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Mutter beantragt Pässe der Kinder um ins Ausland mit Freund wegzuziehen
#26
Hallo @Dzombo,

natürlich hast du Recht und ich stelle hier mal die Begründung ins Internet:

Begründung

1.

Die Beteiligten sind rechtskräftig geschiedene Ehegatten.

Aus ihrer Ehe sind die gemeinsamen Kinder ( Tochter 1) und ( Tochter 2) hervorgegangen.

Die Beteiligten üben weiterhin gemeinsam das Sorgerecht für beide Kinder aus. Beide Kinder haben ihren gewöhnlichen Aufenthalt bei der Antragstellerin in XX und werden von dieser allein betreut und versorgt. Der Antragsgegner hat ein Umgangsrecht, das er derzeit nicht ausübt.

Um den Text nicht zu lange werden zu lassen mache ich im nächsten Abschnitt weiter.

2.

Die Antragstellerin verbringt mit den Kindern regelmäßig Urlaub im Freiburger Raum. Dabei werden dann wiederum regelmäßig Ausflüge in die Schweiz unternommen. Eine Einreise in die Schweiz ist ohne Personaldokumente nicht möglich.

In Deutschland müssen Kinder zwar erst ab dem 16. Lebensjahr einen Personalausweis haben. Eine erstmalige Ausstellung ist aber bereits ab dem 12. Lebensjahr gebührenfrei möglich. für ein Kind unter 16 Jahren ist der Antrag vom Kind und den Sorgerechtsinhabern zu stellen.
3.

Die Antragsstellerin hatte den Antragsgegner zunächst persönlich schriftlich um eine Zustimmung gebeten. Das Einschreiben ist ausweislich des Rückscheines am 16. Mai 2014 dem Antragsgegner zugegangen.

Dieser hat sich daraufhin per E-mail an die ausstellende Behörde, die Stadt XX, gewandt und mitgeteilt, dass er seine "Unterschrift verweigere".

Das Schreiben der Antragsstellerin wird als

Anlage 1

vorgelgt.

Auch auf ein Anwaltsschreiben vom 28.mai 2014, vorgelegt als

Anlage 2

reagierte der Antragsgegner nicht.

Die Antragsgegnerin konnte dann erreichen, dass für die Kinder vorläufige Ausweispaiere,
befristet bis zum 4. September 2014, ausgeteilt werden, Ablichtungen werden als

Anlage 3

vorgelegt.

4.

Die Antragsstellerin hat ein Recht darauf, dass der Antragsgegner bei den kindeswohlförderlichen Maßnahmen mitwirkt.

Die Erstellung von Ausweispapieren fördert das Kindeswohl.

An der Sinnhaftigkeit eines Identifikationspapieres können schon per se keine Zweifel bestehen. Konkret ermöglicht die Ausstellung eines Personalausweises für beide Kinder aber auch eine abwechslungsreiche Gestaltung des regelmäßig im im Freiburger Raum verbrachten Urlaubes.
Eindrücke aus dem nahegelegenen Ausland, nämlich der Schweiz, die regelmäßig besucht wird, können auch die Allgemeinbildung und das Weltbild beider Kinder fördern.

Irgendwelche Missbrauchsgefahren sind nicht ersichtlich und wurden vom Antragsgegner auch nicht vorgebracht.

Damit wird deutlich, dass zum Wohl beider Kinder die Entscheidung über die Beantragung von Ausweispapieren auf die Kindesmutter zu übertragen ist.
5.

Die Antragsstellrin ist nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht in der Lage, die Kosten der beabsichtigten Rechtsverfolgung aus eigenen Mitteln aufzubringen. Auf die beigefügte Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse wird verwiesen.

gez. RA
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#27
Ich würde dem Gericht schreiben:

"Nach meiner Kenntnis ist aufgrund bundesrechtlicher Bestimmungen meine Zustimmung zur Ausstellung von Ausweispapieren nicht erforderlich. Insofern gibt es für den Antrag keinen Grund, weshalb ich beantrage, der Gegenseite VKH zu versagen.

Sollte es wider Erwarten anders sein, kann ich eine Zustimmung nicht erteilen, da nach meiner Kenntnis die Kindesmutter mit beiden Kindern zu ihrem Freund ins Ausland ziehen will, was mir ein Familienleben mit meinen Kindern verunmöglichen würde."


Btw: Wie ist das nun aktuell mit dem Umgang?
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#28
gerade hole ich vom Briefkasten nen gelben Umschlag.
KM hat Antrag beim Amtsgericht für einstweilige Anordnung abgegeben.

Eilantrag also.

In 2 Wochen dann ist Termin beim AG. Persönliches Erscheinen.

Schon merkwürdig, erst kommt das normale Schreiben dann am nächsten Tag gleich der Eilantrag.

Plötzlich ist die Rede von "Kind wird auf andere Schule umgemeldet"
Ich hätte trotz Aufforderung meine Unterschrift für die Schulummeldung nicht gemacht und jetzt soll dies gerichtlich gemacht werde.

Entzug des sorgerechts von Pinoccio in schulischen Belangen und die KM bekommt das alleinige Sorgerecht in schulischen Belangen.

Ein Einschreiben der KM an Pinoccio sei zurückgegangen.

Zum Beweis liegt ein Rückschein in Kopie dem Gericht vor.

Ich weiß´von keinem einschreiben, bin zur Zeit viel auf Montage gewesen und weiß ich was der briefausteiler bei mir einwirft?

achso zur Info

die neue schule ist am jetzigen Wohnort der KM.

Versteh nicht was das soll...
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#29
Könnte sein, dass man nach Gründen sucht, Dir das Sorgerecht insgesamt zu nehmen, in dem man in Teilbereichen behauptet, Du nähmst Deine Sorgepflichten nicht wahr. Ich denke, Du brauchst ´nen Anwalt für Familienrecht...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#30
(26-07-2014, 21:25)Pinoccio schrieb: Ich hätte trotz Aufforderung meine Unterschrift für die Schulummeldung nicht gemacht und jetzt soll dies gerichtlich gemacht werde.
Und warum hast Du nicht einfach Dein Ok gegeben?
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#31
@Pinoccio...

Du bist verantwortlich für jegliche "wichtige" Post, die Dir ordnungsgemäß zugestellt wurde bzw. wird. Lesen und ggf. beantworten musst Du diese wie jeder Andere auch bloss schon selbst.

Egal. Du befindest dich bereits mitten in der Phase der Rausdrängung deiner Person aus der gemeinsamen elterlichen Sorge insgesamt. Und das passiert durch Stück um Stück Wegnahme von Teilbereichen der gemeinsamen Sorge. Das hat System. Kreidekreismütter gehen ergo planmäßig vor. Deine scheint auch so eine zu sein.

Erst verhindert sie den Umgang. Dann erklagt sie sich für gedanklich jetzt nur noch "ihre" Kinder vorsorglich Ausweispapiere. Danach meldete sie die Kinder schultechnisch um. Es folgt die Wahl anderer Ärzte. Und wenn das alles erledigt ist und sie dich vor Gericht erfolgreich in die Diskussionsfalle hat tappen lassen, ergo schön hübsch für Dauerstreit sorgt, derweil aber weitere Fakten gegen dich hinter deinem Rücken schafft, darfst Du die ganze Schose mit deinem knappen Geld letztendlich auch noch bezahlen.

Das verschafft der KM reichlich Zeit, um in Ruhe ihr Backvorhaben "Traumdaddy" für ihre Kinder zu vollenden. Das Backergebnis mutiert sodann zum "Superdaddy" und es erhält die mütterliche Auszeichnung "Mein perfekter Wahldaddy!" Zu dem sie sich "spontan" und "selbstverständlich" so hingezogen fühlt, dass es ihr völlig schnuppe ist, wohin auf diesem Erdball er gerade wieder verzieht. Sie folgt ihm und die Kinder müssen mit. Sie kann ja schliesslich mit ihrem Eigentum machen was sie will.

Sei ergo wenigsten per SOFORT auf der Hut und beantworte WICHTIGE Post. Beispielsweise so, wie es Dir @wackelpudding empfohlen hat.

Und streiche mal das mit der "Montage" aus deinem Hirm. Solche Argumente seitens von Vätern bedeuten vor Gericht sowas wie Sargnägel der Entsorgung. Mit sowas wird Dir unterstellt, Umgang wegen Arbeit gar nicht ausüben zu KÖNNEN.

Dir täte, ich sage es ungern, JETZT ein Anwalt bitter Not.
Wer Deutschland für kapitalistisch hält, hält auch Kuba für demokratisch. G.W.
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#32
Deine Ziele sind noch nicht klar geworden, siehe http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...#pid134246

Ich vermute, du hast hast angenommen, über die Verweigerung der Ausstellung von Ausweisdokumenten einen Wegzug der Kinder mit der Mutter zu verhindern. Das war das falsche Mittel und die Frage bleibt offen, zu welchem realistischem Zweck.
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#33
Hallo
kennt jemand einen Anwalt aus dem Stuttgarter Raum?
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#34
Hallo

neuste Meldung:

Die Ex hat bei beiden Fällen verloren und ihr VKH wurde abgelehnt und sie Muss alle Gerichtskosten tragen.
Ich bezahl nix mein VKH wurde angenommen.
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#35
(04-09-2014, 10:36)Pinoccio schrieb: Hallo

neuste Meldung:

Die Ex hat bei beiden Fällen verloren und ihr VKH wurde abgelehnt und sie Muss alle Gerichtskosten tragen.
Ich bezahl nix mein VKH wurde angenommen.

Glückwunsch.

Wie wäre es wohl gelaufen, wenn Du hier nicht um Hilfe gebeten hättest?

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#36
Gratuliere. Könntest du die Beschlussbegründung (anonymisiert) einstellen?
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#37
Ebenfalls Gratulation! Kann man ja hoffen, dass das Deine EX für die Zukunft etwas entdynamisiert...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#38
Danke für die Glückwünsche.

Hab den Beschluss noch nicht schriftlich, mein RA hat mich nur telefonisch (freudestrahlend) über den Beschluss informiert.

Er wird mir in den Tagen schriftlich zukommen lassen.
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#39
Ich bin so glücklich über eure Beratung hier.
wenn ich euch nicht hätte
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