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5jährige Tochter will nicht mit Vater verreisen
#76
Was ich hier sehe ist: Die Kleine liebt ihre Mutter ja doch, obwohl sie nicht mit ihr alleine sein will. Wenn es denn eine Rückkehr zu "normalen" Verhältnissen geben kann, wäre das sicher kindeswohldienlich. Eine Strafanzeige würde das mMn nicht erleichtern. Ich denke, @asturias wird da abzuwägen haben...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#77
Wir wissen zu wenig, was in den letzten Jahren passiert ist und was bei den Sorgerechtsverhandlungen vorgetragen wurde, um zu beurteilen ob eine Strafanzeige sinnvoll ist. Möglicherweise hat es Sinn, dass sich der Vater nicht als jemand präsentiert, der gleich das Strafrecht einsetzt. Möglicherweise hat auch Sinn, der Mutter damit klar die Grenze ihres handelns zu zeigen. Das ist alles taumeln im Nebel der Unwissenheit.
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#78
Er sollte sie auf jeden Fall anzeigen. Wird zwar eh nicht viel bringen, ABER beim zweiten Entfuehrungsversuch sieht das dann eventuell schon wieder anders aus. Nicht dass es hinterher heisst, es waere ja alles nicht so schlimm gewesen sonst haette der Vater ja wohl Anzeige erstattet. Auch das Nichterstatten einer Anzeige kann einem um die Ohren fliegen! Wenn so gestoerte Frauen es einmal versuchen, versuchen sie es auch wieder, gerade wenn es NULL Konsequenzen hatte.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#79
(05-09-2014, 15:33)kay schrieb: Er sollte sie auf jeden Fall anzeigen. Wird zwar eh nicht viel bringen, ABER beim zweiten Entfuehrungsversuch sieht das dann eventuell schon wieder anders aus. Nicht dass es hinterher heisst, es waere ja alles nicht so schlimm gewesen sonst haette der Vater ja wohl Anzeige erstattet. Auch das Nichterstatten einer Anzeige kann einem um die Ohren fliegen! Wenn so gestoerte Frauen es einmal versuchen, versuchen sie es auch wieder, gerade wenn es NULL Konsequenzen hatte.

Kann ich nur voll und ganz bestätigen. Mir hat ein Richter des OLG Stuttgart erklärt (nachdem ich ihm bewiesen habe, dass mich meine Exe um über 60.000 Euro noch während der Ehe betrogen hatte) - weil ich sie nicht sofort auf die Strasse geschmissen hätte, müsste er jetzt im Nachhinein annehmen, ich sei damit einverstanden gewesen.....

Wer keine Strafanzeige erstattet, muss sich irgendwann vorhalten lassen, er sei ja letztlich wohl damit einverstanden gewesen

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#80
Zunächt !Danke! für jede Meinung und jeden Hinweis hier. Nach derzeitigem Gesprächsstand wird es eine Anzeige gegen die Mutter nicht geben. Es gibt aber diese meine folgende Überlegung:

Die Mutter war ja von "Freunden" in deren Fahrzeug zum Tatort gebracht worden, obwohl diese wußten, was die Mutter vor hatte. Sie hielten auch das Fahrzeug zum Abtransport des Kindes bereit. Eine der Personen hatte auch die Vollmacht von @asturias an sich genommen und sich geweigert, diese wieder herauszugeben. Erst die Polizei konnte dies bewirken.

Die Mutter mußte unter körperlichem Einsatz daran gehindert werden, in die Wohnung einzudringen, in deren hinterem Teil sich das Kind in einem Zimmer eingeschlossen hatte.

Nach übereinstimmender Einschätzung hätte die Mutter die Aktion ohne Hilfe nicht bringen können. Zu den sie unterstützenden Personen besteht keinerlei Verwandschaftsverhältnis.

Ich könnte mir vorstellen, gegen die Unterstützer Strafanzeige wegen Beihilfe zur versuchten Kindesentführung zu stellen. Da es sich um gutbürgerliches Millieu handelt, kann ich mir vorstellen, dass man -unabhängig vom Ergebnis der ersten Anzeige- eine zweite nicht mehr riskieren würde. Ohne Unterstützung wären die Möglichkeiten der Mutter stark eingeschränkt.

Wie seht ihr das?
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#81
(05-09-2014, 16:19)Austriake schrieb: Wer keine Strafanzeige erstattet, muss sich irgendwann vorhalten lassen, er sei ja letztlich wohl damit einverstanden gewesen
Die Aussage kann zutreffen, wenn die Entführung stattgefunden hätte.
Die Entführung ist aber doch verhindert worden. Welches Einverständnis sollte da konstruiert werden?
Das Gute ist in gewissem Sinne trostlos.     Franz Kafka
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#82
Das kannst Du gleich vergessen,die Taeterin nicht anzeigen aber dafuer die Unterstuetzer. Das ist die Muehe nicht wert, wird so oder so eingestellt. Zeigt die durchgeknallte Mutter an um Euch fuer den naechsten Versuch zu wapnen oder lebt eben mit den Konsequenzen siehe Austriake. Glaubt es einem der es hintersich hat, es ist nicht gerade ein schoenes Gefuehl wenn sein eigenes Kind mit einer Durchgeknallten auf der Flucht ist!
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#83
Ähnlich wie Kay kann ich mir nicht vorstellen, dass man die Mittäter oder diejenigen die Beihilfe geleistet haben verfolgen kann, ohne die Haupttat/die Haupttäterin zu verfolgen.
Beihilfe ist ein akzessorisches Delikt, dass ohne eine Haupttat im Prinzip nicht denkbar ist.
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#84
Das Delikt wird ja in der gegebenen Situation nur auf Antrag verfolgt und den würde ich ja einengen.

Ich will ´mal sagen, was mir stinkt: Da ist eine Frau, die "out of control" ist und Leute beschützen sie nicht vor sich selber, sondern bestärken und unterstützen sie darin, ihren kranken Mist zu produzieren. Ich finde, solches Umfeld sollte man destabilisieren, wenn es geht.
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#85
Man kann das auf irgendwelche Nebenschienen verlagern wie Hausfriedensbruch oder so. Selbiges ist aber ein Privatklagedelikt und verursacht in der Regel mehr Aufwand als alles andere.
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#86
Genau, "wenn es denn geht". Geht aber nicht, da es eh eingestellt wird. Das Frauenhaus wo sich meine Hexe mit unserem Sohn verkrochen hatte, wusste GENAU Bescheid was Sache war und sie haben sie trotzdem versteckt. Nachdem ich die Beweise hatte, habe ich die Kampfemanzen der Vaeterentsorgungsanstalt auch angezeigt. Was hat es gebracht, NICHTS, die wurden noch nichtmal vorgeladen oder mussten irgendwie anders dazu Stellung nehmen.

Wenn Du was erreichen willst um das Kind zu schuetzen, zeig die Mutter an. Das wird fuer die Olle auch kaum Konsequenzen haben da Frauen eh immer ein Opferabo haben, aber dann ist der Versuch wenigstens aktenkundig und es ist auch aktenkundig, dass der Vater mit der Aktion eben nicht einverstanden war und sie eben auch nicht toleriert hat. Das ist wichtiger als alles andere!
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#87
(06-09-2014, 22:17)kay schrieb: "wenn es denn geht". Geht aber nicht, da es eh eingestellt wird.

Es geht schon, wenn man sich die Mühe macht. Sonderbarer Weise macht sich die aber keiner.
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#88
Da kannst Du Dir Muehe machen wie Du willst, wenn es eingestellt wird, wird es eingestellt. Ausserdem muss man es ja erstmal nachweisen! Gab es Videoaufnahmen? Falls nicht, hat doch keiner was gemacht und alle bestaetigem es den anderen.
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#89
(06-09-2014, 22:28)kay schrieb: Da kannst Du Dir Muehe machen wie Du willst, wenn es eingestellt wird, wird es eingestellt.

Sofern man Geschädigter oder als Sorgeberechtigter den Geschädigten vertritt ist, gibt es auch dafür einen Rechtsweg.
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#90
Klar gibt es den, Recht haben und Recht bekommen sind aber leider zwei komplett verschiedene Dinge! Das Papier auf dem solche "Rechte" geschrieben sind, ist sehr geduldig, die Praxis ist eine andere. Speziell fuer Vaeter und Maenner.
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#91
(06-09-2014, 22:28)kay schrieb: Ausserdem muss man es ja erstmal nachweisen! Gab es Videoaufnahmen? Falls nicht, hat doch keiner was gemacht und alle bestaetigem es den anderen.

Das Ganze hat nach zuverlässigen Aussagen an die 2 Stunden gedauert und ist ziemlich lautstark unter regem Interesse der Nachbarn abgelaufen - also zu ermitteln gäb´s da sicher was...

Und wenn Leute sich gegenseitig ´was bestätigen sollen, heißt das nicht, sie werden befragt?
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#92
Ich finde es immer sehr wohlfeil, sich über Hürden zu beschweren, über die man von vornherin gar nicht springen will. Geradezu fahrlässig finde ich es, diese Hürden für unbeteiligte noch höher zu schrauben, indem man so platte Allgemeinplätze wie

Zitat:Recht haben und Recht bekommen sind aber leider zwei komplett verschiedene Dinge!

in die Welt posaunt und das, um die eigene Unlust zu entschuldigen, als Tatsache maskiert.
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#93
(06-09-2014, 22:52)wackelpudding schrieb: an die 2 Stunden gedauert

Die Mutter scheint sich in extremer Weise verrannt zu haben. Richtig wäre eine halbe Stunde nach Beginn ihrer Versuche ein Anruf bei der Polizei gewesen, um das Hausrecht durchzusetzen oder einen Platzverweis zu erreichen wenn sie auf öffentlichem Grund bleibt.

Ansonsten klingt ihre Aktion danach, als hätte sie sich damit erst recht selbst fürs Sorgerecht disqualifiziert. Eine Anzeige wird daran nichts mehr ändern, weder positiv noch negativ. Bekanntlich gelingt ein Schritt nach vorne für die Kinder meist nicht, wenn der Vater gut und richtig handelt, sondern wenn es die Mutter so gnadenlos überreisst, dass sie über sich selbst stolpert. Erst dann kann der Vater zum Zug kommen. Ihre Aktion war so ein Überriss. Die Frage nach der Anzeige verliert demgegenüber an Relevanz.
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#94
(06-09-2014, 23:07)p schrieb: Die Frage nach der Anzeige verliert demgegenüber an Relevanz.

Das sehe ich auch so. Was ich vorhabe, zielt auch nicht in Richtung Mutter, sondern auf "Beruhigung" ihres Umfeldes.
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#95
(06-09-2014, 23:07)p schrieb: Die Frage nach der Anzeige verliert demgegenüber an Relevanz.

Wenn du der Meinung bist, solltest du die Teile deiner FAQ, die sich mit dem Aktenkundig machen solcher Vorgänge, Sand ins Getriebe streuen und auf Unrecht aufmerksam machen löschen.
Daraus entspringt ja auch der Gedanke, dass man nicht nur für sich wirkt und kämpft sondern auch für andere Betroffene, die eigenen Kinder(Söhne) und für eine Veränderung der Verhältnisse. Die Verhältnisse lassen sich nicht ohne Menschen, deren Bewußtsein, die Veränderung von Befinden und (Gerechtigkeits-) Empfinden ändern.

Mindestens insofern hätte eine Anzeige sehr wohl Relevanz. Ich kann verstehen, dass man darauf keinen Bock hat, aber ich bin immer sehr für intellektuelle Redlichkeit.
Dann soll man das auch nicht mir irgendwelchen vorgeschobenen Ohnmachtsaspekten kaschieren.
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#96
Das eine tun und das andere nicht lassen - fast wie im richtigen Leben. Big Grin

ich nehme an, @p meinte, dass für @asturias die Abwehr der Berufungsklage relevanter ist...
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#97
(06-09-2014, 23:31)wackelpudding schrieb: Das eine tun und das andere nicht lassen - fast wie im richtigen Leben. Big Grin

ich nehme an, @p meinte, dass für @asturias die Abwehr der Berufungsklage relevanter ist...

Auf jeden Fall schließt das eine das andere nicht aus.
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#98
Moin,

(06-09-2014, 21:58)the notorious iglu schrieb: Ähnlich wie Kay kann ich mir nicht vorstellen, dass man die Mittäter oder diejenigen die Beihilfe geleistet haben verfolgen kann, ohne die Haupttat/die Haupttäterin zu verfolgen.
Beihilfe ist ein akzessorisches Delikt, dass ohne eine Haupttat im Prinzip nicht denkbar ist.
Exact so ist es.
Beihilfe zu einer Tat, bei der keine Strafanzeige (Anzeigendelikt!) gestellt wurde, kann gar nicht verfolgt werden, das es keine angezeigte Tat gibt.

(06-09-2014, 23:07)p schrieb: Die Frage nach der Anzeige verliert demgegenüber an Relevanz.
Nein.
Angenommen (solche Fälle gibt es, trotz aller negativer Erfahrungen dennoch) die KM wird wegen Kindesentzuges verurteilt, stellt sich die Sorgerechtsfrage niemals wieder.
Auch im Fall einer Einstellung des Verfahrens gilt - ganz wichtig - aktenkundig!

Ich kenne diese Abwägungen aus eigener Erfahrung und rate heute jedem mit einer gestörten KM beschenktem Vater unbedingt zu einer Anzeige.
Es gibt realistisch gesehen keinen wirklichen Grund dagegen.
Irgendwie sind wir Männer da zu zurückhaltend, wir sind manchmal mehr in unserer Geschlechterrolle verfangen, als uns lieb sein kann.
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
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#99
(07-09-2014, 01:09)Pistachio 00 schrieb: Ich kenne diese Abwägungen aus eigener Erfahrung und rate heute jedem mit einer gestörten KM beschenktem Vater unbedingt zu einer Anzeige.
Es gibt realistisch gesehen keinen wirklichen Grund dagegen.
Irgendwie sind wir Männer da zu zurückhaltend, wir sind manchmal mehr in unserer Geschlechterrolle verfangen, als uns lieb sein kann.

Mein Reden! Wir muessen uns permanente Falschbeschuldigungen und ev. auch -anzeigen gefallen lassen und haben dann Skrupel einen Entfuehrungsversuch anzuzeigen??!!
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Es ist nicht selbstverständlich, dass eine Anzeige die Position nur stärkt.
Nochmal aus meiner Erfahrung: meine Ex tönte lautstark mit ihrem "Freispruch". Was war passiert? Entziehung, Anzeige von mir, Einstellung durch die Staatsanwaltschaft, Beschwerde dagegen, Anklage durch die Staatsanwaltschaft, Vorverfahren bei der Strafrichterin. Diese erklärte, das Delikt sei nur strafbar bei List. List bedürfe intelligenten Handelns, dazu sei die Frau aber nicht in der Lage. Deswegen kein Strafverfahren.

Gegen die Äußerung mit dem Freispruch hätte ich immer in die Einzelheiten gehen müssen, dafür interessierte sich aber keiner. Ich war dann der, der immer noch keine Ruhe gab.
Das Gute ist in gewissem Sinne trostlos.     Franz Kafka
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