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04-09-2014, 15:25
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04-09-2014, 15:29 von MitGlied.)
Nein, es sind keine Unterhaltsschulden:
http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte...99035.html
sondern Steuerschulden und zwar eine halbe Million. Es wurde nicht nur eine Aufenthaltsfeststellung, sondern gleich die Einbehaltung des Passes veranlasst.
Für ein Kind kommen in 20 Jahren ungefähr 75.000 zusammen.
Das Wesentliche: Der Steuersünder ist per Flugzeug auf einen deutschen Flughafen eingereist. Ganz schwerer Fehler, denn der BGS konnte so direkt vollstrecken.
Weiterhin hat er seine Anschrift im Ausland nicht mitgeteilt, also im Prinzip den Verdacht genährt, er wolle abtauschen um sich seinen Pflichten zu entziehen.
Wie Dino empfiehlt:
- Erreichbar bleiben, immer schön antworten, dass man nix hat.
- Einreise nach Deutschland grundsätzlich auf dem Landweg, Pass wenn möglich nicht dabei haben. (Schließfach, Vertrauensperson)
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04-09-2014, 18:05
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04-09-2014, 18:16 von Kurwa.)
Es macht sicherlich einen Unterschied, ob der Staat als Drittschuldner oder stellvertretend als Vollstrecker des Primargläubigers tätig wird. Mit anderen Worten: wegen Unterhaltspflichtverletzung wird niemand einkassiert - auch der Pass nicht. Sei` nur artig und gebe den Verfolgern brav eine (irgendwie) ladungsfähige Anschrift, dann ist Ruhe im Karton. Mehr darf und will an der Grenze keiner. Wäre ohnehin ohne gesetzliche Grundlage. Wer es drauf ankommen lassen will, sitzt es aus. Nach 3 Stunden müssen sie dich gehen lassen. Der Richter nach 12
Hasserfuellter
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Mein Steuerfuzzi hat mir erzählt dass sie einen Pass schon wegen 7000 € STEUERSCHULDEN
eingezogen hätten
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Steuerschulden ist was anderes, weil MANN es direkt dem Staat schuldet. Wenn Frauen Steuerschulden haben, interessiert das aber auch keinen.
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(07-09-2014, 21:26)kay schrieb: Wenn Frauen Steuerschulden haben, interessiert das aber auch keinen.
Na ja laut FA ist Irren doch männlich. So gesehen...
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Henri Charrière
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Es geht doch gar nicht da drum für wieviel Schulden man den Pass entzogen bekommt, sondern es scheint so, dass der Passentzug eher dazu dient den Unterthan kooperationsbereit zu machen.
Man kann einem nackten Mann nicht in die Tasche fassen, egal ob der in Deutschland oder Thailand lebt, aber der nackte Mann soll gefälligst Rede und Antwort stehen, Formulare beantworten usw.
Hasserfuellter
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Wenn der Staat Unterhalt vorstrecken muss, bin ich sicher dass es genau so bewertet wird wie eine Steuerschuld;
nur ist der Unterhalt eine private Forderung zwischen 2 Personen bei der die eine Person als "unterhaltsberechtigt"
dargestellt wird und eine Steuerschuld eine (vermutlich) berechtigte Forderung des Staats an seinen Bürger.
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Damit war ja irgendwie zu rechnen. Wenn die Vollstreckungsversuche verpuffen und noch das Ausland im Spiel ist, fährt der Vollstreckungsbeamte nach einer Checkliste. Nach ein paar Jahren wird die Steuer Niedergeschlagen (nicht erlassen), nachdem zuvor alle geeigneten Massnahmen ergriffen sind. Dazu gehört auch der Reisepassentzug. Ausserdem achten die darauf, dass die Verjährung nicht eintritt. Zahlungsverjährung iin der Regel nach 5 Jahren - es sei denn, es gibt Unterbrüche (Mahnungen, Aufenthaltsermittlung etc).
Am Besten ist es in diesem Fall, nicht direkt nach D einzureisen, sondern über einen anderen Schengenstaat. Passenzüge stehen in der Regel nicht im SIS.
Ausserdem hab ich mir zu Regel gemacht, bei der Einreise nur den Perso vorzulegen - das Reicht als Dokument. Schon allein, dass die Pappe vom Reispass nach 5 Jahren fast dahin ist. Ausreise das gleiche, keiner muss den Reisepass bei der Grenzkontrolle vorlegen.
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(10-09-2014, 09:21)Beobachter schrieb: Ausserdem hab ich mir zu Regel gemacht, bei der Einreise nur den Perso vorzulegen - das Reicht als Dokument. Schon allein, dass die Pappe vom Reispass nach 5 Jahren fast dahin ist. Ausreise das gleiche, keiner muss den Reisepass bei der Grenzkontrolle vorlegen. Das ist absolut richtig und das klappt zu 100% an jedem Flughafen außerhalb Deutschlands. Den Pass will nur der Beamte im außereuropäischen Zielland sehen, sowie in manchen Fällen kontrolliert beim Check in die Fluggesellschaft ob die entsprechenden Visa vorhanden sind, bzw. die notwendigen Einreisepapiere vorhanden sind. Hier wird aber kein Datenbankabgleich gemacht. Die Fluglienie möchte nur eine sofortige Rückbeförderung vermeiden.
Reist man auf einem deutschen Flughafen aus oder ein und zeigt nur den Perso vor, der Beamte stellt aber einen Eintrag zum Entzug des Passes fest, so kann man festgehalten und der Passentzug kann direkt vollstreckt werden, sofern man das Dokument mit sich trägt, meist ist die reise dann eh zuende, da normalerweise auch eine Aufenthaltsfeststellung vorliegt sowie andere Dinge.
Daher außerdeutscher Flughafen und Pass ggf dem Kumpel zum Transport über die deutsche Grenze übergeben, bzw. den Pass im Ausland im Schließfach lassen.
Hasserfuellter
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Eben; denn für wie doof haltet ihr denn die von der BRD...?
Scheint ja für Aufmerksamkeit gesorgt zu haben, dieses Thema:
http://www.123recht.net/article.asp?a=155926
Wird auch hier ausführlich besprochen.
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Hallöchen, ist vielleicht schon mal Jemand auf die Idee gekommen, sich eine Auskunft nach Paragraf 8 des Melderechtsrahmengesetztes anzufordern.
Das Teil soll kostenlos sein und auch sogenannte Hinweise zu passrechtlichen Massnahmen enthalten. Ausserdem soll es diese Auskünfte sogar vereinfacht per Mail oder Fax geben. Wäre ja mal spannend, ob es dazu schon Feedback gibt...
http://www.gesetze-im-internet.de/mrrg/
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Eigentlich fehlt nur noch, dass ein Passentzug auch dann angeordnet werden kann, wenn zukünftig fällig werdenden Ansprüche nach ZPO §850d Abs 3 gepfändet werden und die Pfändung erfolglos bleibt.
https://t.me/GenderFukc
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