denen man(n) mit 15 in die Maurerlehre oder ins Bergwerk gehen musste und dann mit 45 auf war. Und ansonsten verweise ich wieder aufs Gummi.

Wir können ja mal mit der gleichen Rigidität von der anderen Seite kommen. Wenn du so einen stinkfaulen Sohn hast @Simon, dann hast du als Vater kläglich versagt und es ist nicht seine Schuld. Als Vater gehört es schließlich zu deinen Obliegenheiten für die Erziehung und Charakterbildung deines Sohnes zu sorgen.
Du bekommst in deinem Fall selbst nichts konstruktives mit deiner radikalen Position gebacken und anstatt das zu erkennen und etwas daraus zu lernen, versuchst du noch andere Leute aufzustacheln um dein eigenes Versagen zu kompensieren.

Glücklicherweise kam hier mehr als einmal die Anregung, diese Situation als Chance zu begreifen, wieder im Leben des Kindes stattzufinden und positiven Einfluss zu nehmen.
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#25
Nochmal vielen Dank an alle für die interessanten beiträge.

Es ist halt so daß meine Kinder von der Mutter alle auf diese unsägliche Waldorfschule geschickt wurden in welcher erst nach 12 Jahren ein qualifizierter Schulabschluss (Haupt- bzw. Realschule) stattfindet.

Mir wurde damals vom OLG auferlegt mich aus der Schulentscheidung rauszuhalten da mir sonst das Sorgerecht entzogen wird...

Ich habe aus diesem Grunde wenig Lust weiter zu alimentieren. Die Exe zieht grade von einer Villa in die nächst grössere und hat angeblich kaum Einkünfte.

Ich habe jetzt wie gesagt die Zahlungen an Junior eingestellt und warte auf den September, da beginnt das nächste Schuljahr (wo auch immer...).

Ich werde Euch dann auf dem Laufenden halten wie sich die Geschichte weiter entwickelt. Bis dahin können wir hier solange den Sack zu machen und uns den angenehmeren Dingen des Lebens widmen. Ist schliesslich noch ein paar Wochen lang SommerBig Grin
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