Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Für Kinder die vor 1992 geboren wurden
#1
Erhalten Mütter jetzt eine höhere Rente

Daher stimmt der Versorgungsausgleich nicht mehr, wenn die Ehe vor 01.07.2014 geschieden wurde.

Der Vater hat das Recht, beim Familiengericht eine Abänderung des Versorgungsausgleiches zu beantragen.

http://blog.beck.de/2014/08/06/wollen-si...ude-machen

lg

Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

Zitieren
#2
(08-08-2014, 20:15)Camper1955 schrieb: Daher stimmt der Versorgungsausgleich nicht mehr, wenn die Ehe vor 01.07.2014 geschieden wurde.
Wichtiger Nebensatz:
"und bei denen in der Ehe Kinder vor 1992 geboren worden sind"
Exclamation
Zitieren
#3
(08-08-2014, 20:34)blue schrieb:
(08-08-2014, 20:15)Camper1955 schrieb: Daher stimmt der Versorgungsausgleich nicht mehr, wenn die Ehe vor 01.07.2014 geschieden wurde.
Wichtiger Nebensatz:
"und bei denen in der Ehe Kinder vor 1992 geboren worden sind"
Exclamation

Trifft auf mich und unsere 3 Kiddis voll zu.

gesch. 1995

Kinder geboren 1984, 1987 und 1991

Werde wohl wieder das Familiengericht beschäftigen müssen.

Sollte Anwaltspflicht bestehen, dann wird ihn das freuen.

Das sind immerhin 171 €, die mir mehr an Rente zustehen.

So die Rechnung im Beck-Blog hier

http://blog.beck.de/2014/08/04/wollen-si...ude-machen

lg

Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

Zitieren
#4
Das Thema war hier schon mal vor einiger Zeit von mir eingestellt.
Wer den Versorgungsausgleich deshalb neu aufrollen will, muß aber höllisch aufpassen, daß er am Ende nicht draufzahlt.
Denn das Rentenrecht hat sich 2009 massiv geändert und da wird dann alles geteilt:
Lebensversicherungen, Rentenversicherungen, Betriebsrenten, Riesterrenten ecpp.
Dagegen war das alte Scheidungsrecht noch Gold wert.

Zudem kann der Antrag bei der DRV frühestens ein halbes Jahr bevor man in Rente geht gestellt werden.
neuleben
----------------
Nur noch geringe, keine staatliche Rente ? Dann braucht Deutschland auch keine Kinder mehr, BASTA !
Zitieren
#5
(10-08-2014, 11:11)neuleben schrieb: Zudem kann der Antrag bei der DRV frühestens ein halbes Jahr bevor man in Rente geht gestellt werden.

Ich bin EM-Rentner.

Und Verwertbares, was man noch mit in den Versorgungsausgleich aufnehmen könnte? Das ich nicht lache.
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste